Pulver mit hoher Gefährdung erfordern mindestens Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69. Diese Geräteklasse gilt für Stäube mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) unter 0,1 mg/m³ sowie für krebserzeugende Stäube ohne definierten AGW. Der maximale Durchlassgrad beträgt dabei 0,005 %. Die folgenden Abschnitte erklären, wie Sie die richtige Filterstufe ermitteln, welche Normen gelten und welche Konsequenzen eine falsche Wahl hat.
Welche Staubklassen unterscheiden gefährliche Pulver?
Die Staubklassen L, M und H nach DIN EN IEC 60335-2-69 stufen Entstauber und Absauganlagen für trockene Staubabsaugung nach der Gefährlichkeit des abgesaugten Staubs ein. Klasse L gilt für Stäube mit AGW über 1 mg/m³, Klasse M für Stäube mit AGW ab 0,1 mg/m³ und Klasse H für Stäube mit AGW unter 0,1 mg/m³ sowie für krebserzeugende Stäube.
Wichtig: Diese Staubklassen sind Geräteklassifizierungen, keine Filtermedienklassen. Sie dürfen nicht mit den Schwebstofffilterklassen H13/H14 nach DIN EN 1822 gleichgesetzt werden, auch wenn der Buchstabe „H” identisch ist. Ein Gerät der Staubklasse H kann einen H13-Filter enthalten, muss es aber nicht. Entscheidend ist der gemessene Durchlassgrad des Gesamtgeräts.
Ebenfalls zu trennen sind die Staubklassen von den Abscheideklassen W1/W2/W3 nach DIN EN ISO 21904-2. Diese W-Klassen gelten ausschließlich für Schweißrauchabscheider und sind für Pulver aus mechanischen Bearbeitungsprozessen nicht anwendbar. Wer Pulver schleift, fördert oder abfüllt, benötigt eine Absauganlage nach den Staubklassen, nicht nach W-Klassen.
Zusammengefasst gelten vier getrennte Klassifizierungssysteme, die nie vermischt werden dürfen:
- Staubklasse L/M/H nach DIN EN IEC 60335-2-69: für Entstauber und trockene Staubabsaugung
- Abscheideklasse W1/W2/W3 nach DIN EN ISO 21904-2: ausschließlich für Schweißrauchabscheider
- Raumluftfilterklasse ISO Coarse/ePM10/ePM2,5/ePM1 nach DIN EN ISO 16890: für allgemeine Raumlufttechnik
- Schwebstofffilterklasse E10-E12/H13-H14/U15-U17 nach DIN EN 1822: für HEPA- und ULPA-Endstufen
Wie wird die Gefährdungsstufe eines Pulvers bestimmt?
Die Gefährdungsstufe eines Pulvers ergibt sich aus dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Stoffs, der rechtsverbindlich in der TRGS 900 veröffentlicht wird. Je niedriger der AGW, desto gefährlicher der Staub und desto höher die geforderte Geräteklasse. Krebserzeugende Stäube ohne AGW werden nach dem Risikokonzept der TRGS 910 bewertet.
Für die Zuordnung gilt folgende Lesehilfe aus der TRGS 900: Links in der Stoffliste steht der Wert in ml/m³ (ppm), rechts in mg/m³. Diese Einheiten dürfen nicht gemischt werden. Für den allgemeinen Staubgrenzwert gilt: A-Staub (alveolengängig) hat einen AGW von 1,25 mg/m³ mit Überschreitungsfaktor 8, E-Staub (einatembar) einen AGW von 10 mg/m³ mit Überschreitungsfaktor 2. Der frühere A-Staub-Wert von 3 mg/m³ ist seit dem 14. Februar 2014 ungültig und darf nicht mehr verwendet werden.
Grundlage jeder Geräte- und Filterauswahl ist die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV. Sie legt fest, welcher Stoff in welcher Konzentration an welchem Arbeitsplatz freigesetzt wird. Erst auf dieser Basis lässt sich die zutreffende Staubklasse ableiten. Betreiber, die diesen Schritt überspringen, riskieren eine falsch dimensionierte Anlage und haften bei Schäden persönlich.
Bei explosionsfähigen Pulvern kommt zusätzlich die Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 hinzu: Zone 20 für ständig vorhandene Staubatmosphären, Zone 21 für gelegentlich auftretende und Zone 22 für seltene Staubwolken im Normalbetrieb. Staubablagerungen sind bei der Zoneneinteilung ausdrücklich zu berücksichtigen, nicht nur die schwebende Staubwolke.
Welche Filterklasse ist bei hoher Gefährdung vorgeschrieben?
Bei Pulvern mit hoher Gefährdung ist Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69 vorgeschrieben. Diese Klasse gilt für Stäube mit einem AGW unter 0,1 mg/m³ sowie für alle krebserzeugenden Stäube. Der maximale Durchlassgrad des Geräts beträgt 0,005 %. In der Praxis wird dieser Wert über Schwebstoffstufen der Klasse H13 oder H14 nach DIN EN 1822 erreicht.
Zu beachten: Die Staubklasse H schreibt keine bestimmte Filtermedienklasse vor. Sie definiert eine Geräteanforderung. Ein Gerät der Staubklasse H kann H13-Filter enthalten, muss aber als Gesamtgerät den Durchlassgrad von unter 0,005 % nachweisen. Wer nur einen H13-Filter einbaut, ohne das Gesamtgerät zu prüfen, erfüllt die Norm möglicherweise nicht.
Für krebserzeugende Stäube ohne Schweißbezug gilt zusätzlich das Risikokonzept der TRGS 910 mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. Hier sind TRGS 504 und die einschlägigen DGUV-Regeln maßgeblich, nicht TRGS 528, die ausschließlich schweißtechnische Arbeiten betrifft. Eine konkrete Anwendungsanalyse ist deshalb unverzichtbar, bevor eine Anlage ausgewählt wird.
Was passiert, wenn die falsche Filterstufe eingesetzt wird?
Wird eine zu niedrige Filterstufe eingesetzt, überschreitet die Staubkonzentration am Arbeitsplatz den zulässigen AGW. Das gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten und hat rechtliche Konsequenzen: Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Häufige Fehler in der Praxis sind:
- Verwechslung von Staubklasse H mit Schwebstofffilterklasse H13/H14: Gleicher Buchstabe, zwei verschiedene Normen und Anforderungsebenen
- Einsatz von W-Klassen-Geräten für Pulveranwendungen ohne Schweißprozess: W1/W2/W3 gilt ausschließlich für Schweißrauch
- Verwendung veralteter Filterbezeichnungen wie F7, F9 oder M5: Diese sind seit dem 1. Juli 2018 ungültig, da EN 779 durch ISO 16890 ersetzt wurde
- Anwendung des alten A-Staub-Grenzwerts von 3 mg/m³: Gültig ist seit 2014 nur noch 1,25 mg/m³
Auch die Verwechslung von OEB-Einstufungen (Occupational Exposure Band) der Pharmaindustrie mit den Staubklassen L/M/H ist ein verbreiteter Fehler. OEB beschreibt die Wirkstärke eines Stoffes, L/M/H die Geräteleistung eines Entstaubers. Beide Systeme sind nicht gleichzusetzen und dürfen nicht miteinander verknüpft werden.
Welche Absauganlage eignet sich für hochgefährliche Pulver?
Für hochgefährliche Pulver mit AGW unter 0,1 mg/m³ oder krebserzeugender Wirkung eignen sich Entstauber der Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69, ergänzt um geeignete Schwebstoffstufen. Bei reaktiven Pulvern wie Aluminium, Magnesium oder Titan ist ein Nassabscheider die technisch sichere Alternative, da trockene Filtermedien bei diesen Stäuben ein Brandrisiko darstellen können.
Bei der Auswahl der Anlage sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
- AGW des Stoffs: bestimmt die Mindest-Staubklasse (L, M oder H)
- Volumenstrom: muss auf Basis der Erfassungsstellen und des Gleichzeitigkeitsfaktors berechnet werden; der Gleichzeitigkeitsfaktor kann die Anlagengröße bis zu 40 % reduzieren
- Explosionsgefahr: Zoneneinteilung nach GefStoffV bestimmt die ATEX-Anforderungen an das Gerät
- Prozessart: Schleifen, Abfüllen, Mischen oder Fördern erfordern unterschiedliche Erfassungskonzepte
- Filtermedien: bei Staubklasse H in der Praxis H13/H14 nach DIN EN 1822 als Endstufe üblich
Für industrielle Absauganlagen gilt: Die Entstauber-Baureihe CF deckt Luftmengen von der Größe XS bis XXL ab. Nassabscheider (WE) und Ölnebelabscheider (EF) sind in den Größen S bis X erhältlich. Die Lieferzeit für Standardkomponenten beträgt 24 Stunden.
Welche Förderungen gibt es für normkonforme Absauganlagen?
Normkonforme Absauganlagen für hochgefährliche Pulver sind über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) förderfähig, sofern die Anlage Energie einspart oder zur Prozessoptimierung beiträgt. Voraussetzung ist in der Regel ein Nachweis der Normkonformität sowie eine technische Dokumentation der Anlage.
Für Betreiber bedeutet das: Eine Investition in eine Anlage der Staubklasse H mit Wärmerückgewinnung kann nicht nur die Betriebskosten senken, sondern auch Fördermittel erschließen. Luftreinhaltung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung lassen sich dabei sinnvoll kombinieren. Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, welche Förderkulisse zum Zeitpunkt der Investition aktuell gültig ist, da sich Programme und Konditionen ändern können.
Alle relevanten Unterlagen für eine Förderanfrage, darunter technische Dokumentation und Normennachweise, sollten vor der Inbetriebnahme vollständig vorliegen. Ein professioneller Service kann bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen unterstützen.
Wie ULMATEC bei Pulvern mit hoher Gefährdung hilft
Pulver mit hoher Gefährdung erfordern eine präzise Analyse von Stoff, Prozess und Volumenstrom, bevor eine Anlage ausgewählt wird. ULMATEC analysiert den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu, hergestellt in Deutschland.
- Auslegung von Entstauberanlagen der Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69 für Pulver mit AGW unter 0,1 mg/m³
- Nassabscheider für reaktive Pulver wie Aluminium, Magnesium oder Titan, bei denen trockene Filtermedien ein Risiko darstellen
- Entstauber-Baureihe CF von Größe XS bis XXL für Luftmengen bis 250.000 m³/h, abgestimmt auf den tatsächlichen Volumenstrom unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors
- Vollständige technische Dokumentation für BAFA- und KfW-Förderanträge
- Lieferung von Standardkomponenten innerhalb von 24 Stunden
Für Betreiber in der Pharma-, Chemie- oder Pulververarbeitung, die normkonforme Absaugtechnik für hochgefährliche Stäube benötigen, steht ULMATEC mit technischer Beratung bereit. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, um Ihre Anforderungen zu besprechen und die passende Filterstufe für Ihre Anwendung zu ermitteln.
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