Absaugung an der Kleinmengendosierung — worauf kommt es an? > ULMATEC Filtration

Absaugung an der Kleinmengendosierung — worauf kommt es an?

Daniel Ehrhardt ·

Bei der Kleinmengendosierung entstehen feine Stäube, Dämpfe und Aerosole direkt an der Dosierstelle. Eine Absaugung ist notwendig, um die Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 einzuhalten und Mitarbeiter vor luftgetragenen Schadstoffen zu schützen. Die folgenden Abschnitte klären, welche Technik, welche Filterklasse und welche Auslegung für Dosierprozesse geeignet sind.

Welche Schadstoffe entstehen bei der Kleinmengendosierung?

Bei der Kleinmengendosierung entstehen je nach dosiertem Medium Feinstaub, Aerosole, Dämpfe oder eine Mischung aus allen drei. Typische Schadstoffe sind Pulverpartikel aus Additiven, Pigmenten oder Hilfsstoffen sowie Lösemitteldämpfe aus flüssigen Komponenten. Welche Fraktion überwiegt, hängt vom dosierten Stoff und vom Dosierprinzip ab.

Für die Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, ob der Staub alveolengängig (A-Fraktion) oder einatembar (E-Fraktion) ist. Der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900 liegt für die A-Fraktion bei 1,25 mg/m³ und für die E-Fraktion bei 10 mg/m³. Für Stoffe mit einem stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gilt dieser Wert vorrangig.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern krebserzeugende Stäube. Für diese gibt es keinen AGW; stattdessen gilt das Risikokonzept der TRGS 910 mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen. Auch reaktive oder hygroskopische Pulver stellen besondere Anforderungen an die Erfassung und Filterung.

  • Feinstaub aus Pulvern, Additiven und Pigmenten
  • Aerosole aus flüssigen Dosierkomponenten
  • Lösemitteldämpfe (Beurteilung nach AGW gemäß TRGS 900)
  • Krebserzeugende Stäube ohne AGW (Risikokonzept nach TRGS 910)
  • Gemische aus Staub und Dampf bei kombinierten Dosierprozessen

Warum ist eine Absaugung direkt an der Dosierstelle notwendig?

Eine Absaugung direkt an der Dosierstelle ist notwendig, weil Schadstoffe beim Dosieren punktuell und konzentriert freigesetzt werden. Raumlufttechnische Maßnahmen allein reichen nicht aus, um die Grenzwerte nach TRGS 900 einzuhalten. Die Erfassung muss so nah wie möglich an der Entstehungsquelle erfolgen, bevor sich die Schadstoffe in der Hallenluft verteilen.

Typische Herausforderung: Dosierstellen sind oft beengt, wechseln ihren Standort oder sind in automatisierte Linien eingebunden. Eine nachträglich installierte Hallenabsaugung erfasst den Schadstoff erst, nachdem er sich bereits ausgebreitet hat. Das erhöht die Exposition der Mitarbeiter erheblich.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV bildet die Grundlage für die Auswahl der richtigen Absauganlage und des passenden Filters.

Nach DGUV Regel 109-002 sind lufttechnische Maßnahmen in einer festgelegten Rangfolge anzuwenden: Erst technische Erfassung an der Quelle, dann Raumlüftung, dann persönliche Schutzausrüstung. Eine Quellenabsaugung an der Dosierstelle steht damit an erster Stelle.

Welche Absaugtechnik eignet sich für Kleinmengendosierung?

Für die Kleinmengendosierung eignen sich je nach Medium Entstauber mit Trockenfilter, Nassabscheider oder Aktivkohlefilter für die Gasphase. Die Wahl der Absaugtechnik richtet sich nach dem Aggregatzustand des Schadstoffs, seiner Reaktivität und dem geforderten Abscheidegrad.

Trockenfilter und Entstauber

Entstauber mit Trockenfilter sind die Standardlösung für nicht reaktive Pulver und Stäube. Die Geräteklasse richtet sich nach dem AGW des Staubs: Klasse L für AGW über 1 mg/m³, Klasse M ab 0,1 mg/m³ und Klasse H unter 0,1 mg/m³ sowie bei krebserzeugenden Stäuben. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN IEC 60335-2-69.

Nassabscheider

Nassabscheider sind die geeignete Option bei klebrigen, reaktiven, hygroskopischen oder elektrostatisch aufladbaren Medien. Pulver, die beim Kontakt mit Filtermedien verkleben oder sich entzünden können, lassen sich im Nassverfahren sicher abscheiden. Für reaktive Metallstäube ist diese Technologie häufig die einzige praxistaugliche Lösung.

Bei Gemischen aus Staub und Dampf muss die Partikelabscheidung immer vor der Gasphasenbehandlung erfolgen. Aktivkohle wirkt ausschließlich gegen die Gasphase, nicht gegen Partikel. Eine falsche Reihenfolge führt zur schnellen Sättigung des Aktivkohlefilters und zu unzureichender Schadstofferfassung. Anwendungsspezifische Lösungen berücksichtigen diese Reihenfolge in der Auslegung.

Welche Filterklasse ist bei der Dosieranlage vorgeschrieben?

Eine einheitlich vorgeschriebene Filterklasse für alle Dosieranlagen gibt es nicht. Welche Staubklasse erforderlich ist, richtet sich nach dem AGW des dosierten Staubs: Klasse L bei AGW über 1 mg/m³, Klasse M ab 0,1 mg/m³ und Klasse H unter 0,1 mg/m³ sowie bei krebserzeugenden Stäuben. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.

Für krebserzeugende Stäube ohne AGW gilt nicht die Staubklasse allein, sondern das Risikokonzept der TRGS 910. Hier sind Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen maßgeblich, und die Anforderungen an die Absauganlage steigen entsprechend. Die Auswahl des Filters muss dokumentiert und begründet sein.

Wichtig: Die Abscheideklassen W1, W2 und W3 nach DIN EN ISO 21904 gelten ausschließlich für Schweißrauch. Sie dürfen nicht auf Dosierprozesse mit Pulver oder anderen Stäuben angewendet werden. Für Dosierprozesse gelten die Staubklassen L, M und H nach DIN EN IEC 60335-2-69 sowie die stofflichen Vorgaben aus TRGS 504 und TRGS 900.

Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt. Bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung gelten TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV. Für Dosierprozesse mit chemischen Stoffen ist TRGS 900 der zentrale Bezugspunkt für die Grenzwertbewertung.

Was kostet eine Absauganlage für die Kleinmengendosierung?

Die Kosten einer Absauganlage für die Kleinmengendosierung hängen von der erforderlichen Luftmenge, der Filterklasse, dem Medium und dem Integrationsaufwand in die Dosieranlage ab. Pauschale Preisangaben sind ohne Auslegungsrechnung nicht seriös möglich. Entscheidend ist die individuelle Bedarfsanalyse auf Basis der tatsächlichen Produktionsabläufe.

Ein wichtiger Auslegungsparameter ist der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl aller Absaugstellen. Der GZF kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Betrieb mit 20 Absaugplätzen muss also nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.

Für Investitionen in Absauganlagen gibt es Förderprogramme über BAFA und KfW. Diese können die Investitionskosten spürbar senken und sollten bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Investitionssicherheit entsteht, wenn die Anlage normkonform ausgelegt, dokumentiert und für Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft vorbereitet ist.

Wie wird die Absaugung in automatisierte Dosierprozesse integriert?

Die Integration einer Absaugung in automatisierte Dosierprozesse erfolgt über elektrische Schnittstellen zur Maschinensteuerung, bedarfsgesteuerte Ventile und angepasste Erfassungselemente direkt an der Dosierstelle. Die Absauganlage wird so geschaltet, dass sie nur bei aktivem Dosiervorgang in Betrieb ist. Das reduziert den Energieverbrauch und vermeidet unnötige Filterbelastung.

Technisch relevante Punkte bei der Integration sind:

  • Elektrische Kopplung der Absauganlage mit dem Start-Stopp-Signal der Dosiermaschine
  • Bedarfsgesteuerte Absaugung über Frequenzumrichter und Drucksensoren
  • Erfassungselemente, die den Bauraum an der Dosierstelle nicht einschränken
  • Leitungsführung, die Wartungszugänge zur Dosieranlage freilässt
  • Kompatibilität mit Ex-Schutzvorgaben, wenn brennbare Medien dosiert werden

Bei Ex-Zonen gilt: Stäube fallen unter die Zonen 20, 21 und 22; Gase und Dämpfe unter die Zonen 0, 1 und 2. Beide Systeme dürfen nicht vermischt werden. Die Absauganlage muss entsprechend der vorliegenden Zone ausgeführt sein, wenn brennbare Stäube oder Dämpfe dosiert werden.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Wer jetzt eine Absauganlage in eine automatisierte Linie integriert, sollte die neue Verordnung bereits bei der Auslegung berücksichtigen, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden. Technische Beratung hilft dabei, die Anforderungen frühzeitig zu klären.

So unterstützt ULMATEC bei der Absaugung an Dosieranlagen

Wir analysieren bei jedem Auftrag den dosierten Stoff, den Prozess und den erforderlichen Volumenstrom. Darauf aufbauend entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage. Kein Katalogprodukt, sondern eine Auslegung, die auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihren tatsächlichen Produktionsabläufen basiert.

  • Auslegungsrechnung auf Basis des AGW des dosierten Stoffs nach TRGS 900
  • Auswahl der richtigen Staubklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69)
  • Nassabscheider für reaktive, klebrige oder hygroskopische Medien
  • Integration in automatisierte Dosierprozesse inklusive elektrischer Schnittstellen
  • Normkonforme Dokumentation für BG-Prüfungen und Fördermittelanträge (BAFA, KfW)
  • Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland

Wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihre Dosieranlage geeignet ist, sprechen Sie uns direkt an. Wir klären die technischen Anforderungen, berechnen den Gleichzeitigkeitsfaktor für Ihre Anlage und erstellen ein konkretes Auslegungsangebot. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihre Dosierstelle normkonform absichern.

Related Articles

[esi um_geo_shortcode ttl="0" position="footer" get=""]
Scroll to Top

Kontakt

Rückrufbitte ULMATEC

Sie wünschen einen Rückruf?
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Ihr Vor- und Nachname(Required)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Kontakt

Rückrufbitte ULMATEC

Sie wünschen einen Rückruf?
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Ihr Vor- und Nachname(Required)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Rückrufbitte ULMATEC

Sie wünschen einen Rückruf?
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Ihr Vor- und Nachname(Required)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.