Hygienegerechte Gestaltung bei einer Absauganlage bedeutet, dass alle luftberührenden Bauteile so konstruiert, gefertigt und angeordnet sind, dass sich Schadstoffe nicht unkontrolliert ablagern, Keime sich nicht vermehren und Reinigungsarbeiten ohne Demontage vollständig durchführbar sind. Das Prinzip gilt überall dort, wo abgesaugte Medien gesundheitsgefährdend sind oder wo Produktkontamination ausgeschlossen werden muss. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um Anforderungen, Normen, Schwachstellen, Wartung und Filterauswahl.
Welche konkreten Anforderungen stellt die hygienegerechte Gestaltung an Absauganlagen?
Hygienegerechte Gestaltung verlangt, dass alle Oberflächen im Luftstrom glatt, fugenarm und ohne Toträume ausgeführt sind. Rohrleitungen müssen inspizierbar und reinigbar sein. Dichtungen dürfen keine Ablagerungsnischen bilden. Verbindungen sind so zu gestalten, dass sie sich vollständig öffnen lassen, ohne Werkzeug zu beschädigen oder Staub freizusetzen.
Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende konstruktive Anforderungen:
- Glatte Innenflächen: Schweißnähte werden bündig geschliffen, Ecken mit möglichst großem Radius ausgeführt, um Staubbrücken zu verhindern.
- Zugängliche Revisionsöffnungen: Jede Rohrleitungssektion braucht eine Öffnung, die eine Sichtprüfung und mechanische Reinigung erlaubt.
- Druckdichte Gehäuse: Undichte Stellen lassen Schadstoffe unkontrolliert austreten. Dichtungswerkstoffe müssen beständig gegen das abgesaugte Medium sein.
- Vermeidung von Totzonen: Querschnittssprünge und Richtungsänderungen sind strömungstechnisch zu optimieren, damit keine Bereiche entstehen, in denen sich Partikel ungestört ansammeln.
- Korrosionsbeständige Werkstoffe: Bei feuchten oder aggressiven Medien kommen Edelstahl oder beschichtete Stähle zum Einsatz, um Rostpartikel als Sekundärkontaminationsquelle auszuschließen.
Für Betreiber in der Lebensmittel-, Pharma- oder Feinchemiebranche, die Kreuzkontamination ausschließen müssen, ist die hygienegerechte Gestaltung kein optionales Merkmal, sondern Grundvoraussetzung für den Betrieb. In der Metallverarbeitung gilt dasselbe Prinzip überall dort, wo krebserzeugende Stäube wie Chrom(VI)-haltige Partikel erfasst werden.
Welche Normen und Vorschriften regeln die Hygiene bei Absauganlagen?
Für Absauganlagen in der Industrie gibt es kein einzelnes “Hygienegesetz”. Stattdessen ergibt sich die Anforderung aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke: der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 504, TRGS 900), DGUV-Regeln sowie produktspezifischen Normen wie DIN EN IEC 60335-2-69 für Entstauber.
Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:
- GefStoffV: Verpflichtet Betreiber zur Gefährdungsbeurteilung und zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, zu denen die Absauganlage gehört.
- TRGS 504: Regelt die Anforderungen an Absaugeinrichtungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stäuben.
- TRGS 900: Legt Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) fest, aus denen sich die erforderliche Geräteklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) ableitet.
- DIN EN IEC 60335-2-69: Klassifiziert Entstauber und Industriesauger nach den Staubklassen L, M und H. Für Stäube mit einem AGW unter 0,1 mg/m³ sowie für krebserzeugende Stäube gilt Staubklasse H mit einem maximalen Durchlassgrad von 0,005 %.
- DIN EN ISO 21904: Gilt ausschließlich für Schweißrauch-Absauggeräte. Die Abscheideklassen W1/W2/W3 nach dieser Norm sind für andere Prozesse nicht anwendbar.
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist ab und stellt Anforderungen an die konstruktive Sicherheit, zu der auch die Reinigbarkeit zählt.
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Wo entstehen in einer Absauganlage typische Hygieneschwachstellen?
Typische Hygieneschwachstellen entstehen an Stellen, an denen die Strömungsgeschwindigkeit abfällt, Querschnitte sich ändern oder Bauteile schwer zugänglich sind. Besonders kritisch sind Rohrkrümmer, Filterkammern, Kondensatsammelstellen und Übergänge zwischen Rohrdurchmessern.
Rohrleitungsnetz und Erfassungselemente
Im Rohrleitungsnetz bilden sich Ablagerungen bevorzugt in horizontalen Abschnitten mit zu geringer Strömungsgeschwindigkeit. Auch Totstutzen, also blind endende Rohrabzweigungen, sind klassische Problemstellen. Erfassungselemente wie Absaughauben oder Schlitzdüsen können durch Kondensation feucht werden und Biofilme bilden, wenn die Anlage nach Schichtende nicht trocken gespült wird.
Filtergehäuse und Filterwechselbereiche
Im Filtergehäuse konzentrieren sich die abgeschiedenen Schadstoffe. Ohne ausreichend große Revisionsöffnungen lässt sich der Bereich zwischen Rohgas- und Reingasseite nicht vollständig reinigen. Beim Filterwechsel besteht Expositionsgefahr, wenn das Gehäuse keinen staubarmen Ausbau ermöglicht. Hygienisch ausgeführte Filtergehäuse verfügen über werkzeuglos öffenbare Türen, nach unten gerichtete Abreinigungsöffnungen und getrennte Schmutzgutbehälter.
Wie beeinflusst die hygienegerechte Gestaltung die Wartung einer Absauganlage?
Hygienegerecht gestaltete Absauganlagen reduzieren den Wartungsaufwand messbar, weil Ablagerungen sich nicht festsetzen können und Reinigungsarbeiten ohne Teildemontage durchführbar sind. Gleichzeitig erhöhen sie die Arbeitssicherheit beim Wartungspersonal, da die Schadstoffexposition während der Instandhaltung minimiert wird.
Konkret zeigt sich dieser Vorteil in mehreren Bereichen:
- Kürzere Reinigungsintervalle: Glatte Oberflächen und optimierte Strömungsführung verhindern Anbackungen, sodass Reinigungsintervalle seltener und schneller absolviert werden.
- Sicherer Filterwechsel: Staubarme Filterwechselkonzepte mit Staubschutzbeuteln oder integrierten Abreinigungsmechanismen schützen das Wartungspersonal vor Schadstoffexposition.
- Dokumentierbare Sauberkeit: Revisionsöffnungen erlauben eine Sichtprüfung, die im Wartungsprotokoll festgehalten wird. Das ist bei behördlichen Prüfungen oder BG-Begehungen ein handfester Nachweis.
- Längere Filterstandzeiten: Wenn Vorabscheider und Gehäusegeometrie so ausgelegt sind, dass grobe Partikel vor dem Hauptfilter abgeschieden werden, steigt die Standzeit des Hauptfilters deutlich.
Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist die Grundlage, auf der Wartungsintervalle und Schutzmaßnahmen für das Wartungspersonal festgelegt werden. Wer diese Beurteilung nicht aktualisiert, wenn sich Prozesse ändern, verletzt seine Betreiberpflichten.
Wann ist eine hygienegerechte Absauganlage gesetzlich vorgeschrieben?
Eine hygienegerechte Absauganlage ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass abgesaugte Medien gesundheitsgefährdend sind oder Produktkontamination zu verhindern ist. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stäuben, Keimen, Allergenen oder reaktiven Substanzen.
Folgende Situationen lösen die Pflicht konkret aus:
- Krebserzeugende Stäube (Staubklasse H): Beim Schleifen oder Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen, bei der Bearbeitung von Hartholz oder beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien verlangt TRGS 504 eine Absauganlage der Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69.
- Pharmazeutische Produktion und Lebensmittelverarbeitung: Branchenspezifische Regelwerke und Zulassungsanforderungen schreiben reinigbare, kontaminationsarme Anlagen vor.
- Explosive Staubatmosphären (ATEX): In Staubzonen 20 und 21 nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 müssen Absauganlagen so gestaltet sein, dass Ablagerungen keine Zündquelle bilden können. Das schließt glatte Oberflächen und vollständige Entleerbarkeit ein.
- Biologische Arbeitsstoffe: Wenn abgesaugte Medien Mikroorganismen enthalten können (z. B. bei der Holzbearbeitung oder in der Biotechnologie), fordert die Biostoffverordnung (BioStoffV) geeignete Schutzmaßnahmen, zu denen die hygienegerechte Gestaltung der Absauganlage gehört.
Allgemein gilt: Die Pflicht entsteht nicht durch die Anlage selbst, sondern durch den Stoff und den Prozess. Die Anwendungsbereiche der Absaugtechnik sind vielfältig, und die Anforderungen unterscheiden sich je nach Medium erheblich.
Welche Rolle spielt die Filterauswahl für die Hygiene einer Absauganlage?
Der Filter ist das zentrale Hygieneelement einer Absauganlage: Er entscheidet, welche Partikelgrößen aus dem Luftstrom entfernt werden, wie sicher der Filterwechsel ist und ob Schadstoffe in die Raumluft gelangen können. Eine falsch gewählte Filterkombination macht auch die beste Anlagenkonstruktion wirkungslos.
Geräteklasse und Abscheidegrad
Für trockene Staubabsaugung bestimmt die Staubklasse nach DIN EN IEC 60335-2-69 den geforderten Abscheidegrad. Für Geräte der Staubklasse H gilt ein maximaler Durchlassgrad von 0,005 %. In der Praxis wird das über Schwebstofffilter der Klasse H13 oder H14 nach DIN EN 1822 erreicht. Wichtig: Die Staubklasse selbst schreibt keine bestimmte Filtermedienklasse vor; sie definiert nur das Ergebnis, das das Gesamtgerät erreichen muss.
Filterwechselkonzept und Kontaminationsschutz
Ein hygienisch ausgeführtes Filterwechselkonzept verhindert, dass beim Wechsel Schadstoffe freigesetzt werden. Dafür gibt es zwei bewährte Ansätze: das Bag-in-Bag-out-Prinzip, bei dem der kontaminierte Filter in einem Folienbeutel entnommen wird, und integrierte Abreinigungssysteme (z. B. Druckluft-Abreinigung), die den Filter im laufenden Betrieb reinigen und so den manuellen Wechsel auf ein Minimum reduzieren.
Bei klebrigen, reaktiven, hygroskopischen oder elektrostatisch aufladbaren Medien stoßen Trockenfilter an ihre Grenzen. In diesen Fällen sind Nassabscheider die technisch geeignete Alternative, weil das Medium direkt in eine Flüssigkeit eingebunden und damit sicher deponiert wird. Eine Übersicht der verfügbaren Filtersysteme hilft bei der Vorauswahl.
Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt: bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.
Wie ULMATEC bei der hygienegerechten Gestaltung von Absauganlagen hilft
Wir analysieren für jeden Auftrag den Werkstoff, den Prozess und den erforderlichen Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
Konkret bedeutet das für Sie:
- Individuelle Auslegungsrechnung: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ermitteln wir die erforderliche Staubklasse, den Volumenstrom und die passende Filterkombination für Ihren Prozess.
- Hygienegerechte Konstruktion: Unsere Absauganlagen werden mit glatten Innenflächen, zugänglichen Revisionsöffnungen und druckdichten Gehäusen gefertigt, die eine vollständige Reinigung ohne Teildemontage ermöglichen.
- Breites Produktspektrum: Die CF-Entstauber-Reihe (von XS bis XXL) deckt Volumenströme bis 250.000 m³/h ab. Für klebrige oder reaktive Medien stehen Nassabscheider der WE-Serie (S bis X) zur Verfügung. Für Ölnebel bieten wir Ölnebelabscheider der EF-Serie (S bis X) an.
- Normkonforme Dokumentation: Jede Anlage wird mit vollständiger technischer Dokumentation geliefert, die bei BG-Prüfungen und behördlichen Kontrollen als Nachweis dient.
- Förderfähigkeit: Unsere Anlagen erfüllen die Voraussetzungen für BAFA- und KfW-Förderung, was die Investitionssicherheit für Ihr Unternehmen erhöht.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihren Prozess normkonform und hygienegerecht ausgelegt werden muss. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktseite oder informieren Sie sich direkt über unsere Absauganlagen.
Related Articles
- Trockenreinigung oder Nassreinigung — was passt zur Absauganlage?
- Welche Rolle spielt die Absaugung beim Brandschutz in Kunststoffverarbeitungsbetrieben?
- Wie wirkt sich Kunststoffstaub auf die Atemwege von Produktionsmitarbeitern aus?
- Was passiert mit der Luftqualität in der Werkstatt bei einem Filterausfall?
- Was bedeutet Arbeitsschutz durch Absaugtechnik in der Praxis?