Warum ist eine pulverbeschichtete Anlage im Lebensmittelbereich ein Risiko? > ULMATEC Filtration

Warum ist eine pulverbeschichtete Anlage im Lebensmittelbereich ein Risiko?

Daniel Ehrhardt ·

Eine pulverbeschichtete Anlage im Lebensmittelbereich ist ein Risiko, weil Lackschichten in feuchten, heißen oder chemisch aggressiven Umgebungen abplatzen können. Abplatzende Partikel gelangen dann direkt in den Produktionsprozess und werden zur unkontrollierten Kontaminationsquelle. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Anforderungen konkret gelten, warum Pulverlack strukturell versagt und welche Alternativen Betreiber wählen sollten.

Welche Materialanforderungen gelten für Anlagen in der Lebensmittelindustrie?

Für Maschinen und Anlagen im Lebensmittelbereich verlangt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Anhang I, Nr. 2.1 hygienegerechte Gestaltung: Oberflächen müssen glatt, reinigbar und frei von Toträumen sein. Sie müssen außerdem beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein. Kein Regelwerk schreibt dabei das Material “Edelstahl” ausdrücklich vor. Gefordert wird die Eigenschaft, nicht der Werkstoff.

Konkretisiert wird diese Anforderung durch zwei Normen:

  • DIN EN 1672-2 regelt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung.
  • DIN EN ISO 14159 legt allgemeine Hygieneanforderungen an die Gestaltung von Maschinen fest.

Für produktberührende Teile gilt zusätzlich die Verordnung (EG) 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Wichtig: Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Die inhaltlichen Hygieneanforderungen bleiben dabei erhalten.

Edelstahl ist die praktische Konsequenz dieser Anforderungen, nicht die Anforderung selbst. Beschichtete Oberflächen erfüllen die geforderten Eigenschaften in der Regel nicht dauerhaft, weil sie unter Reinigungsbedingungen ihre Integrität verlieren können. Das ist der eigentliche Grund, warum Absauganlagen für Lebensmittelanwendungen in Edelstahl und ungepulvert ausgeführt werden sollten.

Warum haftet Pulverlack in feuchten oder aggressiven Umgebungen nicht dauerhaft?

Pulverlack haftet auf Stahloberflächen durch elektrostatische Aufladung und anschließendes Einbrennen. Diese Verbindung ist mechanisch belastbar, aber nicht chemisch inert. In Umgebungen mit häufiger Nassreinigung, Dampf, Hochdruckwasser oder aggressiven Desinfektionsmitteln wird die Haftschicht zwischen Lack und Grundmaterial schrittweise angegriffen.

Drei Faktoren beschleunigen den Prozess:

  • Feuchtigkeit: Wasser dringt über Mikrorisse in die Grenzfläche zwischen Lack und Stahl ein. Dort bildet sich Unterwanderungskorrosion, die den Lack von innen ablöst.
  • Chemische Angriffe: Alkalische Reiniger und chloridhaltige Desinfektionsmittel greifen die Lackoberfläche direkt an. Chloride beschleunigen die Korrosion des Grundmaterials erheblich.
  • Thermische Wechselbelastung: Wechsel zwischen heißem Dampf und kaltem Reinigungswasser erzeugen Spannungen im Schichtaufbau, die zu Rissen und Abplatzungen führen.

Lebensmittelproduktionsbetriebe reinigen Anlagen oft täglich, teils mehrmals täglich. Hochdruckreiniger, Dampfstrahler und konzentrierte Reinigungsmittel sind Standard. Unter diesen Bedingungen ist die Lebensdauer einer Pulverbeschichtung begrenzt. Selbst hochwertig aufgetragener Pulverlack zeigt nach wenigen Jahren Betrieb typischerweise erste Schäden an Kanten, Schweißnähten und Befestigungspunkten, also genau dort, wo die Schichtdicke ungleichmäßig ist.

Welche Kontaminationsrisiken entstehen durch Lackabplatzungen?

Abplatzende Lackpartikel werden direkt zur Kontaminationsquelle im Produktionsprozess. Eine Absauganlage im Lebensmittelbereich ist in den Luftstrom integriert. Löst sich Lack von der Innenwand eines Kanalstücks oder Gehäuses, transportiert der Luftstrom diese Partikel in die Produktionsumgebung oder unmittelbar in die Nähe offener Lebensmittel.

Das Risiko ist nicht nur hygienischer, sondern auch rechtlicher Natur:

  • Fremdkörperkontamination: Lackpartikel sind Fremdkörper im lebensmittelrechtlichen Sinne. Ihr Auftreten im Produkt begründet eine Rückrufpflicht nach Verordnung (EG) 178/2002.
  • Haftung der Betriebsleitung: Betriebe, die bei einer Kontrolle durch Lebensmittelbehörden oder die Berufsgenossenschaft keine hygienekonforme Anlagentechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
  • Zertifizierungsrisiko: Wer nach IFS Food, BRC oder FSSC 22000 zertifiziert ist oder eine Zertifizierung anstrebt, muss Fremdkörperrisiken systematisch ausschließen. Eine beschichtete Anlage mit erkennbaren Schäden gefährdet die Zertifizierung direkt.

Besonders kritisch ist die Situation im Bereich der Absaugtechnik, weil Absauganlagen im Lebensmittelbereich oft unsichtbar im Deckenbereich oder in Kanälen verbaut sind. Schäden bleiben lange unentdeckt. Bis eine Lackabplatzung sichtbar wird, hat die Kontamination bereits stattgefunden.

Was ist die Alternative zu pulverbeschichteten Absauganlagen im Lebensmittelbereich?

Die Alternative zu pulverbeschichteten Anlagen sind Absauganlagen aus Edelstahl in ungepulverter Ausführung. Edelstahl erfüllt alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der DIN EN 1672-2 strukturell: Die Oberfläche ist glatt, reinigbar, totraumfrei und beständig gegen die in der Lebensmittelproduktion üblichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

Edelstahlgüte 1.4301 (V2A) oder 1.4404 (V4A)?

Die Wahl der Edelstahlgüte hängt vom konkreten Reinigungsregime ab. Beide Güten sind in der Praxis verbreitet:

  • 1.4301 (V2A): Standardgüte für milde Reinigungsmittel ohne hohe Chloridkonzentrationen. Ausreichend für viele Bereiche der Lebensmittelproduktion.
  • 1.4404 (V4A): Molybdänlegierte Güte für chloridhaltige Desinfektionsmittel und aggressive Reinigungsregime. Höhere Korrosionsbeständigkeit, insbesondere gegen Lochfraß.

Keine Güte darf pauschal als Standard gesetzt werden. Die Auswahl erfolgt anforderungsabhängig auf Basis des tatsächlichen Reinigungsmitteleinsatzes im Betrieb.

Ungepulvert als Pflichtmerkmal

Das entscheidende Merkmal ist nicht nur das Material, sondern die ungepulverte Ausführung. Auch eine Edelstahlanlage mit Pulverbeschichtung würde das Kontaminationsrisiko nicht eliminieren, da die Beschichtung weiterhin abplatzen kann. Die hygienekonforme Lösung ist Edelstahl ohne jede Beschichtung, mit geschliffenen oder gebürsteten Oberflächen, die keine Ablagerungsstellen bieten. Wer hygienekonforme Absauganlagen plant, sollte die ungepulverte Ausführung als nicht verhandelbare Anforderung in die Ausschreibung aufnehmen.

Wann sollte eine bestehende Anlage ausgetauscht oder nachgerüstet werden?

Eine bestehende Anlage sollte ausgetauscht oder nachgerüstet werden, sobald Lackschäden sichtbar sind, ein Auditor Mängel festgestellt hat oder eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die aktuelle Anlage die hygienischen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Wer wartet, bis ein Rückruf oder eine Behördenauflage den Handlungsbedarf erzwingt, trägt das volle Haftungsrisiko.

Typische Auslöser für eine Neubewertung der bestehenden Anlage sind:

  • Sichtbare Lackabplatzungen an Gehäusen, Kanälen oder Verbindungsstücken
  • Korrosionsspuren an Schweißnähten oder Befestigungspunkten
  • Bevorstehende Zertifizierungsaudits nach IFS Food, BRC oder FSSC 22000
  • Erweiterung der Produktion mit neuen Prozessen oder Produkten
  • Behördenbesuche durch das Lebensmittelamt oder die Berufsgenossenschaft
  • Einführung aggressiverer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel

Bei einer Nachrüstung muss geprüft werden, ob einzelne Komponenten wie Kanäle, Gehäuse oder Abscheider gegen Edelstahl ausgetauscht werden können oder ob ein vollständiger Anlagenaustausch wirtschaftlich sinnvoller ist. Eine Teilreparatur einer stark beschädigten Anlage beseitigt das Risiko oft nicht dauerhaft. Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV. Die Wartung und Inspektion bestehender Anlagen hilft dabei, Schäden frühzeitig zu erkennen, bevor sie zur Kontaminationsquelle werden.

Wie ULMATEC bei hygieniekonformen Absauganlagen für den Lebensmittelbereich hilft

Für Betreiber in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie, die das Risiko durch pulverbeschichtete Anlagen eliminieren müssen, analysieren wir den jeweiligen Prozess, den Volumenstrom und das Reinigungsregime. Darauf aufbauend entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das:

  • Ausführung aller lebensmittelrelevanten Anlagen in Edelstahl, ungepulvert, in der anforderungsgerechten Güte (1.4301 oder 1.4404)
  • Gestaltung nach DIN EN 1672-2 und DIN EN ISO 14159: glatte Oberflächen, keine Toträume, reinigungsgerechte Konstruktion
  • Auslegung des Volumenstroms auf Basis der tatsächlichen Produktionsabläufe, inklusive Gleichzeitigkeitsfaktor
  • Lieferung mit vollständiger technischer Dokumentation für Audits und Behördenprüfungen
  • Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre bestehende Absauganlage die aktuellen Hygieneanforderungen erfüllt, oder wenn Sie eine neue Anlage für den Lebensmittelbereich planen, sprechen Sie uns direkt an. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Prozess.

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