Ölnebel entsteht in der Lebensmittelproduktion überall dort, wo Maschinen mit Schmiermitteln, Hydraulikölen oder Trennmitteln arbeiten und diese Flüssigkeiten durch Druck, Wärme oder Bewegung in feine Tröpfchen zerstäubt werden. Besonders betroffen sind Betriebe, die Lebensmittel verpacken, portionieren, schneiden oder maschinell fördern. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Entstehung, Gefährdung und Absaugung von Ölnebel in der Lebensmittelindustrie.
Welche Maschinen und Prozesse erzeugen Ölnebel?
Ölnebel in der Lebensmittelproduktion entsteht vor allem an Verpackungsmaschinen, Schneidanlagen, Portionierern, Förderanlagen und Kompressoren, die mit Schmier- oder Hydraulikölen betrieben werden. Überall dort, wo rotierende oder hin- und hergehende Maschinenteile unter Last laufen, werden Öltröpfchen in die Raumluft freigesetzt.
Im Einzelnen sind folgende Quellen besonders relevant:
- Verpackungsmaschinen: Foliensiegel- und Tiefziehanlagen nutzen Schmiermittel an Führungen, Getrieben und Antriebseinheiten. Beim Betrieb entstehen feine Aerosole, die sich im Hallenbereich verteilen.
- Schneid- und Portioniermaschinen: Messerköpfe und Schneidwellen werden mit Trennmitteln oder lebensmittelechten Ölen behandelt. Der Schneidvorgang selbst zerstäubt diese Flüssigkeiten.
- Hydraulikanlagen: Undichtigkeiten an Hydraulikleitungen oder Druckentlastungsventilen setzen Ölnebel frei, der sich unsichtbar in der Hallenluft anreichert.
- Kompressoren und Vakuumpumpen: Ölgeschmierte Aggregate geben beim Betrieb kontinuierlich kleine Ölmengen in Form von Aerosolen ab.
- Förderbänder und Kettenantriebe: Schmierstellen an langen Förderstrecken verteilen Öl über große Flächen, von wo es durch Luftbewegung aufgewirbelt wird.
Zusätzlich kommen in der Lebensmittelproduktion häufig Trennmittel auf Ölbasis zum Einsatz, etwa beim Backen oder bei der Formgebung von Produkten. Auch diese Mittel erzeugen beim Aufsprühen oder beim Erhitzen luftgetragene Schadstoffe in Form von Ölnebel und Dämpfen.
Warum ist Ölnebel in der Lebensmittelproduktion besonders gefährlich?
Ölnebel in der Lebensmittelproduktion ist aus zwei Gründen besonders kritisch: Er gefährdet zum einen die Gesundheit der Beschäftigten durch Einatmen feiner Ölaerosole und er stellt zum anderen ein direktes Kontaminationsrisiko für das Lebensmittelprodukt dar. Diese Doppelgefährdung macht Ölnebel in diesem Bereich zu einem ernsteren Problem als in vielen anderen Industrien.
Gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten
Feine Ölaerosole mit Tröpfchengrößen unter zehn Mikrometern gelangen tief in die Atemwege. Langfristige Exposition kann zu Reizungen der Atemwege, Lipidpneumonie und anderen Erkrankungen der Lunge führen. Nach DGUV Regel 109-003 gilt für Kühlschmierstoffaerosole ein Zielwert von 10 mg/m³ für die Summe aus Aerosol und Dampf. Wichtig: Ein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 existiert für Kühlschmierstoffaerosole nicht, da es sich um Stoffgemische handelt. Der genannte Zielwert schließt Gefährdungen also nicht aus, sondern beschreibt den Stand der Technik.
Produktkontamination und lebensmittelrechtliche Risiken
In der Lebensmittelproduktion kann Ölnebel, der sich auf Oberflächen, Förderbändern oder offenen Produkten niederschlägt, zur direkten Kontamination führen. Das ist nicht nur ein hygienisches Problem, sondern hat lebensmittelrechtliche Konsequenzen. Betriebe, die unter HACCP-Anforderungen arbeiten, müssen Kontaminationsquellen systematisch identifizieren und kontrollieren. Ölnebel, der unkontrolliert in der Produktionsatmosphäre verbleibt, ist eine solche Quelle.
Wo sammelt sich Ölnebel in der Produktionshalle an?
Ölnebel sammelt sich bevorzugt an Stellen mit geringer Luftbewegung, an kalten Oberflächen und in Bereichen, die von der allgemeinen Hallenbelüftung nicht ausreichend erfasst werden. Typische Ablagerungszonen sind Deckenstrukturen, Lüftungskanäle, Maschinenverkleidungen und Bodenabläufe.
Konkret bedeutet das für eine typische Produktionshalle:
- Decke und Tragkonstruktionen: Leichte Ölaerosole steigen auf und kondensieren an kälteren Dachflächen oder Stahlträgern. Dort bilden sich ölige Beläge, die bei Erschütterungen oder Temperaturschwankungen wieder abtropfen können.
- Lüftungs- und Klimaanlagen: Ölnebel, der in Lüftungskanäle gelangt, verschmutzt Filter und Wärmetauscher. Im schlimmsten Fall wird er von der Lüftungsanlage wieder in den Produktionsbereich verteilt.
- Maschinenumgebung: Direkt um die Quellmaschine herum reichert sich Ölnebel am stärksten an. Ohne gezielte Absauganlage breitet er sich von dort in die gesamte Halle aus.
- Bodenabläufe und Ritzen: Kondensiertes Öl läuft an Wänden und Maschinen herunter und sammelt sich in Abläufen oder unter Maschinengestellen, wo es zur Rutschgefahr und zum Hygieneproblem wird.
Entscheidend für die Ausbreitung ist die Hallenlüftung. Eine schlecht ausgelegte Belüftung kann Ölnebel aktiv in Bereiche transportieren, die eigentlich sauber sein sollten, etwa in Verpackungsbereiche oder Kühlzonen.
Wie lässt sich Ölnebel in der Lebensmittelproduktion messen?
Ölnebel in der Produktionsluft wird durch Luftmessungen erfasst, bei denen Probenahmen an den Atemzonen der Beschäftigten oder in der Hallenmitte durchgeführt werden. Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist die GefStoffV; für die messtechnische Umsetzung sind die DGUV-Regeln und die Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft maßgeblich.
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Für die Messung von Kühlschmierstoffaerosolen gilt nach DGUV Regel 109-003 der Zielwert von 10 mg/m³ für die Summe aus Aerosol und Dampf. Die Messung selbst erfolgt in der Regel durch akkreditierte Messstellen oder den Betriebsarzt in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wichtig: Dieser Zielwert ist kein gesundheitsbasierter Grenzwert, sondern beschreibt den Stand der Technik. Eine Unterschreitung bedeutet nicht automatisch, dass keine Gefährdung vorliegt.
Ergänzend zur Luftmessung empfiehlt sich eine visuelle Inspektion der Halle auf ölige Beläge an Decken und Maschinenoberflächen sowie eine Prüfung der vorhandenen Absauganlagen auf Wirksamkeit. Beide Methoden zusammen geben ein realistisches Bild der tatsächlichen Belastungssituation.
Welche Absauglösungen eignen sich für Ölnebel in der Lebensmittelindustrie?
Für Ölnebel in der Lebensmittelproduktion eignen sich Ölnebelabscheider (Emulsionsfilter), die auf die spezifischen Anforderungen der Branche ausgelegt sind: hygienegerechte Oberflächen, reinigungsfreundliche Konstruktion und ausreichende Abscheideleistung für feine Aerosole.
Die Auswahl der richtigen Absauganlage hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art des Ölnebels: Reines Mineralöl, lebensmittelechte Öle und Emulsionen verhalten sich unterschiedlich. Klebrige oder hygroskopische Medien erfordern in der Regel einen Nassabscheider statt eines Trockenfiltersystems.
- Volumenstrom: Der erforderliche Luftvolumenstrom wird aus der Anzahl der Quellen, deren Emissionsrate und der Hallengeometrie berechnet. Dabei spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) eine wichtige Rolle: Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl und kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren.
- Hygieneanforderungen: In der Lebensmittelindustrie verlangen die einschlägigen Normen eine hygienegerechte Gestaltung der Maschinenoberflächen. Für Maschinen im Lebensmittelbereich fordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I Nr. 2.1, konkretisiert durch DIN EN 1672-2 und DIN EN ISO 14159, glatte, reinigbare Oberflächen ohne Toträume, beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
- Aufstellsituation: Dezentrale Absaugung direkt an der Maschine verhindert, dass Ölnebel sich in der Halle verteilt. Zentrale Absauganlagen sind sinnvoll, wenn viele Quellen gleichzeitig erfasst werden müssen.
Nassabscheider sind die geeignete Option, wenn klebrige, reaktive oder elektrostatisch aufladbare Medien abgeschieden werden müssen. Für standardmäßige Ölaerosole aus Schmieranwendungen sind Ölnebelabscheider mit geeigneten Filtermedien die wirtschaftlichere Wahl. Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt, bei Zerspanung und Maschinenbearbeitung insbesondere nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.
Wann ist eine Ölnebelabsaugung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Ölnebelabsaugung ist gesetzlich erforderlich, sobald die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ergibt, dass Beschäftigte durch luftgetragene Ölaerosole gefährdet werden und technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik möglich sind. Das ist in der Lebensmittelproduktion bei den meisten ölführenden Maschinen der Fall.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- GefStoffV: Verpflichtet Betreiber zur Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung).
- DGUV Regel 109-003: Regelt Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen und definiert den Zielwert von 10 mg/m³ als Stand der Technik.
- TRGS 900: Enthält Arbeitsplatzgrenzwerte für eine Vielzahl von Stoffen. Für Kühlschmierstoffaerosole existiert kein AGW nach TRGS 900, da es sich um Stoffgemische handelt.
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt sie die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist und stellt Anforderungen an die Konstruktion emissionsarmer Maschinen.
Praktisch bedeutet das: Sobald bei der Gefährdungsbeurteilung Ölnebel als Gefährdung identifiziert wird, muss der Betreiber technische Maßnahmen ergreifen. Die Absaugung an der Quelle ist dabei die wirksamste technische Maßnahme. Wer keine oder eine unzureichende Absauganlage betreibt und dies bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft nicht belegen kann, riskiert Auflagen und Bußgelder. Weitere Informationen zu Absauganwendungen in verschiedenen Branchen helfen bei der Einordnung der eigenen Situation.
Wie ULMATEC bei Ölnebel in der Lebensmittelproduktion hilft
Wir analysieren den jeweiligen Prozess, den Volumenstrom und die hygienischen Anforderungen Ihres Betriebs und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Konkret bedeutet das für Betriebe in der Lebensmittelproduktion:
- Auswahl zwischen Ölnebelabscheidern (EF-Serie, Größen S bis X) und Nassabscheidern (WE-Serie, Größen S bis X) je nach Medium und Prozess
- Ausführung in Edelstahl (1.4301/V2A oder 1.4404/V4A je nach Reinigungsregime) und ungepulvert, weil eine Beschichtung abplatzen und selbst zur Kontaminationsquelle werden könnte
- Hygienegerechte Gestaltung nach DIN EN 1672-2 und DIN EN ISO 14159: glatte Oberflächen ohne Toträume, beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- Berechnung des Volumenstroms unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) für eine wirtschaftliche Anlagenauslegung
- Lieferung inklusive vollständiger technischer Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfung
- Förderfähigkeit der Anlagen über BAFA und KfW prüfbar
Wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihren spezifischen Prozess und Volumenstrom die richtige ist, sprechen Sie uns an. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, und wir klären gemeinsam, welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt.
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