Wie lässt sich die Schweißrauchbelastung in einer Werkhalle reduzieren? > ULMATEC Filtration

Wie lässt sich die Schweißrauchbelastung in einer Werkhalle reduzieren?

Daniel Ehrhardt ·

Schweißrauchbelastung in einer Werkhalle lässt sich durch eine Kombination aus technischen Absaugmaßnahmen, geeigneter Filterausstattung und organisatorischen Schutzmaßnahmen wirksam reduzieren. Entscheidend ist dabei, den Rauch so nah wie möglich an der Entstehungsstelle zu erfassen, bevor er sich in der Hallenluft verteilt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Grenzwerte, Technik und Fördermöglichkeiten.

Welche Grenzwerte gelten für Schweißrauch am Arbeitsplatz?

Für Schweißrauch gilt in Deutschland die TRGS 528 als zentrale technische Regel. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für den allgemeinen A-Staub-Anteil im Schweißrauch beträgt 1,25 mg/m³. Für bestimmte krebserzeugende Bestandteile wie Chrom(VI) oder Kobalt gelten keine AGW-Werte, sondern risikobezogene Konzentrationswerte nach TRGS 910.

Konkret bedeutet das: Für Chrom(VI), das beim Schweißen hochlegierter Stähle entsteht, gilt nach TRGS 910 eine Toleranzkonzentration von 1,0 µg/m³ (E-Fraktion). Für Kobalt gilt eine Akzeptanzkonzentration von 0,5 µg/m³ und eine Toleranzkonzentration von 5,0 µg/m³ (jeweils A-Fraktion). Diese Werte sind deutlich strenger als ein klassischer AGW und verlangen bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration einen dokumentierten Maßnahmenplan.

Wichtig: Der Begriff MAK-Wert ist seit dem 01.01.2005 im deutschen Arbeitsschutzrecht nicht mehr gültig. Rechtlich relevant ist ausschließlich der AGW nach TRGS 900. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Für Chrom(VI) gilt zusätzlich das Minimierungsgebot: Selbst wenn die Toleranzkonzentration eingehalten wird, sind Betriebe verpflichtet, die Exposition so weit wie technisch möglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV bildet die rechtliche Grundlage für die Auswahl aller Schutzmaßnahmen.

Welche Maßnahmen reduzieren Schweißrauch in der Werkhalle?

Schweißrauchbelastung lässt sich durch ein abgestuftes Maßnahmenkonzept reduzieren: Zunächst sollten substitutive und verfahrenstechnische Maßnahmen geprüft werden, dann folgt die technische Absaugung als wirksamste Schutzmaßnahme, ergänzt durch persönliche Schutzausrüstung als letzte Schicht.

Die TRGS 528 schreibt vor, dass Schutzmaßnahmen in dieser Reihenfolge umzusetzen sind:

  • Substitution: Einsatz schweißraucharmer Verfahren oder Grundwerkstoffe, wo technisch möglich
  • Technische Maßnahmen: Absaugung direkt an der Entstehungsstelle durch Punktabsaugung, Absaugarme oder brennerintegrierte Absaugung
  • Lüftungstechnische Maßnahmen: Hallenbelüftung oder Umluftfilteranlagen als ergänzende Maßnahme
  • Organisatorische Maßnahmen: Begrenzung der Expositionszeit, Rotation der Schweißer
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Atemschutz als Ergänzung, nicht als Ersatz für technische Maßnahmen

In der Praxis ist die technische Absaugung direkt am Schweißarbeitsplatz die effektivste Einzelmaßnahme. Je näher die Erfassungsstelle an der Rauchquelle liegt, desto geringer muss der Volumenstrom sein, um denselben Schutzeffekt zu erzielen. Eine brennerintegrierte Absaugung erfasst den Rauch am effektivsten, erfordert aber spezielle Schweißbrenner und ist nicht für alle Verfahren geeignet.

Wie funktioniert eine Absauganlage für Schweißrauch?

Eine Schweißrauch-Absauganlage arbeitet nach dem Prinzip: Erfassen, Transportieren, Filtern. Ein Ventilator erzeugt Unterdruck an der Erfassungsstelle, zieht den Schweißrauch über Rohrleitungen oder flexible Schläuche ab und leitet ihn durch ein mehrstufiges Filtersystem, das die Partikel aus dem Luftstrom trennt.

Die Filterausstattung richtet sich nach dem zu schweißenden Werkstoff. Für Schweißrauchabscheider gelten die Abscheideklassen nach DIN EN ISO 21904-2:

  • W1: Mindestens 95 % Abscheidegrad, geeignet für un- und niedriglegierte Stähle (Baustahl, Cr/Ni-Anteil unter 5 %)
  • W2: Mindestens 98 % Abscheidegrad, für legierte Stähle mit bis zu 30 % Cr/Ni-Anteil
  • W3: Mindestens 99 % Abscheidegrad, für hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle und Edelstahl mit über 30 % Cr/Ni-Anteil, IFA-geprüft

Diese W-Klassen gelten ausschließlich für Schweißrauchabscheider. Sie dürfen nicht auf allgemeine Entstauber oder andere Anwendungen übertragen werden. Beim Schweißen von Edelstahl und hochlegierten Stählen, bei dem krebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen entstehen, ist eine W3-zertifizierte Absauganlage nach DIN EN ISO 21904 erforderlich.

Gefilterte Luft kann je nach Anlage entweder als Abluft ins Freie geführt oder als gereinigte Umluft zurück in die Halle geleitet werden. Bei der Umluftführung mit W3-Geräten empfiehlt sich grundsätzlich eine externe Prüfung der Dichtheit und Filterleistung, insbesondere wenn krebserzeugende Stoffe wie Cr(VI) anfallen.

Was ist der Unterschied zwischen Punktabsaugung und Hallenabsaugung?

Der wesentliche Unterschied liegt im Erfassungsprinzip: Die Punktabsaugung erfasst Schweißrauch direkt an der Entstehungsstelle mit hoher Effizienz und geringem Volumenstrom. Die Hallenabsaugung verdünnt und transportiert bereits verteilten Rauch aus der gesamten Hallenfläche, benötigt dafür aber deutlich größere Luftmengen.

Punktabsaugung: nah an der Quelle

Bei der Punktabsaugung wird ein Absaugarm, ein Absaugtisch oder eine brennerintegrierte Absaugung direkt am Schweißarbeitsplatz eingesetzt. Der Erfassungsgrad ist hoch, weil der Rauch noch konzentriert und aufsteigend ist. Diese Methode ist die bevorzugte Lösung nach TRGS 528, da sie dem Grundsatz der Erfassung an der Entstehungsstelle entspricht. Sie eignet sich besonders für stationäre Schweißarbeitsplätze, Schweißkabinen und automatisierte Schweißanlagen.

Hallenabsaugung: ergänzende Maßnahme

Eine Hallenabsaugung für Schweißereien kommt dann zum Einsatz, wenn Schweißrauch trotz Punktabsaugung in die Hallenluft gelangt, wenn an wechselnden Positionen geschweißt wird oder wenn die Punktabsaugung technisch nicht realisierbar ist. Sie verbessert die allgemeine Luftqualität in der Schweißerei, ersetzt aber keine Punktabsaugung. Als alleinige Maßnahme reicht sie in den meisten Fällen nicht aus, um die Grenzwerte nach TRGS 528 im Atembereich des Schweißers einzuhalten.

In der Praxis kombinieren viele Betriebe beide Ansätze: Punktabsaugung am Arbeitsplatz als primäre Maßnahme, ergänzt durch eine Hallenbelüftung oder Umluftfilteranlage für die Hintergrundbelastung.

Wann lohnt sich eine zentrale Absauganlage für die gesamte Halle?

Eine zentrale Absauganlage lohnt sich, wenn mehrere Schweißarbeitsplätze gleichzeitig betrieben werden und eine gemeinsame Infrastruktur wirtschaftlicher ist als viele Einzelgeräte. Ab etwa fünf bis acht Schweißarbeitsplätzen in einer Halle rechnet sich die Investition in eine zentrale Anlage in der Regel gegenüber dezentralen Lösungen.

Bei der Auslegung einer zentralen Schweißrauchabsauganlage spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) eine wichtige Rolle. Der GZF beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl aller Absaugstellen. In der Praxis sind selten alle Schweißarbeitsplätze gleichzeitig in Betrieb. Ein GZF von 0,6 bedeutet, dass im Schnitt 60 % der Plätze gleichzeitig aktiv sind, was eine bis zu 40 % kleinere Dimensionierung der Anlage ermöglicht.

Zentrale Absauganlagen bieten gegenüber dezentralen Lösungen mehrere praktische Vorteile:

  • Geringerer Wartungsaufwand durch zentrale Filtereinheit
  • Niedrigerer Energieverbrauch durch bedarfsgerechte Steuerung
  • Möglichkeit zur Wärmerückgewinnung aus der gefilterten Abluft
  • Freie Arbeitsfläche an den Schweißarbeitsplätzen ohne Einzelgeräte
  • Einfachere Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe mit wechselnden Schweißpositionen oder mobilen Schweißarbeitsplätzen kann eine Kombination aus zentraler Grundversorgung und mobilen Absauggeräten sinnvoll sein. Die konkrete Entscheidung hängt von Hallengeometrie, Anzahl der Arbeitsplätze und den eingesetzten Schweißverfahren ab.

Welche Förderungen gibt es für Schweißrauchabsauganlagen?

Investitionen in Schweißrauchabsauganlagen können grundsätzlich über mehrere staatliche Förderprogramme bezuschusst werden. Ob und in welchem Umfang eine Förderung gewährt wird, hängt von den jeweils aktuellen Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung ab.

Folgende Förderwege sind grundsätzlich prüfenswert:

  • BAFA-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Absauganlagen mit Wärmerückgewinnung oder bedarfsgerechter Steuerung können meist förderfähig sein, wenn sie nachweislich Energie einsparen
  • KfW-Förderprogramme: Investitionskredite für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die auch Absaugtechnik umfassen können
  • Berufsgenossenschaftliche Prämien: Einige Berufsgenossenschaften, insbesondere die BG Metall, bieten Prämienprogramme für Investitionen in den Arbeitsschutz an
  • Regionale Förderprogramme: Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Fördermittel für Arbeitsschutz- und Umweltmaßnahmen

Grundvoraussetzung für viele Förderprogramme ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, aus der hervorgeht, warum die Investition notwendig ist. Anlagen, die mit technischer Dokumentation und Normkonformitätsnachweisen geliefert werden, erleichtern den Förderantrag erheblich. Die Beantragung sollte grundsätzlich vor Bestellung der Anlage erfolgen, da nachträgliche Förderanträge in der Regel nicht möglich sind.

Wie ULMATEC bei der Schweißrauchabsaugung hilft

Wir bei ULMATEC analysieren den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das für Betriebe mit Schweißarbeitsplätzen:

  • Auswahl der richtigen Abscheideklasse (W1, W2 oder W3 nach DIN EN ISO 21904) auf Basis der eingesetzten Werkstoffe und der Gefährdungsbeurteilung
  • Auslegung der Anlage nach tatsächlichem Bedarf, inklusive Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) für wirtschaftliche Dimensionierung
  • Realisierung als mobile Schweißrauchabsaugung für flexible Arbeitsplätze oder als stationäre Punktabsaugung für feste Schweißarbeitsplätze
  • Zentrale Absauganlagen für Schweißhallen mit mehreren Arbeitsplätzen, mit optionaler Wärmerückgewinnung
  • Lieferung inklusive vollständiger technischer Dokumentation für Förderanträge und BG-Prüfungen
  • Unsere Serviceleistungen umfassen Wartung, Filterwechsel und Prüfung der Anlage im laufenden Betrieb

Unsere Absauganlagen sind meist förderfähig über BAFA und KfW. Ob Ihre geplante Investition die aktuellen Fördervoraussetzungen erfüllt, klären wir gerne im Rahmen einer individuellen Beratung. Sprechen Sie uns an: Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam die passende Lösung für Ihre Schweißerei entwickeln.

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