Wie staubarm gestaltet man Schüttgutabwurfstellen? > ULMATEC Filtration

Wie staubarm gestaltet man Schüttgutabwurfstellen?

Daniel Ehrhardt ·

Schüttgutabwurfstellen lassen sich staubärmer gestalten, indem man Staubemissionen direkt an der Entstehungsquelle erfasst und durch bauliche sowie absaugtechnische Maßnahmen minimiert. Entscheidend ist eine Kombination aus konstruktiver Einhausung, geregeltem Materialfall und leistungsfähiger Absauganlage. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Staubquellen, Technik, Filterauswahl und geltende Vorschriften.

Welche Staubquellen entstehen typischerweise an Abwurfstellen?

An Schüttgutabwurfstellen entsteht Staub vor allem durch den freien Fall des Materials, durch Aufprall auf Förderbänder oder Behälter sowie durch die dabei verdrängte Luft. Je größer die Fallhöhe und je feiner das Schüttgut, desto mehr Staub wird freigesetzt und in die Umgebungsluft getragen.

Typische Staubquellen an Abwurfstellen lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Fallstaub: Beim freien Fall reißt das Material Luft mit. Diese Luft tritt am unteren Aufprallpunkt als staubbeladener Luftstrom aus der Übergabe heraus.
  • Aufprallstaub: Der Aufprall auf das Förderband oder den Bunker löst feine Partikel aus dem Materialstrom. Besonders betroffen sind trockene, spröde oder feinkörnige Schüttgüter wie Kalk, Zement, Kohle oder Getreide.
  • Induktionsluft: Der fallende Materialstrom zieht Umgebungsluft mit sich. Diese Luft tritt an Öffnungen der Übergabestation als Staub-Luft-Gemisch aus und belastet die Hallenluft.

Hinzu kommen sekundäre Quellen: Staubablagerungen auf Förderbändern, die durch Luftbewegungen aufgewirbelt werden, sowie undichte Einhausungen, durch die staubhaltige Luft unkontrolliert austritt. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen sowohl die Staubwolke als auch Staubablagerungen berücksichtigt werden, da beide zur Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I beitragen.

Welche technischen Maßnahmen reduzieren Staub an Abwurfstellen?

Technische Staubschutzmaßnahmen an Abwurfstellen folgen dem STOP-Prinzip: Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung. Vorrang haben immer bauliche und verfahrenstechnische Maßnahmen, die Staub gar nicht erst entstehen lassen oder ihn sofort erfassen.

Bauliche und konstruktive Maßnahmen

  • Fallhöhe reduzieren: Je kürzer der freie Fall, desto weniger Induktionsluft entsteht. Teleskoprohre, Schurren oder Fallbrecher verringern die Fallhöhe effektiv.
  • Einhausung der Übergabestelle: Eine dichte Abkapselung mit Gummischürzen und Seitenblechen verhindert, dass staubbeladene Luft unkontrolliert austritt. Die Einhausung bildet gleichzeitig den Erfassungsbereich für die Absauganlage.
  • Materialführung optimieren: Schurren mit geringer Querschnittsänderung und glatten Innenflächen reduzieren Turbulenzen und damit die Staubfreisetzung.

Verfahrenstechnische Maßnahmen

  • Materialfeuchte erhöhen: Leichte Befeuchtung des Schüttguts bindet feine Partikel. Dies ist nur bei Materialien sinnvoll, bei denen Feuchte keine Prozessprobleme verursacht.
  • Fördergeschwindigkeit anpassen: Niedrigere Bandgeschwindigkeiten reduzieren die Staubaufwirbelung am Aufgabepunkt.
  • Absaugung an der Quelle: Die wirksamste Maßnahme ist die direkte Erfassung des Staub-Luft-Gemischs an der Übergabestelle durch eine Absauganlage.

Wie funktioniert eine Absauganlage an einer Schüttgutabwurfstelle?

Eine Absauganlage an einer Schüttgutabwurfstelle erfasst das Staub-Luft-Gemisch direkt an der Entstehungsquelle, transportiert es über ein Rohrleitungssystem zum Filter und gibt gereinigte Luft zurück in die Halle oder ins Freie ab. Der Unterdruck an der Erfassungsstelle verhindert, dass Staub in die Arbeitsumgebung gelangt.

Der Prozess läuft in vier Schritten ab:

  1. Erfassung: Absaugrüssel oder Erfassungshauben sind direkt an der Einhausung der Abwurfstelle montiert. Sie erzeugen einen definierten Unterdruck, der die staubbeladene Luft zuverlässig ansaugt.
  2. Transport: Das Rohrleitungssystem führt das Staub-Luft-Gemisch zum Entstauber. Die Strömungsgeschwindigkeit im Rohr muss hoch genug sein, um Ablagerungen zu verhindern.
  3. Filtration: Im Entstauber werden Staubpartikel vom Luftstrom getrennt. Der abgeschiedene Staub fällt in einen Sammelbehälter und kann von dort entsorgt oder zurückgeführt werden.
  4. Luftrückführung oder -abführung: Die gereinigte Luft wird entweder in die Halle zurückgeführt oder ins Freie abgeleitet. Bei der Rückführung sind die Anforderungen der TRGS 560 zu beachten.

Die Auslegung des Volumenstroms ist entscheidend. Er muss groß genug sein, um die gesamte Induktionsluft an der Abwurfstelle zu erfassen. Gleichzeitig beeinflusst der Gleichzeitigkeitsfaktor bei mehreren Abwurfstellen die Anlagengröße: Sind nicht alle Übergaben gleichzeitig aktiv, kann die Anlage durch einen Gleichzeitigkeitsfaktor bis zu 40 % kleiner dimensioniert werden.

Welche Filtertypen eignen sich für Schüttgutstaub?

Für die Entstaubung an Schüttgutabwurfstellen eignen sich vor allem Trockenfilter mit Gewebefilterpatronen (Cartridge-Filter) sowie Nassabscheider für reaktive oder hygroskopische Stäube. Die Wahl des Filtertyps richtet sich nach den Staubeigenschaften, dem Arbeitsplatzgrenzwert und der Staubexplosionsgefahr.

Trockenfilter (Cartridge-Filter)

Cartridge-Filter sind die Standardlösung für trockene, nicht reaktive Schüttgutstäube. Sie arbeiten mit plissierten Filterpatronen, die eine hohe Filteroberfläche auf kleinem Bauraum bieten. Die Abreinigung erfolgt durch Druckluftstöße (Jet-Pulse-Reinigung), sodass der Filter kontinuierlich betrieben werden kann. Die Geräteklasse richtet sich nach dem AGW des Staubs: Stäube mit einem AGW über 1 mg/m³ erfordern Klasse L, ab 0,1 mg/m³ Klasse M, unter 0,1 mg/m³ oder bei krebserzeugenden Stäuben Klasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69.

Nassabscheider

Nassabscheider sind die richtige Wahl, wenn der Schüttgutstaub reaktiv, hygroskopisch, klebrig oder elektrostatisch aufladbar ist. Das Wasser bindet die Staubpartikel zuverlässig und verhindert Brandgefahr bei brennbaren Stäuben. Typische Anwendungen sind Kalk, bestimmte Metallpulver oder Stäube, die bei Trockenfilterung zur Brückenbildung neigen.

Bei explosionsfähigen Stäuben ist zusätzlich die Explosionsschutzklasse nach dem KSt-Wert zu bewerten. Die Einteilung nach GESTIS-STAUB-EX unterscheidet St 1 (KSt bis 200 bar·m/s), St 2 (bis 300 bar·m/s) und St 3 (über 300 bar·m/s). Ein Staub gilt ab einem Druckaufbau von mehr als 0,5 bar über dem Ausgangsdruck als staubexplosionsfähig. Der konkrete KSt-Wert eines Materials ist dem Sicherheitsdatenblatt oder der GESTIS-STAUB-EX-Datenbank zu entnehmen.

Welche Normen und Vorschriften gelten für Staubemissionen an Abwurfstellen?

Für Staubemissionen an Schüttgutabwurfstellen gelten die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die TRGS 900 mit den Arbeitsplatzgrenzwerten sowie die DGUV-Regeln zur Arbeitsplatzlüftung. Bei explosionsfähigen Stäuben kommt die Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I hinzu.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • TRGS 900: Legt die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) fest. Der allgemeine Staubgrenzwert beträgt für die A-Fraktion (alveolengängig) 1,25 mg/m³ und für die E-Fraktion (einatembar) 10 mg/m³. Für Stäube mit krebserzeugenden Bestandteilen gilt stattdessen das Risikokonzept der TRGS 910.
  • TRGS 504: Regelt Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub und beschreibt Maßnahmen zur Staubreduzierung.
  • GefStoffV Anhang I Nr. 1.7: Definiert die Staubzonen 20, 21 und 22 für explosionsfähige Staubatmosphären. Zone 20 gilt bei ständig vorhandener Staubatmosphäre, Zone 21 bei gelegentlichem Auftreten im Normalbetrieb, Zone 22 bei seltener und kurzzeitiger Staubatmosphäre.
  • DGUV Regel 109-002: Regelt Anforderungen an die Arbeitsplatzlüftung und lufttechnische Maßnahmen.
  • DIN EN 689: Beschreibt die Bewertungsstrategie für Expositionsmessungen am Arbeitsplatz.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Auswahl aller Schutzmaßnahmen und muss dokumentiert vorliegen. Informationen zu geeigneten Produkten helfen bei der Auswahl der richtigen Anlage.

Wann lohnt sich eine zentrale statt einer dezentralen Entstaubungsanlage?

Eine zentrale Entstaubungsanlage lohnt sich, wenn mehrere Abwurfstellen oder Übergaben in räumlicher Nähe liegen und nicht alle gleichzeitig in Betrieb sind. Dezentrale Lösungen sind sinnvoll, wenn einzelne Abwurfstellen weit voneinander entfernt sind oder sehr unterschiedliche Staubeigenschaften aufweisen.

Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Anzahl und Lage der Abwurfstellen: Bei drei oder mehr Übergaben in einem Bereich ist eine zentrale Anlage in der Regel wirtschaftlicher, da Rohrleitungen und Filter gemeinsam genutzt werden.
  • Gleichzeitigkeitsfaktor: Sind nicht alle Abwurfstellen gleichzeitig aktiv, kann der Gleichzeitigkeitsfaktor die Anlagengröße erheblich reduzieren. Bei einem Faktor von 0,6 ist eine bis zu 40 % kleinere Anlage möglich. Das senkt Investitions- und Betriebskosten.
  • Staubeigenschaften: Wenn alle Abwurfstellen denselben Staub fördern, kann ein zentraler Filter mit einheitlicher Auslegung genutzt werden. Bei unterschiedlichen Stäuben mit verschiedenen AGW-Klassen können dezentrale Anlagen mit jeweils angepasster Filtertechnik vorteilhafter sein.
  • Energieeffizienz: Zentrale Anlagen lassen sich mit Wärmerückgewinnung kombinieren. Die abgesaugte Luft wird nach der Filtration erwärmt zurückgeführt, was Heizkosten in der Halle senkt.
  • Wartungsaufwand: Eine zentrale Anlage erfordert weniger Wartungspunkte als mehrere dezentrale Einheiten. Das reduziert den Serviceaufwand und erhöht die Betriebssicherheit.

Bei der Planung empfiehlt sich eine vollständige Volumenstromanalyse aller Abwurfstellen, bevor die Entscheidung getroffen wird. Die Anlage muss für den maximalen gleichzeitigen Volumenstrom ausgelegt sein, nicht für die Summe aller Einzelvolumenströme.

So unterstützt ULMATEC bei der Entstaubung von Schüttgutabwurfstellen

Typische Herausforderung: Betreiber von Schüttgutanlagen stehen vor der Aufgabe, Staubemissionen an mehreren Abwurfstellen zuverlässig zu erfassen, dabei die geltenden AGW-Grenzwerte einzuhalten und gleichzeitig die Investitionskosten im Rahmen zu halten. Wir analysieren dafür den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu.

Konkret bieten wir für Schüttgutabwurfstellen:

  • Volumenstromanalyse und Gleichzeitigkeitsfaktor-Berechnung: Wir ermitteln den tatsächlichen Bedarf an allen Abwurfstellen und dimensionieren die Anlage entsprechend, bis zu 40 % kleiner als eine Worst-Case-Auslegung.
  • Entstauber der CF-Serie: Unsere Cartridge-Filter sind in den Baugrößen XS bis XXL verfügbar und decken Luftvolumen bis 250.000 m³/h ab. Die Geräteklasse L, M oder H wird anhand des AGW des jeweiligen Schüttguts festgelegt.
  • Nassabscheider der WE-Serie: Für reaktive, hygroskopische oder klebrige Schüttgutstäube setzen wir Nassabscheider in den Baugrößen S bis X ein.
  • Explosionsschutzgerechte Auslegung: Bei staubexplosionsfähigen Materialien berücksichtigen wir die Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I und legen die Anlage ATEX-konform aus.
  • Wärmerückgewinnung: Bei zentralen Anlagen integrieren wir Wärmerückgewinnung, um die gefilterte Abluft als Heizenergie zu nutzen.
  • Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland: Alle Anlagen werden inklusive technischer Dokumentation geliefert und sind förderfähig nach BAFA und KfW.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Staubemissionen an Ihren Schüttgutabwurfstellen sicher und normkonform reduzieren möchten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihren Anwendungsfall. Wir melden uns mit einer konkreten Auslegungsempfehlung.

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