Absauganlagen für Nass- und Trockenbearbeitungsprozesse unterscheiden sich grundlegend in ihrer Filtertechnologie. Bei der Trockenbearbeitung entstehen trockene Stäube und Partikel, die mit Trockenfiltern abgeschieden werden. Bei der Nassbearbeitung entstehen Ölnebel und Aerosole aus Kühlschmierstoffen, die einen Nassabscheider oder Ölnebelabscheider erfordern. Die Wahl der falschen Anlage gefährdet Gesundheit, Anlagensicherheit und die Einhaltung geltender Vorschriften. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Unterschiede und Anforderungen.
Welche Schadstoffe entstehen bei Nass- und Trockenbearbeitung?
Bei der Trockenbearbeitung entstehen trockene Partikel wie Metallstaub, Schleifstaub und Feinstaub. Bei der Nassbearbeitung mit Kühlschmierstoff entstehen Ölnebel, Aerosole und Emulsionsdämpfe. Die Art des Schadstoffs bestimmt, welche Filtertechnologie notwendig ist.
Typische Schadstoffe bei der Trockenbearbeitung in der Metallbearbeitung:
- Metallstaub (z. B. Aluminium, Stahl, Titan)
- Schleifstaub mit gebundenem Schleifmittel
- Feinstaub und lungengängige Partikel (A-Staub)
- Bei bestimmten Legierungen: krebserzeugende Stäube wie Cr(VI)
Typische Schadstoffe bei der Nassbearbeitung:
- Ölnebel und Ölaerosole aus Kühlschmierstoff
- Emulsionsdämpfe (Wasser-Öl-Gemisch)
- Mikroorganismen in verkeimten Kühlschmierstoffen
- Geruchsstoffe und leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC)
Besonders bei reaktiven Metallen wie Aluminium, Magnesium oder Titan besteht bei der Trockenbearbeitung zusätzlich eine Explosionsgefahr durch brennbare Stäube. Das ist ein entscheidender Faktor bei der Anlagenauswahl.
Welche Absauganlage eignet sich für Trockenbearbeitungsprozesse?
Für Trockenbearbeitungsprozesse sind Entstauber mit Trockenfiltern die richtige Wahl. Sie scheiden trockene Partikel aus dem Luftstrom ab und halten die Arbeitsplatzkonzentration unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Die Filterklasse richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial des Staubes.
Für Standard-Metallstäube kommen die Staubklassen M oder H nach DIN EN 60335-2-69 zum Einsatz. Für krebserzeugende Stäube wie Cr(VI) ist nach DGUV Regel 109-002 eine W3-zertifizierte Absauganlage nach DIN EN ISO 21904 Pflicht. Das Minimierungsgebot für Cr(VI) gilt unabhängig davon, ob der Grenzwert eingehalten wird.
Bei reaktiven Stäuben aus Aluminium, Magnesium oder Titan muss die Anlage nach ATEX ausgelegt sein. In diesen Fällen kann auch ein Nassabscheider als Filtersystem sinnvoll sein, da die nasse Abscheidung die Explosionsgefahr durch reaktive Partikel erheblich reduziert.
Wichtige Auswahlkriterien für Trockenbearbeitungsprozesse:
- Staubart und Gefährdungsklasse (A-Staub, E-Staub, krebserregend)
- Volumenstrom am Erfassungspunkt
- ATEX-Anforderungen bei brennbaren Stäuben
- Filterklasse entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
Wie funktioniert ein Nassabscheider bei der Nassbearbeitung?
Ein Nassabscheider scheidet Ölnebel und Aerosole aus dem Luftstrom ab, indem die belastete Luft durch ein Wasservorhang- oder Prallsystem geführt wird. Die Partikel binden sich an die Flüssigkeit und werden als Schlamm oder Flüssigkeit abgeführt. Die gereinigte Luft verlässt die Anlage über einen Nachfilter.
Bei der Nassbearbeitung mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen entstehen feinste Aerosole mit Tröpfchengrößen unter 5 Mikrometern. Diese Tröpfchen sind lungengängig und gelten nach TRGS 611 als gesundheitsgefährdend. Ein einfacher Trockenfilter scheidet diese feinen Aerosole nicht zuverlässig ab und setzt sich durch die Feuchtigkeit schnell zu.
Für die Nassbearbeitung kommen je nach Anwendung verschiedene Abscheideprinzipien zum Einsatz:
- Ölnebelabscheider: Für nicht-wassermischbare Kühlschmierstoffe und reine Öle
- Nassabscheider: Für wassermischbare Emulsionen und reaktive Stäube
- Kombisysteme: Vorabscheider für grobe Tröpfchen mit nachgeschaltetem Feinfilter
Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 611 und DGUV Information 213-726 ist die Grundlage für die Auswahl des geeigneten Abscheideprinzips.
Was passiert, wenn die falsche Absauganlage eingesetzt wird?
Der Einsatz einer ungeeigneten Absauganlage führt zu unzureichender Schadstoffabscheidung, erhöhten Gesundheitsrisiken für Beschäftigte und Verstößen gegen geltende Vorschriften. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder, behördliche Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Typische Folgen einer Fehlauswahl:
- Trockenfilter in Nassbearbeitungsanlagen setzt sich durch Feuchtigkeit zu und verliert seine Filterwirkung
- Ölnebel und Aerosole werden nicht ausreichend abgeschieden, Grenzwerte nach TRGS 900 werden überschritten
- Bei reaktiven Stäuben ohne ATEX-Auslegung besteht akute Explosionsgefahr
- Anlagen ohne passende Filterklasse erfüllen nicht die Anforderungen der DGUV Regel 109-002
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Technisch führt ein zu kleiner Volumenstrom dazu, dass Schadstoffe am Erfassungspunkt nicht vollständig erfasst werden und in den Arbeitsbereich entweichen. Ein zu großer Volumenstrom erhöht den Energieverbrauch unnötig. Beides lässt sich durch eine sorgfältige Analyse der Anwendung und des Prozesses vermeiden.
Kann eine Absauganlage für beide Verfahren genutzt werden?
Eine einzige Standardanlage kann in der Regel nicht für beide Verfahren gleichermaßen genutzt werden. Nass- und Trockenbearbeitung stellen grundlegend unterschiedliche Anforderungen an Filtertechnologie, Materialien und Abscheideprinzip. Kombinierte Anlagen sind möglich, müssen aber gezielt für beide Lastfälle ausgelegt sein.
Der Hauptgrund: Trockenfilter nehmen Feuchtigkeit auf und verlieren bei Kontakt mit Ölnebel oder Emulsionen ihre Filterwirkung. Nassabscheider wiederum sind für trockene Stäube nicht ausgelegt und können bei reaktiven Stäuben ohne geeignete Auslegung zu Problemen führen.
In Betrieben, in denen beide Verfahren eingesetzt werden, gibt es zwei sinnvolle Ansätze:
- Getrennte Absaugsysteme: Separate Anlagen für Nass- und Trockenbearbeitung, jeweils auf den Prozess abgestimmt
- Modulare Kombisysteme: Anlagen mit wechselbaren Filterstufen, die für beide Betriebsmodi ausgelegt und geprüft sind
Die Entscheidung hängt vom Verhältnis der Bearbeitungsverfahren, den Volumenströmen und den eingesetzten Werkstoffen ab. Die Gefährdungsbeurteilung muss beide Szenarien abdecken.
Welche Normen und Vorschriften gelten für Absauganlagen in der Metallbearbeitung?
Für Absauganlagen in der Metallbearbeitung gelten mehrere Regelwerke gleichzeitig. Maßgeblich sind die TRGS 900 (Luftgrenzwerte), DGUV Regel 109-002 (Absauganlagen), DIN EN ISO 21904 (W3-Zertifizierung für krebserzeugende Stäube) sowie bei brennbaren Stäuben die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.
Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:
- TRGS 900: Luftgrenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, z. B. für Ölnebel (Alveolenfraktion: 1,5 mg/m³ bei wassermischbaren Kühlschmierstoffen nach TRGS 611)
- DGUV Regel 109-002: Anforderungen an Absauganlagen für Schleif-, Schrupp- und Trennschleifarbeiten
- DIN EN ISO 21904: W3-Zertifizierung als Pflichtanforderung für Absauganlagen bei krebserzeugenden Stäuben
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU: Pflicht bei brennbaren und explosionsfähigen Stäuben (z. B. Aluminium, Magnesium)
- TRGS 611: Anforderungen bei Verwendung von Kühlschmierstoffen
Grundlage für jede Anlagenauswahl ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Sie legt fest, welche Schadstoffe in welchen Konzentrationen auftreten und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Ohne eine belastbare Gefährdungsbeurteilung ist eine normkonforme Auslegung der Absaugtechnik nicht möglich.
So unterstützt ULMATEC bei der Auswahl der richtigen Absauganlage
Wir bei ULMATEC analysieren den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Für Betreiber in der Metallbearbeitung, die zwischen Nass- und Trockenbearbeitung unterscheiden müssen, bieten wir Folgendes:
- Auslegung von Entstaubern und Trockenfiltern für Schleif-, Fräs- und Trennprozesse, einschließlich ATEX-konformer Anlagen für reaktive Stäube
- Nassabscheider und Ölnebelabscheider für Bearbeitungszentren mit Kühlschmierstoffeinsatz, ausgelegt nach TRGS 611
- W3-zertifizierte Systeme nach DIN EN ISO 21904 für Anwendungen mit krebserzeugenden Stäuben
- Zentrale Absauganlagen für Volumenströme von 3.000 bis 250.000 m³/h in den Größen S bis XXL
- Modulare Filtersysteme aus über 100 Filterkombinationen, abgestimmt auf den jeweiligen Prozess
- Technische Dokumentation und Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (BAFA, KfW)
Sprechen Sie uns an und schildern Sie Ihren Prozess. Wir prüfen, welche Absauganlage für Ihre Nass- oder Trockenbearbeitung normkonform und effizient ausgelegt werden kann. Einen umfassenden Überblick über unser gesamtes Angebot an Absauganlagen finden Sie auf unserer Website. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine technische Beratung anfragen.
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