Eine Schweißrauchabsaugung für eine kleine Werkstatt lässt sich mit einer mobilen Absauganlage oder einem kompakten stationären Gerät mit Absaugarm direkt am Arbeitsplatz realisieren. Entscheidend sind die Anzahl der gleichzeitig aktiven Schweißplätze, der verwendete Werkstoff und die Abscheideklasse, die das Verfahren vorschreibt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Planungsfragen von der Normenwahl bis zu den Fördermitteln.
Welche Absauglösung eignet sich für eine kleine Werkstatt?
Für eine kleine Werkstatt mit ein bis vier Schweißplätzen eignet sich in den meisten Fällen eine mobile Schweißrauchabsaugung mit Absaugarm oder eine kompakte stationäre Absauganlage. Beide Varianten erfassen den Schweißrauch direkt an der Entstehungsstelle und halten die Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz unterhalb der geltenden Grenzwerte.
Die Wahl zwischen mobil und stationär hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Schweißplätze, der Flexibilität des Betriebs und dem verwendeten Grundwerkstoff.
Mobile Schweißrauchabsaugung
Ein mobiles Gerät mit Absaugarm ist die typische Lösung für Werkstätten mit wechselnden Arbeitsorten oder wenigen Schweißplätzen. Es lässt sich ohne bauliche Maßnahmen aufstellen, umstellen und nachrüsten. Für Baustahl und niedriglegierte Stähle reicht eine Abscheideklasse W1 mit mindestens 95 % Abscheidegrad nach DIN EN ISO 21904-2 aus. Wer Edelstahl oder hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle schweißt, benötigt eine W3-zertifizierte Anlage mit mindestens 99 % Abscheidegrad.
Kompakte stationäre Absauganlage
Sind die Schweißplätze fest definiert und wird täglich über mehrere Stunden geschweißt, lohnt sich eine stationäre Absauganlage mit festen Absaugarmen oder einem integrierten Absaugtisch. Diese Lösung bietet höhere Luftmengen, konstantere Filterwirkung und geringere Betriebskosten je Arbeitsstunde. Eine stationäre Absauganlage ist auch dann sinnvoll, wenn künftig weitere Schweißplätze hinzukommen sollen.
Welche Normen und Grenzwerte gelten beim Schweißen in Werkstätten?
Beim Schweißen in Werkstätten gilt die TRGS 528 als zentrale technische Regel. Sie verpflichtet Betreiber, Schweißrauch an der Entstehungsstelle zu erfassen und abzuscheiden. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für den alveolengängigen Anteil des Schweißrauchs beträgt 1,25 mg/m³. Für krebserzeugende Bestandteile wie Chrom(VI)-Verbindungen gilt zusätzlich das Minimierungsgebot nach TRGS 910.
Die Abscheideklassen für Schweißrauchabscheider sind in DIN EN ISO 21904-2 geregelt:
- W1 (mindestens 95 % Abscheidegrad): für unlegierte und niedriglegierte Stähle mit einem Cr/Ni-Anteil unter 5 %, zum Beispiel Baustahl
- W2 (mindestens 98 % Abscheidegrad): für legierte Stähle mit einem Cr/Ni-Anteil zwischen 5 und 30 %
- W3 (mindestens 99 % Abscheidegrad, IFA-geprüft): für hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle und Edelstahl mit einem Cr/Ni-Anteil über 30 %
Beim Schweißen von Edelstahl entstehen Chrom(VI)-Verbindungen, die als krebserzeugend eingestuft sind. TRGS 528 fordert in diesem Fall Abscheider der Abscheideklasse W3. Das Minimierungsgebot verpflichtet Betreiber, die Exposition so weit wie technisch möglich zu senken, unabhängig davon, ob der Toleranzwert der TRGS 910 eingehalten wird.
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV bildet die Grundlage für die Geräte- und Filterauswahl. Sie muss dokumentiert und bei Änderungen der Werkstoffe oder Verfahren aktualisiert werden.
Wie berechnet man den benötigten Luftvolumenstrom für eine Werkstatt?
Der benötigte Luftvolumenstrom für eine Schweißrauchabsaugung ergibt sich aus der Anzahl der gleichzeitig aktiven Schweißplätze multipliziert mit dem erforderlichen Volumenstrom je Erfassungselement. Für einen Absaugarm mit Haubenerfassung sind typischerweise 800 bis 1.500 m³/h je Absaugstelle anzusetzen, abhängig vom Schweißverfahren und der Erfassungsgeometrie.
Ein entscheidender Planungsparameter ist der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl der Absaugstellen. Sind in einer Werkstatt fünf Schweißplätze vorhanden, aber im Normalbetrieb nur drei gleichzeitig belegt, beträgt der GZF 0,6. Das erlaubt eine bis zu 40 % kleinere Dimensionierung der Anlage gegenüber einer Auslegung auf alle fünf Plätze gleichzeitig.
Für die Planung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Anzahl der Schweißplätze und typische Gleichzeitigkeit im Betrieb ermitteln
- Schweißverfahren und Werkstoffe dokumentieren (bestimmt die erforderliche Abscheideklasse)
- Volumenstrom je Absaugstelle festlegen (Absaugarm, Brennerabsaugung oder Absaugtisch)
- Gesamtvolumenstrom unter Berücksichtigung des GZF berechnen
- Anlagengröße und Filterklasse auf Basis der Gefährdungsbeurteilung auswählen
Bei der Auslegung der Absauganlage sollte außerdem die Leitungsführung berücksichtigtigt werden. Lange Rohrleitungen und viele Bögen erhöhen den Druckverlust und erfordern eine leistungsstärkere Ventilatorstufe.
Was kostet eine Schweißrauchabsaugung für eine kleine Werkstatt?
Eine mobile Schweißrauchabsaugung für einen einzelnen Arbeitsplatz beginnt preislich im mittleren vierstelligen Bereich. Kompakte stationäre Anlagen für zwei bis vier Schweißplätze liegen je nach Ausstattung, Abscheideklasse und Erfassungselementen im Bereich von mehreren tausend bis niedrigen fünfstelligen Eurobeträgen. Hinzu kommen Installationskosten und laufende Betriebskosten für Filterwechsel und Wartung.
Die relevanten Kostenpositionen im Überblick:
- Gerät und Erfassungselemente: Absauganlage inklusive Absaugarm, Brennerabsaugung oder Absaugtisch
- Installation: Rohrleitungsbau, elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme
- Filter: Erstausstattung und regelmäßiger Filterwechsel je nach Staubaufkommen
- Energie: Stromverbrauch des Ventilators im Dauerbetrieb
- Wartung und Prüfung: Jährliche Prüfung der Anlage nach DGUV Regel 109-002
Eine W3-zertifizierte Anlage für das Schweißen von Edelstahl ist teurer als ein W1-Gerät für Baustahl, weil die Filtertechnik aufwendiger ist. Anlagen mit Umluftbetrieb sparen Heizenergie im Winter, da die gereinigte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt wird. Das senkt die Betriebskosten langfristig.
Energieeffiziente Anlagen mit bedarfsgeregelter Drehzahlsteuerung reduzieren den Stromverbrauch im Teillastbetrieb deutlich. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollten diese Einsparungen über die geplante Betriebsdauer gegengerechnet werden.
Wann lohnt sich eine zentrale Absauganlage statt mobiler Geräte?
Eine zentrale Schweißrauchabsauganlage lohnt sich ab etwa drei bis vier dauerhaft genutzten Schweißplätzen. Sie ist wirtschaftlicher als mehrere einzelne mobile Geräte, wenn der Schweißbetrieb regelmäßig und über längere Zeiträume läuft. Zentrale Anlagen bieten zudem niedrigere Filterwechselkosten und geringeren Wartungsaufwand je Arbeitsplatz.
Die Entscheidung hängt von mehreren Kriterien ab:
Argumente für eine zentrale stationäre Absauganlage
- Drei oder mehr fest definierte Schweißplätze mit regelmäßiger Auslastung
- Schweißbetrieb über mehrere Stunden täglich
- Einheitliche Filteranforderungen an allen Plätzen (zum Beispiel durchgängig W2 oder W3)
- Geplante Erweiterung der Kapazität in den nächsten Jahren
- Wunsch nach zentraler Wartung und Überwachung
Argumente für mobile Einzelgeräte
- Wechselnde Arbeitsorte innerhalb der Werkstatt oder auf Baustellen
- Nur ein bis zwei Schweißplätze mit unregelmäßiger Auslastung
- Unterschiedliche Werkstoffe an verschiedenen Plätzen mit abweichenden Abscheideklassen
- Geringes Investitionsbudget mit sofortigem Handlungsbedarf
Der Gleichzeitigkeitsfaktor spielt bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung eine wichtige Rolle. Eine zentrale Anlage, die auf den tatsächlichen GZF ausgelegt ist, kann gegenüber der Summe mehrerer mobiler Geräte erheblich günstiger sein, weil sie nicht für alle Plätze gleichzeitig dimensioniert werden muss. Mehr zu den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten im Schweißbetrieb finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite.
Welche Fördermittel gibt es für Schweißrauchabsaugungen in kleinen Betrieben?
Schweißrauchabsaugungen können in kleinen Betrieben grundsätzlich über staatliche Förderprogramme bezuschusst werden. Relevant sind vor allem das BAFA-Programm zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie KfW-Kredite für Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Ob eine konkrete Anlage förderfähig ist, hängt von den jeweils geltenden Programmvoraussetzungen und einer individuellen Prüfung ab.
Die wichtigsten Förderwege im Überblick:
BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Programms Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) investive Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Absauganlagen mit energieeffizienter Antriebstechnik und bedarfsgeregelter Steuerung können grundsätzlich förderfähig sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001.
KfW-Förderkredite
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für Investitionen in Umweltschutz und Energieeffizienz an. Absauganlagen, die nachweislich zur Verbesserung der Luftqualität am Arbeitsplatz und zur Energieeinsparung beitragen, können über entsprechende KfW-Programme finanziert werden. Die Antragstellung erfolgt vor Investitionsbeginn über die Hausbank.
Unabhängig von staatlichen Fördermitteln sollten Betriebe prüfen, ob die Berufsgenossenschaft Beratungsleistungen oder Prämienmodelle für Investitionen in den Arbeitsschutz anbietet. Einige BGen gewähren Prämien für nachgewiesene Schutzmaßnahmen, die die Unfallquote oder die Berufskrankheitenbelastung senken.
Wichtig: Fördermittel müssen grundsätzlich vor Beginn der Investition beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist in den meisten Programmen ausgeschlossen. Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Absauganlage vorab durch einen Energieberater oder direkt bei der Förderstelle klären.
Wie ULMATEC bei der Planung der Schweißrauchabsaugung unterstützt
Für Betreiber kleiner Werkstätten, die eine normenkonforme Schweißrauchabsaugung planen müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Konkret bedeutet das für Ihre Werkstatt:
- Ermittlung der erforderlichen Abscheideklasse (W1, W2 oder W3 nach DIN EN ISO 21904-2) auf Basis Ihrer Werkstoffe und Schweißverfahren
- Berechnung des Luftvolumenstroms unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors für eine wirtschaftliche Anlagenauslegung
- Auswahl zwischen mobilen Absauganlagen und stationären Lösungen je nach Betriebssituation
- Lieferung inklusive vollständiger technischer Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfung
- Unterstützung bei der Prüfung grundsätzlicher Förderfähigkeit über BAFA oder KfW
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Werkstattsituation zu besprechen und ein konkretes Angebot für Ihre Schweißrauchabsaugung zu erhalten.
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