Eine Hallenabsaugung ist sinnvoll, wenn bei Produktionsprozessen luftgetragene Schadstoffe wie Schweißrauch, Staub, Ölnebel oder Dämpfe entstehen, die den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 überschreiten oder Beschäftigte gefährden. Reicht eine allgemeine Hallenlüftung nicht aus, um diese Schadstoffe sicher zu erfassen und abzuführen, ist eine technische Absauganlage rechtlich und sicherheitstechnisch geboten. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihren Betrieb zu treffen.
Welche Schadstoffe machen eine Hallenabsaugung notwendig?
Eine Hallenabsaugung ist notwendig, wenn bei Arbeitsprozessen Schadstoffe entstehen, die den geltenden Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900 überschreiten oder als krebserzeugend, sensibilisierend oder explosionsgefährlich eingestuft sind. Entscheidend ist dabei nicht die Menge, sondern die Gefährlichkeit des Stoffes.
Typische Schadstoffe, die eine industrielle Absaugung erfordern, sind:
- Schweißrauch und Lötrauch: Beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle entstehen Chrom(VI)-Verbindungen, die krebserzeugend sind. Für diese Prozesse fordert TRGS 528 das Minimierungsgebot und Absauggeräte der Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904.
- Metallstaub aus Zerspanung und Schleifen: Für diesen Staub gelten GefStoffV, TRGS 504 und TRGS 900. Die erforderliche Staubklasse nach DIN EN IEC 60335-2-69 richtet sich nach dem AGW des jeweiligen Stoffes: Staubklasse L bei AGW über 1 mg/m³, Staubklasse M ab 0,1 mg/m³, Staubklasse H unter 0,1 mg/m³ sowie bei krebserzeugenden Stäuben.
- Holzstaub: Hartholzstaub ist krebserzeugend. Es gelten TRGS 553 sowie DIN EN 16770 und DGUV Information 209-045.
- Ölnebel und Kühlschmierstoffdämpfe: Relevant nach DGUV Regel 109-003 bei Zerspanungsprozessen mit Kühlschmierstoffen.
- Lösemitteldämpfe und VOC: Hier sind die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 maßgeblich.
- Explosionsgefährliche Stäube: Bei Aluminium, Magnesium oder organischen Stäuben gelten die Ex-Schutzzonen 20, 21 und 22 nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7.
Grundlage jeder Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie legt fest, welche Stoffe in welchen Konzentrationen entstehen und welche technischen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Wann reicht eine Hallenlüftung aus, und wann nicht?
Eine allgemeine Hallenlüftung reicht aus, wenn lediglich Wärme, Feuchtigkeit oder geringe Mengen nicht gefährlicher Stoffe abgeführt werden müssen. Sobald jedoch Schadstoffe mit definierten Arbeitsplatzgrenzwerten entstehen, ist eine gezielte Erfassung an der Entstehungsquelle durch eine Absauganlage erforderlich.
Das Prinzip lautet: Lüftung verdünnt, Absaugung erfasst. Eine Hallenlüftung verteilt Schadstoffe im Hallenvolumen und senkt die Konzentration durch Verdünnung. Das reicht bei harmlosen Stoffen aus. Bei gefährlichen Substanzen wie Schweißrauch, feinem Metallstaub oder krebserzeugenden Verbindungen ist Verdünnung kein anerkanntes Schutzkonzept nach DGUV Regel 109-002.
Eine Hallenlüftung ist nicht ausreichend, wenn:
- Schadstoffe mit niedrigem AGW entstehen und der Grenzwert im Atembereich des Beschäftigten nicht sicher eingehalten werden kann
- krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe freigesetzt werden
- explosionsgefährliche Staub- oder Gasatmosphären auftreten können
- die Schadstoffquelle wechselt oder mobil ist und eine gezielte Erfassung daher notwendig ist
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
In welchen Branchen ist eine Hallenabsaugung besonders sinnvoll?
Eine Hallenabsaugung ist besonders sinnvoll in Branchen, in denen regelmäßig gefährliche Schadstoffe bei der Bearbeitung von Werkstoffen entstehen. Dazu zählen vor allem die metallverarbeitende Industrie, der Fahrzeugbau, die Holzverarbeitung sowie die Kunststoff- und Elektronikindustrie.
Die folgende Übersicht zeigt typische Anwendungen und die jeweils relevanten Regelwerke:
- Metallverarbeitung und Schweißen: Schweißrauch, Chrom(VI)-Verbindungen, Zerspanungsstaub. Regelwerke: TRGS 528, TRGS 561, GefStoffV, DGUV Information 209-016.
- Holzverarbeitung: Holzstaub, insbesondere krebserzeugender Hartholzstaub. Regelwerke: TRGS 553, DIN EN 16770, DGUV Information 209-045.
- Kunststoffbearbeitung: Krebserzeugende Stäube und Dämpfe beim Schleifen, Fräsen oder Thermoformen. Regelwerke: TRGS 504, TRGS 900, GefStoffV.
- Pharma und Chemie: Feinstaub, reaktive Pulver, explosionsgefährliche Stäube in Ex-Zonen 20/21/22.
- Elektronikfertigung: Lötrauch und Flussmitteldämpfe bei Wellenlöt- und Reflow-Prozessen.
- Oberflächenbehandlung: Lösemitteldämpfe und VOC bei Lackier- und Reinigungsprozessen nach TRGS 900.
In diesen Bereichen ist die industrielle Absaugung nicht nur eine Frage des Komforts, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Gefährdungsminimierung.
Wann ist eine Hallenabsaugung nicht die beste Lösung?
Eine zentrale Hallenabsauganlage ist nicht immer die geeignete Lösung. Bei sehr wenigen, wechselnden oder mobilen Schadstoffquellen, bei kleinen Betrieben mit geringem Luftvolumenbedarf oder bei bestimmten Schadstoffarten können andere Konzepte technisch und wirtschaftlich sinnvoller sein.
Konkrete Situationen, in denen Alternativen zu prüfen sind:
- Einzelne, mobile Arbeitsplätze: Hier sind mobile Absauganlagen oft effizienter als eine fest installierte Hallenanlage.
- Klebrige, reaktive oder hygroskopische Medien: Bei diesen Stoffen ist ein Nassabscheider die geeignete Technologie, da Trockenfilter verkleben oder sich entzünden können.
- Sehr geringe Schadstoffmengen: Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der AGW sicher eingehalten wird, kann eine Lüftungsmaßnahme ausreichen.
- Explosionsgefährliche Gase und Dämpfe: Gase und Dämpfe fallen unter Ex-Zonen 0, 1, 2, Stäube unter Zonen 20, 21, 22. Beide Systeme dürfen nicht vermischt werden, und die Anlagenauslegung erfordert eine gesonderte ATEX-Bewertung.
Die Wahl der richtigen Absaugtechnik setzt eine sorgfältige Analyse von Schadstoffart, Prozess, Hallengeometrie und Betriebsabläufen voraus. Eine pauschale Entscheidung für oder gegen eine Hallenabsauganlage ist ohne diese Grundlage nicht möglich.
Welche Faktoren bestimmen die Größe einer Hallenabsauganlage?
Die Größe einer Hallenabsauganlage richtet sich nach dem erforderlichen Gesamtvolumenstrom, der Anzahl und Art der Absaugstellen, dem Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) sowie den einzuhaltenden Grenzwerten. Diese Faktoren zusammen bestimmen, welche Anlagengröße tatsächlich benötigt wird.
Gleichzeitigkeitsfaktor als Auslegungsparameter
Der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) ist das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl der Absaugstellen. Er kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Betrieb mit 20 Absaugplätzen muss also nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.
Weitere maßgebliche Auslegungsgrößen
Neben dem GZF sind folgende Faktoren entscheidend:
- Schadstoffart und Gefährlichkeit: Sie bestimmen die erforderliche Filtrationsstufe und damit die Anlagenkonfiguration.
- Anzahl und Lage der Erfassungsstellen: Die Verteilung in der Halle beeinflusst Rohrnetzauslegung und Druckverlust.
- Prozesszeiten und Schichtbetrieb: Kontinuierliche Prozesse erfordern eine andere Auslegung als intermittierende.
- Normkonforme Filtration: Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt. Bei schweißtechnischen Prozessen gelten DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.
Die Absauganlagen für zentrale Anwendungen decken Luftvolumina bis 250.000 m³/h ab. Die CF-Serie (Entstauber) ist in den Baugrößen XS bis XXL erhältlich, die Nassabscheider (WE) und Ölnebelabscheider (EF) in den Größen S bis X.
Gibt es Fördermittel für eine Hallenabsauganlage?
Ja, Investitionen in industrielle Absauganlagen sind grundsätzlich förderfähig. Relevante Förderprogramme sind BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW-Förderkredite, insbesondere wenn die Anlage zur Energieeffizienz oder zum Arbeitsschutz beiträgt.
Wichtige Punkte zur Förderung:
- BAFA-Förderung: Absauganlagen mit Wärmerückgewinnung oder energieeffizienter Antriebstechnik können im Rahmen von Energieeffizienzprogrammen gefördert werden.
- KfW-Kredite: Investitionen in Anlagen, die den Energieverbrauch senken oder die Arbeitsbedingungen verbessern, sind über verschiedene KfW-Programme finanzierbar.
- Voraussetzung: Die Anlage muss technisch dokumentiert und normkonform ausgelegt sein. Eine vollständige technische Dokumentation ist daher nicht nur für den Betrieb, sondern auch für die Förderantragstellung notwendig.
- Investitionssicherheit: Normkonforme Anlagen bieten Investitionssicherheit, weil sie bei BG-Prüfungen, Behördenkontrollen und im Schadensfall rechtlich belastbar sind.
Ob eine konkrete Anlage förderfähig ist, hängt von der jeweiligen Programmausgestaltung und dem Antragsstand ab. Es empfiehlt sich, die Förderoptionen vor der Investitionsentscheidung zu prüfen.
Wie ULMATEC bei der Hallenabsaugung unterstützt
Wir analysieren für Ihren Betrieb den Werkstoff, den Prozess und den erforderlichen Volumenstrom. Auf dieser Grundlage entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage. Die Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Konkret bedeutet das für Sie:
- Technische Auslegung auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der geltenden Regelwerke (TRGS, DGUV, GefStoffV)
- Auswahl der richtigen Technologie: Entstauber (CF-Serie, XS bis XXL), Nassabscheider (WE-Serie, S bis X) oder Ölnebelabscheider (EF-Serie, S bis X)
- Berechnung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) anhand Ihrer tatsächlichen Produktionsabläufe zur wirtschaftlichen Anlagenauslegung
- Vollständige technische Dokumentation für BG-Prüfungen, Behörden und Förderanträge
- Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Fördermitteln
- Weltweite Montage durch erfahrene Spezialisten
Wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihre Halle die richtige ist, sprechen Sie uns an. Unser Team beantwortet Ihre technischen Fragen und erstellt eine konkrete Auslegungsempfehlung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung für Ihren Betrieb.
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