Eine zentrale Absauganlage lohnt sich bei mehreren Abfüllstationen in der Regel ab drei bis vier gleichzeitig betriebenen Absaugpunkten. Der entscheidende Faktor ist nicht die Gesamtzahl der Stationen, sondern wie viele davon tatsächlich gleichzeitig in Betrieb sind. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Planungsfragen rund um zentrale Absaugtechnik für Abfüllanlagen.
Ab wie vielen Abfüllstationen rechnet sich eine zentrale Anlage?
Eine zentrale Absauganlage rechnet sich typischerweise ab drei bis vier gleichzeitig aktiven Abfüllstationen. Unterhalb dieser Schwelle sind dezentrale Einzelgeräte oft wirtschaftlicher. Ausschlaggebend ist der sogenannte Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF): Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl der installierten Stationen.
Der GZF kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Betrieb mit 20 Abfüllstationen muss also nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Stellen auslegen. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.
Konkret bedeutet das: Wer zehn Abfüllstationen hat, von denen im Normalbetrieb nur sechs gleichzeitig laufen, benötigt eine Anlage, die für sechs Absaugpunkte ausgelegt ist. Das senkt Investitions- und Betriebskosten erheblich. Ab einem GZF von 0,5 oder darunter ist die zentrale Lösung gegenüber mehreren Einzelgeräten fast immer wirtschaftlicher. Die genaue Grenze hängt von den eingesetzten Medien, den Schadstoffklassen und dem Raumkonzept ab.
Was kostet eine zentrale Absauganlage im Vergleich zu Einzelgeräten?
Eine zentrale Absauganlage hat höhere Anschaffungskosten als ein einzelnes Gerät, ist aber bei mehreren Absaugpunkten über die Gesamtbetriebsdauer meist günstiger als die Summe gleichwertiger Einzelgeräte. Der Vergleich muss Investition, Wartung, Energieverbrauch und Filterkosten umfassen.
Einzelgeräte verursachen je Abfüllstation eigene Filterkosten, eigene Wartungsintervalle und eigene Energieverbräuche. Bei einer zentralen Absauganlage fallen diese Kosten einmalig und gebündelt an. Hinzu kommt: Ein zentrales System lässt sich mit einer drehzahlgeregelten Antriebstechnik betreiben, die den Volumenstrom bedarfsgerecht anpasst. Das senkt den Energieverbrauch im Teillastbetrieb spürbar.
Für die Investitionssicherheit spielt auch die Förderfähigkeit eine Rolle. Zentrale Absauganlagen, die nach den einschlägigen Regelwerken ausgelegt sind, können über BAFA oder KfW gefördert werden. Das reduziert die tatsächliche Nettobelastung und verbessert die Amortisationsrechnung. Wer mehrere Einzelgeräte beschafft, erhält diese Förderung in der Regel nicht in gleichem Umfang.
Wie funktioniert die Luftführung bei mehreren Absaugpunkten?
Bei einer zentralen Absauganlage mit mehreren Absaugpunkten erfolgt die Luftführung über ein Rohrleitungsnetz, das alle Abfüllstationen mit einem gemeinsamen Ventilator und Filtersystem verbindet. Jeder Absaugpunkt erhält eine Erfassungshaube oder einen Absaugarm, der über Leitungen zum Zentralgerät führt.
Die Auslegung des Rohrnetzes ist entscheidend für die Funktion der gesamten Anlage. Zu geringe Strömungsgeschwindigkeit führt zur Ablagerung von Partikeln in den Leitungen, zu hohe Geschwindigkeit erhöht den Druckverlust und damit den Energieverbrauch. Die Rohrdimensionierung richtet sich nach dem erforderlichen Volumenstrom je Absaugstelle und dem Gesamtlayout der Anlage.
Schieber oder Absperrklappen an den einzelnen Absaugstellen ermöglichen es, nicht genutzte Stationen vom Netz zu trennen. Das hält den Unterdruck an den aktiven Punkten konstant und verhindert Falschluft. Bei Anlagen mit stark variierender Auslastung empfiehlt sich eine drehzahlgeregelte Antriebseinheit, die den Volumenstrom automatisch an die Anzahl der geöffneten Absaugstellen anpasst. Eine sorgfältige Analyse der Anwendung ist dabei Grundvoraussetzung für eine funktionierende Luftführung.
Welche Schadstoffe entstehen typischerweise an Abfüllstationen?
An Abfüllstationen entstehen je nach Füllgut sehr unterschiedliche Schadstoffe: Stäube, Dämpfe, Aerosole und in manchen Fällen flüchtige organische Verbindungen (VOC). Die Art des Schadstoffs bestimmt die Wahl des Filtersystems und die einschlägigen Regelwerke.
Bei Schüttgütern wie Pulvern, Granulaten oder Pigmenten entstehen primär Stäube. Deren Gefährdungspotenzial richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Stoffs gemäß TRGS 900. Aus dem AGW leitet sich die erforderliche Geräteklasse des Entstaubers ab: Klasse L für Stäube mit AGW über 1 mg/m³, Klasse M ab 0,1 mg/m³ und Klasse H für Stäube unter 0,1 mg/m³ sowie krebserzeugende Stäube. Die Geräteklassifizierung erfolgt nach DIN EN IEC 60335-2-69.
Bei flüssigen Medien, Lösemitteln oder chemischen Substanzen können zusätzlich Dämpfe und Aerosole auftreten. Hier sind neben der Partikelabscheidung auch die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 zu beachten. Wenn gleichzeitig Staub und Dampf entstehen, muss die Partikelabscheidung immer zuerst erfolgen, bevor eine Gasphasenbehandlung, etwa mit Aktivkohle, stattfindet. Bei klebrigen, reaktiven oder hygroskopischen Medien sind Nassabscheider die technisch geeignete Option.
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV bildet die Grundlage für die Auswahl des richtigen Filtersystems.
Wann ist eine dezentrale Absaugung trotzdem sinnvoller?
Eine dezentrale Absaugung mit Einzelgeräten ist sinnvoller, wenn die Abfüllstationen räumlich weit voneinander entfernt sind, sehr unterschiedliche Schadstoffe abgesaugt werden müssen oder nur eine bis zwei Stationen gleichzeitig in Betrieb sind. In diesen Fällen überwiegen die Nachteile eines langen Rohrnetzes die Vorteile der Zentralisierung.
Große räumliche Distanzen zwischen den Absaugpunkten erhöhen den Druckverlust im Rohrnetz erheblich. Ab einer bestimmten Entfernung ist es technisch und wirtschaftlich sinnvoller, je Stationsgruppe ein eigenes Gerät einzusetzen. Auch wenn an verschiedenen Stationen grundlegend unterschiedliche Medien anfallen, etwa Lösemitteldämpfe an einer Station und Feinstäube an einer anderen, erfordert jede Station eine eigene Filtertechnologie. Ein gemeinsames Zentralsystem wäre dann entweder technisch nicht umsetzbar oder unverhältnismäßig aufwändig.
Mobile Absauganlagen sind eine weitere Alternative, wenn Abfüllprozesse nicht ortsgebunden sind oder nur temporär stattfinden. Mobile Absauglösungen bieten Flexibilität ohne feste Rohrinstallation und sind für wechselnde Einsatzorte gut geeignet. Die Entscheidung zwischen zentraler und dezentraler Lösung sollte immer auf einer individuellen Auslegungsrechnung basieren, nicht auf Faustregeln.
Wie läuft die Planung einer zentralen Absauganlage ab?
Die Planung einer zentralen Absauganlage für mehrere Abfüllstationen folgt einem strukturierten Prozess: Zuerst werden Schadstoffe und Volumenströme je Absaugstelle ermittelt, dann der Gleichzeitigkeitsfaktor berechnet, anschließend das Rohrnetz dimensioniert und schließlich das passende Filtersystem ausgewählt.
Schritt 1: Schadstoff- und Volumenstrombewertung
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie legt fest, welche Schadstoffe an welcher Station entstehen und welche Regelwerke gelten. Auf dieser Basis wird der erforderliche Volumenstrom je Absaugstelle bestimmt. Dieser Wert ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen und darf nicht geschätzt, sondern muss messtechnisch oder normkonform berechnet werden.
Schritt 2: Gleichzeitigkeitsfaktor und Anlagendimensionierung
Der GZF wird anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt. Dafür werden Schichtpläne, Prozesszeiten und Auslastungsprofile ausgewertet. Das Ergebnis ist die Auslegungsgröße der Zentralanlage: nicht die Summe aller Einzelvolumenströme, sondern der realistische Gleichzeitigkeitsbedarf. Anschließend erfolgt die hydraulische Berechnung des Rohrnetzes, um Druckverluste, Strömungsgeschwindigkeiten und Rohrdurchmesser festzulegen.
Schritt 3: Filtersystem und Normkonformität
Die Wahl des Filtersystems richtet sich nach den Schadstoffen, dem AGW und den einschlägigen Regelwerken. Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt: bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV. Nach Abschluss der Planung folgen Fertigung, Montage und Inbetriebnahme inklusive technischer Dokumentation für die behördliche Prüfung. Ein Überblick über die verfügbaren Absaugprodukte und Filtersysteme hilft bei der ersten Orientierung.
So unterstützt ULMATEC bei der zentralen Absaugung für Abfüllstationen
Wir analysieren bei ULMATEC den jeweiligen Prozess, die Schadstoffe und den tatsächlichen Volumenstrom an Ihren Abfüllstationen. Auf dieser Basis entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage. Das umfasst konkret:
- Individuelle Auslegungsrechnung mit Gleichzeitigkeitsfaktor auf Basis Ihrer Produktionsabläufe
- Rohrnetzplanung und hydraulische Berechnung für alle Absaugpunkte
- Auswahl des normkonformen Filtersystems nach GefStoffV, TRGS 900 und weiteren einschlägigen Regelwerken
- Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland
- Vollständige technische Dokumentation für BG-Prüfungen und Behördenabnahmen
- Angebot innerhalb von 24 Stunden für Standardkonfigurationen
Unsere CF-Serie (Entstauber) deckt Volumenströme bis 250.000 m³/h ab, von Baugröße XS bis XXL. Für klebrige, reaktive oder hygroskopische Medien setzen wir Nassabscheider der WE-Serie ein. Die Anlagen sind CE-konform und ATEX-fähig und förderfähig über BAFA und KfW. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine Auslegung für Ihre Absauganlage auf Basis Ihrer konkreten Abfüllprozesse.
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