Eine Schweißrauchabsaugung muss regelmäßig gewartet werden, um ihre Schutzwirkung dauerhaft zu erhalten. Die Wartungsintervalle richten sich nach der Betriebsintensität, dem verarbeiteten Werkstoff und den Vorgaben des Herstellers. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur korrekten Wartung einer Schweißrauch-Absauganlage.
Wie oft muss eine Schweißrauchabsaugung gewartet werden?
Eine Schweißrauchabsaugung sollte mindestens einmal jährlich einer vollständigen Inspektion unterzogen werden. Bei intensivem Betrieb, hoher Staubbelastung oder beim Schweißen krebserzeugender Stoffe wie Chrom(VI)-Verbindungen aus hochlegierten Stählen sind kürzere Intervalle von drei bis sechs Monaten empfehlenswert. Grundlage sind die Betreiberverantwortung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefährdungsbeurteilung.
Die DGUV Information 209-016 (Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren) sowie die TRGS 528 verpflichten Betreiber, Absauganlagen in einem funktionssicheren Zustand zu halten. Das bedeutet in der Praxis: Wartungsintervalle müssen schriftlich festgelegt und eingehalten werden.
Folgende Faktoren beeinflussen, wie oft gewartet werden muss:
- Schichtbetrieb und Auslastung: Mehrstufiger Schichtbetrieb erfordert kürzere Inspektionszyklen als gelegentlicher Einsatz.
- Werkstoff: Hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl) erzeugen krebserzeugenden Schweißrauch. Hier ist die Anlage häufiger zu prüfen.
- Anlagentyp: Mobile Schweißrauchabsaugungen mit kleinem Filtervolumen sättigen sich schneller als zentrale Schweißrauch-Absauganlagen mit großem Filtervolumen.
- Herstellervorgaben: Die Betriebsanleitung der Anlage enthält verbindliche Wartungsintervalle, die einzuhalten sind.
Welche Bauteile der Schweißrauchabsaugung müssen bei der Wartung geprüft werden?
Bei der Wartung einer Schweißrauchabsaugung sind alle sicherheits- und funktionsrelevanten Bauteile zu prüfen. Dazu gehören der Schweißrauchfilter, das Gebläse, die Absaugarme oder Erfassungselemente, die Luftleitungen sowie elektrische und sicherheitstechnische Komponenten. Nur wenn alle Bauteile einwandfrei funktionieren, erreicht die Anlage den zertifizierten Abscheidegrad.
Filter und Filterkassetten
Der Schweißrauchfilter ist das Herzstück jeder Absauganlage. Bei Anlagen mit Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904-2 muss sichergestellt sein, dass der Filter noch den geforderten Abscheidegrad von mindestens 99 % erreicht. Filterkassetten sind auf Beschädigungen, Verstopfungen und korrekte Abdichtung zu prüfen. Eine undichte Filterkassette setzt den Abscheidegrad außer Kraft, auch wenn das Filtermedium selbst noch intakt erscheint.
Gebläse und Antriebseinheit
Das Gebläse erzeugt den notwendigen Unterdruck für die Erfassung des Schweißrauchs an der Entstehungsstelle. Bei der Wartung sind Laufrad, Lager und Riemenantrieb auf Verschleiß, Geräuschentwicklung und Vibrationen zu kontrollieren. Ein nachlassendes Gebläse reduziert den Luftvolumenstrom und damit die Erfassungsleistung.
Absaugarme, Erfassungselemente und Luftleitungen
Absaugarme und Erfassungselemente müssen auf mechanische Beschädigungen, Dichtheit und freie Beweglichkeit geprüft werden. Undichte Luftleitungen verringern den effektiven Volumenstrom erheblich. Die Dichtheit von Luftleitungen richtet sich nach DIN EN 12237 und EN 15727. Ablagerungen in den Leitungen sind zu entfernen, da sie den Strömungswiderstand erhöhen und im ungünstigen Fall zu Bränden führen können.
Elektrische und sicherheitstechnische Bauteile
Schaltschrank, Verkabelung, Motorschutzschalter und Differenzdruckanzeige sind auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Die Differenzdruckanzeige zeigt an, wann der Filter gewechselt werden muss. Sicherheitsrelevante Komponenten wie Brandschutzklappen oder Funkenvorabscheider müssen auf Funktion getestet werden, sofern die Anlage damit ausgestattet ist.
Wann muss der Filter einer Schweißrauchabsaugung gewechselt werden?
Der Filter einer Schweißrauchabsaugung muss gewechselt werden, wenn der Differenzdruck den vom Hersteller angegebenen Maximalwert überschreitet, die Saugleistung spürbar nachlässt oder der Filter sichtbar beschädigt ist. Ein verstopfter oder defekter Schweißrauchfilter gefährdet Gesundheit und Rechtssicherheit des Betriebs.
Die meisten modernen Absauganlagen verfügen über eine Differenzdruckanzeige, die den Beladungszustand des Filters kontinuierlich anzeigt. Steigt der Differenzdruck auf den Grenzwert, ist ein Filterwechsel zwingend. Wird dieser Wert ignoriert, sinkt der Volumenstrom, die Erfassung des Schweißrauchs an der Entstehungsstelle nimmt ab und die Anlage verfehlt ihren Schutzzweck.
Beim Filterwechsel ist besondere Sorgfalt geboten. Schweißrauchfilter sind mit Schadstoffen belastet. Beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle enthält der Filterstaub krebserzeugende Stoffe wie Chrom(VI)-Verbindungen. Der Wechsel muss daher mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (mindestens FFP3-Maske) und unter kontrollierten Bedingungen erfolgen. Der verbrauchte Filter ist als Sonderabfall gemäß den geltenden Abfallvorschriften zu entsorgen.
Praktische Hinweise für den Filterwechsel:
- Anlage vor dem Wechsel vollständig abschalten und spannungsfrei schalten
- Persönliche Schutzausrüstung anlegen, bevor der Filterraum geöffnet wird
- Filterkassette vorsichtig entnehmen, um Staubaufwirbelung zu vermeiden
- Neue Filterkassette auf korrekten Sitz und Abdichtung prüfen
- Filterwechsel im Wartungsprotokoll dokumentieren
Was passiert, wenn die Wartung der Schweißrauchabsaugung vernachlässigt wird?
Wird die Wartung einer Schweißrauchabsaugung vernachlässigt, sinkt die Schutzwirkung für die Beschäftigten, und der Betreiber verstößt gegen seine rechtlichen Pflichten. Im schlimmsten Fall werden Schweißer dauerhaft krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt, ohne dass die Anlage noch ausreichend schützt. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Konkret können folgende Probleme auftreten:
- Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten: Ein verstopfter Filter oder ein schwaches Gebläse reduziert den Volumenstrom. Der Schweißrauch wird nicht mehr vollständig erfasst. Die Grenzwerte nach TRGS 900 werden überschritten.
- Verlust der Anlagenzertifizierung: Anlagen mit W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 verlieren ihre Schutzklasse, wenn der Filter nicht mehr den geforderten Abscheidegrad erreicht. Die Zertifizierung gilt nur für den bestimmungsgemäßen, gewarteten Betrieb.
- Brandgefahr: Staubablagerungen in Leitungen und Filtergehäusen können sich entzünden. Nicht gewartete Anlagen sind ein ernstes Brandrisiko.
- Technische Schäden: Ein überlastetes Gebläse verschleißt schneller. Ungeplante Ausfälle unterbrechen die Produktion und verursachen höhere Reparaturkosten als regelmäßige Wartung.
Die TRGS 528 verpflichtet Betreiber ausdrücklich, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen beim Schweißen regelmäßig zu überprüfen. Wartung ist daher keine optionale Maßnahme, sondern eine rechtliche Pflicht.
Wer darf die Wartung einer Schweißrauchabsaugung durchführen?
Die Wartung einer Schweißrauchabsaugung darf von unterwiesenen Fachkräften des Betreibers oder von qualifizierten Servicetechnikern des Herstellers durchgeführt werden. Für sicherheitsrelevante Prüfungen, insbesondere elektrische Komponenten und Anlagen in Ex-Zonen, sind besondere Qualifikationen erforderlich. Einfache Sichtprüfungen und Filterwechsel können nach Unterweisung auch durch geschultes Betriebspersonal erfolgen.
Folgende Qualifikationsanforderungen gelten je nach Wartungsaufgabe:
- Sichtprüfungen und Filterreinigung: Unterwiesene Mitarbeiter nach Betriebsanweisung und Herstellervorgaben
- Filterwechsel bei krebserzeugenden Stoffen: Unterwiesene Mitarbeiter mit geeigneter Schutzausrüstung und dokumentierter Unterweisung
- Elektrische Prüfungen: Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3
- Gesamtinspektion und Funktionsprüfung: Qualifizierter Servicetechniker, idealerweise Fachbetrieb oder Hersteller
- Prüfung von Anlagen in Ex-Zonen: Befähigte Person nach BetrSichV mit ATEX-Kenntnissen
Bei Anlagen mit W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904, die beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle eingesetzt werden, empfiehlt sich grundsätzlich eine externe Prüfung durch den Hersteller oder einen zertifizierten Fachbetrieb. Nur so lässt sich die Einhaltung des zertifizierten Abscheidegrades von mindestens 99 % verlässlich nachweisen. Informationen zu Wartung und Service helfen bei der Planung der richtigen Maßnahmen.
Wie wird die Wartung einer Schweißrauchabsaugung dokumentiert?
Die Wartung einer Schweißrauchabsaugung muss schriftlich dokumentiert werden. Das Wartungsprotokoll enthält mindestens Datum, durchgeführte Maßnahmen, geprüfte Bauteile, festgestellte Mängel und deren Behebung sowie die Unterschrift der verantwortlichen Person. Diese Dokumentation ist Bestandteil der Betreiberpflichten nach BetrSichV und DGUV Regel 109-002.
Eine vollständige Wartungsdokumentation schützt den Betreiber im Schadensfall und ist Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Sie muss für Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaft jederzeit zugänglich sein.
Ein vollständiges Wartungsprotokoll enthält:
- Anlagenbezeichnung, Seriennummer und Standort
- Datum und Uhrzeit der Wartung
- Name und Qualifikation der wartenden Person
- Geprüfte Bauteile und Ergebnis der Prüfung
- Zustand des Filters inkl. Differenzdruckwert
- Durchgeführte Maßnahmen (Reinigung, Tausch, Einstellung)
- Festgestellte Mängel und deren Behebung oder geplante Behebung
- Nächster empfohlener Wartungstermin
- Unterschrift der verantwortlichen Person
Viele Hersteller stellen Wartungshefte oder digitale Wartungssysteme zur Verfügung. Diese sollten konsequent genutzt werden, da sie die Nachweispflicht erheblich vereinfachen. Die Dokumentation ist mindestens so lange aufzubewahren, wie die Anlage in Betrieb ist, zuzüglich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Wie ULMATEC bei der Wartung von Schweißrauch-Absauganlagen unterstützt
Wir bei ULMATEC analysieren für jeden Betrieb den Werkstoff, den Schweißprozess und den erforderlichen Volumenstrom. Auf dieser Grundlage entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Für die laufende Wartung bieten wir konkrete Unterstützung:
- Wartungsverträge: Regelmäßige Inspektion durch unsere Servicetechniker nach festgelegten Intervallen, abgestimmt auf Betriebsintensität und Werkstoff
- Originalersatzteile: Filterkassetten, Gebläsekomponenten und Dichtungen passgenau für alle ULMATEC-Absauganlagen der CF-Baureihe (XS bis XXL) sowie WE- und EF-Anlagen
- Wartungsdokumentation: Protokollvorlagen und digitale Wartungsunterlagen, die die Nachweispflicht nach BetrSichV erfüllen
- Schulung und Unterweisung: Wir schulen Ihr Betriebspersonal für eigenständige Sichtprüfungen und Filterwechsel nach Herstellervorgabe
- Technische Beratung: Bei Fragen zu Wartungsintervallen, Filterauswahl oder Anpassungen an geänderte Schweißprozesse stehen unsere Spezialisten zur Verfügung
Unsere Absauganlagen sind meist förderfähig über BAFA und KfW. Die tatsächliche Förderung hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung ab. Sprechen Sie uns direkt an: Kontakt aufnehmen und gemeinsam mit unseren Spezialisten ein passendes Wartungskonzept für Ihre Schweißrauch-Absauganlage entwickeln.
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