Zucker, Stärke, Milchpulver — wie unterscheiden sie sich in der Absaugung? > ULMATEC Filtration

Zucker, Stärke, Milchpulver — wie unterscheiden sie sich in der Absaugung?

Daniel Ehrhardt ·

Zucker, Stärke und Milchpulver unterscheiden sich in der Absaugung erheblich: Alle drei Stäube sind brennbar und können unter bestimmten Bedingungen explodieren, aber ihre Korngrößen, Feuchteempfindlichkeit und Fließeigenschaften stellen jeweils eigene Anforderungen an Filterart, Werkstoff und Ex-Schutz. Die Wahl der falschen Absauganlage gefährdet nicht nur die Anlage, sondern auch Mitarbeitende und den gesamten Produktionsbetrieb. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zur Absaugung von Lebensmittelstaub systematisch.

Warum sind Lebensmittelstäube explosionsgefährlich?

Lebensmittelstäube wie Zucker, Stärke und Milchpulver sind organische Feststoffe mit hohem Energiegehalt. Wenn feine Partikel in ausreichender Konzentration in der Luft schweben und eine Zündquelle vorhanden ist, entsteht eine explosionsfähige Staubatmosphäre. Die Explosionsgefahr ist real und in der Lebensmittelindustrie gut dokumentiert.

Die Gefährlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Partikelgröße: Je feiner der Staub, desto größer die reaktive Oberfläche und desto leichter entzündet er sich.
  • Staubkonzentration in der Luft: Unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) ist keine Explosion möglich. Oberhalb der oberen Explosionsgrenze (OEG) fehlt Sauerstoff. Der gefährliche Bereich liegt dazwischen.
  • Zündquellen: Elektrische Funken, heiße Oberflächen, elektrostatische Entladungen oder mechanische Reibung können ausreichen.
  • Staubablagerungen: Auch aufgewirbelter Ablagerungsstaub kann eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

Nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 sind Bereiche, in denen solche Stäube auftreten, in Staubzonen einzuteilen. Zone 20 gilt, wenn eine explosionsfähige Staubatmosphäre ständig oder über lange Zeiträume vorhanden ist. Zone 21 gilt bei gelegentlichem Auftreten im Normalbetrieb. Zone 22 gilt, wenn die Atmosphäre normalerweise nicht auftritt oder nur selten und kurzzeitig. Bei der Zoneneinteilung sind auch Staubablagerungen zu berücksichtigen, nicht nur die Staubwolke selbst.

Wie unterscheiden sich Zuckerstaub, Stärkestaub und Milchpulver in ihren Absauganforderungen?

Zuckerstaub, Stärkestaub und Milchpulver haben unterschiedliche physikalische Eigenschaften, die direkte Auswirkungen auf die Auslegung der Absauganlage haben. Zuckerstaub ist hygroskopisch und klebrig, Stärkestaub ist sehr fein und leicht aufwirbelbar, Milchpulver enthält Fett und neigt bei Feuchte zur Verklumpung. Jedes Medium erfordert deshalb eine angepasste Lösung.

Zuckerstaub: Klebrigkeit und Hygroskopie als Hauptproblem

Zuckerstaub nimmt Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft auf und wird klebrig. In Filteranlagen führt das zu Verbackungen an Filterflächen und Rohrleitungen. Trockenfilter stoßen hier schnell an Grenzen. Die Absauganlage muss so ausgelegt sein, dass Kondensation vermieden wird. Nassabscheider sind bei stark klebrigen oder hygroskopischen Medien eine technisch sinnvolle Alternative, da der Staub direkt in eine Flüssigkeitsphase überführt wird. Zusätzlich ist auf elektrostatische Aufladung zu achten, die nach TRGS 727 zu bewerten ist.

Stärkestaub: Feinheit und Explosionsklasse

Stärkestaub gehört zu den feinsten Lebensmittelstäuben und hat eine vergleichsweise niedrige Mindestzündenergie. Das macht ihn besonders explosionsgefährlich. Für die Filteranlage bedeutet das: hohe Abscheideleistung bei sehr feinen Partikeln, sichere Abreinigung der Filtermedien und Ex-Schutzmaßnahmen nach ATEX. Die Staubklasse des eingesetzten Entstaubers richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des Staubs gemäß TRGS 900. Stäube mit einem AGW unter 1 mg/m³ erfordern mindestens Staubklasse M nach DIN EN IEC 60335-2-69, bei krebserzeugenden Stäuben gilt Staubklasse H.

Milchpulver: Fettgehalt und Verklumpungsrisiko

Milchpulver enthält Fett, was die Filterflächen bei Trockenfiltern schnell zusetzen kann. Gleichzeitig ist Milchpulver feuchteempfindlich und verklumpt bei Kontakt mit Wasser. Das schränkt den Einsatz von Nassabscheidern ein, sofern das Produkt weiterverwendet werden soll. Für die Lebensmittelsicherheit sind außerdem Hygienestandards bei Werkstoffwahl und Oberflächengestaltung der Anlage zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist die Grundlage für die Geräte- und Filterauswahl.

Welche Filterart ist für Lebensmittelstaub am besten geeignet?

Für die Entstaubung von Lebensmittelstaub kommen je nach Medium Trockenfilter (Entstauber der CF-Serie), Nassabscheider oder Kombinationen beider Prinzipien infrage. Die Entscheidung hängt von Klebrigkeit, Feuchteempfindlichkeit, Partikelgröße und den Ex-Schutzanforderungen ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

  • Entstauber (Trockenfilter, CF-Serie): Geeignet für trockene, nicht klebrige Stäube wie trockene Stärke. Hohe Abscheideleistung, einfache Abreinigung per Druckluft. Die Staubklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) richtet sich nach dem AGW des Staubs.
  • Nassabscheider (WE-Serie): Geeignet für klebrige, hygroskopische oder reaktive Medien. Der Staub wird in eine Flüssigkeit überführt, was Anbackungen an Filterflächen verhindert. Für Milchpulver nur dann geeignet, wenn das Produkt nicht weiterverwendet wird.
  • Kombination: Bei Gemischen aus klebrigem und trockenem Staub oder bei wechselnden Prozessbedingungen kann eine zweistufige Lösung sinnvoll sein.

Grundsätzlich gilt: Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, welche Abscheideleistung erforderlich ist. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Was sind die ATEX-Anforderungen für Absauganlagen in der Lebensmittelproduktion?

Absauganlagen in Ex-Zonen müssen nach der ATEX-Richtlinie für den Einsatz in der jeweiligen Staubzone zugelassen sein. Für Stäube gelten die Zonen 20, 21 und 22. Geräte und Schutzsysteme müssen der Gerätekategorie entsprechen, die für die jeweilige Zone vorgeschrieben ist. Die ATEX-Anforderungen gelten für Staub (Zonen 20/21/22) und für Gase und Dämpfe (Zonen 0/1/2) getrennt. Beide Systeme dürfen nicht vermischt werden.

Konkret bedeutet das für Absauganlagen in der Lebensmittelproduktion:

  • Alle elektrischen Betriebsmittel müssen für die entsprechende Ex-Zone zertifiziert sein.
  • Funkenerkennungs- und Löschsysteme sind bei bestimmten Stäuben und Anlagengrößen erforderlich.
  • Druckentlastungseinrichtungen (Explosionsklappen oder Berstscheiben) schützen die Anlage bei einer Verpuffung.
  • Erdung und Potenzialausgleich verhindern elektrostatische Entladungen gemäß TRGS 727.
  • Die Zoneneinteilung muss dokumentiert sein und regelmäßig überprüft werden.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist ab. Wer jetzt eine neue Absauganlage plant, sollte sicherstellen, dass die Anlage bereits nach den Anforderungen der neuen Verordnung ausgelegt ist.

Wie verhindert man Staubablagerungen und Verklumpungen in der Absauganlage?

Staubablagerungen in Rohrleitungen und Filtergehäusen entstehen, wenn die Strömungsgeschwindigkeit zu niedrig ist oder wenn klebrige Medien an Oberflächen haften. Verklumpungen treten auf, wenn hygroskopische Stäube Feuchtigkeit aufnehmen. Beide Probleme lassen sich durch die richtige Auslegung der Absauganlage und geeignete Werkstoffwahl weitgehend vermeiden.

Folgende Maßnahmen sind wirksam:

  • Ausreichende Strömungsgeschwindigkeit: Die Mindestfördergeschwindigkeit in den Rohrleitungen muss hoch genug sein, um Staubpartikel in der Schwebe zu halten. Die konkrete Auslegung erfolgt auf Basis des jeweiligen Mediums und der Rohrleitungsgeometrie.
  • Glatte Innenoberflächen: Raue Oberflächen begünstigen Anlagerungen. Für klebrige Medien sind polierte Innenflächen oder beschichtete Rohre vorzuziehen.
  • Vermeidung von Kondensation: Temperaturunterschiede zwischen Förderluft und Rohrwand können zu Kondensation führen, die klebrige Stäube zum Haften bringt. Rohrleitungen sollten, wo nötig, gedämmt werden.
  • Regelmäßige Reinigung: Auch bei guter Auslegung sind Reinigungsintervalle festzulegen und zu dokumentieren.
  • Druckluftabreinigung an Filtern: Entstauber mit automatischer Druckluftabreinigung halten die Filterflächen frei und verlängern die Standzeit der Filterelemente.

Bei der Planung der Absauganlage ist außerdem auf die korrekte Auslegung der Erfassungselemente zu achten. Zu geringe Erfassungsvolumenströme führen dazu, dass Staub nicht vollständig erfasst wird und sich in der Umgebung absetzt.

Wann lohnt sich eine zentrale Absauganlage statt dezentraler Lösungen?

Eine zentrale Absauganlage lohnt sich, wenn mehrere Arbeitsstellen gleichzeitig oder wechselnd Staub erzeugen und eine gemeinsame Filtereinheit wirtschaftlicher ist als mehrere Einzelgeräte. Der entscheidende Auslegungsparameter ist der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF): Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl der Absaugstellen.

Ein Beispiel: Bei 20 Arbeitsstellen, von denen im Normalbetrieb maximal 12 gleichzeitig aktiv sind, beträgt der GZF 0,6. Das erlaubt eine bis zu 40 % kleinere Dimensionierung der zentralen Anlage im Vergleich zur Summe aller Einzelgeräte. Das reduziert Investitionskosten und Platzbedarf erheblich.

Zentrale Absauganlagen bieten gegenüber dezentralen Lösungen weitere Vorteile:

  • Einheitliche Filtration und einfachere Wartung an einem Punkt
  • Geringerer Energieverbrauch durch bedarfsgerechte Regelung
  • Möglichkeit zur Kombination mit Wärmerückgewinnung und Hallenlüftung
  • Einfachere Dokumentation für Arbeitsschutz und Behörden

Dezentrale Lösungen sind sinnvoll, wenn Arbeitsstellen räumlich weit verteilt sind, sehr unterschiedliche Medien anfallen oder der Aufwand für eine zentrale Rohrleitung unverhältnismäßig hoch wäre. Die Entscheidung sollte immer auf Basis einer konkreten Auslegungsrechnung getroffen werden, nicht pauschal.

Für die Auswahl der richtigen Absauganlage in der Lebensmittelindustrie ist die Gefährdungsbeurteilung die verbindliche Grundlage.

Wie ULMATEC bei der Absaugung von Lebensmittelstaub hilft

Für Betreiber in der Lebensmittelindustrie, die Zuckerstaub, Stärkestaub oder Milchpulver sicher und normkonform absaugen müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das:

  • Auswahl zwischen Entstauber (CF-Serie, Baugrößen XS bis XXL) und Nassabscheider (WE-Serie, Baugrößen S bis X) auf Basis des Mediums und der Ex-Zone
  • Auslegung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) für bis zu 40 % kleinere Anlagendimensionierung
  • ATEX-konforme Ausführung für Staubzonen 20, 21 und 22
  • Technische Dokumentation für Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Behörden
  • Prüfung der Förderfähigkeit über BAFA oder KfW
  • Lieferung von Standardkomponenten innerhalb von 24 Stunden

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Absauganlage für Lebensmittelstaub planen oder eine bestehende Anlage auf ATEX-Konformität prüfen lassen möchten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit ULMATEC auf und erhalten Sie eine technisch fundierte Auslegungsempfehlung für Ihren Prozess.

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