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Welche Rolle spielt die Rohrleitung im Explosionsschutz?

Daniel Ehrhardt ·

Die Rohrleitung ist im Explosionsschutz einer Absauganlage kein passives Verbindungselement, sondern ein sicherheitstechnisch relevantes Bauteil. Sie muss Zündquellen vermeiden, eine mögliche Explosion begrenzen und gleichzeitig den sicheren Transport explosionsfähiger Stäube oder Dämpfe gewährleisten. Welche konkreten Anforderungen dabei gelten, welche Materialien zulässig sind und wann eine ATEX-Zertifizierung erforderlich wird, beantwortet dieser Artikel Schritt für Schritt.

Welche Anforderungen gelten für Rohrleitungen in explosionsgefährdeten Bereichen?

In explosionsgefährdeten Bereichen müssen Rohrleitungen in Absauganlagen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien 2014/34/EU (Geräte) und 1999/92/EG (Betreiberpflichten) erfüllen. Maßgeblich ist außerdem DIN EN 60079-10-2 für die Zoneneinteilung bei Stäuben. Die Rohrleitung muss so ausgelegt sein, dass sie weder selbst zur Zündquelle wird noch eine Explosionsausbreitung begünstigt.

Grundlage jeder Auslegung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie legt fest, ob und in welchem Umfang eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Für Stäube gilt: Ein Staub ist ab einem Druckaufbau von mehr als 0,5 bar über dem Ausgangsdruck als staubexplosionsfähig einzustufen. Die Einteilung erfolgt über den KSt-Wert in die Klassen St 1 (bis 200 bar·m/s), St 2 (200 bis 300 bar·m/s) und St 3 (über 300 bar·m/s). Je höher die Explosionsklasse, desto strenger sind die Anforderungen an das gesamte Rohrleitungssystem.

Für Staubzonen gilt die Zoneneinteilung 20, 21 und 22 nach DIN EN 60079-10-2. Diese Zonen dürfen nicht mit den Gaszonen 0, 1 und 2 vermischt werden, da beide Systeme unterschiedliche Schutzkonzepte erfordern. Betreiber müssen die Zoneneinteilung dokumentieren und das Rohrleitungssystem entsprechend auswählen, installieren und kennzeichnen.

Für die Dichtheit von Luftleitungen sind DIN EN 12237 und EN 15727 einschlägig. Die BetrSichV sowie die DGUV Regel 109-002 regeln ergänzend die betriebssicheren Anforderungen an lufttechnische Anlagen. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Welche Materialien sind für explosionsgeschützte Rohrleitungen zulässig?

Für explosionsgeschützte Rohrleitungen in Absauganlagen sind Materialien zulässig, die keine Zündquellen durch elektrostatische Aufladung, Funkenbildung oder thermische Reaktion erzeugen. In der Praxis kommen überwiegend Stahl, galvanisierter Stahl und leitfähige Kunststoffe zum Einsatz, abhängig vom transportierten Medium und der Staubexplosionsklasse.

Nicht leitfähige Materialien wie Standard-PVC oder unbeschichtete Kunststoffrohre sind in explosionsgefährdeten Bereichen in der Regel unzulässig, weil sie elektrostatische Ladungen aufbauen können. Die TRGS 727 regelt die Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen und ist bei der Materialauswahl zwingend zu berücksichtigen.

Für reaktive Stäube wie Aluminium, Magnesium oder Titan gelten zusätzliche Einschränkungen: Hier können bestimmte Metalle durch Funkenbildung bei mechanischem Kontakt selbst zur Zündquelle werden. In solchen Fällen müssen Werkstoff und Oberflächenbeschaffenheit der Rohrleitung auf das spezifische Medium abgestimmt werden. Nassabscheider sind bei reaktiven, hygroskopischen oder elektrostatisch aufladbaren Medien die technisch geeignetere Option, da sie den Transport trockener, explosionsfähiger Stäube durch das Rohrleitungssystem von vornherein vermeiden.

Bei klebrigen oder hygroskopischen Stäuben ist zudem die Ablagerungsneigung im Rohr zu berücksichtigen: Ablagerungen erhöhen die Staubkonzentration lokal und können die Bedingungen für eine Staubexplosion erst schaffen. Die passende Filterauswahl beginnt daher bereits bei der Rohrleitungsauslegung.

Wie verhindert die Rohrleitung die Ausbreitung einer Explosion?

Eine Rohrleitung in einer Absauganlage kann die Ausbreitung einer Explosion durch konstruktive Schutzmaßnahmen begrenzen: Explosionsschutzklappen, druckfeste Bauweise und entkoppelnde Elemente verhindern, dass sich eine Detonationsfront vom Entstauber in die Rohrleitung oder weiter in den Arbeitsbereich ausbreitet.

Die wichtigsten konstruktiven Maßnahmen im Überblick:

  • Explosionsschutzklappen: Sie schließen bei Druckanstieg innerhalb von Millisekunden und unterbrechen den Flammen- und Druckdurchschlag zwischen Rohrabschnitten.
  • Druckfeste oder druckstoßfeste Rohrleitungen: In bestimmten Zonen muss die Rohrleitung dem maximalen Explosionsdruck standhalten, ohne zu bersten.
  • Entkopplungssysteme: Chemische Löschanlagen oder Schnellschlussventile trennen den Entstauber vom Rohrnetz, bevor sich eine Druckwelle fortpflanzen kann.
  • Ausreichende Leitungsführung: Kurze Rohrleitungen mit wenigen Umlenkungen reduzieren die Flammengeschwindigkeit und damit das Risiko einer Deflagrations-Detonations-Transition.

Welche Maßnahme erforderlich ist, hängt von der Staubexplosionsklasse, dem Rohrleitungsquerschnitt und der Anlagengeometrie ab. Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Parameter explizit bewerten. Eine pauschale Lösung gibt es nicht: Ein St-1-Staub mit niedrigem KSt-Wert erfordert andere Maßnahmen als ein St-3-Staub. Die Auslegung muss individuell auf Basis der vorliegenden Stoffdaten aus GESTIS-STAUB-EX oder dem Sicherheitsdatenblatt erfolgen.

Welche Rolle spielen Erdung und Potenzialausgleich bei Absaugrohrleitungen?

Erdung und Potenzialausgleich sind bei Absaugrohrleitungen in explosionsgefährdeten Bereichen keine optionalen Maßnahmen, sondern sicherheitstechnische Pflicht. Elektrostatische Aufladungen an nicht geerdeten Rohrleitungen können Funken erzeugen, die als Zündquelle für eine Staubexplosion ausreichen.

Die TRGS 727 beschreibt systematisch, unter welchen Bedingungen elektrostatische Aufladungen zündfähige Entladungen auslösen können und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Für Rohrleitungssysteme bedeutet das konkret:

  • Alle leitfähigen Rohrabschnitte müssen elektrisch leitend miteinander verbunden und geerdet sein.
  • Flanschverbindungen und Rohrkupplungen dürfen den Potenzialausgleich nicht unterbrechen; bei Verwendung von Dichtungen aus nicht leitfähigem Material sind Überbrückungsleiter erforderlich.
  • Flexible Verbindungselemente (z. B. Kompensatoren) müssen ebenfalls elektrisch überbrückt werden.
  • Der Erdungswiderstand ist messtechnisch zu prüfen und zu dokumentieren.

Besonders kritisch ist die Situation bei Stäuben mit hohem spezifischem Widerstand, die Ladungen besonders gut speichern. Hier genügt eine einzige nicht geerdete Rohrkupplung, um die gesamte Schutzmaßnahme wirkungslos zu machen. Der Potenzialausgleich muss deshalb als Teil des gesamten Rohrleitungssystems geplant, ausgeführt und regelmäßig geprüft werden.

Wann müssen Rohrleitungen in Absauganlagen als ATEX-Gerät zertifiziert sein?

Rohrleitungen in Absauganlagen müssen als ATEX-Gerät nach der Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert sein, wenn sie als eigenständige Komponenten in einer Ex-Zone betrieben werden und eine eigene potenzielle Zündquelle darstellen. Reine Verbindungsleitungen ohne eigene Zündquellen fallen dagegen nicht zwingend unter die Gerätezertifizierungspflicht, müssen aber in das Explosionsschutzdokument einbezogen werden.

Die Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer eindeutig. Entscheidend ist, ob die Rohrleitung als Teil eines Gesamtsystems oder als eigenständiges Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie einzustufen ist. Relevant wird die ATEX-Zertifizierung insbesondere dann, wenn:

  • die Rohrleitung Bauteile mit eigenem Zündpotenzial enthält (z. B. integrierte Sensoren, Antriebe oder Klappen),
  • sie in Zone 20 oder 21 (hohe Staubkonzentration) betrieben wird,
  • sie als Komponente eines ATEX-zertifizierten Gesamtsystems geliefert und in Verkehr gebracht wird.

Wichtig: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Betreiber und Hersteller, die Rohrleitungssysteme als Teil von Absauganlagen in Verkehr bringen oder beschaffen, sollten die Konformitätsbewertung ihrer Anlagen jetzt auf die neue Rechtslage prüfen. Das Explosionsschutzdokument muss in jedem Fall alle Rohrleitungsabschnitte, ihre Zonenzugehörigkeit und die getroffenen Schutzmaßnahmen dokumentieren.

Für eine rechtssichere Einordnung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit dem Anlagenhersteller, der das Gesamtsystem als Absauganlage verantwortet und die CE-Konformitätserklärung ausstellt.

Wie werden explosionsgeschützte Rohrleitungssysteme geprüft und gewartet?

Explosionsgeschützte Rohrleitungssysteme in Absauganlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um ihre Schutzfunktion dauerhaft sicherzustellen. Die BetrSichV verpflichtet Betreiber zu wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen; Fristen und Umfang richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellervorgaben.

Die Prüfung umfasst typischerweise folgende Punkte:

  • Dichtheitsnachweis: Nach DIN EN 12237 und EN 15727 ist die Leckage des Rohrleitungssystems messtechnisch zu erfassen. Undichtigkeiten können die Schutzfunktion des Gesamtsystems beeinträchtigen.
  • Erdungskontinuität: Der elektrische Widerstand aller Rohrabschnitte und Verbindungsstellen ist zu messen und zu dokumentieren.
  • Zustand von Schutzeinrichtungen: Explosionsschutzklappen, Schnellschlussventile und Entkopplungssysteme müssen auf Funktionsfähigkeit geprüft werden.
  • Ablagerungsinspektion: Rohrleitungsabschnitte mit geringer Strömungsgeschwindigkeit neigen zur Staubablagerung. Diese Ablagerungen erhöhen die Explosionsgefahr und müssen entfernt werden.
  • Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen: Korrosion, Verformungen oder undichte Flanschverbindungen können die Druckfestigkeit des Systems reduzieren.

Die Wartungsintervalle sind im Explosionsschutzdokument festzulegen und müssen dem tatsächlichen Betriebszustand angepasst werden. Bei Prozessänderungen, neuen Werkstoffen oder geänderten Staubmengen ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren und das Rohrleitungssystem neu zu bewerten. Alle Prüfergebnisse sind lückenlos zu dokumentieren, da sie bei einer BG-Prüfung als Nachweis dienen. Die regelmäßige Wartung ist damit kein optionaler Service, sondern Teil der Betreiberpflicht.

Wie ULMATEC Sie beim Explosionsschutz Ihrer Rohrleitungen unterstützt

Explosionsschutz in Absauganlagen ist eine Frage der korrekten Auslegung, nicht nur der richtigen Komponenten. Wer Rohrleitungen, Entstauber und Schutzeinrichtungen separat beschafft und nachträglich zusammenfügt, trägt das Risiko von Schnittstellenproblemen und Konformitätslücken selbst. Wir analysieren bei ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu, einschließlich des gesamten Rohrleitungssystems.

Konkret bedeutet das für Sie:

  • Zoneneinteilung und Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Systemauslegung
  • Materialauswahl und Erdungskonzept für das Rohrleitungssystem nach TRGS 727 und ATEX 2014/34/EU
  • Integration von Explosionsschutzklappen, Entkopplungssystemen und druckfesten Rohrabschnitten
  • Dichtheitsnachweis nach DIN EN 12237 und vollständige technische Dokumentation inklusive Konformitätserklärung
  • Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf BG-Prüfungen und Behördenbesuche

Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt, bei stauberzeugenden Prozessen nach GefStoffV, TRGS 504, TRGS 900 und den einschlägigen DGUV-Regeln. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre bestehende Absauganlage den aktuellen Explosionsschutzanforderungen entspricht oder eine neue Anlage planen, sprechen Sie uns an. Kontaktieren Sie uns für eine technische Erstbewertung Ihrer Anlage.

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