Wie unterscheiden sich zentrale und dezentrale Schweißrauchabsaugung? > ULMATEC Filtration

Wie unterscheiden sich zentrale und dezentrale Schweißrauchabsaugung?

Daniel Ehrhardt ·

Zentrale Schweißrauchabsaugung und dezentrale Schweißrauchabsaugung unterscheiden sich grundlegend in Aufbau, Einsatzbereich und Wirtschaftlichkeit. Bei der zentralen Variante saugt eine gemeinsame Filteranlage mehrere Schweißarbeitsplätze gleichzeitig ab. Bei der dezentralen Lösung arbeitet jeder Arbeitsplatz mit einem eigenen Gerät. Welches Konzept besser passt, hängt von der Werkstattgröße, der Anzahl der Schweißplätze und dem eingesetzten Material ab. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur Planung einer Schweißrauchabsauganlage.

Welche Absauganlage passt zu welcher Werkstattgröße?

Die Werkstattgröße allein entscheidet nicht über die richtige Absauganlage. Entscheidend sind die Anzahl der aktiven Schweißarbeitsplätze, das Schweißverfahren und die eingesetzten Werkstoffe. Als Faustregel gilt: Bis zu drei Schweißplätze lassen sich gut dezentral versorgen. Ab vier Plätzen oder bei häufig wechselnden Positionen lohnt sich die Prüfung einer zentralen Schweißrauchabsauganlage.

Wichtig für die Auslegung ist der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl der vorhandenen Anschlüsse. Sind in einer Halle 20 Schweißplätze vorhanden, aber im Schnitt nur 12 gleichzeitig aktiv, ergibt sich ein GZF von 0,6. Das bedeutet: Die Anlage muss nicht für alle 20 Plätze ausgelegt werden. Der GZF kann die Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren und senkt damit die Investitionskosten spürbar.

Für kleine Werkstätten mit wenigen festen Schweißarbeitsplätzen sind mobile Absauganlagen oft die wirtschaftlichste Wahl. Sie lassen sich flexibel positionieren und erfordern keine aufwendige Rohrinstallation. Große Produktionshallen mit vielen Schweißplätzen profitieren dagegen von zentralen Anlagen, die Luftvolumen von mehreren tausend Kubikmetern pro Stunde verarbeiten können.

Wie funktioniert eine zentrale Schweißrauchabsauganlage?

Eine zentrale Schweißrauchabsauganlage besteht aus einem zentralen Filteraggregat, einem Rohrleitungsnetz und mehreren Absaugstellen an den einzelnen Schweißarbeitsplätzen. Das Filteraggregat erzeugt einen Unterdruck, der den Schweißrauch über Absaugarme oder Erfassungselemente direkt an der Entstehungsstelle erfasst und durch das Rohrnetz zum Filter transportiert. Dort werden die Partikel abgeschieden, bevor die gereinigte Luft zurück in die Halle oder ins Freie geleitet wird.

Rohrleitungsnetz und Absaugstellen

Das Rohrleitungsnetz verbindet alle Schweißarbeitsplätze mit dem zentralen Filter. An jedem Platz befindet sich ein Anschluss, an dem ein Absaugarm oder eine Erfassungshaube montiert wird. Die Dimensionierung des Rohrnetzes muss auf den GZF abgestimmt sein, damit ausreichend Volumenstrom an jedem aktiven Platz anliegt.

Filtration und Luftführung

Das zentrale Filteraggregat enthält je nach Anwendung ein- oder mehrstufige Filtersysteme. Beim Schweißen von hochlegierten Chrom-Nickel-Stählen fordert die TRGS 528 Abscheider der Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904-2, da krebserzeugende Emissionen wie Chrom(VI)-Verbindungen entstehen. W3-Geräte werden vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) geprüft. Die gereinigte Luft kann im Umluftbetrieb zurück in die Halle geführt oder als Abluft nach außen abgeleitet werden.

Wie funktioniert eine dezentrale Schweißrauchabsauganlage?

Eine dezentrale Schweißrauchabsauganlage besteht aus einem oder mehreren eigenständigen Geräten, die direkt am jeweiligen Schweißarbeitsplatz aufgestellt werden. Jedes Gerät verfügt über einen eigenen Filter und ein eigenes Gebläse. Es gibt keine gemeinsame Rohrinfrastruktur. Der Schweißrauch wird über einen Absaugarm oder eine Punktabsaugung direkt an der Entstehungsstelle erfasst und im Gerät gefiltert.

Dezentrale Geräte sind in mobiler und stationärer Ausführung erhältlich. Mobile Schweißrauchabsauggeräte lassen sich flexibel an wechselnde Schweißpositionen anpassen, was besonders bei Montagearbeiten oder in Werkstätten mit unregelmäßigem Betrieb vorteilhaft ist. Stationäre dezentrale Einheiten werden fest an einem Arbeitsplatz installiert, bieten aber dennoch keine Verbindung zu anderen Plätzen.

Ein Vorteil dezentraler Absauganlagen ist die einfache Nachrüstung: Ein einzelnes Gerät lässt sich ohne Rohrleitungsplanung schnell in Betrieb nehmen. Der Nachteil liegt im Wartungsaufwand: Jedes Gerät muss separat gewartet, geprüft und mit Ersatzfiltern versorgt werden. Bei vielen Arbeitsplätzen summiert sich das. Die Wartung der Absauganlage sollte daher bei der Kaufentscheidung einkalkuliert werden.

Was sind die Kostenunterschiede zwischen beiden Systemen?

Dezentrale Absauganlagen haben in der Regel niedrigere Anschaffungskosten pro Gerät, aber höhere Gesamtkosten bei vielen Arbeitsplätzen. Zentrale Schweißrauchabsauganlagen erfordern eine höhere Anfangsinvestition für Filteraggregat und Rohrleitungsnetz, sind aber ab einer bestimmten Anzahl von Schweißplätzen wirtschaftlicher im Betrieb. Die Grenze liegt je nach Konfiguration typischerweise bei vier bis sechs aktiven Schweißarbeitsplätzen.

Bei der Kostenbetrachtung sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Investitionskosten: Dezentrale Geräte sind einzeln günstiger, summieren sich aber bei mehreren Plätzen schnell.
  • Betriebskosten: Zentrale Anlagen verbrauchen im Vergleich zu mehreren dezentralen Einzelgeräten oft weniger Energie, da ein gemeinsames Gebläse effizienter arbeitet.
  • Wartungskosten: Bei zentralen Anlagen fällt die Wartung an einem Punkt an. Dezentrale Anlagen erfordern Wartung an jedem einzelnen Gerät.
  • Filterkosten: Zentrale Filter haben oft größere Filtervolumina und längere Standzeiten, was die Filterwechselkosten senkt.
  • Rohrinstallation: Zentrale Anlagen erfordern eine einmalige Investition in das Rohrleitungsnetz, die bei dezentralen Anlagen entfällt.

Zentrale Absauganlagen können grundsätzlich förderfähig sein, etwa über BAFA oder KfW. Die tatsächliche Förderung hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung ab. Das verbessert die Investitionssicherheit bei der Planung größerer Anlagen.

Welche Normen und Vorschriften gelten für die Schweißrauchabsaugung?

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Schweißrauchabsaugung in Deutschland ist die TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten). Sie verpflichtet Betreiber, Schweißrauch vorrangig direkt an der Entstehungsstelle zu erfassen. Ergänzend gelten die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die DGUV Information 209-016 sowie die DGUV Regel 109-002. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für jede Geräte- und Filterauswahl.

Für die Abscheideklassen von Schweißrauchabsauggeräten gilt DIN EN ISO 21904-2. Diese Norm definiert drei Stufen:

  • W1: Mindestens 95 % Abscheidegrad, geeignet für unlegierte und niedriglegierte Stähle mit einem Chrom-/Nickelanteil unter 5 %.
  • W2: Mindestens 98 % Abscheidegrad, geeignet für legierte Stähle mit einem Chrom-/Nickelanteil von 5 bis 30 %.
  • W3: Mindestens 99 % Abscheidegrad, geeignet für hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle bzw. Edelstahl mit einem Chrom-/Nickelanteil über 30 %.

Beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle fordert die TRGS 528 Abscheider der Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904. W3-Geräte werden vom IFA geprüft. Für krebserzeugende Emissionen wie Chrom(VI)-Verbindungen gilt zudem das Minimierungsgebot: Die Exposition ist so weit wie technisch möglich zu reduzieren.

Wichtig: Die Abscheideklassen W1, W2 und W3 gelten ausschließlich für Schweißrauch. Für trockene Staubabsaugung bei Zerspanungsprozessen gelten die Geräteklassen L, M und H nach DIN EN IEC 60335-2-69. Diese beiden Klassifizierungssysteme dürfen nicht verwechselt oder gleichgesetzt werden.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 muss durch eine Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls durch Expositionsmessungen nach DIN EN 689 belegt werden. Ein Überblick über die relevanten Anwendungen und Prozesse hilft bei der Zuordnung der richtigen Anforderungen.

Wann lohnt sich eine Kombination aus beiden Systemen?

Eine Kombination aus zentraler und dezentraler Schweißrauchabsaugung lohnt sich, wenn in einer Halle sowohl feste Schweißarbeitsplätze als auch wechselnde oder mobile Einsatzorte vorhanden sind. Die zentrale Absauganlage versorgt die festen Plätze effizient. Mobile Geräte ergänzen dort, wo keine Rohranschlüsse vorhanden sind oder wo Schweißarbeiten an wechselnden Positionen stattfinden.

Typische Szenarien für eine Hybridlösung sind:

  • Produktionshallen mit einem festen Schweißbereich und einem flexiblen Montagebereich
  • Betriebe, die ihre zentrale Anlage schrittweise ausbauen und Übergangslösungen benötigen
  • Werkstätten mit saisonalen Schwankungen in der Auslastung, bei denen nicht alle Plätze dauerhaft aktiv sind
  • Anlagen, bei denen bestimmte Schweißverfahren wie WIG-Schweißen oder Laserschweißen besondere Absauglösungen erfordern

Bei der Planung einer Hybridlösung ist die Abstimmung zwischen den Systemen entscheidend. Die Luftmengen der mobilen Geräte dürfen die Leistung der zentralen Anlage nicht beeinflussen. Beide Systeme müssen unabhängig voneinander die Anforderungen der TRGS 528 erfüllen. Eine sorgfältige Auslegung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ist Voraussetzung für Normkonformität und Investitionssicherheit.

Wie ULMATEC bei der Schweißrauchabsaugung unterstützt

Wir analysieren bei ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, das Schweißverfahren und den erforderlichen Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Unsere Absauganlagen decken sowohl dezentrale als auch zentrale Lösungen ab, einschließlich Hybridkonzepte für komplexe Produktionsumgebungen.

Konkret unterstützen wir Sie bei folgenden Punkten:

  • Auslegung der Absauganlage auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF)
  • Auswahl der richtigen Abscheideklasse (W1, W2 oder W3 nach DIN EN ISO 21904-2) je nach eingesetztem Werkstoff und Schweißverfahren
  • Planung und Installation des Rohrleitungsnetzes für zentrale Absauganlagen
  • Lieferung mobiler und stationärer dezentraler Geräte für flexible Einsatzbereiche
  • Technische Dokumentation für die Nachweispflicht gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden
  • Hinweise zur möglichen Förderfähigkeit über BAFA oder KfW nach individueller Prüfung

Sprechen Sie uns an: Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie konkret auf Basis Ihrer Werkstatt, Ihrer Schweißverfahren und Ihrer gesetzlichen Anforderungen.

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