Beim Etikettieren und Bedrucken entsteht Staub durch den Abrieb von Papier, Folie und Farbe sowie durch thermische Prozesse wie Laser- oder Thermodruck. Dieser Staub belastet Mitarbeiter, verunreinigt Produkte und schädigt Maschinenkomponenten. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu Staubquellen, Gesundheitsrisiken, Maschinenauswirkungen, Absauglösungen und geltenden Vorschriften.
Wo entsteht Staub beim Etikettieren und Bedrucken?
Staub beim Etikettieren und Bedrucken entsteht an mehreren Prozessstellen gleichzeitig: beim Schneiden, Stanzen und Perforieren von Papier- und Folienbahnen, beim Abrieb von Druckfarben und Klebstoffen sowie bei thermischen Druckverfahren, die feine Partikel freisetzen. Jede dieser Quellen erzeugt ein anderes Staubprofil mit unterschiedlichen Partikelgrößen und Inhaltsstoffen.
Mechanischer Abrieb an Schneid- und Stanzstationen
Schneidmesser, Stanzwerkzeuge und Perforationszylinder erzeugen beim Kontakt mit Papier- und Folienbahnen feinen Abriebstaub. Dieser Staub besteht aus Zellulosefasern, Pigmenten aus der Papierbeschichtung und Kunststoffpartikeln bei Foliensubstraten. Je schneller die Anlage läuft, desto höher ist die Staubfreisetzung pro Zeiteinheit.
Thermische Prozesse beim Laser- und Thermodruck
Beim Laserdruck verdampft Toner an der Fixiereinheit und kondensiert zu ultrafeinen Partikeln. Beim Thermodruck reagiert das Thermopapier unter Hitzeeinwirkung und setzt chemische Dämpfe sowie Feinstaub frei. Beide Verfahren erzeugen Partikel im Submikrometerbereich, die besonders tief in die Atemwege eindringen können. Auch UV-härtende Druckfarben setzen beim Aushärten flüchtige organische Verbindungen frei.
Etikettierprozesse und Klebstoffabrieb
Beim Aufbringen von Etiketten entsteht Abrieb an den Andruckrollen und Umlenkstationen. Klebstoffreste trocknen auf Walzenoberflächen, brechen ab und werden als Partikel in die Umgebungsluft eingetragen. Besonders bei Heißklebeverfahren entstehen zusätzlich Aerosole und Dämpfe.
Welche Gesundheitsrisiken gehen von Druckstaub aus?
Druckstaub gefährdet die Gesundheit von Mitarbeitern in Druck- und Etikettieranlagen vor allem durch Feinstaub und ultrafeine Partikel, die tief in die Lunge eindringen. Papierstaub gilt als einatembarer Staub (E-Fraktion) mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 10 mg/m³. Tonerpartikel und Rückstände aus UV-Farben können krebserzeugende Bestandteile enthalten und fallen damit unter strengere Anforderungen.
Für alveolengängigen Feinstaub (A-Fraktion) gilt nach TRGS 900 ein AGW von 1,25 mg/m³. Dieser Wert ist für alle Partikel relevant, die tief in die Lungenbläschen vordringen. Tonerstaub und Pigmentrückstände aus synthetischen Druckfarben können diesen Grenzwert bei unzureichender Absaugung überschreiten.
Mitarbeiter, die dauerhaft erhöhten Staubkonzentrationen ausgesetzt sind, entwickeln häufig Reizungen der Atemwege, chronische Bronchitis oder Allergien. Bei Stoffen mit krebserzeugenden Eigenschaften gelten zusätzlich die Anforderungen der TRGS 910 und das Minimierungsgebot nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Warum schadet Staub Maschinen und Produktqualität?
Staub in Druck- und Etikettieranlagen schädigt Maschinen und Produkte auf drei Wegen: Er setzt sich auf empfindlichen Druckköpfen und Optiken ab, dringt in Lager und Führungen ein und kontaminiert frisch bedruckte Oberflächen. Die Folge sind erhöhter Verschleiß, ungeplante Stillstände und Ausschuss.
Druckköpfe im Tintenstrahldruck verstopfen durch Staubpartikel in den Düsen. Laseroptiken verlieren an Fokusgenauigkeit, wenn Staub auf Linsen und Spiegel fällt. Beide Effekte führen zu Druckfehlern, die erst in der Qualitätskontrolle oder beim Kunden erkannt werden.
In der Etikettierung führt Papierstaub auf Klebeflächen zu Haftungsausfällen. Partikel zwischen Etikett und Substrat erzeugen sichtbare Blasen oder Ablöseerscheinungen. In der Lebensmittel- und Pharmaindustrie sind solche Kontaminationen ein direkter Compliance-Verstoß. Regelmäßige Reinigungsintervalle verlängern zwar die Standzeit, ersetzen aber keine wirksame Erfassung des Staubs an der Entstehungsquelle.
Wie lässt sich Staub in Druck- und Etikettierprozessen wirksam absaugen?
Wirksame Staubabsaugung in Druck- und Etikettierprozessen beginnt mit der Erfassung direkt an der Entstehungsquelle, also an Schneid-, Stanz- und Druckstationen. Erst danach folgt die Filtration. Das Prinzip lautet: Erfassung an der Quelle, Förderung über geschlossene Leitungen, Abscheidung im Filter.
Die Wahl der richtigen Filterstufe richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert des jeweiligen Staubs. Für Papierstaub mit einem AGW über 1 mg/m³ reicht eine Absauganlage der Staubklasse L nach DIN EN IEC 60335-2-69. Für Tonerpartikel oder Pigmente mit einem AGW unter 0,1 mg/m³ ist mindestens Staubklasse M erforderlich. Enthält der Staub krebserzeugende Bestandteile oder liegt der AGW unter 0,1 mg/m³, ist Staubklasse H mit einem maximalen Durchlassgrad von 0,005 % vorgeschrieben.
Die folgende Übersicht zeigt typische Staubquellen und die zugehörigen Anforderungen:
- Papierstaub (Schneiden, Stanzen): E-Staub, AGW 10 mg/m³, Staubklasse L
- Tonerpartikel (Laserdruck): A-Staub, AGW 1,25 mg/m³, mindestens Staubklasse M
- Pigmente aus Druckfarben (krebserzeugende Anteile): TRGS 910, Staubklasse H, Minimierungsgebot nach GefStoffV
- UV-Farbrückstände und Aerosole: TRGS 900, Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Für klebrige oder hygroskopische Rückstände aus Klebstoffprozessen sind Nassabscheider die geeignete Technologieoption, da Trockenfilter bei solchen Medien schnell verkleben. Die Grundlage jeder Geräte- und Filterauswahl ist die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, die den Werkstoff, den Prozess und die tatsächliche Exposition bewertet.
Welche Normen und Vorschriften gelten für Staubschutz in der Druckindustrie?
Für den Staubschutz in der Druckindustrie gelten in Deutschland vor allem die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 und TRGS 504 sowie die DGUV-Regelwerke. Die konkrete Anforderung an die Absauganlage ergibt sich aus dem Arbeitsplatzgrenzwert des jeweiligen Staubs und der Geräteklassifizierung nach DIN EN IEC 60335-2-69.
Grenzwerte und Staubklassen
Die TRGS 900 listet die Arbeitsplatzgrenzwerte für Einzelstoffe. Für allgemeinen einatembaren Staub (E-Fraktion) gilt ein AGW von 10 mg/m³, für alveolengängigen Staub (A-Fraktion) ein AGW von 1,25 mg/m³. Aus diesen Grenzwerten leitet sich die erforderliche Staubklasse der Absauganlage ab: Staubklasse L bei AGW über 1 mg/m³, Staubklasse M bei AGW ab 0,1 mg/m³, Staubklasse H bei AGW unter 0,1 mg/m³ oder bei krebserzeugenden Stäuben. Die TRGS 504 regelt ergänzend die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit inhalativ aufnehmbaren Stäuben.
Wichtige Abgrenzungen für die Druckindustrie
Die Abscheideklassen W1, W2 und W3 nach DIN EN ISO 21904-2 gelten ausschließlich für Schweißrauch und sind auf Druckstaub, Papierstaub oder Klebstoffaerosole nicht anwendbar. Für diese Prozesse sind ausschließlich die Staubklassen L, M und H nach DIN EN IEC 60335-2-69 maßgeblich. Wer diese Systeme verwechselt, wählt möglicherweise ein Gerät, das die tatsächliche Exposition nicht ausreichend abdeckt.
Für Betriebe, die mit UV-Farben oder lösemittelhaltigen Druckfarben arbeiten, verweist die TRGS 900 auf die jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte für flüchtige organische Verbindungen. Aktivkohlestufen wirken gegen die Gasphase, nicht gegen Partikel. Bei Gemischen aus Staub und Dampf muss die Partikelabscheidung immer zuerst erfolgen, danach die Gasphasenbehandlung. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 20. Januar 2027 ab und ist bei der Auslegung neuer Absauganlagen bereits zu berücksichtigen.
So unterstützt ULMATEC bei Staubproblemen in Druck- und Etikettierprozessen
Für Betreiber in der Druck- und Etikettierindustrie, die die Staubbelastung an Schneid-, Stanz- und Druckstationen zuverlässig reduzieren müssen, analysieren wir den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Konkret bieten wir für Druck- und Etikettierprozesse:
- CF-Entstauber (Cartridge Filter) in den Staubklassen L, M und H nach DIN EN IEC 60335-2-69, ausgelegt für Luftvolumen von 1.500 bis 250.000 m³/h
- Nassabscheider (WE-Serie) für klebrige Klebstoffrückstände und hygroskopische Medien, bei denen Trockenfilter versagen
- Kombinierte Stufen aus Partikelabscheidung und Aktivkohle für Prozesse mit gleichzeitiger Staub- und VOC-Belastung aus UV-Farben oder Lösemitteln
- Hallenlüftungssysteme zur Kombination von Luftreinhaltung und Wärmerückgewinnung, förderfähig über BAFA und KfW
- Technische Dokumentation inklusive Gefährdungsbeurteilungsunterlagen für die Nachweispflicht gegenüber Berufsgenossenschaften
Der Gleichzeitigkeitsfaktor kann die Anlagengröße bei Betrieben mit mehreren Arbeitsstationen um bis zu 40 % reduzieren und damit die Investitionskosten messbar senken. Sprechen Sie uns an: Unser Team berät Sie zur richtigen Absauganlage für Ihren Druckprozess und erstellt auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung ein konkretes Auslegungskonzept.
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