Eine Leckageprüfung an einer Absauganlage ist eine systematische Dichtigkeitsprüfung, bei der das Rohrleitungssystem und die Gehäuse auf ungewollte Luftaustritte untersucht werden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald die Anlage zur Erfassung gesundheitsgefährdender Stoffe wie Schweißrauch, Feinstaub oder krebserzeugender Substanzen eingesetzt wird. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Prüfpflicht, Ablauf, Konsequenzen und Zuständigkeiten.
Wann ist eine Leckageprüfung an Absauganlagen gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Leckageprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Absauganlage zur Erfassung gesundheitsgefährdender oder krebserzeugender Stoffe betrieben wird. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der DGUV Regel 109-002, der TRGS 560 sowie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Betreiber sind verpflichtet, die einwandfreie Funktion der Anlage regelmäßig nachzuweisen.
Konkret greift die Prüfpflicht in folgenden Situationen:
- Die Anlage erfasst Stoffe der Kategorie K1 oder K2 (krebserzeugende Stoffe nach TRGS 905), zum Beispiel Chrom(VI)-Verbindungen beim Schweißen von Edelstahl
- Die Absauganlage ist Teil eines explosionsgeschützten Bereichs nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- Es werden Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) unterhalb von 0,1 mg/m³ abgesaugt
- Die Anlage unterliegt einer behördlichen Genehmigung nach BImSchG
- Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG ergibt ein erhöhtes Expositionsrisiko
Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei der zentrale Ausgangspunkt. Sie legt fest, welche Stoffe im Prozess entstehen, wie hoch die Exposition der Beschäftigten ist und welche technischen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Ohne eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung lässt sich die Prüfpflicht weder sicher einschätzen noch gegenüber der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Wie wird eine Leckageprüfung an einer Absauganlage durchgeführt?
Bei der Leckageprüfung einer Absauganlage wird das gesamte Rohrleitungssystem auf Druckabfall oder Luftaustritt untersucht. Gängige Verfahren sind die Differenzdruckmessung, die Rauchprüfung und der Ultraschalltest. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Anlagengröße, dem erfassten Medium und den geforderten Dichtheitsklassen nach DIN EN 12237 oder EN 15727 ab.
Differenzdruckmessung
Das Rohrleitungssystem wird abgesperrt und mit einem definierten Überdruck beaufschlagt. Ein kalibriertes Messgerät erfasst den Druckabfall über einen festgelegten Zeitraum. Überschreitet der Druckabfall den zulässigen Grenzwert, gilt die Anlage als undicht. Dieses Verfahren eignet sich besonders für geschlossene Systeme mit hohen Anforderungen an die Dichtheit.
Rauch- und Ultraschallprüfung
Bei der Rauchprüfung wird ein Prüfrauch in das System eingeleitet. Undichtigkeiten werden durch austretenden Rauch sichtbar und können punktgenau lokalisiert werden. Die Ultraschallprüfung eignet sich ergänzend für schwer zugängliche Bereiche: Ein Ultraschallsender wird in das System eingebracht, ein Empfänger detektiert austretende Schallwellen von außen. Beide Methoden erlauben eine gezielte Ortung von Leckagestellen, ohne die Anlage vollständig außer Betrieb nehmen zu müssen.
Nach der Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das die Messwerte, das angewandte Verfahren, die geprüften Abschnitte und das Ergebnis dokumentiert. Dieses Protokoll ist Bestandteil der technischen Dokumentation und muss bei BG-Prüfungen vorgelegt werden können. Informationen zu geeigneten Prüf- und Wartungsservices helfen dabei, den richtigen Anbieter zu finden.
Was passiert, wenn eine Absauganlage die Leckageprüfung nicht besteht?
Besteht eine Absauganlage die Leckageprüfung nicht, darf sie in sicherheitsrelevanten Bereichen nicht weiter betrieben werden, bis die Undichtigkeiten behoben sind. Leckagestellen führen dazu, dass Schadstoffe unkontrolliert in die Hallenluft gelangen und der tatsächliche Volumenstrom an der Erfassungsstelle sinkt, was den Schutz der Beschäftigten gefährdet.
Die rechtlichen und betrieblichen Konsequenzen sind erheblich:
- Die Berufsgenossenschaft kann bei einer Prüfung Auflagen erteilen oder den Weiterbetrieb untersagen
- Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte
- Bei krebserzeugenden Stoffen wie Chrom(VI) greift das Minimierungsgebot nach TRGS 910: Bereits geringfügige Leckagen können die Einhaltung des Toleranzkonzentrationswerts gefährden
- Der Versicherungsschutz kann im Schadensfall entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass bekannte Mängel nicht behoben wurden
Nach einer nicht bestandenen Prüfung muss die Anlage instand gesetzt, erneut geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden. Erst dann gilt die Anlage wieder als betriebsbereit im Sinne der einschlägigen Vorschriften.
Wer darf eine Leckageprüfung an Absauganlagen durchführen?
Eine Leckageprüfung an Absauganlagen darf nur durch befähigte Personen im Sinne der BetrSichV durchgeführt werden. Das sind Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Lüftungs- und Absauganlagen verfügen.
In der Praxis kommen folgende Personengruppen infrage:
- Externe Sachkundige des Anlagenherstellers oder eines zertifizierten Prüfdienstleisters, die nachweislich mit dem Anlagentyp vertraut sind
- Betriebseigene Fachkräfte, sofern sie eine einschlägige Ausbildung (z. B. als Lüftungsbauer oder Mechatroniker) sowie praktische Erfahrung mit der Prüfmethodik nachweisen können
- Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) bei besonders sicherheitsrelevanten Anlagen, zum Beispiel in ATEX-Zonen
Wichtig: Die Qualifikation der prüfenden Person muss im Prüfprotokoll dokumentiert sein. Bei krebserzeugenden Stoffen und Anlagen mit W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 — diese Klassifizierung gilt ausschließlich für Schweißrauchabsauganlagen — empfiehlt sich grundsätzlich eine externe Prüfung durch den Hersteller oder einen akkreditierten Dienstleister, um die Beweislast im Schadensfall zu sichern.
Wie oft muss eine Leckageprüfung an Absauganlagen wiederholt werden?
Die Wiederholungsfrist für die Leckageprüfung an Absauganlagen ist nicht einheitlich gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Herstellervorgaben und den Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. In der Praxis gilt für Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein jährlicher Prüfrhythmus als anerkannter Stand der Technik.
Folgende Faktoren bestimmen die konkrete Prüffrequenz:
- Art des erfassten Mediums: Anlagen für krebserzeugende Stoffe (K1/K2) erfordern kürzere Prüfintervalle als Anlagen für allgemeinen Industriestaub
- Betriebsstunden und Betriebsbedingungen: Hochlastbetrieb, aggressive Medien oder thermische Wechselbelastung erhöhen den Verschleiß an Dichtungen und Verbindungen
- Vorgaben der Berufsgenossenschaft: Die DGUV Regel 109-002 empfiehlt für Schweißrauchabsauganlagen eine jährliche Funktionsprüfung, die die Dichtigkeitsprüfung einschließt
- Ergebnisse vorangegangener Prüfungen: Wurden Leckagen festgestellt und behoben, kann eine engmaschigere Folgeprüfung sinnvoll sein
Zusätzlich zur planmäßigen Wiederholungsprüfung ist eine außerordentliche Leckageprüfung erforderlich, wenn die Anlage wesentlich verändert wurde, ein Schadensfall aufgetreten ist oder der Verdacht auf Undichtigkeiten besteht. Die Prüftermine und Ergebnisse sind lückenlos im Prüfbuch der Anlage zu dokumentieren. Eine Übersicht der relevanten Anwendungsbereiche für Absauganlagen gibt Orientierung, welche Branchen besonders häufig von Prüfpflichten betroffen sind.
Wie ULMATEC bei der Leckageprüfung Ihrer Absauganlage unterstützt
Für Betreiber, die ihre Absauganlage normkonform prüfen und dauerhaft betriebssicher halten müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Prozess, das erfasste Medium und den Volumenstrom, um die passende Lösung zu entwickeln, zu fertigen und zu montieren. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Im Bereich Leckageprüfung und Anlagensicherheit unterstützt ULMATEC konkret durch:
- Durchführung von Leckageprüfungen nach DIN EN 12237 und EN 15727 durch befähigte Fachkräfte mit Prüfprotokoll
- Auslegung von Absauganlagen mit definierten Dichtheitsklassen, abgestimmt auf das erfasste Medium (Staub, Rauch, Aerosole, Ölnebel, VOC)
- Lieferung aller Anlagen inklusive vollständiger technischer Dokumentation für BG-Prüfungen und Behördenverfahren
- Beratung zur Prüfpflicht auf Basis der aktuellen Gefährdungsbeurteilung und den Anforderungen der DGUV, TRGS und BetrSichV
- Wartungs- und Instandhaltungsservices zur Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Klarheit darüber benötigen, ob Ihre Anlage einer Leckageprüfung unterliegt und wie Sie die Prüfpflicht rechtssicher erfüllen. Einen umfassenden Überblick über das gesamte Spektrum unserer industriellen Absauganlagen finden Sie auf unserer Website. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder informieren Sie sich direkt über unser Produktportfolio für industrielle Absaugtechnik.
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