Eine zentrale Absauganlage kann theoretisch eine unbegrenzte Anzahl an Absaugstellen bedienen. In der Praxis hängt die tatsächliche Kapazität vom verfügbaren Volumenstrom, der Rohrleitungsdimensionierung und dem Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) ab. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Parameter die Auslegung bestimmen und wie Sie die richtige Anlagengröße für Ihren Betrieb ermitteln.
Wovon hängt die maximale Anzahl an Absaugstellen ab?
Die maximale Anzahl an Absaugstellen einer zentralen Absauganlage hängt in erster Linie vom verfügbaren Gesamtvolumenstrom der Anlage ab. Daneben spielen der Rohrleitungsquerschnitt, der Druckverlust im System und die Art der angeschlossenen Prozesse eine entscheidende Rolle. Kein einzelner Parameter allein bestimmt die Grenze.
Im Einzelnen sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
- Volumenstrom je Absaugstelle: Jeder Arbeitsplatz und jede Maschine benötigt einen definierten Erfassungsvolumenstrom. Dieser Wert richtet sich nach dem Prozess, dem abzusaugenden Medium und den einschlägigen Regelwerken wie TRGS 504 oder DGUV Regel 109-002.
- Gesamtvolumenstrom der Anlage: Die Anlage muss die Summe aller gleichzeitig aktiven Absaugstellen abdecken können, ohne unter den erforderlichen Mindestdruck zu fallen.
- Rohrleitungsdimensionierung: Zu enge Rohre erzeugen hohe Druckverluste und reduzieren die nutzbare Kapazität, selbst wenn die Anlage selbst ausreichend dimensioniert ist.
- Art des Schadstoffs: Schweißrauch, Schleifstaub und Ölnebel erfordern unterschiedliche Filterstufen und Erfassungsgeschwindigkeiten, was die Auslegung je Absaugstelle beeinflusst.
- Gleichzeitigkeitsfaktor: Nicht alle Absaugstellen sind gleichzeitig aktiv. Dieser Faktor ist das wichtigste Planungsinstrument und wird im nächsten Abschnitt ausführlich erklärt.
Wer diese Parameter kennt und korrekt kombiniert, kann die Anzahl der anschließbaren Absaugstellen zuverlässig berechnen. Eine individuelle Auslegungsrechnung ist dabei der einzig belastbare Weg.
Was ist der Gleichzeitigkeitsfaktor und warum ist er entscheidend?
Der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) ist das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl der Absaugstellen in einer Anlage. Er ist entscheidend, weil er die erforderliche Anlagengröße direkt bestimmt und dabei die Kapazität um bis zu 40 % reduzieren kann, ohne die Schutzwirkung zu mindern.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Ein Betrieb mit 20 Absaugplätzen muss nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Das entspricht einem GZF von 0,6 und ermöglicht eine deutlich kleinere und kostengünstigere Anlage. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.
Warum ist der GZF so entscheidend? Weil er den Unterschied zwischen einer überdimensionierten Anlage mit unnötig hohen Investitionskosten und einer wirtschaftlich ausgewogenen Lösung ausmacht. Gleichzeitig schützt er vor Unterdimensionierung: Wer den GZF zu optimistisch ansetzt, riskiert, dass bei Lastspitzen zu wenig Volumenstrom verfügbar ist und Schadstoffe nicht vollständig erfasst werden.
Der GZF ist kein pauschaler Erfahrungswert, sondern muss betriebsspezifisch ermittelt werden. Schichtmodelle, Maschinenbelegungspläne und Produktionsdaten sind die Grundlage. Wer den GZF dokumentiert, schafft zugleich eine belastbare Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
Wie viele Absaugstellen schafft eine zentrale Anlage typischerweise?
Eine zentrale Absauganlage kann je nach Baugröße und Auslegung von wenigen Absaugstellen bis zu mehreren Hundert Arbeitsplätzen bedienen. Die Spanne reicht von kleinen Anlagen für Handwerksbetriebe mit fünf bis zehn Absaugstellen bis zu Großanlagen in der Serienfertigung mit weit über 100 angeschlossenen Punkten.
Entscheidend ist der verfügbare Gesamtvolumenstrom. Die folgende Tabelle zeigt, welche Luftmengen verschiedene Anlagengrößen bereitstellen:
| Baugröße (CF-Serie) | Volumenstrom (m³/h) | Typische Einsatzgröße |
|---|---|---|
| CF-S | 1.500 – 4.600 | Kleinbetrieb, wenige Absaugstellen |
| CF-M | 4.600 – 6.800 | Mittlerer Betrieb, 10 – 20 Absaugstellen |
| CF-L | 5.200 – 13.800 | Größerer Betrieb, 20 – 50 Absaugstellen |
| CF-X | 10.500 – 24.700 | Industriebetrieb, 50 – 100+ Absaugstellen |
| CF-XL | 19.200 – 33.200 | Großbetrieb, 100 – 200+ Absaugstellen |
| CF-XXL | 28.000 – 250.000 | Großindustrie, 200+ Absaugstellen |
Quelle: ULMATEC Produktdaten CF-Serie, Stand 2026. Die Anzahl der Absaugstellen ist ein Richtwert und hängt vom Volumenstrom je Absaugstelle und dem Gleichzeitigkeitsfaktor ab.
Die Angaben zur Anzahl der Absaugstellen sind Orientierungswerte. Der tatsächliche Erfassungsvolumenstrom je Absaugstelle variiert je nach Prozess erheblich. Ein Schweißarbeitsplatz mit Erfassungshaube benötigt einen anderen Volumenstrom als eine voll gekapselte Schleifmaschine. Ohne prozessspezifische Auslegungsrechnung sind pauschale Aussagen zur Absaugstellenanzahl nicht belastbar.
Wann stößt eine zentrale Anlage an ihre Grenzen?
Eine zentrale Absauganlage stößt an ihre Grenzen, wenn der gleichzeitig benötigte Volumenstrom die Nennleistung der Anlage überschreitet, wenn die Rohrleitungsdimensionierung zu hohe Druckverluste erzeugt oder wenn neue Absaugstellen hinzukommen, ohne dass die Anlage entsprechend angepasst wurde.
Typische Anzeichen dafür, dass eine zentrale Absauganlage überlastet ist:
- Sichtbarer Rauch oder Staubaustritt an Absaugstellen, die weit von der Anlage entfernt liegen
- Nachlassende Saugwirkung bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Absaugstellen
- Erhöhte Geräuschentwicklung durch Druckabfall im System
- Messwerte bei der Arbeitsplatzmessung nach DIN EN 689, die die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 überschreiten
- Filterwechselintervalle, die sich unerwartet verkürzen, weil die Filterbelastung gestiegen ist
Strukturelle Grenzen entstehen auch dann, wenn der Gleichzeitigkeitsfaktor bei der ursprünglichen Auslegung zu optimistisch angesetzt wurde und die Produktion seither gewachsen ist. Wer mehr Maschinen betreibt oder Schichten verlängert, verändert den tatsächlichen GZF und muss die Anlage neu bewerten.
Auch räumliche Grenzen spielen eine Rolle: Sehr lange Rohrleitungen mit vielen Bögen und Abzweigungen erzeugen Druckverluste, die die nutzbare Kapazität der Anlage am entferntesten Absaugpunkt deutlich reduzieren können. In solchen Fällen hilft manchmal eine dezentrale Ergänzung mit einer mobilen Absauganlage mehr als eine Vergrößerung der Zentralanlage.
Wie plant man die richtige Anlagengröße für mehrere Absaugstellen?
Die richtige Anlagengröße für mehrere Absaugstellen ermittelt man in drei Schritten: zuerst den Volumenstrom je Absaugstelle bestimmen, dann den Gleichzeitigkeitsfaktor anwenden und schließlich den Gesamtvolumenstrom mit einem Sicherheitszuschlag für künftiges Wachstum festlegen.
Konkret läuft die Planung wie folgt ab:
- Prozesse und Medien erfassen: Welche Schadstoffe entstehen an welchen Arbeitsplätzen? Schweißrauch, Schleifstaub, Ölnebel und VOC erfordern unterschiedliche Filterstufen und Erfassungsvolumenströme. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist die Pflichtgrundlage.
- Volumenstrom je Absaugstelle festlegen: Dieser Wert richtet sich nach dem Prozess, der Erfassungsgeometrie und den einschlägigen Regelwerken. Für schweißtechnische Prozesse gilt DIN EN ISO 21904 in Verbindung mit TRGS 528, für Zerspanung und Kunststoffbearbeitung gelten TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.
- Gleichzeitigkeitsfaktor ermitteln: Den GZF anhand realer Produktionspläne und Schichtmodelle bestimmen und dokumentieren. Ein GZF von 0,6 bedeutet: 60 % der Absaugstellen sind gleichzeitig aktiv.
- Gesamtvolumenstrom berechnen: Anzahl der Absaugstellen multipliziert mit dem Volumenstrom je Absaugstelle, dann mit dem GZF multiplizieren. Das Ergebnis ist der Auslegungsvolumenstrom.
- Wachstumsreserve einplanen: Eine Reserve von 20 bis 30 % auf den Auslegungsvolumenstrom schützt vor Nachbesserungen, wenn die Produktion wächst. Das stärkt die Investitionssicherheit.
Wer die passende Anlagengröße auf Basis dieser Schritte auswählt, vermeidet sowohl Überdimensionierung mit unnötig hohen Betriebskosten als auch Unterdimensionierung mit Schutzlücken und Nachbesserungspflichten.
Lässt sich eine zentrale Anlage nachträglich erweitern?
Ja, eine zentrale Absauganlage lässt sich in den meisten Fällen nachträglich erweitern. Ob das sinnvoll und wirtschaftlich ist, hängt davon ab, wie viel Reservekapazität die ursprüngliche Auslegung enthält, ob das Rohrleitungsnetz erweiterbar ist und ob die Filteranlage zusätzliche Luftmengen verarbeiten kann.
Folgende Szenarien sind in der Praxis üblich:
- Erweiterung innerhalb der Reservekapazität: Wurde die Anlage mit Wachstumsreserve ausgelegt, können neue Absaugstellen einfach ans bestehende Rohrleitungsnetz angeschlossen werden. Kein Umbau der Zentraleinheit erforderlich.
- Erweiterung durch Anlagenausbau: Modulare Systeme lassen sich durch zusätzliche Filtermodule oder leistungsstärkere Ventilatoren erweitern. Das modulare Baukastenprinzip ist dabei ein klarer Vorteil gegenüber monolithischen Anlagenkonstruktionen.
- Ergänzung durch dezentrale Einheiten: Wenn eine Erweiterung der Zentralanlage technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können einzelne Absaugstellen mit dezentralen oder mobilen Einheiten ausgestattet werden.
- Rohrleitungserweiterung: Neue Anschlusspunkte erfordern eine hydraulische Neuberechnung des Leitungsnetzes. Druckverluste müssen geprüft werden, bevor neue Abzweigungen gesetzt werden.
Wichtig: Jede nachträgliche Erweiterung muss technisch dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, und die Anlage muss nach der Erweiterung erneut auf Normkonformität geprüft werden. Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt: bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.
So unterstützt ULMATEC bei der Auslegung zentraler Absauganlagen
Wer die Anzahl der Absaugstellen für eine zentrale Absauganlage korrekt planen will, braucht keine Kataloglösung, sondern eine individuelle Auslegungsrechnung. Wir analysieren den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Das umfasst konkret:
- Ermittlung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) anhand Ihrer tatsächlichen Produktionsabläufe und Schichtmodelle
- Prozessspezifische Auslegungsrechnung nach den einschlägigen Regelwerken (DIN EN ISO 21904, TRGS 528, TRGS 504, TRGS 900, GefStoffV)
- Auswahl der passenden Baugröße aus der CF-Serie (XS bis XXL, bis 250.000 m³/h) sowie weiterer Serien für Nassabscheider und Ölnebelabscheider
- Planung des Rohrleitungsnetzes mit hydraulischer Berechnung aller Druckverluste
- Einplanung von Wachstumsreserven für nachträgliche Erweiterungen zur Stärkung Ihrer Investitionssicherheit
- Vollständige technische Dokumentation für Gefährdungsbeurteilung, BG-Prüfungen und Fördermittelanträge (BAFA, KfW)
- Lieferung von Standardkomponenten innerhalb von 24 Stunden
Sprechen Sie uns an und lassen Sie Ihre zentrale Absauganlage individuell auslegen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine belastbare Auslegungsrechnung für Ihre Absaugstellen.
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