Wie legt man eine Sackschüttstation staubarm aus? > ULMATEC Filtration

Wie legt man eine Sackschüttstation staubarm aus?

Daniel Ehrhardt ·

Eine Sackschüttstation staubarm auszulegen bedeutet, die Staubentwicklung an der Quelle zu erfassen, bevor sie in die Raumluft gelangt. Entscheidend ist die Kombination aus konstruktiver Einhausung, ausreichendem Absaugvolumenstrom und der richtigen Staubklasse des Entstaubers. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten technischen Fragen zur Auslegung, Volumenstromberechnung und normgerechten Dokumentation.

Welche Staubquellen entstehen beim Betrieb einer Sackschüttstation?

Beim Betrieb einer Sackschüttstation entstehen Staubemissionen an drei Hauptstellen: beim Öffnen und Einstechen des Sacks, beim Entleeren des Schüttguts in den Trichter und beim Zusammenfalten des leeren Sacks. Diese drei Phasen erzeugen unterschiedlich hohe Staubkonzentrationen und müssen bei der Auslegung der Absauganlage einzeln berücksichtigt werden.

Beim Einstechvorgang wird der im Sack komprimierte Staub schlagartig freigesetzt. Dieser Impuls erzeugt kurzzeitig hohe Spitzenkonzentrationen. Während des Entleervorgangs strömt Verdrängungsluft aus dem Trichter zurück und transportiert feine Partikel in die Umgebung. Der leere Sack enthält Staubreste, die beim Falten und Ablegen freigesetzt werden.

Typische Herausforderung: Bei feinen Pulvern mit einem mittleren Partikeldurchmesser unter 10 µm bleibt der Staub lange in der Schwebe und verteilt sich weit im Arbeitsbereich. Für Betreiber, die Schüttgüter mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) unter 1 mg/m³ verarbeiten, ist die Staubentwicklung an der Sackschüttstation eine direkte arbeitsschutzrechtliche Gefährdung nach TRGS 900 und TRGS 504.

Welche technischen Maßnahmen reduzieren die Staubentwicklung effektiv?

Die wirksamsten Maßnahmen zur Reduzierung der Staubentwicklung an einer Sackschüttstation sind eine geschlossene oder teilgeschlossene Einhausung des Schüttbereichs, eine integrierte Absaugung direkt am Einstechpunkt und eine Rückluftführung aus dem Trichter. Diese Maßnahmen folgen dem Prinzip der Erfassung an der Quelle und sind nach dem Stand der Technik gemäß TRGS 504 vorrangig vor persönlicher Schutzausrüstung umzusetzen.

Konstruktive Einhausung

Eine Einhausung mit Eingriffsmöglichkeit reduziert die unkontrollierte Ausbreitung von Staub in den Arbeitsraum. Seitenwände, eine Rückwand und eine Abdeckung oben begrenzen das Volumen, das abgesaugt werden muss. Je kleiner das eingehauste Volumen, desto geringer der erforderliche Volumenstrom bei gleicher Erfassungswirkung.

Absaugung am Einstechpunkt

Die Absaugdüse sollte so nah wie möglich am Einstechpunkt positioniert sein. Schlitzförmige Erfassungselemente entlang der Sacköffnung haben sich bewährt, weil sie den Staubimpuls beim Öffnen direkt erfassen. Zusätzlich sollte die Trichteröffnung mit einer Absaugung für die Verdrängungsluft ausgestattet sein, damit kein Staub beim Befüllen nach oben gedrückt wird.

Welchen Volumenstrom braucht die Absaugung an einer Sackschüttstation?

Der erforderliche Volumenstrom an einer Sackschüttstation liegt je nach Einhausungsgrad und Staubeigenschaft typischerweise zwischen 800 und 3.000 m³/h pro Entleerstation. Eine genaue Berechnung erfordert die Berücksichtigung der Einhausungsgeometrie, der Einströmgeschwindigkeit an offenen Querschnitten und der Staubeigenschaften. Als Richtwert gilt an offenen Erfassungselementen eine Einströmgeschwindigkeit von mindestens 0,5 m/s, bei feinen oder leichten Stäuben bis zu 1,0 m/s.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Volumenstrom (m³/h) = Einströmgeschwindigkeit (m/s) × offener Querschnitt (m²) × 3.600. Bei einer Einhausung mit einem offenen Querschnitt von 0,5 m² und einer Einströmgeschwindigkeit von 0,8 m/s ergibt sich ein Volumenstrom von 1.440 m³/h.

Werden mehrere Sackschüttstationen gleichzeitig betrieben, kann ein Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) angewendet werden. Der GZF kann die Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren, wenn nicht alle Stationen gleichzeitig aktiv sind. Dieser Wert ist bei der Auslegung einer zentralen Absauganlage zu belegen und zu dokumentieren.

Welche Filterklasse ist für Sackschüttstationen vorgeschrieben?

Die erforderliche Staubklasse des Entstaubers richtet sich nach dem AGW des verarbeiteten Stoffs gemäß TRGS 900 und TRGS 504. Für Stäube mit einem AGW über 1 mg/m³ ist Staubklasse L ausreichend. Ab einem AGW von 0,1 mg/m³ ist Staubklasse M erforderlich. Liegt der AGW unter 0,1 mg/m³ oder handelt es sich um krebserzeugende Stäube, ist Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69 vorgeschrieben.

Wichtig: Die Staubklassen L, M und H klassifizieren Geräte für die trockene Staubabsaugung. Sie sind nicht identisch mit und nicht austauschbar gegen Schweißrauch-Abscheideklassen (W1/W2/W3) oder Schwebstofffilterklassen (H13/H14 nach DIN EN 1822). Wer diese Systeme verwechselt, riskiert eine falsche Geräteauswahl.

Bei krebserzeugenden Stäuben ohne Schweißbezug gilt zusätzlich das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910 mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Geräte- und Filterauswahl. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Bei reaktiven Stäuben wie Aluminium oder Magnesium ist zu prüfen, ob ein Nassabscheider statt eines Trockenfilters einzusetzen ist, da diese Stäube bei Kontakt mit Feuchtigkeit oder bei Aufwirbelung explosionsfähige Atmosphären bilden können.

Wann lohnt sich eine zentrale statt einer dezentralen Absauganlage?

Eine zentrale Absauganlage lohnt sich, wenn mehrere Sackschüttstationen im selben Gebäude betrieben werden, wenn die Stationen nicht gleichzeitig aktiv sind oder wenn der Platzbedarf dezentraler Geräte an den einzelnen Stationen den Betrieb einschränkt. Ab drei oder mehr Stationen ist die zentrale Variante in der Regel wirtschaftlich überlegen, weil ein gemeinsamer Entstauber kleiner ausgelegt werden kann als die Summe der Einzelgeräte.

Ausschlaggebend für die Entscheidung sind folgende Faktoren:

  • Anzahl der Stationen und deren räumliche Verteilung im Gebäude
  • Gleichzeitigkeitsfaktor: Wie viele Stationen sind tatsächlich gleichzeitig in Betrieb?
  • Rohrleitungslängen und Druckverluste im Kanalnetz
  • Wartungsaufwand: Ein zentraler Entstauber ist einfacher zu warten als mehrere dezentrale Geräte
  • Explosionsschutz: Bei brennbaren Stäuben (Zone 20/21/22 nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7) sind besondere Anforderungen an Rohrleitungsführung und Entkopplungselemente zu erfüllen

Dezentrale Lösungen sind sinnvoll, wenn die Stationen weit voneinander entfernt liegen, wenn unterschiedliche Staubarten verarbeitet werden oder wenn eine flexible, mobile Absaugung benötigt wird. Mehr zu den verfügbaren Absauganlagen-Bauarten hilft bei der Einordnung der richtigen Systemwahl.

Wie wird eine staubarme Sackschüttstation normgerecht dokumentiert?

Die normgerechte Dokumentation einer staubarmen Sackschüttstation umfasst die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, die technischen Nachweise zur Absauganlage und die Betriebsanweisung. Diese Unterlagen sind Pflicht und müssen bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht vollständig vorliegen.

Die Dokumentation sollte folgende Bestandteile enthalten:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Stoffidentifikation, AGW nach TRGS 900, Einstufung als krebserzeugend, falls zutreffend (TRGS 910), Zoneneinteilung nach GefStoffV bei brennbaren Stäuben
  2. Technische Auslegungsunterlagen: Volumenstromberechnung, Nachweis der Einströmgeschwindigkeit, Staubklasse des eingesetzten Entstaubers nach DIN EN IEC 60335-2-69
  3. Prüf- und Wartungsprotokoll: Regelmäßige Funktionskontrolle der Absauganlage, Filterwechselintervalle, Messung der Einströmgeschwindigkeit an den Erfassungselementen
  4. Betriebsanweisung: Verhaltensvorgaben für das Bedienpersonal, Maßnahmen bei Störung der Absaugung, Verwendung von PSA als ergänzende Maßnahme
  5. CE-Dokumentation der Absauganlage: Konformitätserklärung, technische Dokumentation des Herstellers

Hinweis zum Stichtag: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Wer bis dahin neue Absauganlagen beschafft, sollte sicherstellen, dass die Konformitätserklärung des Herstellers den Übergangszeitraum korrekt abbildet. Die technische Dokumentation der Absauganlage muss diesen Anforderungen entsprechen.

Wie ULMATEC bei der staubarmen Auslegung von Sackschüttstationen unterstützt

Für Betreiber, die eine Sackschüttstation staubarm auslegen müssen, analysieren wir den jeweiligen Stoff, den Prozess und den erforderlichen Volumenstrom. Darauf aufbauend entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret unterstützen wir bei folgenden Aufgaben:

  • Volumenstromberechnung auf Basis der Einhausungsgeometrie und der Staubeigenschaften
  • Auswahl der richtigen Staubklasse (L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69) anhand des AGW nach TRGS 900
  • Auslegung zentraler Absauganlagen mit Gleichzeitigkeitsfaktor für mehrere Stationen
  • Lieferung aller technischen Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilung und die normgerechte Dokumentation
  • Prüfung auf Förderfähigkeit über BAFA oder KfW
  • Einhaltung der Anforderungen aus TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV

Unsere CF-Serie (Entstauber) deckt den Bereich von XS bis XXL ab und ist für die trockene Staubabsaugung an Sackschüttstationen geeignet. Bei reaktiven oder hygroskopischen Stäuben setzen wir Nassabscheider der WE-Serie ein. Sprechen Sie uns an und schildern Sie Ihren Anwendungsfall konkret. Wir legen gemeinsam mit Ihnen die staubarme Sackschüttstation aus, die Ihren Anforderungen und den geltenden Normen entspricht. Jetzt Kontakt aufnehmen und Auslegungsberatung anfragen.

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