Wie werden Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sicher erfasst und bewertet?

Daniel Ehrhardt ·
Industriearbeiter mit Schutzhandschuhen prüft Chemikalienbehälter vor grauer Filtrationsanlage in einer Fabrikhalle.

Für Betreiber in der Industrie, die Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sicher handhaben müssen, beginnt alles mit einer zentralen Frage: Welche Schadstoffe entstehen in meinen Prozessen, und wie gefährlich sind sie wirklich? Ob beim Schweißen, Schleifen, Schneiden oder in der chemischen Verarbeitung: Luftgetragene Schadstoffe wie Stäube, Rauche und Aerosole sind in vielen Betrieben täglich präsent. Wer die Gefahrstofferfassung und -bewertung nicht systematisch angeht, riskiert nicht nur die Gesundheit seiner Mitarbeiter, sondern auch persönliche Haftung und behördliche Konsequenzen.

Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: von der Definition über rechtliche Pflichten bis hin zu technischen Schutzmaßnahmen und der Gefährdungsbeurteilung. Die Antworten orientieren sich an den geltenden Regelwerken und Vorschriften von DGUV, TRGS und GefStoffV.

Was sind Gefahrstoffe am Arbeitsplatz?

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt darstellen. Dazu zählen feste Partikel (Stäube), gasförmige Emissionen (Rauche, Dämpfe), Flüssigkeiten und Aerosole, die bei industriellen Prozessen entstehen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert den rechtlichen Rahmen in Deutschland. Gefahrstoffe werden nach ihrer Wirkung klassifiziert, etwa als krebserzeugend, atemwegssensibilisierend, reproduktionstoxisch oder akut toxisch. In der Praxis entstehen Gefahrstoffe häufig als Nebenprodukte von Fertigungsprozessen.

Typische Gefahrstoffe in der Industrie

  • Schweißrauch: Enthält Metalloxide und ultrafeine Partikel unter 1 µm, die tief in die Lunge eindringen.
  • Schleifstaub: Metall- und Schleifmittelpartikel, je nach Werkstoff krebserzeugend (z. B. Chrom(VI) bei Edelstahl).
  • Holzstaub: Harthölzer wie Buche und Eiche gelten als krebserzeugend (Kategorie 1A).
  • Lösemitteldämpfe (VOC): Entstehen beim Lackieren, Kleben und Reinigen.
  • Ölnebel: Entsteht bei der Metallbearbeitung mit Kühlschmierstoffen.

Entscheidend ist: Nicht jeder sichtbare Rauch ist der gefährlichste. Ultrafeiner Staub unter 10 µm (PM10) und insbesondere Partikel unter 2,5 µm (PM2,5) sind unsichtbar und besonders gesundheitsschädlich, weil sie tief in die Atemwege eindringen.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei Gefahrstoffen?

Arbeitgeber sind nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, alle Gefahrstoffe zu ermitteln, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Pflichten gelten unabhängig von der Betriebsgröße und sind nicht delegierbar.

Nach TRGS 400 muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob überhaupt Gefahrstoffe vorhanden sind oder entstehen. Ist das der Fall, folgt eine systematische Bewertung der Gefährdung. Konkret bedeutet das:

  • Gefahrstoffe im Betrieb vollständig erfassen und dokumentieren
  • Sicherheitsdatenblätter für alle eingesetzten Stoffe beschaffen und auswerten
  • Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 erstellen und schriftlich festhalten
  • Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip umsetzen (Substitution, technisch, organisatorisch, persönlich)
  • Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 1 unterweisen
  • Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen

Typische Herausforderung: Viele Betriebe unterschätzen den Dokumentationsaufwand. Bei einer Berufsgenossenschaftsprüfung wird nicht nur gefragt, ob Schutzmaßnahmen vorhanden sind, sondern auch, ob sie nachweislich wirksam sind und regelmäßig überprüft wurden.

Wie werden Gefahrstoffe am Arbeitsplatz erfasst?

Die Gefahrstofferfassung am Arbeitsplatz erfolgt in drei Schritten: Erstens werden alle eingesetzten Stoffe und entstehenden Emissionen systematisch inventarisiert. Zweitens werden Expositionsmessungen durchgeführt. Drittens werden die Ergebnisse mit geltenden Grenzwerten verglichen und dokumentiert.

Schritt 1: Gefahrstoffinventar erstellen

Der erste Schritt ist die vollständige Erfassung aller Stoffe, die im Betrieb eingesetzt werden oder bei Prozessen entstehen. Grundlage sind die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller sowie eine Prozessanalyse: Welche Emissionen entstehen beim Schweißen, Schleifen, Bohren oder Lackieren? Auch Reaktionsprodukte wie Schweißrauch oder thermische Zersetzungsprodukte müssen berücksichtigt werden.

Schritt 2: Expositionsmessung und Beurteilung

Nach TRGS 402 muss der Arbeitgeber die tatsächliche Exposition der Beschäftigten ermitteln. Das geschieht durch personenbezogene Luftmessungen am Arbeitsplatz, stationäre Messungen in der Atemzone oder durch anerkannte Beurteilungsverfahren wie das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe). Für komplexe Situationen empfiehlt die DGUV den Einsatz eines messtechnischen Dienstes (MDD).

Schritt 3: Dokumentation im Gefahrstoffkataster

Alle erfassten Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstoffkataster dokumentiert. Dieses enthält Stoffbezeichnung, Gefährdungskategorie, Einsatzort, Mengenschätzung und die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter. Das Kataster ist Pflicht und muss für Behörden und Beschäftigte zugänglich sein. Informationen zu typischen industriellen Anwendungen helfen dabei, die relevanten Emissionsquellen im eigenen Betrieb zu identifizieren.

Wie werden Gefahrstoffe bewertet und Grenzwerte festgelegt?

Gefahrstoffe werden bewertet, indem die gemessene oder ermittelte Exposition mit den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) aus der TRGS 900 verglichen wird. Liegt die Exposition unter dem AGW, gilt das Risiko als beherrschbar. Liegt sie darüber, sind sofort zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die höchste zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Er wird als Schichtmittelwert über 8 Stunden angegeben und in mg/m³ oder ml/m³ (ppm) ausgedrückt.

Besonderheit: Krebserzeugende Stoffe

Für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A und 1B gibt es keinen sicheren Grenzwert. Hier gilt nach TRGS 910 das Minimierungsgebot: Die Exposition muss so weit wie technisch möglich reduziert werden. Beispiele sind A-Staub (alveolengängiger Staub) mit einem AGW von 1,25 mg/m³, Schweißrauch mit einem AGW von 1 mg/m³ oder Chrom(VI)-Verbindungen, für die das Minimierungsgebot gilt.

Bewertungshilfen nach TRGS

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bieten konkrete Bewertungshilfen für spezifische Branchen und Tätigkeiten. TRGS 559 gilt für mineralischen Staub, TRGS 528 für schweißtechnische Arbeiten und TRGS 553 für Holzstaub. Diese Regeln legen nicht nur Grenzwerte fest, sondern beschreiben auch anerkannte Schutzmaßnahmen.

Welche technischen Schutzmaßnahmen reduzieren Gefahrstoffe wirksam?

Technische Schutzmaßnahmen sind nach dem STOP-Prinzip die wirksamste Methode zur Reduzierung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Im Mittelpunkt steht die Absaugtechnik: Die Erfassung luftgetragener Schadstoffe direkt an der Entstehungsquelle verhindert, dass diese in die Atemluft der Beschäftigten gelangen.

Das STOP-Prinzip legt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen fest:

  1. Substitution: Gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzen (z. B. lösemittelfreie Klebstoffe)
  2. Technische Maßnahmen: Absaugung, Kapselung, Einhausung der Emissionsquelle
  3. Organisatorische Maßnahmen: Expositionszeit begrenzen, Arbeitsabläufe anpassen
  4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Atemschutz als letzte Maßnahme, nicht als Ersatz

Absaugtechnik als Kernelement des technischen Schutzes

Die Erfassung von Gefahrstoffen direkt an der Entstehungsquelle ist technisch die effektivste Methode. Dabei gilt: Je näher die Erfassungsstelle an der Emissionsquelle liegt, desto geringer ist der erforderliche Luftvolumenstrom und desto höher ist die Erfassungseffizienz. Entscheidend für die Wirksamkeit sind drei Faktoren:

  • Richtiger Luftvolumenstrom (in m³/h), abgestimmt auf den Prozess
  • Geeignetes Filtermedium für den jeweiligen Schadstoff (Partikelgröße, Chemie)
  • Korrekte Positionierung der Erfassungselemente am Prozess

Typische Herausforderung: Viele Betriebe setzen zu schwache Absaugungen ein oder positionieren Erfassungselemente falsch. Das Ergebnis: Die Anlage läuft, aber die Exposition der Mitarbeiter bleibt zu hoch. Industrielle Absaug- und Filtersysteme müssen deshalb immer prozessspezifisch ausgelegt werden.

Hallenlüftung als ergänzende Maßnahme

Wenn eine Quellabsaugung nicht vollständig möglich ist, ergänzt eine durchdachte Hallenlüftung den Schutz. Sie verdünnt verbleibende Schadstoffe und verhindert die Anreicherung in der Hallenluft. Wichtig: Hallenlüftung ersetzt keine Quellabsaugung, sie ergänzt sie. Nach DGUV Information 209-023 hat die Quellabsaugung immer Vorrang.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen, Prozesse oder eingesetzten Stoffe wesentlich ändern. Darüber hinaus schreibt das Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßige Überprüfung vor, auch ohne konkreten Anlass.

Konkrete Auslöser für eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sind:

  • Einführung neuer Maschinen, Anlagen oder Fertigungsprozesse
  • Einsatz neuer Stoffe oder Gemische im Betrieb
  • Änderung von Arbeitsplatzgrenzwerten durch neue TRGS-Ausgaben
  • Arbeitsunfälle oder Berufskrankheitsverdacht
  • Ergebnisse von Expositionsmessungen, die auf veränderte Bedingungen hinweisen
  • Behördenbesuche oder Berufsgenossenschaftsprüfungen mit Beanstandungen
  • Bauliche Veränderungen, die die Lüftungssituation beeinflussen

Als Faustregel gilt: Mindestens alle zwei Jahre sollte die Gefährdungsbeurteilung auf Aktualität geprüft werden, auch wenn keine offensichtlichen Änderungen stattgefunden haben. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefahrstoffen fließen regelmäßig in die TRGS ein und können bestehende Beurteilungen hinfällig machen.

Wichtig für die Praxis: Die Überprüfung muss dokumentiert werden. Selbst wenn keine Änderungen notwendig sind, müssen das Datum der Überprüfung und das Ergebnis schriftlich festgehalten werden. Bei einer BG-Prüfung zählt nur, was nachweisbar ist. Serviceleistungen rund um Absauganlagen können dabei helfen, die technische Seite der Gefährdungsbeurteilung auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wie ULMATEC bei der sicheren Erfassung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz hilft

Für Betreiber in der Metallfertigung, Holzverarbeitung, Chemie und verwandten Branchen, die luftgetragene Schadstoffe sicher erfassen und bewerten müssen, entwickeln und liefern wir industrielle Absaug- und Filtersysteme als vollständige technische Lösung. Dabei decken wir den gesamten Prozess ab: von der Gefahrstoffanalyse und Auslegung der Anlage bis zur Montage und Dokumentation.

Was wir konkret bieten:

  • Prozessspezifische Auslegung: Absauganlagen für Schweißrauch, Schleifstaub, Ölnebel, Lötrauch, Thermodämpfe und VOC, ausgelegt auf den tatsächlichen Volumenstrom des Prozesses
  • Modulares Baukastensystem: Über 10 Millionen Systemkonfigurationen aus Standardkomponenten für Luftvolumenströme von 3.000 bis 250.000 m³/h
  • Über 100 Filterkombinationen: Wir wählen das passende Filtermedium für den jeweiligen Schadstoff und die geforderte Abscheideleistung
  • Normkonforme Dokumentation: Alle Anlagen werden mit technischer Dokumentation geliefert, CE-konform und ATEX-geeignet
  • Förderfähigkeit: Anlagen erfüllen die Anforderungen für BAFA- und KfW-Förderung
  • Angebot in 24 Stunden: Auf Basis einer vollständigen Prozessbeschreibung erstellen wir ein konkretes Angebot innerhalb von 24 Stunden

Typische Herausforderung: Viele Betriebe wissen nicht, welchen Luftvolumenstrom ihre Anlage wirklich benötigt. Genau hier liegt unser größter Beratungswert. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihren Prozess. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die richtigen Parameter für eine Absauganlage, die bei der nächsten BG-Prüfung standhält.

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