Was ist eine Schadstoffkataster und warum braucht ein Metallbetrieb sie 2026?

Daniel Ehrhardt ·
Industrielle Luftfilteranlage in einer Metallwerkstatt mit schwebenden Metallstaubpartikeln und bernsteinfarbenem Warnlicht.

Ein Schadstoffkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen oder entstehenden Schadstoffe, einschließlich ihrer Mengen, Eigenschaften und Expositionsbedingungen. Für Metallbetriebe ist es 2026 kein optionales Instrument mehr, sondern eine rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Inhalt und praktische Umsetzung.

Welche Betriebe sind 2026 zur Erstellung eines Schadstoffkatasters verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Betriebe zur Erstellung eines Schadstoffkatasters verpflichtet, in denen Beschäftigte gegenüber Gefahrstoffen exponiert sein können. Das ergibt sich aus § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 400. Für Metallbetriebe gilt diese Pflicht nahezu ausnahmslos, da bei typischen Prozessen wie Schweißen, Schleifen, Schneiden oder Löten regelmäßig luftgetragene Schadstoffe entstehen.

Konkret betroffen sind Betriebe, in denen folgende Tätigkeiten stattfinden:

  • Schweißen und Löten von Metallen, insbesondere beschichteten oder legierten Werkstoffen
  • Thermisches Schneiden, zum Beispiel Plasma- oder Laserschneiden
  • Schleifen, Fräsen, Drehen und andere spanende Bearbeitungsverfahren
  • Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln, Beizen oder Beschichtungsstoffen
  • Gießen, Schmelzen oder Wärmebehandlung von Metallen

Die Betriebsgröße spielt keine entscheidende Rolle. Auch ein Kleinbetrieb mit drei Schweißarbeitsplätzen unterliegt der Dokumentationspflicht, sobald Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV entstehen oder eingesetzt werden. Die Berufsgenossenschaften, insbesondere die BG Metall, prüfen die Einhaltung im Rahmen von Betriebsbesichtigungen.

Was gehört in ein vollständiges Schadstoffkataster für einen Metallbetrieb?

Ein vollständiges Schadstoffkataster für einen Metallbetrieb enthält eine strukturierte Übersicht aller Gefahrstoffe, die im Betrieb eingesetzt, entstehen oder freigesetzt werden. Es dokumentiert Stoff, Menge, Expositionsort, betroffene Beschäftigte, Expositionshöhe sowie die vorhandenen Schutzmaßnahmen. Grundlage ist die TRGS 400 sowie die jeweils anwendbaren stoffspezifischen TRGS.

Im Einzelnen umfasst ein rechtssicheres Schadstoffkataster:

  • Stoffidentifikation: Bezeichnung des Gefahrstoffs, CAS-Nummer, Einstufung nach CLP-Verordnung
  • Tätigkeits- und Prozessbeschreibung: Welcher Prozess erzeugt oder verwendet den Stoff?
  • Expositionsabschätzung: Konzentration am Arbeitsplatz, Expositionsdauer, Anzahl exponierter Personen
  • Grenzwertbezug: Gegenüberstellung von Messwert und Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900
  • Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  • Substitutionsprüfung: Dokumentation, ob weniger gefährliche Alternativen geprüft wurden
  • Betriebsanweisungen: Verweis auf tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV

Das Kataster ist kein statisches Dokument. Es muss bei jeder Änderung von Stoffen, Verfahren oder Schutzmaßnahmen aktualisiert werden und bildet die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung im Metallbetrieb.

Wie wird ein Schadstoffkataster im Metallbetrieb erstellt?

Die Erstellung eines Schadstoffkatasters beginnt mit einer vollständigen Begehung aller Arbeitsbereiche, bei der sämtliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffbezug erfasst werden. Anschließend werden Stoffe identifiziert, bewertet und mit geltenden Grenzwerten abgeglichen. Der Prozess folgt einem klar strukturierten Ablauf.

Schritt 1: Tätigkeiten und Stoffe erfassen

Zunächst werden alle Arbeitsbereiche und Prozesse systematisch erfasst. Für jeden Prozess wird dokumentiert, welche Gefahrstoffe eingesetzt werden oder entstehen. Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte liefern die Grundlage. Bei Prozessen wie Schweißen oder Schleifen entstehen Schadstoffe erst durch den Prozess selbst, was eine gesonderte Bewertung erfordert.

Schritt 2: Exposition abschätzen und messen

Für jeden erfassten Stoff ist die Exposition der Beschäftigten abzuschätzen. Orientierung bieten die TRGS 402 zur Ermittlung und Beurteilung der Exposition sowie die TRGS 910 für krebserzeugende Stoffe. Bei Unsicherheiten oder bei Überschreitung von Auslöseschwellen sind Arbeitsplatzmessungen durch eine akkreditierte Messstelle erforderlich. Die Messergebnisse fließen direkt ins Kataster ein.

Schritt 3: Schutzmaßnahmen ableiten und dokumentieren

Auf Basis der Expositionsbewertung werden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt: Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung. Technische Maßnahmen, insbesondere Absaugung an der Entstehungsstelle, haben dabei Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Das Kataster dokumentiert, welche Maßnahmen ergriffen wurden und warum.

Welche Schadstoffe sind in Metallbetrieben am häufigsten dokumentationspflichtig?

In Metallbetrieben sind Schweißrauch, Schleifstaub, Chrom(VI)-Verbindungen, Nickelverbindungen, Mangan sowie Ölnebel aus der Metallbearbeitung die am häufigsten dokumentationspflichtigen Schadstoffe. Viele davon sind als krebserzeugend oder reproduktionstoxisch eingestuft und unterliegen besonders strengen Anforderungen nach TRGS 910 und TRGS 561.

Die wichtigsten Stoffe im Überblick:

  • Schweißrauch (A-Fraktion): AGW 1,25 mg/m³, bei Chrom-Nickel-Stählen zusätzlich Cr(VI)-Bewertung erforderlich
  • Chrom(VI)-Verbindungen: Krebserzeugend Kategorie 1A; Minimierungsgebot gilt uneingeschränkt; Toleranzkonzentration nach TRGS 910 beachten
  • Mangan und Manganverbindungen: AGW 0,02 mg/m³ (einatembare Fraktion), besonders relevant beim MIG/MAG-Schweißen
  • Nickelverbindungen: Krebserzeugend, relevant bei Schweißen von Edelstahl und Nickelbasislegierungen
  • Alveolengängiger Staub (A-Fraktion): AGW 1,25 mg/m³, relevant bei Schleif- und Fräsprozessen
  • Ölnebel und Öldämpfe: AGW 10 mg/m³ (Mineralöle), entstehen bei Kühlschmierstoffanwendungen
  • Lösemitteldämpfe (VOC): Relevant bei Entfettung, Lackierung und Klebearbeiten

Für reaktive Stäube aus Aluminium, Magnesium oder Titan gelten zusätzlich Anforderungen nach ATEX, da diese Stäube explosionsfähige Gemische bilden können. Die Dokumentation im Schadstoffkataster muss diese Besonderheit ausdrücklich ausweisen.

Was passiert, wenn ein Metallbetrieb kein Schadstoffkataster hat?

Fehlt ein Schadstoffkataster oder ist es unvollständig, verstößt der Betrieb gegen § 6 GefStoffV. Das kann Bußgelder nach § 26 GefStoffV nach sich ziehen, Auflagen durch die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft sowie im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Konkrete Konsequenzen im Überblick:

  • Ordnungswidrigkeiten: Bußgelder bis zu 50.000 Euro je nach Schwere des Verstoßes
  • Auflagen und Fristen: Die zuständige Behörde kann Sofortmaßnahmen und Nachbesserungsfristen anordnen
  • Betriebsunterbrechung: Bei unmittelbarer Gefährdung kann der Betrieb einzelner Arbeitsplätze untersagt werden
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei Berufskrankheiten ohne nachweisbare Schutzmaßnahmen drohen Schadensersatzforderungen
  • Versicherungsschutz: Fehlende Dokumentation kann den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten beeinträchtigen

Darüber hinaus ist ein fehlendes Kataster bei der Gefährdungsbeurteilung im Metallbetrieb ein klares Warnsignal für Aufsichtsbehörden. Es zeigt, dass der Betrieb seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen ist, was die Gesamtbewertung im Rahmen einer Betriebsprüfung erheblich verschlechtern kann.

Wie helfen Absauganlagen dabei, Grenzwerte im Schadstoffkataster einzuhalten?

Absauganlagen erfassen luftgetragene Schadstoffe direkt an der Entstehungsstelle und verhindern deren Ausbreitung in den Atembereich der Beschäftigten. Damit sind sie das wirksamste technische Mittel, um die im Schadstoffkataster dokumentierten Grenzwerte dauerhaft einzuhalten. Sie sind nach dem STOP-Prinzip vorrangig vor persönlicher Schutzausrüstung einzusetzen.

Für Metallbetriebe sind folgende Absaugtechnologien relevant:

  • Schweißraucherfassung: Erfassungsarme oder integrierte Absaugbrenner mit W3-zertifizierten Filtern nach DIN EN ISO 21904, Pflicht bei krebserzeugenden Stoffen wie Cr(VI)
  • Entstauber für Schleif- und Fräsprozesse: Trockenfilter mit geeigneter Staubklasse (L/M/H nach DIN EN 60335-2-69) je nach Staubart und Partikelgröße
  • Nassabscheider: Technologieoption für reaktive Stäube aus Aluminium, Magnesium oder Titan, bei denen Brandgefahr im Filtermedium besteht
  • Ölnebelabscheider: Für Kühlschmierstoffnebel und Ölnebel aus spanenden Bearbeitungsprozessen
  • VOC-Absaugung: Für Lösemitteldämpfe und Gerüche bei Entfettung, Lackierung oder Klebearbeiten

Die Wahl der richtigen Absauganlage hängt direkt von den im Schadstoffkataster dokumentierten Stoffen, Volumenströmen und Expositionsbedingungen ab. Die Gefährdungsbeurteilung bildet dabei die Grundlage für die Auswahl der Absaugtechnik. Zentrale Absauganlagen können mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig erfassen und Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h abdecken, was sie besonders für größere Produktionsbereiche geeignet macht.

Wie ULMATEC bei der Einhaltung des Schadstoffkatasters unterstützt

Für Betreiber in der Metallverarbeitung, die Grenzwerte aus dem Schadstoffkataster dauerhaft einhalten müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Was wir konkret leisten:

  • Analyse des Schadstoffprofils je Arbeitsplatz und Prozess (Schweißen, Schleifen, Schneiden, Löten)
  • Auslegung von Absauganlagen für Volumenströme von 500 bis 100.000 m³/h im Standard
  • Auswahl aus über 100 Filterkombinationen, abgestimmt auf den jeweiligen Schadstoff und Grenzwert
  • W3-zertifizierte Filtereinheiten nach DIN EN ISO 21904 für krebserzeugende Stoffe wie Cr(VI)
  • Nassabscheider für reaktive Stäube aus Aluminium, Magnesium und Titan
  • Modulares Baukastensystem mit über 10 Millionen Varianten für individuelle Prozessanforderungen
  • Technische Dokumentation, die direkt in die Gefährdungsbeurteilung und das Schadstoffkataster einfließt
  • Förderfähige Anlagen nach BAFA und KfW zur Senkung der Investitionskosten

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Absaugtechnik auf die Anforderungen Ihres Schadstoffkatasters abstimmen möchten. Unsere Spezialisten bewerten Ihren Prozess und zeigen Ihnen, welche Anlage die dokumentierten Grenzwerte zuverlässig einhält. Einen umfassenden Überblick über das gesamte Spektrum an Absauganlagen für die Metallverarbeitung finden Sie auf unserer Website. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine technische Erstberatung vereinbaren.

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