Wie geht man mit Gemischen aus Staub und Dampf um? > ULMATEC Filtration

Wie geht man mit Gemischen aus Staub und Dampf um?

Daniel Ehrhardt ·

Wenn in einem Betrieb gleichzeitig Staub und Dampf entstehen, reicht eine einfache Absaugung nicht aus. Das Staub-Dampf-Gemisch stellt eine kombinierte Gefährdung dar, die zwei getrennte Filterprinzipien erfordert: zuerst die Partikelabscheidung, danach die Behandlung der Gasphase. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Absaugung, Filtertechnik und Vorschriften für solche Mischluft-Situationen.

Welche Risiken entstehen, wenn Staub und Dampf gleichzeitig auftreten?

Wenn Staub und Dampf gleichzeitig in der Luft vorliegen, potenzieren sich die Gefährdungen. Staub kann explosionsfähige Atmosphären bilden, Dämpfe können entzündliche oder toxische Konzentrationen erreichen, und beide Phasen belasten die Atemwege der Beschäftigten. Die kombinierte Exposition kann die jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 gleichzeitig betreffen.

Besonders kritisch ist die explosionstechnische Bewertung. Für Gase und Dämpfe gelten die Ex-Zonen 0, 1 und 2 nach ATEX. Für Stäube gelten die Zonen 20, 21 und 22 nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7. Diese beiden Zonensysteme dürfen nicht vermischt oder gleichgesetzt werden. Treten beide Phasen gemeinsam auf, müssen beide Zonensysteme separat bewertet und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.

Ein weiteres Risiko entsteht durch Wechselwirkungen: Dampf kann sich an Staubpartikeln niederschlagen und diese verkleben. Das führt zu Filterverstopfungen, erhöhtem Druckverlust und im schlimmsten Fall zu Bränden im Filtergehäuse. Hygroskopische oder reaktive Stäube reagieren besonders empfindlich auf feuchte Gasatmosphären.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Welche Branchen und Prozesse erzeugen typischerweise Staub-Dampf-Gemische?

Staub-Dampf-Gemische entstehen überall dort, wo thermische, chemische oder mechanische Prozesse gleichzeitig feste Partikel und flüchtige Verbindungen freisetzen. Typische Branchen sind die Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Pharmaindustrie, Lebensmittelproduktion sowie die metallverarbeitende Industrie.

Konkrete Prozesse, bei denen diese Kombination regelmäßig auftritt:

  • Kunststoffbearbeitung: Schleifen, Fräsen oder Sägen von Kunststoffen setzt gleichzeitig Feinstaub und Thermodämpfe frei.
  • Holzbearbeitung mit Lacken oder Klebstoffen: Holzstaub und Lösemitteldämpfe entstehen oft am selben Arbeitsplatz.
  • Pharmafertigung: Wirkstoffpulver und Lösemitteldämpfe können gemeinsam auftreten, besonders beim Granulieren oder Beschichten.
  • Lebensmittelproduktion: Mehlstaub kombiniert mit Dampf aus Backprozessen.
  • Chemische Industrie: Reaktionsprozesse, bei denen feste Nebenprodukte und flüchtige organische Verbindungen (VOC) gleichzeitig entstehen.

Für jeden dieser Prozesse gilt: Die Anwendung bestimmt die Filtertechnik. Eine Gefährdungsbeurteilung ist zwingend erforderlich, bevor eine Absauganlage ausgelegt wird.

Wie funktioniert die Absaugung bei Gemischen aus Staub und Dampf?

Die Absaugung von Staub-Dampf-Gemischen folgt einer zweistufigen Logik: Zuerst werden die Partikel abgeschieden, danach wird die Gasphase behandelt. Diese Reihenfolge ist technisch zwingend. Aktivkohle wirkt ausschließlich gegen die Gasphase, nicht gegen Partikel. Würde die Gasphase zuerst behandelt, würden Staubpartikel die Aktivkohle innerhalb kurzer Zeit beladen und unbrauchbar machen.

Stufe 1: Partikelabscheidung

In der ersten Stufe werden Staubpartikel durch einen geeigneten Trockenfilter oder Nassabscheider aus dem Luftstrom entfernt. Welche Geräteklasse erforderlich ist, richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des Staubs: Staubklasse L gilt für Stäube mit AGW über 1 mg/m³, Klasse M ab 0,1 mg/m³ und Klasse H für Stäube mit AGW unter 0,1 mg/m³ oder krebserzeugende Stäube, jeweils nach DIN EN IEC 60335-2-69.

Stufe 2: Gasphasenbehandlung

Nach der Partikelabscheidung wird der gereinigte Luftstrom durch eine Gasphasenstufe geführt. Aktivkohlefilter adsorbieren flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Lösemitteldämpfe. Welche Lösemittel-Arbeitsplatzgrenzwerte dabei relevant sind, richtet sich nach der TRGS 900. Konkrete Grenzwerte für einzelne Lösemittel sollten projektspezifisch geprüft werden.

Die Erfassung an der Quelle ist dabei die Grundvoraussetzung für den Erfolg beider Stufen. Eine industrielle Absauganlage muss so ausgelegt sein, dass der Volumenstrom an der Entstehungsstelle ausreicht, um das Gemisch vollständig zu erfassen, bevor es sich im Raum verteilt.

Was ist der Unterschied zwischen Trockenfilter, Nassabscheider und Aktivkohlefilter?

Trockenfilter, Nassabscheider und Aktivkohlefilter lösen grundlegend unterschiedliche Aufgaben. Trockenfilter scheiden trockene Staubpartikel ab. Nassabscheider sind für klebrige, reaktive oder hygroskopische Medien geeignet. Aktivkohlefilter behandeln ausschließlich die Gasphase. Keines dieser Systeme ersetzt das andere.

Trockenfilter (Entstauber)

Entstauber der CF-Serie arbeiten mit Patronenfiltern und eignen sich für trockene, nicht reaktive Stäube. Die Geräteklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) wird auf Basis des AGW des abzuscheidenden Staubs gewählt. Trockenfilter sind nicht geeignet für klebrige, feuchte oder reaktive Stäube, da diese die Filtermedien irreversibel verstopfen können.

Nassabscheider

Nassabscheider sind die richtige Wahl, wenn der Staub klebrig, reaktiv, hygroskopisch oder elektrostatisch aufladbar ist. Das Medium wird im Nassabscheider durch Wasser gebunden und aus dem Luftstrom entfernt. Typische Anwendungen umfassen reaktive Metallstäube sowie Prozesse, bei denen Staub und Dampf gemeinsam auftreten und ein Trockenfilter an seine Grenzen stößt.

Aktivkohlefilter

Aktivkohle wirkt durch Adsorption gegen die Gasphase. Sie entfernt Lösemitteldämpfe, VOC und Geruchsstoffe aus dem Luftstrom. Aktivkohle ist kein Partikelfilter und darf in einem Staub-Dampf-System nur nachgelagert eingesetzt werden, also nach der vollständigen Partikelabscheidung. Andernfalls wird die Aktivkohle durch Staubpartikel rasch gesättigt und verliert ihre Wirkung.

Welche Normen und Vorschriften gelten für die Absaugung von Staub-Dampf-Gemischen?

Für die Absaugung von Staub-Dampf-Gemischen gilt kein einzelnes Regelwerk, sondern ein Zusammenspiel mehrerer Vorschriften. Maßgeblich sind die GefStoffV, die TRGS 900, die TRGS 504, ATEX-Richtlinien sowie die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist ablöst.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • GefStoffV: Grundlage für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich der Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche.
  • TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte für Stäube und Dämpfe. Für Lösemittel gilt: Die Grenzwerte sind stoffspezifisch und müssen im Einzelfall geprüft werden.
  • TRGS 504: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub, einschließlich Anforderungen an Absaugeinrichtungen.
  • ATEX (2014/34/EU): Geräte und Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen. Für Gase und Dämpfe gelten Zonen 0, 1, 2; für Stäube Zonen 20, 21, 22, beide Systeme werden separat bewertet.
  • DIN EN IEC 60335-2-69: Geräteklassen L, M, H für Entstauber und trockene Staubabsaugung.
  • DGUV Regelwerk: Branchenspezifische Konkretisierungen der Schutzpflichten.

Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist die Grundlage jeder Geräte- und Filterauswahl. Sie muss den Staub, den Dampf und das Gemisch gemeinsam bewerten. Wer Lösemittel einsetzt, muss zudem beachten, dass für Gase und Dämpfe ein anderes Ex-Schutzsystem gilt als für Stäube.

Wann lohnt sich eine zentrale Absauganlage statt dezentraler Einzelgeräte?

Eine zentrale Absauganlage lohnt sich, wenn mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig oder wechselweise Staub und Dampf erzeugen. Dezentrale Einzelgeräte sind sinnvoll bei wenigen, klar getrennten Quellen. Sobald mehr als drei bis vier Arbeitsplätze mit ähnlichen Medien betrieben werden, überwiegen die Vorteile einer zentralen Lösung in der Regel die höheren Investitionskosten.

Ein entscheidender Auslegungsparameter ist der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Er beschreibt, wie viele Entnahmestellen tatsächlich gleichzeitig in Betrieb sind. In vielen Produktionsbetrieben sind nicht alle Arbeitsplätze zur gleichen Zeit aktiv. Der GZF kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Das bedeutet: Bei 20 Absaugstellen, von denen realistisch 12 gleichzeitig aktiv sind, muss die Anlage nicht für 20, sondern nur für 12 Stellen ausgelegt werden.

Weitere Vorteile zentraler Absauganlagen:

  • Einheitliche Filtration für alle Arbeitsplätze, auch bei gemischten Medien (Staub und Dampf)
  • Wärmerückgewinnung aus der Abluft möglich, was die Betriebskosten senkt
  • Einfachere Wartung und Dokumentation gegenüber vielen dezentralen Geräten
  • Bessere Investitionssicherheit durch skalierbare Auslegung
  • Förderfähigkeit über BAFA oder KfW bei energieeffizienten Anlagen prüfbar

Dezentrale Einzelgeräte sind dann die bessere Wahl, wenn die Medien an verschiedenen Arbeitsplätzen stark voneinander abweichen oder wenn bauliche Gegebenheiten eine zentrale Verrohrung nicht erlauben. Die richtige Produktauswahl hängt immer von einer konkreten Prozessanalyse ab.

So unterstützt ULMATEC bei der Absaugung von Staub-Dampf-Gemischen

Für Betreiber, die Staub und Dampf gemeinsam absaugen müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu. Die Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das:

  • Zweistufige Filtersysteme mit Partikelabscheidung (CF-Serie oder WE-Nassabscheider) und nachgelagerter Gasphasenbehandlung (Aktivkohle)
  • Auswahl der richtigen Geräteklasse nach DIN EN IEC 60335-2-69 auf Basis des AGW des abzuscheidenden Staubs
  • Zentrale Absauganlagen mit Volumenstromauslegung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors
  • Nassabscheider der WE-Serie für klebrige, reaktive oder hygroskopische Medien
  • Technische Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfung inklusive
  • Alle Anlagen erfüllen die geltenden Normen und sind auf Förderfähigkeit (BAFA, KfW) ausgelegt

Wenn Sie unsicher sind, welche Filterstufen für Ihren Prozess erforderlich sind, oder wenn Sie eine bestehende Anlage auf Normkonformität prüfen möchten, sprechen Sie uns an. Kontaktieren Sie uns für eine projektspezifische Beratung.

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