Die Risikoklasse für Stäube gibt an, wie gefährlich ein Staub für die Gesundheit ist und welche Anforderungen an Absaugung und Filtration daraus folgen. Grundlage ist die Einstufung nach den Staubklassen W, M und H gemäß DIN EN 60335-2-69 sowie die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 900 und den DGUV-Regeln. Welche Klasse zutrifft, hängt vom Werkstoff, dem Bearbeitungsprozess und dem toxikologischen Potenzial des entstehenden Staubs ab. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur Einstufung in Metallbetrieben.
Welche Staubrisikoklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Es gibt drei Staubklassen: W (Whisper), M (Medium) und H (High). Sie unterscheiden sich nach dem maximal zulässigen Durchlass von Staubpartikeln durch das Filtersystem und damit nach dem Schutzniveau für den Anwender. W steht für allgemeine Stäube, M für gesundheitsgefährdende Stäube mit einem Grenzwert ab 1 mg/m³, H für krebserzeugende und besonders gefährliche Stäube ohne sicheren Grenzwert.
- Klasse W: Geeignet für Stäube ohne spezifische Gesundheitsgefährdung. Filterdurchlass maximal 1 %. Typische Anwendungen: Holzstaub (nicht krebserregend), Papier, allgemeiner Feinstaub.
- Klasse M: Für Stäube mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ab 1 mg/m³ nach TRGS 900. Filterdurchlass maximal 0,1 %. Typisch in der Metallbearbeitung: Schweißrauch, Schleifstaub von Baustahl.
- Klasse H: Für krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stäube (CMR-Stoffe) sowie für biologische und radioaktive Stäube. Filterdurchlass maximal 0,005 %. Typisch: Chrom(VI)-Verbindungen beim Schweißen von Edelstahl, Nickelstäube, Hartmetallstäube mit Kobalt.
Die Einstufung gilt nicht für das Material allein, sondern immer für den entstehenden Staub beim jeweiligen Prozess. Schleifen von Baustahl erzeugt anderen Staub als Schleifen von Edelstahl oder Aluminium.
Wie wird die Risikoklasse für Stäube in Metallbetrieben ermittelt?
Die Risikoklasse wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Sie ist nach § 5 ArbSchG Pflicht und muss den Werkstoff, den Bearbeitungsprozess, die entstehenden Stäube und deren toxikologische Einstufung berücksichtigen. Grundlage sind die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 528 (Schweißen) und TRGS 559 (Mineralischer Staub).
Typische Herausforderung in Metallbetrieben: Viele Betriebe bearbeiten mehrere Werkstoffe auf denselben Anlagen. Dann gilt immer die höchste Staubklasse, die beim gefährlichsten Werkstoff anfällt. Die Schritte zur Ermittlung folgen einem klaren Schema:
- Werkstoff und Legierungsbestandteile identifizieren (z. B. Cr, Ni, Co, Mn-Anteile).
- Prozess bestimmen: Schleifen, Schweißen, Fräsen, Trennen, Polieren.
- Entstehenden Staub oder Rauch charakterisieren (Partikelgröße, chemische Zusammensetzung).
- AGW nach TRGS 900 prüfen und mit den Staubklassen abgleichen.
- Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen: Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung.
Für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich die Einbeziehung der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) sowie der Sicherheitsfachkraft im Betrieb. Messdaten aus dem Betrieb stärken die Dokumentation erheblich.
Welche Rolle spielen krebserzeugende Stäube bei der Klassifizierung?
Krebserzeugende Stäube erfordern zwingend Staubklasse H und unterliegen dem Minimierungsgebot nach TRGS 910. Das bedeutet: Es gibt keinen sicheren Grenzwert. Der Betreiber ist verpflichtet, die Exposition so weit wie technisch möglich zu reduzieren, unabhängig davon, ob ein Toleranzwert unterschritten wird.
In Metallbetrieben sind folgende Stäube besonders relevant:
- Chrom(VI)-Verbindungen: Entstehen beim Schweißen, Schleifen und Schneiden von Edelstahl und chromierten Oberflächen. Das Minimierungsgebot nach TRGS 910 gilt explizit. Absauganlagen für Schweißrauch müssen nach W3-Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 21904 ausgelegt sein; für Schleif- und Schneidprozesse gelten die Anforderungen der GefStoffV sowie TRGS 504 und TRGS 528 in Verbindung mit der Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69.
- Nickelverbindungen: Entstehen beim Bearbeiten von Nickelbasislegierungen und bestimmten Edelstahlsorten.
- Kobalthaltige Hartmetallstäube: Relevant beim Schleifen von Hartmetallwerkzeugen.
- Manganverbindungen: Entstehen beim Schweißen von Baustahl und Edelstahl in relevanten Konzentrationen.
Für Schweißrauch mit Cr(VI) ist die W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 eine Pflichtanforderung. Für krebserzeugende Stäube aus anderen Metallbearbeitungsprozessen (Schleifen, Zerspanung) ist eine Absauganlage der Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69 erforderlich. Eine M-Klasse-Anlage ist in diesen Fällen rechtlich nicht ausreichend, auch wenn sie technisch leistungsfähig erscheint.
Welche Absaugtechnik ist für welche Staubrisikoklasse vorgeschrieben?
Die Staubklasse bestimmt direkt die Geräteklasse der Absauganlage. Absauganlagen und Entstauber müssen der jeweiligen Staubklasse entsprechen und dürfen diese nicht unterschreiten. Die Anforderungen sind in DIN EN 60335-2-69 (für mobile Entstauber) und DIN EN ISO 21904 (für Schweißrauchabsaugung) geregelt.
Absaugtechnik für Klasse M
M-Klasse-Anlagen filtern Stäube mit einem AGW ab 1 mg/m³. In der Metallbearbeitung sind das Entstauber und Absauganlagen mit geprüften M-Filtermedien. Typische Anwendungen: Schleifen und Schweißen von unlegierten Stählen, Fräsen von Aluminiumlegierungen ohne krebserzeugende Bestandteile. Für Schweißrauch gilt zusätzlich die W2-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904.
Absaugtechnik für Klasse H
H-Klasse-Anlagen sind für krebserzeugende Stäube vorgeschrieben. Sie erfordern H-zertifizierte Filter (HEPA-Klasse H14 oder höher), dichte Gehäuse und eine sichere Filterentsorgung ohne Staubaustritt. Für Schweißrauch mit Cr(VI) gilt die W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904. Bei reaktiven Stäuben wie Aluminium, Magnesium oder Titan sind Nassabscheider als Technologieoption zu prüfen, da trockene Filter bei diesen Stäuben ein Brandrisiko darstellen können.
Was passiert, wenn die falsche Staubrisikoklasse gewählt wird?
Wird eine zu niedrige Staubklasse gewählt, ist die Absauganlage rechtlich nicht konform. Das hat direkte Konsequenzen: Die Anlage erfüllt die Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung nicht, und der Betreiber verstößt gegen das Arbeitsschutzgesetz sowie die Gefahrstoffverordnung.
Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.
Darüber hinaus entstehen gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten, die langfristig zu Berufskrankheiten führen können. Häufige Fehler in der Praxis:
- M-Klasse-Anlage beim Schweißen von Edelstahl verwendet, obwohl Cr(VI)-Exposition H-Klasse erfordert.
- Entstauber ohne W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 für Schweißrauchabsaugung eingesetzt.
- Staubklasse nur nach dem Grundmaterial, nicht nach dem tatsächlichen Prozessstaub bestimmt.
- Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Geräteauswahl.
Eine falsche Einstufung ist kein formaler Fehler, sondern ein sicherheitsrelevantes Problem mit rechtlichen und gesundheitlichen Folgen.
Wann muss die Einstufung der Staubrisikoklasse überprüft werden?
Die Einstufung der Staubrisikoklasse muss immer dann überprüft werden, wenn sich Werkstoff, Prozess oder Arbeitsumgebung ändern. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein lebendiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Konkrete Anlässe für eine Überprüfung:
- Einführung neuer Werkstoffe oder Legierungen (z. B. Wechsel von Baustahl auf Edelstahl oder Nickelbasislegierungen).
- Anschaffung neuer Maschinen oder Bearbeitungsverfahren.
- Änderung der Schichtzeiten oder Produktionsmengen, die die Expositionsdauer beeinflussen.
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder geänderte Grenzwerte in der TRGS 900.
- Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen, die von der bisherigen Einschätzung abweichen.
- Hinweise aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf erhöhte Belastungen.
Als Faustregel gilt: Die Gefährdungsbeurteilung Staub sollte mindestens alle zwei bis drei Jahre systematisch aktualisiert werden, auch wenn keine offensichtlichen Änderungen eingetreten sind. Arbeitsschutzrechtlich ist der Betreiber in der Nachweispflicht.
So unterstützt ULMATEC bei der Auswahl der richtigen Staubklasse
Für Betreiber in der Metallbearbeitung, die die richtige Staubrisikoklasse ermitteln und die passende Absaugtechnik auswählen müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.
- Technische Beratung zur Staubklassifizierung auf Basis von Werkstoff, Prozess und geltenden Normen (TRGS 900, DIN EN ISO 21904, DGUV).
- Auslegung von Absauganlagen für Staubklassen W, M und H mit geprüften Filtermedien und W2- bzw. W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 für Schweißrauchabsaugung.
- Nassabscheider für reaktive Stäube wie Aluminium, Magnesium und Titan.
- Zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h in den Größen S bis XXL.
- Vollständige technische Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfungen.
- Förderfähige Systeme nach BAFA und KfW.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie in eine Anlage investieren oder eine BG-Prüfung ansteht. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit ULMATEC auf und klären Sie gemeinsam mit unseren Spezialisten, welche Staubklasse für Ihre Anwendung gilt und welche Absauganlage rechtssicher und technisch passend ist. Einen umfassenden Überblick über das gesamte Spektrum an ULMATEC-Absauganlagen finden Sie auf unserer Website.
