Warum ist das Öffnen eines Mischers der kritischste Moment? > ULMATEC Filtration

Warum ist das Öffnen eines Mischers der kritischste Moment?

Daniel Ehrhardt ·

Das Öffnen eines Mischers ist der kritischste Moment im Mischprozess, weil in diesem Augenblick eine hohe Konzentration aufgewirbelter Staubpartikel freigesetzt wird, die Atemwege und Umgebung belasten. Ohne wirksame Absaugung am Mischer entsteht innerhalb von Sekunden eine gefährliche Exposition, die weit über den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 hinausgehen kann. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zur Absaugung an Mischern, von der Gefährdungsbeurteilung bis zur richtigen Anlagenauslegung.

Welche Gefahren entstehen beim Öffnen eines Mischers?

Beim Öffnen eines Mischers werden schlagartig feinste Staubpartikel freigesetzt, die zuvor durch den Mischvorgang aufgewirbelt und im Innenraum des Geräts aufkonzentriert wurden. Dieser Druckausgleich erzeugt eine Staubwolke, die je nach Material gesundheitsschädlich, krebserzeugend oder explosionsfähig sein kann. Die Gefahr ist nicht graduell, sondern tritt unmittelbar und in hoher Intensität auf.

Die konkreten Risiken hängen vom verarbeiteten Stoff ab. Bei Metallpulvern wie Aluminium oder Titan kann aufgewirbelter Staub unter bestimmten Bedingungen explosionsfähig sein. Bei organischen Stäuben aus der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie droht eine Überschreitung der AGW-Werte nach TRGS 900. Bei krebserzeugenden Stäuben, etwa aus bestimmten Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen, gilt das Minimierungsgebot nach GefStoffV und TRGS 910.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Zusätzlich zur Gesundheitsgefahr besteht bei bestimmten Stäuben eine explosionsrelevante Gefährdung. Die Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 unterscheidet zwischen Zone 20 (ständige Staubatmosphäre), Zone 21 (gelegentlich im Normalbetrieb) und Zone 22 (selten und kurzzeitig). Der Bereich unmittelbar an der Mischöffnung ist in vielen Fällen als Zone 21 einzustufen, was konkrete Anforderungen an Geräte und Absauganlage nach ATEX stellt.

Warum ist die Staubkonzentration in diesem Moment besonders hoch?

Die Staubkonzentration beim Öffnen eines Mischers ist besonders hoch, weil der Mischvorgang selbst Partikel kontinuierlich aufwirbelt und im geschlossenen Innenraum akkumuliert. Sobald der Deckel oder die Klappe geöffnet wird, strömt dieser aufkonzentrierte Staub schlagartig in die Raumluft, ohne dass eine graduelle Verdünnung stattfindet.

Drei physikalische Faktoren verstärken diesen Effekt:

  • Druckausgleich: Im Mischer herrscht durch Bewegung und Reibung häufig ein leichter Überdruck. Beim Öffnen entweicht dieser schlagartig und reißt Staubpartikel mit.
  • Partikelgröße: Mischprozesse erzeugen oft besonders feine Partikel unterhalb von 10 Mikrometern, die lungengängig sind und sich langsam absetzen.
  • Fehlende Vorabentlüftung: Wenn kein kontrollierter Druckabbau vor dem Öffnen erfolgt, ist die Spitzenkonzentration am höchsten.

Für Betreiber bedeutet das: Der Moment des Öffnens ist nicht Teil des Mischprozesses, sondern ein eigenständiger Gefährdungsschritt, der in der Gefährdungsbeurteilung separat bewertet werden muss. Wer industrielle Absauganwendungen plant, sollte diesen Zeitpunkt explizit als Spitzenlastpunkt in die Auslegung einbeziehen.

Was passiert, wenn keine Absaugung am Mischer vorhanden ist?

Fehlt eine Absauganlage am Mischer, verteilt sich der freigesetzte Staub unkontrolliert in der Hallenluft. Die Folge ist eine flächenhafte Exposition aller anwesenden Personen, nicht nur des unmittelbar tätigen Bedieners. Gleichzeitig steigt die Konzentration in der Halle kumulativ an, wenn mehrere Mischvorgänge hintereinander stattfinden.

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist das Fehlen einer Absaugung bei staubintensiven Prozessen in der Regel ein Verstoß gegen die GefStoffV und die DGUV Regel 109-001. Die Berufsgenossenschaft kann bei einer Prüfung sofortige Nachrüstungspflichten anordnen. Bei krebserzeugenden Stäuben greifen zusätzlich das Substitutionsgebot und das Minimierungsgebot, die technische Schutzmaßnahmen vor persönliche Schutzausrüstung stellen.

Auch die Produktqualität leidet: Staub, der sich in der Halle absetzt, kann benachbarte Prozesse kontaminieren und bei empfindlichen Materialien zu Ausschuss führen. Die wirtschaftlichen Folgekosten übersteigen in vielen Fällen die Investition in eine geeignete Absauganlage deutlich.

Wie sollte eine Absauganlage am Mischer technisch ausgelegt sein?

Eine Absauganlage am Mischer muss so ausgelegt sein, dass sie den Spitzenvolumenstrom beim Öffnen sicher erfasst, ohne dabei Staubpartikel in die Halle zu verschleppen. Entscheidend sind die Erfassungsgeometrie, der Unterdruck an der Erfassungsstelle und die Filterklasse, die sich aus dem Arbeitsplatzgrenzwert des verarbeiteten Stoffes ergibt.

Folgende Auslegungsparameter sind technisch relevant:

  • Erfassungsart: Haubenabsaugung direkt an der Mischöffnung oder integrierte Absaugung im Deckel sind wirkungsvoller als seitliche Randabsaugungen.
  • Volumenstrom: Der Erfassungsvolumenstrom muss auf den Spitzenlastmoment beim Öffnen ausgelegt sein, nicht auf den Dauerbetrieb.
  • Filterklasse: Bei Stäuben mit einem AGW unter 1 mg/m³ ist ein Entstauber der Klasse M nach DIN EN IEC 60335-2-69 erforderlich. Bei Stäuben unter 0,1 mg/m³ oder krebserzeugenden Stoffen gilt Klasse H mit einem maximalen Durchlassgrad von 0,005 %.
  • ATEX-Eignung: Bei explosionsfähigen Stäuben muss die Absauganlage für die jeweilige Staubzone (20, 21 oder 22) zugelassen sein.
  • Nassabscheider als Alternative: Bei klebrigen, reaktiven, hygroskopischen oder elektrostatisch aufladbaren Medien ist ein Nassabscheider die technisch geeignetere Option, da Trockenfilter bei diesen Stoffen zusetzen oder ein Brandrisiko entstehen kann.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jeder Geräte- und Filterauswahl. Ohne dokumentierte Bewertung des Stoffs, des Prozesses und der Expositionssituation lässt sich weder die richtige Geräteklasse noch die erforderliche Filterstufe zuverlässig bestimmen. Informationen zu den verfügbaren Absaugprodukten helfen bei der ersten Orientierung.

Welche Normen und Vorschriften gelten für die Absaugung an Mischern?

Für die Absaugung an Mischern gelten keine einheitliche Einzelnorm, sondern ein Regelwerk aus mehreren Vorschriften, die je nach Stoff, Prozess und Branche zusammenwirken. Maßgeblich sind die GefStoffV, die TRGS 900 (AGW-Werte), TRGS 504 (Exposition gegenüber Stäuben), TRGS 910 (krebserzeugende Stoffe) sowie die DGUV Regel 109-001.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • GefStoffV: Verpflichtet Betreiber zur Gefährdungsbeurteilung und zum Einsatz technischer Schutzmaßnahmen vor PSA.
  • TRGS 900: Legt die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Stäube und Dämpfe fest, die die Grundlage für die Wahl der Entstauberklasse L, M oder H bilden.
  • TRGS 504: Regelt den Umgang mit staubförmigen Gefahrstoffen und fordert Maßnahmen zur Staubreduzierung an der Quelle.
  • TRGS 910: Gilt für krebserzeugende Stoffe und definiert Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen, wenn kein AGW existiert.
  • DIN EN IEC 60335-2-69: Definiert die Geräteklassen L, M und H für Entstauber und Industriesauger.
  • ATEX-Richtlinien (2014/34/EU): Gelten bei explosionsfähigen Staubatmosphären und bestimmen die Gerätekategorie der Absauganlage.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Anwendung von Normen auf den falschen Prozess. Die Abscheideklassen W1, W2 und W3 nach DIN EN ISO 21904 gelten ausschließlich für Schweißrauch und dürfen nicht auf Mischprozesse mit Metallpulvern oder anderen Stäuben angewendet werden. Für diese Prozesse gelten ausschließlich die Geräteklassen nach DIN EN IEC 60335-2-69 in Verbindung mit den stoffbezogenen AGW-Werten.

Hinweis zur Maschinenverordnung: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Betreiber, die Absauganlagen neu beschaffen oder in Maschinen integrieren, sollten dies bei der Planung berücksichtigen.

Wann lohnt sich eine zentrale statt einer dezentralen Absauganlage?

Eine zentrale Absauganlage lohnt sich am Mischer dann, wenn mehrere Mischer oder Bearbeitungsstellen im gleichen Hallenbereich betrieben werden und nicht alle gleichzeitig geöffnet werden. In diesem Fall ermöglicht der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) eine kleinere Dimensionierung der Gesamtanlage, ohne die Erfassungsleistung an den einzelnen Stellen zu reduzieren.

Der GZF beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl. Werden beispielsweise in einer Halle mit zehn Mischern erfahrungsgemäß maximal sechs gleichzeitig geöffnet, kann die zentrale Anlage auf diesen Spitzenwert ausgelegt werden. Das reduziert die erforderliche Anlagengröße und damit die Investitions- und Betriebskosten spürbar, ohne die Sicherheit zu gefährden. Der GZF ist ein Auslegungsparameter, der aus einer sorgfältigen Bedarfsanalyse folgt, und kein pauschales Versprechen.

Dezentrale Einzelgeräte sind sinnvoll, wenn:

  • nur ein oder zwei Mischer betrieben werden,
  • die Mischer räumlich weit voneinander entfernt stehen,
  • unterschiedliche Stäube mit inkompatiblen Anforderungen verarbeitet werden,
  • oder eine flexible Nutzung ohne feste Rohrleitungsinfrastruktur erforderlich ist.

Bei größeren Betrieben mit mehreren Mischstationen überwiegen dagegen die Vorteile einer zentralen Lösung: einheitliche Wartung, zentrale Filterüberwachung und die Möglichkeit, Absauganlagen mit Wärmerückgewinnung zu kombinieren, was die Energiekosten dauerhaft senkt. Die Entscheidung zwischen zentraler und dezentraler Lösung sollte auf Basis einer individuellen Auslegungsrechnung getroffen werden, nicht nach Katalog.

Wie ULMATEC bei der Absaugung an Mischern unterstützt

Wir analysieren den jeweiligen Stoff, den Mischprozess und den Volumenstrom, bevor wir eine Absauganlage empfehlen. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland. Konkret bedeutet das für Betreiber von Mischern:

  • Prozessbezogene Auslegungsrechnung: Wir berechnen den Erfassungsvolumenstrom für den Spitzenlastmoment beim Öffnen, nicht für den Durchschnittsbetrieb.
  • Normkonforme Filterauswahl: Auf Basis des AGW des verarbeiteten Stoffs wählen wir die richtige Entstauberklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) oder, bei reaktiven Medien, einen Nassabscheider.
  • ATEX-Eignung: Für explosionsfähige Stäube legen wir Anlagen zonenbezogen aus und liefern die entsprechende Dokumentation.
  • Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF): Bei mehreren Mischstationen prüfen wir, ob eine zentrale Absauganlage die Anlagengröße und damit die Investitionskosten reduzieren kann.
  • Investitionssicherheit: Alle Anlagen erfüllen die geltenden Normen, sind förderfähig über BAFA und KfW und werden mit vollständiger technischer Dokumentation geliefert.

Wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihren Mischer technisch und normativ geeignet ist, sprechen Sie uns direkt an. Nutzen Sie dafür unsere Kontaktseite oder informieren Sie sich zunächst über unsere Serviceleistungen rund um Auslegung und Wartung.

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