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Warum ist Allergenmanagement auch ein Absaugthema?

Daniel Ehrhardt ·

Allergenmanagement ist ein Absaugthema, weil Allergene am Arbeitsplatz fast immer als luftgetragene Partikel, Aerosole oder Dämpfe auftreten. Wer Allergene kontrollieren will, muss zuerst die Luft kontrollieren. Absaugtechnik und Filtersysteme sind dabei keine optionale Ergänzung, sondern das technische Kernwerkzeug. Die folgenden Fragen beleuchten, welche Allergene entstehen, wie sie in die Atemluft gelangen, welche gesundheitlichen Folgen drohen und welche technischen Maßnahmen den Schutz sicherstellen.

Welche Allergene entstehen typischerweise in Industriebetrieben?

In Industriebetrieben entstehen Allergene vor allem als Stäube, Aerosole und Dämpfe aus Fertigungs- und Bearbeitungsprozessen. Zu den häufigsten allergenen Substanzen zählen Holzstaub, Mehlstaub, Isocyanate, Latexpartikel, Metall- und Lötrauche sowie Schimmelpilzsporen aus organischen Materialien. Jede dieser Substanzen kann bei regelmäßiger Exposition eine Sensibilisierung auslösen.

Die Bandbreite allergen wirksamer Stoffe in der Industrie ist groß. Im Holz- und Möbelbereich ist Holzstaub besonders relevant: Harthölzer wie Buche und Eiche gelten nach den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe als krebserzeugend und zugleich als potente Sensibilisatoren. In der Kunststoffverarbeitung entstehen beim Schweißen, Kleben oder Thermoformen Dämpfe, die Isocyanate oder andere reaktive Verbindungen enthalten können. Isocyanate gehören zu den häufigsten Auslösern berufsbedingten Asthmas überhaupt.

Weitere typische Quellen allergener Stoffe in der Industrie:

  • Metallbearbeitung: Kühlschmierstoffnebel, Lötrauche, Kolophonium aus Flussmitteln
  • Lebensmittel- und Pharmaindustrie: Mehl-, Gewürz- und Wirkstoffstäube
  • Gummi- und Kunststoffverarbeitung: Vulkanisationsdämpfe, Weichmacher
  • Oberflächenbehandlung: Lösemitteldämpfe, Lacknebel, Härterkomponenten
  • Holzbearbeitung: Fein- und Grobstäube aus Sägen, Schleifen und Fräsen

Entscheidend ist: Viele dieser Stoffe sind erst dann ein Problem, wenn sie in die Atemluft gelangen. Genau dort setzt die industrielle Absaugtechnik an.

Wie gelangen Allergene in die Atemluft am Arbeitsplatz?

Allergene gelangen in die Atemluft, wenn mechanische, thermische oder chemische Prozesse Partikel, Aerosole oder Dämpfe freisetzen, die sich in der Raumluft verteilen. Je feiner die Partikel, desto länger bleiben sie in der Schwebe und desto tiefer dringen sie in die Atemwege ein. Ohne gezielte Erfassung an der Entstehungsquelle breiten sich diese Stoffe im gesamten Arbeitsbereich aus.

Die Freisetzungsmechanismen unterscheiden sich je nach Prozess deutlich:

  • Mechanische Bearbeitung (Sägen, Schleifen, Fräsen): erzeugt Staubpartikel unterschiedlicher Größe, von grob bis alveolengängig
  • Thermische Prozesse (Schweißen, Löten, Kunststoffschweißen): erzeugen Rauche und Dämpfe mit sehr feinen Partikeln und gasförmigen Anteilen
  • Sprüh- und Lackierprozesse: erzeugen Aerosole, die sich besonders gut in der Raumluft halten
  • Transport und Schüttung: lösen Staubwolken aus, auch ohne aktive Bearbeitung

Die alveolengängige Staubfraktion (A-Fraktion) ist dabei besonders kritisch. Nach TRGS 900 gilt für A-Staub ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25 mg/m³. Dieser Wert wurde 2014 von 3 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ abgesenkt, weil das Schädigungspotenzial feiner Partikel deutlich höher eingestuft wird als zuvor. Wer diesen Grenzwert unterschreiten will, muss die Partikel erfassen, bevor sie sich verteilen.

Was sind die gesundheitlichen Folgen von Allergenexposition am Arbeitsplatz?

Wiederholte Allergenexposition am Arbeitsplatz kann zur Sensibilisierung führen, nach der bereits kleinste Mengen des Auslösers schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Typische Folgen sind Berufsasthma, allergische Rhinitis, Kontaktekzeme und in schweren Fällen anaphylaktische Reaktionen. Ist die Sensibilisierung eingetreten, ist sie in der Regel irreversibel.

Der Verlauf einer berufsbedingten Allergie folgt oft einem schleichenden Muster. In der Sensibilisierungsphase zeigt der Körper keine Symptome, obwohl das Immunsystem bereits auf den Stoff reagiert. Erst nach Wochen, Monaten oder Jahren folgt die manifeste allergische Reaktion. Zu diesem Zeitpunkt reichen oft Spuren des Allergens aus, um Atemnot, Husten oder Hautreaktionen auszulösen.

Für Betriebe hat das direkte rechtliche Konsequenzen. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung ist die Pflichtgrundlage für jede Schutzmaßnahme. Sie legt fest, welche Allergene in welchen Konzentrationen auftreten und welche technischen Maßnahmen erforderlich sind.

Wie hilft Absaugtechnik beim Allergenmanagement?

Absaugtechnik erfasst allergene Stoffe direkt an der Entstehungsquelle und verhindert so, dass sie in die Atemluft gelangen. Das ist technisch effizienter und zuverlässiger als persönliche Schutzausrüstung, weil die Gefährdung beseitigt wird, bevor sie entsteht, statt erst am Atemweg des Beschäftigten. Quellennahe Erfassung ist nach dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung der bevorzugte Ansatz.

Ein wirksames Absaugkonzept folgt immer demselben Grundprinzip: Erfassung an der Quelle, Filtration nach der erforderlichen Staubklasse, sicherer Abschluss des Filtermediums. Für die Filterauswahl ist der Arbeitsplatzgrenzwert des jeweiligen Allergens maßgeblich. Die Staubklasse des Geräts richtet sich nach diesem Wert:

  • Staubklasse L (nach DIN EN IEC 60335-2-69): AGW über 1 mg/m³
  • Staubklasse M: AGW ab 0,1 mg/m³
  • Staubklasse H: AGW unter 0,1 mg/m³ sowie bei krebserzeugenden Stäuben

Für Stäube ohne eigenen Arbeitsplatzgrenzwert, also krebserzeugende Stoffe, gilt nicht der AGW-Ansatz, sondern das Risikokonzept der TRGS 910 mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. In diesen Fällen ist Staubklasse H die Mindestanforderung. Für gasförmige Allergenanteile, etwa Isocyanatdämpfe, ist eine nachgeschaltete Gasphasenbehandlung mit Aktivkohle erforderlich, weil Aktivkohle gegen die Gasphase wirkt, nicht gegen Partikel. Bei Gemischen aus Staub und Dampf muss zuerst die Partikelabscheidung und danach die Gasphasenbehandlung erfolgen.

Welche Absauglösungen eignen sich für allergenrelevante Prozesse?

Die geeignete Absauglösung hängt vom Aggregatzustand des Allergens, seiner Reaktivität und dem Prozess ab. Trockene Stäube werden mit Entstaubern der passenden Staubklasse erfasst. Klebrige, hygroskopische oder reaktive Stoffe erfordern Nassabscheider. Gasförmige Allergenanteile und VOC benötigen eine Gasphasenfilterung, etwa mit Aktivkohle.

Für die Praxis lassen sich typische Prozesse und ihre technischen Anforderungen wie folgt einordnen:

  • Holzbearbeitung: Entstauber Staubklasse M oder H, je nach Holzart und AGW; bei krebserzeugenden Harthölzern immer Staubklasse H
  • Löten mit Flussmitteln: Absaugung von Lötrauch mit Partikelfilter und Aktivkohlestufe gegen Kolophoniumdämpfe
  • Kunststoffverarbeitung mit Isocyanaten: Partikelabscheidung mit nachgeschalteter Gasphasenbehandlung; Verweis auf die Grenzwerte nach TRGS 900
  • Sprüh- und Lackierprozesse: Nassabscheider oder kombinierte Systeme mit Vorabscheidung und Gasphasenfilter
  • Pharma- und Lebensmittelproduktion: Entstauber Staubklasse H mit sicherem Filterwechselsystem zur Vermeidung von Kreuzkontamination

Bei der Auslegung spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) eine wichtige Rolle. Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl. Der Gleichzeitigkeitsfaktor kann die Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Betrieb mit 20 Absaugplätzen muss also nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Dieser Faktor sollte anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.

Zentrale Absauganlagen eignen sich, wenn mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig abgesaugt werden müssen. Mobile Absauganlagen bieten Flexibilität bei wechselnden Einsatzorten. Die mobilen Absauganlagen sind besonders dann sinnvoll, wenn Prozesse nicht an festen Arbeitsplätzen stattfinden.

Welche Normen und Vorschriften regeln Allergene am Arbeitsplatz?

Allergene am Arbeitsplatz werden nicht durch eine einzelne Norm geregelt, sondern durch ein System aus Gefahrstoffverordnung, TRGS, DGUV-Regeln und produktspezifischen Normen. Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung bildet die Pflichtgrundlage. Sie bestimmt, welche Regelwerke für den jeweiligen Stoff und Prozess einschlägig sind.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Grundpflichten des Arbeitgebers, Minimierungsgebot, Gefährdungsbeurteilung
  • TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte; maßgeblich für die Einstufung in Staubklasse L, M oder H
  • TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe ohne AGW
  • TRGS 504: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub
  • TRGS 553: Holzstaub
  • DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung und lufttechnische Maßnahmen
  • DIN EN IEC 60335-2-69: Norm für die Staubklassifizierung von Entstaubern (L, M, H)

Für Isocyanate gilt nach TRGS 900 ein Arbeitsplatzgrenzwert (Summe NCO, TRIG) von 0,010 mg NCO/m³ bis Ende 2028, danach 0,006 mg NCO/m³. Dieser Wert ist für die Auslegung von Absauganlagen in der Kunststoff- und Klebstoffverarbeitung unmittelbar relevant.

Bei der Bewertung der Exposition ist DIN EN 689 als Norm für Expositionsmessung und Bewertungsstrategie einschlägig. Sie legt fest, wie Messungen durchgeführt und ausgewertet werden müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu dokumentieren. Wer die technischen Services für Messung und Dokumentation nutzt, schafft damit auch die Grundlage für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung.

Wie ULMATEC beim Allergenmanagement unterstützt

Allergenmanagement beginnt mit der richtigen Analyse: Welcher Stoff entsteht, in welcher Konzentration, an welchem Prozess? Wir analysieren bei ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das für allergenrelevante Prozesse:

  • Auswahl der richtigen Staubklasse (L, M oder H) auf Basis des Arbeitsplatzgrenzwerts nach TRGS 900
  • Kombination aus Partikelfilter und Gasphasenbehandlung bei Stoffen mit gasförmigen Allergenanteilen
  • Nassabscheider für klebrige, reaktive oder hygroskopische allergene Medien
  • Zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h, skalierbar von Größe S bis XXL
  • Filtersysteme aus über 100 Filterkombinationen, ausgewählt nach dem jeweiligen Allergen und Prozess
  • Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt, bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV
  • Förderfähigkeit nach BAFA und KfW, inklusive vollständiger technischer Dokumentation

Betriebe, die ihr Allergenmanagement technisch absichern und gleichzeitig Betriebskosten senken wollen, finden bei uns einen konkreten Ansprechpartner. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich zu den passenden Absauganlagen für Ihren Prozess beraten.

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