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Welche Materialdaten braucht ein Hersteller für die Auslegung?

Daniel Ehrhardt ·

Für die Auslegung einer Absauganlage benötigt ein Hersteller primär Angaben zum erzeugten Schadstoff, zum Prozess und zu den räumlichen Installationsbedingungen. Diese drei Datenkategorien bestimmen gemeinsam, welche Absauganlage technisch geeignet ist und welche normativen Anforderungen erfüllt werden müssen. Die folgenden Abschnitte erläutern, welche konkreten Informationen in jeder Kategorie entscheidend sind und was passiert, wenn Daten fehlen.

Welche Angaben zum Schadstoff sind für die Auslegung entscheidend?

Entscheidend sind Stoffbezeichnung, Aggregatzustand, Partikelgröße, Konzentration an der Entstehungsstelle und eine Einschätzung zur Gesundheitsgefährdung. Aus diesen Angaben leitet sich die erforderliche Abscheideleistung ab. Fehlt auch nur eine dieser Informationen, kann die Filterauswahl nicht korrekt getroffen werden.

Der Aggregatzustand des Schadstoffs ist der erste Weichenstellpunkt: Handelt es sich um Trockenstaub, Rauch, Aerosol, Ölnebel oder einen Lösemitteldampf? Jede dieser Formen erfordert eine andere Filtertechnologie. Trockenstaub aus der Zerspanung wird anders behandelt als Schweißrauch oder VOC-haltige Dämpfe.

Bei Stäuben ist die Partikelgröße besonders relevant. Feinstpartikel unter einem Mikrometer dringen tief in die Atemwege ein und erfordern eine höhere Abscheideklasse als grobkörniger Schleifstaub. Die Geräteklassen L, M und H nach DIN EN IEC 60335-2-69 orientieren sich am Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Stoffes: Je niedriger der AGW, desto höher die erforderliche Geräteklasse.

Für Schweißrauch gelten die Abscheideklassen W1, W2 und W3 nach DIN EN ISO 21904. Diese Klassifizierung gilt ausschließlich für Schweißrauch und ist nicht auf Zerspanungsstaub oder andere Bearbeitungsprozesse übertragbar. Wer beim Schweißen von hochlegierten Chrom-Nickel-Stählen arbeitet, benötigt aufgrund des krebserzeugenden Potenzials von Chrom(VI)-Verbindungen eine W3-zertifizierte Anlage. Das Minimierungsgebot für Chrom(VI) ist dabei ausdrücklich zu beachten.

Zusätzlich relevant ist die Frage, ob der Stoff brennbar, explosionsfähig oder reaktiv ist. Aluminium-, Magnesium- und Titanstäube können unter bestimmten Bedingungen explodieren. Hier greifen die TRGS 720, 721 und 722 sowie die DGUV Regel 109-001. Diese Stoffe erfordern in der Regel Nassabscheider oder spezielle Ex-geschützte Trockenfiltersysteme.

Wie beeinflusst der Prozess die benötigten Materialdaten?

Der Prozess bestimmt, welche Schadstoffe entstehen, in welcher Menge und mit welcher Dynamik. Er legt damit fest, welche Normen gelten, welche Filterkombination notwendig ist und wie groß der erforderliche Volumenstrom sein muss. Prozess und Materialdaten sind untrennbar miteinander verknüpft.

Schweißen, Löten, thermisches Schneiden und thermisches Spritzen fallen unter DIN EN ISO 21904 sowie TRGS 528. Für diese Prozesse sind W-Klassen-Angaben normativ relevant. Trockene Zerspanung hingegen fällt unter TRGS 504, TRGS 900 und DIN EN IEC 60335-2-69. Die W-Klassen sind hier nicht anwendbar. Wer diese Zuordnung verwechselt, riskiert eine fehldimensionierte Anlage.

Zerspanung mit Kühlschmierstoff erzeugt Ölnebel und Aerosole. Hier greifen DGUV Regel 109-003 und TRGS 611. Der entstehende Schadstoff ist ein Gemisch aus Flüssigpartikeln und Dampf, was Abscheider mit Koaleszenzfiltern oder Elektroabscheidern erfordert. Ein Hersteller braucht dafür Angaben zur Kühlschmierstoffart, Konzentration und Betriebstemperatur.

Auch die Prozessintensität spielt eine Rolle: Dauerbetrieb mit konstant hohem Schadstoffanfall ist anders zu bewerten als intermittierende Bearbeitung. Hier kommt der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) ins Spiel. Der GZF kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Betrieb mit 20 Absaugplätzen muss also nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.

Welche Raumdaten und Installationsbedingungen müssen angegeben werden?

Für eine vollständige Auslegung werden das Hallenvolumen, die Anzahl und Position der Absaugpunkte, die vorhandene Infrastruktur für Rohrleitungen sowie die Umgebungsbedingungen benötigt. Diese Angaben bestimmen, ob eine zentrale oder dezentrale Absauganlage sinnvoll ist und wie das Leitungsnetz dimensioniert werden muss.

Die Anzahl der Arbeitsplätze und deren räumliche Verteilung ist die Grundlage für die Berechnung des Gesamtvolumenstroms. Dabei ist nicht nur die Gesamtzahl der Plätze relevant, sondern auch deren gleichzeitige Nutzung. Eng beieinander liegende Absaugpunkte lassen sich effizienter mit einer zentralen Anlage versorgen als weit verteilte Einzelarbeitsplätze.

Weitere wichtige Installationsdaten sind:

  • Verfügbarer Aufstellungsort für die Filtereinheit (innen oder außen, Platzbedarf)
  • Mögliche Trassenführung für Rohrleitungen und Kanäle
  • Elektrischer Anschluss und verfügbare Netzspannung
  • Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit, insbesondere bei kondensierfähigen Stoffen
  • Vorhandene Dach- oder Wandöffnungen für die Abluftführung

Wenn Hallenlüftung, Klimatisierung oder Wärmerückgewinnung in die Absauganlage integriert werden sollen, sind zusätzlich Angaben zur gewünschten Raumluftqualität und zu Heiz- oder Kühllasten erforderlich. Diese Kombination kann den Energiebedarf des Gesamtsystems erheblich senken und ist bei der Planung frühzeitig zu berücksichtigen. Informationen zu den verfügbaren Produktlösungen helfen dabei, die richtige Systemkonfiguration zu identifizieren.

Was passiert, wenn Materialdaten unvollständig oder unbekannt sind?

Unvollständige Materialdaten führen zu einer fehlerhaften Auslegung. Die Anlage kann zu klein dimensioniert sein und den Arbeitsplatzgrenzwert nicht einhalten, oder sie wird unnötig überdimensioniert und verursacht vermeidbare Investitions- und Betriebskosten. In beiden Fällen leidet die Investitionssicherheit.

Besonders kritisch ist die Situation bei unbekannten Gefahrstoffen. Wird ein Stoff nicht korrekt identifiziert, kann die falsche Filtertechnologie gewählt werden. Ein Filter, der für allgemeinen Industriestaub ausgelegt ist, schützt nicht ausreichend vor krebserzeugenden Feinstpartikeln. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Wenn Stoffdaten nicht bekannt sind, gibt es zwei sinnvolle Vorgehensweisen:

  1. Sicherheitsbetrachtung: Der Hersteller legt die Anlage konservativ aus und wählt eine höhere Abscheideklasse als möglicherweise notwendig. Das schützt zuverlässig, kann aber zu höheren Kosten führen.
  2. Gefährdungsbeurteilung vor der Auslegung: Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert die tatsächlich vorhandenen Schadstoffe und liefert die Datenbasis für eine normkonforme, wirtschaftliche Auslegung. Sie ist ohnehin die Grundlage jeder Geräte- und Filterauswahl.

In der Praxis empfiehlt sich eine strukturierte Datenerhebung vor dem ersten Hersteller-Gespräch. Ein Sicherheitsdatenblatt nach GefStoffV liefert die wichtigsten Stoffdaten. Ergänzend helfen Angaben zum Werkstoff, zum Bearbeitungsverfahren und zur Schichtstruktur der Produktion. Wer diese Informationen gesammelt hat, ermöglicht eine präzise Auslegungsrechnung statt einer Kataloglösung. Einen Überblick über typische Anwendungen und Prozesse bietet die entsprechende Übersichtsseite.

Welche normativen Anforderungen beeinflussen die Datengrundlage?

Die normativen Anforderungen bestimmen, welche Materialdaten überhaupt erhoben werden müssen und welche Mindestanforderungen an die Absauganlage gelten. Welche Regelwerke relevant sind, hängt direkt vom Prozess und vom erzeugten Schadstoff ab. Eine prozessübergreifende Einheitsnorm gibt es nicht.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • Schweißen, Löten, thermisches Schneiden, thermisches Spritzen: DIN EN ISO 21904, TRGS 528, DGUV Information 209-016
  • Trockene Zerspanung: TRGS 504, TRGS 900, DIN EN IEC 60335-2-69, DGUV Regel 109-002
  • Zerspanung mit Kühlschmierstoff: DGUV Regel 109-003, TRGS 611
  • Schleifen von Metall ohne Schweißbezug: TRGS 504, TRGS 900, DIN EN IEC 60335-2-69
  • Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium: DGUV Regel 109-001, TRGS 720/721/722, VDI 2263

Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt: bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.

Die Normen legen nicht nur die Abscheideleistung fest, sondern auch, welche Messmethoden und Prüfverfahren anzuwenden sind. Wer die Datengrundlage kennt, kann gezielt prüfen, ob eine vorliegende Anlage normkonform ist oder ob Nachrüstungsbedarf besteht. Für Betriebe, die mehrere Prozesse unter einem Dach betreiben, ist eine prozessgenaue Zuordnung der Regelwerke unerlässlich, da unterschiedliche Bereiche unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen. Die verfügbaren Service- und Beratungsleistungen unterstützen bei dieser Einordnung.

So unterstützt ULMATEC bei der Auslegung Ihrer Absauganlage

Eine normkonforme Absauganlage beginnt mit einer vollständigen Datengrundlage. Viele Betriebe stehen vor dem Problem, dass ihnen genau diese Daten fehlen oder unklar ist, welche Angaben tatsächlich benötigt werden. Hier setzt ULMATEC an.

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das:

  • Strukturierte Datenerhebung zu Schadstoff, Prozess und Installationsbedingungen vor der Auslegung
  • Individuelle Auslegungsrechnung auf Basis der tatsächlichen Produktionsabläufe, einschließlich Gleichzeitigkeitsfaktor
  • Prozessgenaue Normzuordnung, damit die Anlage bei der nächsten BG-Prüfung standhält
  • Auswahl aus einem breiten Spektrum an Filtertechnologien, von Trockenfiltern über Ölnebelabscheider bis zu Nassabscheidern für reaktive Stäube
  • Vollständige technische Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaft und interne Nachweise

Wenn Sie wissen möchten, welche Materialdaten für Ihren spezifischen Prozess benötigt werden, sprechen Sie uns direkt an. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie Ihren Prozess. Wir klären gemeinsam, welche Daten vorliegen müssen und welche Absauganlage dazu passt.

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