Ja, eine Schweißrauchabsaugung lässt sich in den meisten Fällen nachrüsten. Ob an einem einzelnen Schweißarbeitsplatz oder in einer gesamten Produktionshalle: Sowohl mobile Absauganlagen als auch stationäre und zentrale Systeme können nachträglich in bestehende Betriebe integriert werden. Die folgenden Abschnitte klären, welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Systemarten infrage kommen, was die Nachrüstung kostet und welche gesetzlichen Anforderungen zu beachten sind.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Nachrüstung erfüllt sein?
Für die Nachrüstung einer Schweißrauchabsaugung sind drei Faktoren entscheidend: der verfügbare Bauraum, der Stromanschluss und eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Ohne diese Grundlagen lässt sich weder das richtige System auswählen noch die gesetzeskonforme Auslegung sicherstellen. Die technischen Anforderungen hängen stark davon ab, welche Werkstoffe verarbeitet werden und wie viele Schweißarbeitsplätze gleichzeitig in Betrieb sind.
Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt
Vor jeder Nachrüstung steht die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV. Sie legt fest, welche Schadstoffe beim Schweißen entstehen, in welcher Konzentration sie auftreten und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wer zum Beispiel hochlegierten Chrom-Nickel-Stahl schweißt, muss mit krebserzeugenden Cr(VI)-Verbindungen rechnen. In diesem Fall schreibt TRGS 528 eine Absauganlage mit Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904-2 vor.
Technische Bestandsaufnahme vor Ort
Neben der Gefährdungsbeurteilung brauchen Sie eine technische Bestandsaufnahme. Dabei sind folgende Punkte zu klären:
- Wie viele Schweißarbeitsplätze sind vorhanden, und wie viele davon sind gleichzeitig aktiv?
- Welcher Volumenstrom ist erforderlich? Der sogenannte Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) kann die rechnerisch notwendige Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren, wenn nicht alle Plätze gleichzeitig belegt sind.
- Ist ausreichend Platz für eine stationäre Anlage vorhanden, oder ist eine mobile Lösung sinnvoller?
- Sind vorhandene Kanalnetze oder Lüftungsöffnungen nutzbar?
- Welcher Stromanschluss steht zur Verfügung?
Nur auf Basis dieser Daten lässt sich eine Absauganlage für Schweißrauch korrekt auslegen. Eine zu klein dimensionierte Anlage unterschreitet die geforderten Luftvolumenströme und schützt die Beschäftigten nicht ausreichend.
Welche Arten von Schweißrauchabsaugungen lassen sich nachrüsten?
Grundsätzlich lassen sich alle gängigen Systemarten nachrüsten: mobile Schweißrauchabsaugungen, stationäre Punktabsaugungen und zentrale Absauganlagen für ganze Hallen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der Anzahl der Schweißarbeitsplätze, der Hallengeometrie und dem Grad der Flexibilität ab, den der Betrieb benötigt.
Mobile Schweißrauchabsaugung
Mobile Absauganlagen sind die einfachste und schnellste Nachrüstoption. Sie lassen sich ohne bauliche Maßnahmen aufstellen, umpositionieren und bei Bedarf an wechselnden Schweißarbeitsplätzen einsetzen. Typisch sind Geräte mit Absaugarm, die den Schweißrauch direkt an der Entstehungsstelle erfassen. Sie eignen sich besonders für kleine Werkstätten, wechselnde Fertigungsaufgaben oder als Übergangslösung, während eine zentrale Anlage geplant wird. Achten Sie darauf, dass das Gerät die passende Abscheideklasse (W1, W2 oder W3) für den verarbeiteten Werkstoff aufweist.
Stationäre Punktabsaugung
Stationäre Punktabsaugungen werden fest an einem Schweißarbeitsplatz installiert. Sie können über Absaugarme, Absaugtische oder brennerintegrierte Absaugung realisiert werden. Diese Lösung bietet höhere Erfassungsgrade als eine Hallenabsaugung und ist besonders geeignet, wenn Schweißarbeiten dauerhaft an festen Plätzen stattfinden. Die Nachrüstung erfordert in der Regel einen Elektroanschluss und gegebenenfalls eine Wanddurchführung für die Abluft oder eine Umluftlösung mit geeignetem Filter.
Zentrale Schweißrauchabsaugung
Für größere Schweißereien mit mehreren Arbeitsplätzen ist die zentrale Absauganlage die technisch überlegene Lösung. Ein zentrales Filtersystem übernimmt die Absaugung aller angeschlossenen Plätze über ein gemeinsames Kanalnetz. Die Nachrüstung ist aufwendiger, weil Rohrleitungen verlegt und Anschlusspunkte geschaffen werden müssen. Der Vorteil: Der Gleichzeitigkeitsfaktor senkt die erforderliche Gesamtleistung, und die Betriebskosten pro Arbeitsplatz sind geringer als bei mehreren Einzelgeräten. Mehr zu den verfügbaren Systemvarianten und Produkten finden Sie in der Produktübersicht.
Was kostet es, eine Schweißrauchabsaugung nachzurüsten?
Die Kosten für die Nachrüstung einer Schweißrauchabsaugung variieren stark je nach Systemart, Anlagengröße und baulichem Aufwand. Mobile Geräte für einen Einzelarbeitsplatz beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich. Stationäre Zentralanlagen für mehrere Schweißarbeitsplätze können je nach Volumenstrom und Ausstattung deutlich höhere Investitionen erfordern.
Folgende Kostenfaktoren bestimmen das Budget:
- Systemart: Mobil ist günstiger als stationär, stationär günstiger als zentral.
- Abscheideklasse: W3-zertifizierte Anlagen für hochlegierte Stähle sind aufwendiger und teurer als W1-Geräte für Baustahl.
- Volumenstrom: Je mehr Arbeitsplätze gleichzeitig abgesaugt werden müssen, desto größer und teurer die Anlage.
- Montageaufwand: Kanalnetze, Wanddurchführungen und elektrische Anschlüsse erhöhen den Installationsaufwand.
- Umluft oder Abluft: Umluftbetrieb spart Heizenergie und ist oft günstiger im Betrieb, erfordert aber hochwertigere Filter.
Wichtig: Investitionen in Absauganlagen für den Arbeitsschutz sind grundsätzlich förderfähig. Programme wie BAFA oder KfW können die Anschaffungskosten reduzieren. Ob und in welchem Umfang eine Förderung greift, hängt jedoch von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung ab. Eine pauschale Fördergarantie gibt es nicht. Informieren Sie sich daher vorab bei der zuständigen Förderstelle oder Ihrer Berufsgenossenschaft.
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Investition in eine ordnungsgemäße Schweißrauch-Absauganlage ist damit nicht nur eine Schutzmaßnahme, sondern auch eine Frage der Haftungsminimierung.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten beim Nachrüsten?
Beim Nachrüsten einer Schweißrauchabsaugung gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen wie bei einer Neuinstallation. Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), konkretisiert durch die TRGS 528 für schweißtechnische Arbeiten. Darüber hinaus sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und die DGUV-Regeln relevant.
TRGS 528 und Abscheideklassen
Die TRGS 528 schreibt vor, dass Schweißrauch grundsätzlich an der Entstehungsstelle zu erfassen ist. Für die Auswahl des richtigen Schweißrauchabscheiders gilt die Abscheideklasse nach DIN EN ISO 21904-2:
- W1 (mindestens 95 % Abscheidegrad): für un- und niedriglegierte Stähle wie Baustahl
- W2 (mindestens 98 %): für legierte Stähle mit einem Cr/Ni-Anteil zwischen 5 und 30 %
- W3 (mindestens 99 %, IFA-geprüft): für hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle bzw. Edelstahl mit einem Cr/Ni-Anteil über 30 %
Beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle entstehen krebserzeugende Cr(VI)-Verbindungen. Für diese Fälle fordert TRGS 528 ausdrücklich einen Abscheider der Abscheideklasse W3. Das Minimierungsgebot nach GefStoffV verpflichtet Betreiber zusätzlich, die Exposition so weit wie technisch möglich zu reduzieren.
Luftrückführung und weitere Normen
Wird die gereinigte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt (Umluftbetrieb), gelten zusätzliche Anforderungen nach TRGS 560. Bei krebserzeugenden Schweißrauchemissionen ist die Rückführung nur unter strengen Bedingungen zulässig und erfordert eine besonders leistungsfähige Filterstufe. Für die Planung und den Betrieb von Absauganlagen in der Schweißerei sind außerdem die DGUV-Regeln und die BetrSichV zu berücksichtigen. Eine Übersicht der relevanten Regelwerke hilft bei der Einordnung:
- GefStoffV: Grundlegende Pflichten des Arbeitgebers
- TRGS 528: Spezifische Anforderungen für schweißtechnische Arbeiten
- TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe
- DIN EN ISO 21904-2: Abscheideklassen W1/W2/W3 für Schweißrauchabscheider
- TRGS 560: Anforderungen bei Luftrückführung
Wie lange dauert die Nachrüstung einer Schweißrauchabsaugung?
Die Dauer der Nachrüstung hängt von der Systemart ab. Eine mobile Schweißrauchabsaugung ist innerhalb weniger Stunden einsatzbereit. Eine stationäre Punktabsaugung erfordert in der Regel ein bis drei Tage für Montage und Inbetriebnahme. Eine zentrale Absauganlage für mehrere Schweißarbeitsplätze kann je nach Umfang des Kanalnetzes mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Die folgende Übersicht gibt Orientierungswerte für typische Nachrüstprojekte:
- Mobile Absauganlage (1 Arbeitsplatz): wenige Stunden bis ein Tag
- Stationäre Punktabsaugung (1 bis 3 Arbeitsplätze): ein bis drei Tage
- Dezentrale Einzelgeräte (mehrere Arbeitsplätze): ein bis fünf Tage, je nach Anzahl
- Zentrale Absauganlage mit Kanalnetz: zwei bis sechs Wochen, abhängig von Hallengröße und baulichen Gegebenheiten
Planen Sie bei zentralen Anlagen ausreichend Vorlaufzeit für Engineering, Fertigung und Lieferung ein. Standardkomponenten stehen oft kurzfristig zur Verfügung, aber die Planung des Kanalnetzes und die Auslegung der Anlage brauchen Zeit. Je früher die Gefährdungsbeurteilung vorliegt, desto schneller kann die Auslegung beginnen. Wer Fragen zur konkreten Planung hat, findet auf der Serviceseite weiterführende Informationen zu Beratung und Projektbegleitung.
Wie ULMATEC bei der Nachrüstung einer Schweißrauchabsaugung hilft
Wir analysieren bei ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dafür. Das gilt auch für die Nachrüstung bestehender Betriebe. Dabei decken wir alle relevanten Systemarten ab:
- Mobile Absauganlagen für flexible Einzelarbeitsplätze, schnell einsatzbereit
- Stationäre Punktabsaugungen mit Absaugarm, Absaugtisch oder Schweißkabine
- Zentrale Absauganlagen der CF-Serie für Luftvolumenströme von mehreren tausend bis zu 250.000 m³/h
- W3-zertifizierte Systeme nach DIN EN ISO 21904-2 für krebserzeugende Schweißrauchemissionen beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle
- Umluft- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung zur Senkung der Betriebskosten
Alle Anlagen werden inklusive technischer Dokumentation geliefert und erfüllen die geltenden Normen. Sie sind zudem meist grundsätzlich förderfähig über BAFA oder KfW, wobei die tatsächliche Förderung von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung abhängt. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihren Schweißprozess und Ihre Hallensituation. Wir ermitteln den erforderlichen Volumenstrom, klären die passende Abscheideklasse und erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für die Nachrüstung.
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