Welche Schadstoffe entstehen beim Fräsen und Sägen von Kunststoffteilen? > ULMATEC Filtration

Welche Schadstoffe entstehen beim Fräsen und Sägen von Kunststoffteilen?

Daniel Ehrhardt ·

Beim Fräsen und Sägen von Kunststoffteilen entstehen Stäube, Dämpfe und flüchtige organische Verbindungen (VOC), die je nach Kunststoffart erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen. Besonders kritisch sind thermoplastische Werkstoffe wie PVC, ABS oder PTFE, die bei mechanischer Bearbeitung feine Partikel und chemische Zersetzungsprodukte freisetzen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu Gefährdung, Grenzwerten und wirksamer Absaugung.

Welche Kunststoffarten erzeugen besonders gefährliche Emissionen?

Nicht jeder Kunststoff ist gleich gefährlich. PVC setzt bei der Bearbeitung Chlorwasserstoff (HCl) frei, ein ätzend wirkendes Gas. PTFE (Teflon) erzeugt bei erhöhter Reibungswärme ultrafeine Partikel und Fluorverbindungen. ABS und Polystyrol geben Styrol und andere aromatische Kohlenwasserstoffe ab. Epoxidharze und GFK enthalten Glasfasern sowie Epoxidamine, die Haut und Atemwege sensibilisieren.

Typische Herausforderung: Viele Betriebe bearbeiten mehrere Kunststoffarten auf denselben Maschinen. Die Emissionsprofile unterscheiden sich dabei erheblich. Eine pauschale Absauglösung deckt nicht alle Gefährdungen ab. Entscheidend ist die Kenntnis des jeweiligen Werkstoffs und seiner Zersetzungsprodukte.

  • PVC: Chlorwasserstoff, Phthalsäureester (Weichmacher-Dämpfe)
  • PTFE: Ultrafeine Partikel, Perfluorverbindungen
  • ABS / Polystyrol: Styrol, Butadien, aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Epoxidharz / GFK: Glasfasern, Epoxidamine, reaktive Harzdämpfe
  • Polyurethan (PUR): Isocyanate, sensibilisierend und lungenschädigend

Wie entstehen Stäube und Dämpfe beim Fräsen und Sägen?

Beim Fräsen und Sägen von Kunststoff entstehen Schadstoffe durch zwei Mechanismen gleichzeitig: mechanischen Abtrag und thermische Zersetzung. Der Schneidvorgang erzeugt feine Partikel, während Reibungswärme an der Schneide lokale Temperaturen erzeugt, die bestimmte Kunststoffe teilweise aufschmelzen oder chemisch zersetzen. Das Ergebnis ist ein Gemisch aus grobem Staub, Feinstaub und gasförmigen Verbindungen.

Besonders problematisch sind Partikel unter 10 Mikrometer (PM10) und unter 2,5 Mikrometer (PM2,5). Diese Fraktionen sind lungengängig und werden vom menschlichen Körper nicht vollständig ausgefiltert. Bei höheren Schnittgeschwindigkeiten oder stumpfen Werkzeugen steigt die Wärmeentwicklung, was die Freisetzung von Dämpfen verstärkt. Auch die Bearbeitungsumgebung spielt eine Rolle: Schlecht belüftete Produktionshallen führen zur Anreicherung von Schadstoffen in der Raumluft.

Welche gesundheitlichen Risiken gehen von Kunststoffstäuben aus?

Kunststoffstaub ist gefährlich, weil er gleichzeitig mechanisch und chemisch auf den Körper wirkt. Feine Partikel dringen in die Bronchien und Lungenbläschen ein und können dort chronische Entzündungen auslösen. Chemische Bestandteile wie Styrol, Isocyanate oder Epoxidamine wirken sensibilisierend und können Berufsasthma oder Kontaktallergien verursachen. Bei GFK-Stäuben kommen mechanisch reizende Glasfasern hinzu.

Langzeitfolgen der Exposition gegenüber Kunststoffbearbeitungsstaub umfassen chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Sensibilisierungen der Atemwege und in bestimmten Fällen krebserzeugende Wirkungen. Für einige Zersetzungsprodukte, etwa aus PVC oder bestimmten Flammschutzmitteln, bestehen begründete Hinweise auf krebserzeugende Eigenschaften. Das Minimierungsgebot nach TRGS 910 gilt hier ausdrücklich: Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen sind auf das technisch mögliche Minimum zu reduzieren, unabhängig davon, ob ein Grenzwert eingehalten wird.

Welche Grenzwerte und Normen gelten für Kunststoffbearbeitungsstaub?

Für Kunststoffstaub gelten in Deutschland mehrere Regelwerke gleichzeitig. Der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900 liegt bei 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) und 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Staub). Für spezifische Zersetzungsprodukte wie Styrol (20 ppm) oder Isocyanate (0,05 mg/m³ als NCO) gelten eigene Grenzwerte.

Nach DGUV Regel 109-002 sind Betriebe verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die den jeweiligen Werkstoff, den Bearbeitungsprozess und die entstehenden Emissionen berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung ist die rechtliche Grundlage für die Auswahl geeigneter Absaugtechnik und Schutzmaßnahmen. Für krebserzeugende Stäube gilt zusätzlich das Minimierungsgebot nach TRGS 910. Absauganlagen für solche Stoffe müssen nach GefStoffV, TRGS 504 und DGUV die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Wie lassen sich Schadstoffe beim Fräsen und Sägen wirksam absaugen?

Wirksame Absaugung bei der Kunststoffbearbeitung folgt dem Prinzip: Erfassung so nah wie möglich an der Entstehungsquelle, dann Filtration entsprechend dem Schadstoffprofil. Für trockene Kunststoffstäube ohne reaktive Eigenschaften eignen sich Trockenfilteranlagen mit HEPA-Filterstufen. Für Dämpfe und VOC ist eine zusätzliche Aktivkohlestufe erforderlich. Bei GFK oder anderen faserhaltigen Werkstoffen müssen die Filter für Faserstäube ausgelegt sein.

Erfassung an der Maschine

Absaugdüsen und Einhausungen direkt an der Fräs- oder Sägemaschine verhindern, dass Stäube und Dämpfe in die Raumluft gelangen. Der Volumenstrom muss auf die Schnittgeschwindigkeit und den Werkstoff abgestimmt sein. Mobile Absauganlagen eignen sich für wechselnde Arbeitsplätze, während zentrale Systeme mehrere Maschinen gleichzeitig erfassen können.

Filtration nach Schadstoffart

Die Filterauswahl richtet sich nach dem Emissionsprofil des Werkstoffs. Für Partikel unter 1 µm sind HEPA-H13- oder H14-Filter notwendig. Für Dämpfe und VOC aus PVC oder ABS ist eine nachgeschaltete Aktivkohlefilterstufe Pflicht. Bei reaktiven oder hygroskopischen Stäuben kann ein Nassabscheider die geeignete Technologieoption sein. Aus über 100 Filterkombinationen lässt sich immer die passende für die jeweilige Anwendung auswählen.

Wann ist eine Absauganlage für Kunststoffbearbeitung Pflicht?

Eine Absauganlage ist immer dann Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Grenzwerte überschritten werden könnten oder krebserzeugende, sensibilisierende oder reizende Stoffe freigesetzt werden. Das ist bei der Bearbeitung von PVC, GFK, PUR, ABS und Epoxidharzen in der Regel der Fall. Die ArbStättV und die DGUV Vorschrift 1 verlangen technische Schutzmaßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung.

Auch unterhalb von Grenzwerten greift das Minimierungsgebot: Technisch vermeidbare Expositionen gegenüber Gefahrstoffen müssen reduziert werden, auch wenn kein spezifischer Grenzwert formal überschritten wird. Betriebe, die regelmäßig Kunststoffteile fräsen oder sägen, sind damit in der Praxis fast immer zur Installation einer geeigneten Absauganlage verpflichtet. Die Berufsgenossenschaft kann im Rahmen von Betriebsbesichtigungen die Vorlage der Gefährdungsbeurteilung und den Nachweis wirksamer Absaugmaßnahmen verlangen.

Wie ULMATEC bei der Absaugung von Kunststoffbearbeitungsstaub unterstützt

Für Betreiber in der Kunststoffbearbeitung, die Schadstoffe beim Fräsen und Sägen sicher erfassen und filtrieren müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage. Hergestellt in Deutschland, ausgelegt für Volumenströme von 500 bis 100.000 m³/h.

  • Gefährdungsbeurteilungsgerechte Auslegung nach TRGS 900, TRGS 910 und DGUV Regel 109-002
  • Filterauswahl aus über 100 Kombinationen, einschließlich HEPA H13/H14 und Aktivkohlestufen für VOC
  • Auslegung nach GefStoffV, TRGS 504 und DGUV für krebserzeugende Stäube aus der Kunststoffbearbeitung
  • Nassabscheider als Option für reaktive oder hygroskopische Stäube
  • Zentrale Absauganlagen für Volumenströme von 3.000 bis 250.000 m³/h (Größen S bis XXL)
  • Alle Anlagen förderfähig über BAFA und KfW, geliefert inklusive technischer Dokumentation

Sie bearbeiten Kunststoffteile und sind unsicher, ob Ihre aktuelle Absaugtechnik den geltenden Anforderungen entspricht? Einen umfassenden Überblick über das gesamte Spektrum an ULMATEC-Absauganlagen finden Sie auf der entsprechenden Produktseite. Kontaktieren Sie uns für eine technische Beratung.

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