Wie wirkt sich ein Produktwechsel auf die Absauganlage aus? > ULMATEC Filtration

Wie wirkt sich ein Produktwechsel auf die Absauganlage aus?

Daniel Ehrhardt ·

Ein Produktwechsel verändert die Absauganlage dann, wenn sich dabei die Art, Menge oder Gefährlichkeit der entstehenden Schadstoffe ändert. Nicht jeder Wechsel erfordert eine neue Anlage, aber fast jeder erfordert eine neue Bewertung. Die folgenden Fragen klären, wann Handlungsbedarf besteht, welche Parameter betroffen sind und wie eine fachgerechte Überprüfung abläuft.

Was ändert sich an den Schadstoffen bei einem Produktwechsel?

Bei einem Produktwechsel können sich Schadstoffart, Partikelgröße, Konzentration und chemische Zusammensetzung der luftgetragenen Emissionen grundlegend verändern. Ein Wechsel von einem unkritischen Kunststoff zu einem Hochleistungspolymer mit halogenierter Zusammensetzung kann beispielsweise dazu führen, dass aus einem harmlosen Staub ein krebserzeugender Stoff wird. Die bisherige Filteranlage deckt diesen neuen Schadstoff dann möglicherweise nicht mehr ab.

Typische Veränderungen bei einem Produktwechsel betreffen folgende Bereiche:

  • Schadstoffklasse: Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 kann sich verschieben, was eine andere Geräteklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) erfordert.
  • Aggregatzustand: Aus einem trockenen Staub kann ein Gemisch aus Staub und Dampf werden, das eine mehrstufige Filtration verlangt.
  • Reaktivität: Bestimmte Werkstoffe wie Aluminium, Magnesium oder Titan bilden reaktive Stäube, bei denen Nassabscheider die geeignete Technologieoption darstellen.
  • Explosionsgefahr: Neue Stäube können eine Einstufung in Staubzone 20, 21 oder 22 nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 auslösen, was ATEX-konforme Komponenten voraussetzt.

Entscheidend ist: Nicht die Produktbezeichnung, sondern das Sicherheitsdatenblatt des neuen Materials gibt Auskunft darüber, welche Schadstoffe tatsächlich entstehen. Wer hier auf Annahmen setzt statt auf Fakten, riskiert eine Gefährdungsbeurteilung, die nicht mehr der Realität entspricht.

Muss die Absauganlage bei jedem Produktwechsel neu bewertet werden?

Ja, jeder Produktwechsel, der die Schadstoffsituation am Arbeitsplatz verändert, löst eine Pflicht zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung aus. Das ergibt sich aus der GefStoffV in Verbindung mit den einschlägigen TRGS. Die Bewertung der Absauganlage ist dabei ein zentraler Bestandteil, denn die Anlage muss für den tatsächlich entstehenden Schadstoff ausgelegt sein, nicht für den früheren.

In der Praxis bedeutet das: Wechselt ein Betrieb das verarbeitete Material, muss geprüft werden, ob die vorhandene Absauganlage weiterhin ausreichend ist. Dabei sind zwei Szenarien zu unterscheiden:

  • Gleichartige Schadstoffklasse: Bleibt der AGW des neuen Stoffs im selben Bereich wie beim alten, reicht oft eine dokumentierte Bestätigung der bestehenden Auslegung.
  • Veränderte Schadstoffklasse: Sinkt der AGW oder ändert sich die Schadstoffart grundlegend, ist eine vollständige Neuauslegung erforderlich.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Eine dokumentierte Neubewertung schützt also nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmensleitung.

Welche technischen Parameter der Absauganlage sind betroffen?

Bei einem Produktwechsel können mehrere technische Kernparameter der Absauganlage außerhalb des zulässigen Bereichs geraten. Die wichtigsten sind Volumenstrom, Filterklasse, Erfassungsgeometrie und Druckverlust. Ändert sich auch nur einer dieser Werte signifikant, kann die Gesamtanlage ihre Schutzwirkung verlieren.

Im Einzelnen sind folgende Parameter zu prüfen:

  • Volumenstrom: Verändert sich die Menge oder Dichte des entstehenden Schadstoffs, muss der Volumenstrom neu berechnet werden. Der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) spielt dabei eine wichtige Rolle: Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl. Ein GZF von 0,6 kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren, sofern er anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert wird.
  • Filterklasse: Wechselt die Schadstoffklasse von M auf H, muss ein Schwebstofffilter der Klasse H13 oder H14 nach DIN EN 1822 eingesetzt werden. Für Geräte der Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69 gilt ein maximaler Durchlassgrad von 0,005 %.
  • Erfassungsgeometrie: Neue Produkte können andere Bearbeitungsmaschinen, andere Werkzeuge oder andere Emissionsquellen mit sich bringen, was die Positionierung der Absaughaube beeinflusst.
  • Druckverlust: Feinere Partikel oder klebrige Medien erhöhen den Druckverlust im Filter und können die Leistung des Ventilators überlasten.

Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt: bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.

Kann eine bestehende Anlage nachgerüstet werden oder muss sie ersetzt werden?

In vielen Fällen lässt sich eine bestehende Absauganlage durch gezielte Nachrüstung an veränderte Prozesse anpassen, ohne dass ein vollständiger Austausch notwendig ist. Ob das möglich ist, hängt davon ab, wie stark sich die Schadstoffparameter verändert haben und ob die mechanischen Grundkomponenten der Anlage noch ausreichend dimensioniert sind.

Nachrüstung ist möglich, wenn…

…der Volumenstrom der Anlage ausreicht, nur die Filterklasse angehoben werden muss, keine neuen ATEX-Anforderungen entstehen und die Erfassungsgeometrie unverändert bleibt. In diesen Fällen genügt oft ein Filtertausch oder der Einbau einer zusätzlichen Filterstufe, etwa Aktivkohle für Gasphasen oder ein vorgeschalteter Partikelabscheider bei Staub-Dampf-Gemischen. Wichtig: Bei Gemischen aus Staub und Dampf muss zuerst die Partikelabscheidung und danach die Gasphasenbehandlung erfolgen.

Ersatz ist notwendig, wenn…

…der erforderliche Volumenstrom die Kapazität der bestehenden Anlage übersteigt, neue ATEX-Zonen eine vollständig zertifizierte Anlage erfordern, reaktive Stäube (z. B. Aluminium oder Magnesium) den Einsatz eines Nassabscheiders notwendig machen oder die Anlage konstruktiv keine weiteren Filterstufen aufnehmen kann. In diesen Fällen ist ein Ersatz nicht nur sinnvoll, sondern aus Haftungsgründen auch geboten. Die Investitionssicherheit einer neu ausgelegten Anlage ist langfristig höher als die einer provisorisch angepassten.

Für Betreiber, die mehrere Anwendungen mit unterschiedlichen Materialien fahren, lohnt sich zudem die Prüfung, ob eine modulare Anlage mit wechselbaren Filterstufen die flexiblere Lösung ist.

Wie läuft eine fachgerechte Überprüfung der Absauganlage ab?

Eine fachgerechte Überprüfung der Absauganlage nach einem Produktwechsel folgt einem strukturierten Ablauf: Schadstoffanalyse, Auslegungsrechnung, Vergleich mit der Bestandsanlage und abschließende Dokumentation. Jeder dieser Schritte ist notwendig, damit die Gefährdungsbeurteilung rechtssicher aktualisiert werden kann.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Sicherheitsdatenblatt auswerten: Das SDB des neuen Materials liefert die relevanten Schadstoffe, deren AGW nach TRGS 900 und eventuelle Einstufungen als krebserzeugende Stoffe nach TRGS 905.
  2. Schadstoffmenge abschätzen: Auf Basis von Bearbeitungsverfahren, Maschinenlaufzeiten und Materialmengen wird die zu erwartende Emissionsmenge bestimmt.
  3. Volumenstrom neu berechnen: Unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) wird der erforderliche Volumenstrom ermittelt und mit der Kapazität der bestehenden Anlage verglichen.
  4. Filterklasse und Technologie festlegen: Anhand des AGW wird die erforderliche Geräteklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) bestimmt. Bei Gasen oder Dämpfen ist zusätzlich die Gasphasenbehandlung zu klären.
  5. ATEX-Relevanz prüfen: Liegt der neue Stoff im explosionsfähigen Bereich, ist die Zoneneinstufung nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 vorzunehmen. Stäube fallen unter die Zonen 20, 21 oder 22; diese dürfen nicht mit den Gaszonen 0, 1, 2 vermischt werden.
  6. Ergebnis dokumentieren: Die Überprüfung muss schriftlich festgehalten werden, inklusive der Auslegungsrechnung, der herangezogenen Normen und der Entscheidung über Nachrüstung oder Ersatz.

Wer diese Schritte konsequent durchführt, schafft eine belastbare Grundlage für die aktualisierte Gefährdungsbeurteilung und ist bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht auf der sicheren Seite. Weitere Hinweise zur Auslegung finden Sie im Bereich Services und Beratung.

So unterstützt ULMATEC bei der Anpassung nach einem Produktwechsel

Wenn sich durch einen Produktwechsel die Schadstoffsituation in Ihrer Produktion verändert, analysieren wir bei ULMATEC den neuen Werkstoff, den Prozess und den erforderlichen Volumenstrom, bevor wir eine Empfehlung aussprechen. Wir liefern keine Kataloglösung, sondern eine Auslegung, die auf Ihre tatsächlichen Produktionsabläufe abgestimmt ist.

Konkret bedeutet das:

  • Auswertung des Sicherheitsdatenblatts und Einordnung nach TRGS 900, TRGS 504 oder TRGS 528, je nach Prozess
  • Auslegungsrechnung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) für eine wirtschaftlich dimensionierte Anlage
  • Prüfung, ob die Nachrüstung der bestehenden Anlage ausreicht oder ein Neusystem erforderlich ist
  • Auswahl aus der CF-Serie (Entstauber), WE-Serie (Nassabscheider) oder EF-Serie (Ölnebelabscheider) in der passenden Baugröße
  • Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland
  • Vollständige technische Dokumentation für Ihre Gefährdungsbeurteilung und behördliche Prüfungen

Wir liefern Ihnen ein Angebot innerhalb von 24 Stunden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Produktwechsel, damit wir die Absauganlage gemeinsam mit Ihnen auf den neuen Prozess abstimmen können.

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