Pflicht zur Schweißrauchabsaugung – was sagt die TRGS 528?

Daniel Ehrhardt ·
Schweißer in Schutzausrüstung über glühender Schweißnaht, weißer Rauch steigt in Industrieabsaughaube auf, Metallwerkstatt.

Für Betreiber in der Metallverarbeitung, die Schweißarbeiten durchführen, ist die TRGS 528 keine abstrakte Norm, sondern gelebter Arbeitsalltag. Sie regelt konkret, welche Schutzmaßnahmen beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren verpflichtend sind, und legt fest, wann eine technische Absaugung nicht mehr optional ist. Wer diese Anforderungen kennt, schützt seine Mitarbeiter, vermeidet persönliche Haftung und besteht die nächste BG-Prüfung ohne Überraschungen.

Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur Schweißrauchabsaugung nach TRGS 528 direkt und ohne Umwege. Von der Frage, für wen die Regel gilt, bis hin zu den Konsequenzen bei Verstößen erhalten Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragte und Produktionsverantwortliche hier eine praxisnahe Orientierung.

Was ist die TRGS 528 und für wen gilt sie?

Die TRGS 528 ist eine Technische Regel für Gefahrstoffe, die Schutzmaßnahmen bei Schweiß- und verwandten Verfahren regelt. Sie gilt für alle Betriebe, in denen Schweißen, Löten, Schneiden, Schleifen oder thermisches Spritzen durchgeführt wird, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Arbeitgeber sind verpflichtet, die darin enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.

Die TRGS 528 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für thermische Trennverfahren. Sie gilt damit für Betriebe aus der Metallfertigung, dem Anlagenbau, der Automobilindustrie und allen anderen Bereichen, in denen Metalle thermisch bearbeitet werden. Auch Subunternehmen und Leiharbeitnehmer, die Schweißarbeiten ausführen, fallen unter den Schutzbereich der Regel.

Wichtig: Die TRGS 528 hat den Status einer antizipierten Sachverständigenmeinung. Das bedeutet: Wer die Vorgaben der TRGS einhält, gilt als regelkonform. Wer abweicht, muss nachweisen, dass seine Maßnahmen mindestens gleichwertig sind. In der Praxis ist die TRGS 528 damit faktisch verbindlich.

Warum ist Schweißrauch so gefährlich für die Gesundheit?

Schweißrauch enthält eine Mischung aus ultrafeinen Partikeln und gasförmigen Schadstoffen, die tief in die Lunge eindringen können. Viele dieser Substanzen sind krebserzeugend, darunter Manganoxide, Chromate aus dem Schweißen von Edelstahl und Nickelverbindungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Schweißrauch seit 2017 als eindeutig krebserzeugend für den Menschen ein.

Die gesundheitlichen Folgen einer dauerhaften Exposition gegenüber Schweißrauch sind schwerwiegend. Typische Erkrankungen sind chronische Bronchitis, Lungenfibrose, Manganismus sowie bösartige Tumoren der Lunge und der Atemwege. Besonders gefährlich sind Verfahren mit hochlegierten Stählen, da dabei Chrom(VI)-Verbindungen entstehen, die schon in geringen Konzentrationen eine mutagene Wirkung haben.

Welche Schadstoffe entstehen beim Schweißen konkret?

Die Zusammensetzung des Schweißrauchs hängt stark vom eingesetzten Verfahren und dem Grundwerkstoff ab. Typische Schadstoffe umfassen:

  • Manganoxide: entstehen beim Schweißen von unlegierten und niedriglegierten Stählen
  • Chrom(VI)-Verbindungen: entstehen beim Schweißen von nichtrostenden Stählen (Edelstahl)
  • Nickeloxide: ebenfalls bei hochlegierten Stählen relevant
  • Stickstoffdioxid und Ozon: gasförmige Schadstoffe, die beim Lichtbogenschweißen entstehen
  • Flussmittelrückstände: beim Löten und Flussmittelschweißen

Gerade die partikelförmigen Schadstoffe mit einem Durchmesser unter 1 Mikrometer sind besonders gefährlich, weil sie die natürliche Schutzfunktion der Atemwege umgehen und direkt in die Lungenbläschen gelangen.

Wann besteht eine Pflicht zur Schweißrauchabsaugung?

Eine Pflicht zur technischen Schweißrauchabsaugung besteht immer dann, wenn die Exposition der Beschäftigten nicht durch andere Maßnahmen ausreichend reduziert werden kann. Nach TRGS 528 hat die technische Absaugung Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. In der Praxis bedeutet das: An nahezu allen stationären und halbstationären Schweißarbeitsplätzen ist eine Absauganlage Pflicht.

Die TRGS 528 unterscheidet zwischen verschiedenen Expositionssituationen. Maßgeblich ist, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 eingehalten werden können. Für A-Staub gilt ein AGW von 1,25 mg/m³, für Chrom(VI)-Verbindungen liegt der Grenzwert bei 0,05 mg/m³ und ist damit extrem niedrig. Ohne technische Absaugung sind diese Grenzwerte beim Schweißen in der Regel nicht einhaltbar.

Ausnahmen gelten nur in sehr begrenzten Fällen, etwa bei kurzzeitigen Schweißarbeiten im Freien mit ausreichender natürlicher Durchlüftung. Selbst in diesen Fällen ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die die Entscheidung gegen eine Absaugung dokumentiert und begründet.

Welche Absaugmaßnahmen schreibt die TRGS 528 vor?

Die TRGS 528 fordert eine wirksame Erfassung von Schweißrauch direkt an der Entstehungsquelle. Bevorzugt sind quellnahe Erfassungseinrichtungen wie Absaugdüsen, Absaugtische oder integrierte Absaugbrenner. Raumlufttechnische Maßnahmen wie Hallenlüftung sind nur als ergänzende Maßnahme zulässig, nicht als Ersatz für die Quellenabsaugung.

Die Regel gibt eine klare Rangfolge der Schutzmaßnahmen vor, die dem STOP-Prinzip folgt:

  1. Substitution: Einsatz emissionsärmerer Verfahren oder Werkstoffe, soweit technisch möglich
  2. Technische Maßnahmen: quellnahe Absaugung mit geeigneten Erfassungselementen
  3. Organisatorische Maßnahmen: Begrenzung der Expositionszeit, Rotationsprinzip
  4. Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz als letzte Maßnahme, nicht als Ersatz für technische Lösungen

Für die Filterklasse der Absauganlage gibt die TRGS 528 ebenfalls Anforderungen vor. Beim Schweißen von Edelstahl oder anderen krebserzeugenden Werkstoffen sind Hochleistungsfilter der Klasse H (HEPA-Niveau) vorgeschrieben. Bei unlegierten Stählen genügen in der Regel Filter der Klasse W oder M, abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Eine geeignete Absauganlage für die jeweilige Schweißanwendung muss diese Filteranforderungen zwingend erfüllen.

Was muss die Gefährdungsbeurteilung beim Schweißen enthalten?

Die Gefährdungsbeurteilung beim Schweißen muss alle relevanten Expositionsquellen, die entstehenden Schadstoffe, die Expositionsdauer und die eingesetzten Schutzmaßnahmen dokumentieren. Sie ist schriftlich zu erstellen, regelmäßig zu aktualisieren und muss nachweisbar belegen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

Konkret muss die Gefährdungsbeurteilung folgende Punkte abdecken:

  • Welche Schweißverfahren werden eingesetzt (MIG, MAG, WIG, Elektrode, Plasma)?
  • Welche Grundwerkstoffe und Zusatzwerkstoffe werden verarbeitet?
  • Welche Schadstoffe entstehen dabei (Partikel, Gase, Dämpfe)?
  • Wie lange sind die Beschäftigten täglich exponiert?
  • Welche technischen Schutzmaßnahmen sind vorhanden, und wie wirksam sind sie?
  • Werden die AGW nach TRGS 900 eingehalten?
  • Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist erforderlich?

Typische Herausforderung: Viele Betriebe unterschätzen den Dokumentationsaufwand. Eine Gefährdungsbeurteilung, die nur allgemein auf Schweißrauch verweist, ohne verfahrens- und werkstoffspezifische Differenzierung, erfüllt die Anforderungen der TRGS 528 nicht. Im Zweifel sollte eine messtechnische Überprüfung der Arbeitsplatzsituation durch einen Sachverständigen erfolgen. Informationen zu den verfügbaren Services rund um Planung und Auslegung helfen dabei, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die TRGS 528?

Verstöße gegen die TRGS 528 können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Die Gefahrstoffverordnung sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung von Mitarbeitern drohen dem Arbeitgeber oder der verantwortlichen Führungskraft zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Körperverletzung.

Neben den direkten Bußgeldern sind die indirekten Konsequenzen oft schwerwiegender. Dazu gehören:

  • Betriebsstilllegung durch die Gewerbeaufsicht bis zur Herstellung normkonformer Zustände
  • Regress der Berufsgenossenschaft bei anerkannten Berufskrankheiten
  • zivilrechtliche Schadensersatzansprüche betroffener Mitarbeiter
  • Verlust des Versicherungsschutzes bei nachgewiesenem Organisationsverschulden

Besonders relevant ist die persönliche Haftung von Betriebsleitern und Produktionsverantwortlichen. Wer nachweislich von Mängeln an der Absauganlage wusste und nicht gehandelt hat, haftet unter Umständen mit seinem Privatvermögen. Die BG-Prüfung ist dabei häufig der Auslöser, der Mängel ans Licht bringt und Handlungspflichten auslöst. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Absauganlagen und Filtersysteme auseinandersetzt, vermeidet genau diese Situation.

Wie ULMATEC bei der Umsetzung der TRGS 528 hilft

Für Betreiber in der Metallfertigung, die ihre Schweißarbeitsplätze normkonform ausrüsten müssen, entwickeln und liefern wir industrielle Absauganlagen, die speziell auf die Anforderungen der TRGS 528 ausgelegt sind. Unsere Systeme erfassen Schweißrauch direkt an der Quelle, filtern partikelförmige und gasförmige Schadstoffe nach den vorgeschriebenen Filterklassen und erfüllen alle geltenden Normen zur CE-Konformität und ATEX-Eignung.

Was wir konkret leisten:

  • Auslegung der Absauganlage passend zum Schweißverfahren und Grundwerkstoff (MIG/MAG, WIG, Plasma, Elektrode)
  • Auswahl der richtigen Filterklasse (W, M oder H) auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
  • modulare Systeme für einzelne Schweißplätze bis hin zu zentralen Absauganlagen für ganze Produktionshallen
  • vollständige technische Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfung
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten über BAFA und KfW
  • Montage und Inbetriebnahme durch erfahrene Spezialisten aus einer Hand

Typische Herausforderung: Viele Betriebe wissen nicht, welche Absaugleistung sie tatsächlich benötigen. Wir klären das im ersten Gespräch, auf Basis des Schweißverfahrens, der Anzahl gleichzeitig betriebener Schweißplätze und der räumlichen Gegebenheiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie Ihren Schweißarbeitsplatz normkonform ausrüsten, bevor die nächste BG-Prüfung ansteht.

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