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Welche Absaugung braucht ein Pulverlager?

Daniel Ehrhardt ·

Ein Pulverlager braucht eine Absauganlage, die auf die spezifischen Eigenschaften des gelagerten Staubes ausgelegt ist: Staubklasse, Explosionsschutzzone und die Frage, ob der Staub trocken oder nass abgeschieden werden darf. Welche Staubklasse, welcher Anlagentyp und welche Luftmenge konkret erforderlich sind, hängt direkt vom Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Pulvers und der nach GefStoffV ermittelten Ex-Zone ab. Die folgenden Fragen beantworten die wichtigsten Aspekte der Absaugung im Pulverlager Schritt für Schritt.

Welche Staubklasse gilt für Pulver in Lagerräumen?

Die Staubklasse für Pulverstaub richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Stoffes: Liegt der AGW über 1 mg/m³, gilt Staubklasse L. Ab 0,1 mg/m³ ist Staubklasse M erforderlich. Liegt der AGW darunter oder handelt es sich um einen krebserzeugenden Stoff, gilt Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69.

Diese Einteilung ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorgabe. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Für krebserzeugende Pulver, etwa bestimmte Metallpulver oder Pigmente mit nachgewiesener Kanzerogenität, gilt zusätzlich das Minimierungsgebot nach den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV bildet die Grundlage für jede Geräte- und Filterauswahl. Ohne sie lässt sich weder die Staubklasse rechtssicher bestimmen noch die passende Absauganlage auswählen.

Wichtig: Die Staubklassen L, M und H sind Geräteklassifizierungen für Entstauber und Industriesauger. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Abscheideklassen W1/W2/W3 nach DIN EN ISO 21904, die ausschließlich für Schweißrauch gelten und bei der Pulverlagerung keine Anwendung finden.

Welche Absauganlage ist für ein Pulverlager zulässig?

Für ein Pulverlager ist eine Absauganlage zulässig, die der ermittelten Staubklasse entspricht, für die vorhandene Ex-Zone nach ATEX zertifiziert ist und den Anforderungen der GefStoffV sowie der einschlägigen DGUV-Regeln genügt. Die konkrete Anlagenauswahl hängt von Staubart, Zoneneinteilung und Anlagengröße ab.

In der Praxis kommen im Pulverlager vor allem zwei Anlagentypen in Betracht:

  • Entstauber (Trockenfilter, CF-Serie): Geeignet für trockene, nicht reaktive Pulver ohne Explosionsgefahr oder in entsprechend ausgestatteter ATEX-Ausführung. Die CF-Serie deckt Luftmengen von kleinen Einzelplatzlösungen bis zu zentralen Großanlagen ab.
  • Nassabscheider (WE-Serie): Geeignet für reaktive, hygroskopische, klebrige oder elektrostatisch aufladbare Pulver, bei denen eine trockene Filtration ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Entscheidend ist die korrekte Zuordnung zur Ex-Zone. Geräte in Zone 20 oder 21 müssen entsprechend der ATEX-Richtlinie ausgelegt und gekennzeichnet sein. Eine Absauganlage ohne ATEX-Zertifizierung in einer klassifizierten Zone ist nicht zulässig und kann im Schadensfall zur persönlichen Haftung führen.

Wie unterscheiden sich Trockenfilter und Nassabscheider bei Pulverstaub?

Der wesentliche Unterschied liegt im Abscheideprinzip und in der Eignung für bestimmte Staubeigenschaften. Trockenfilter scheiden Partikel über Filtermedien ab und sind für trockene, nicht reaktive Pulver geeignet. Nassabscheider binden den Staub in einer Flüssigkeit und sind die richtige Wahl, wenn der Staub reaktiv, hygroskopisch, klebrig oder explosionsgefährlich ist.

Wann ist ein Trockenfilter die richtige Wahl?

Trockenfilter eignen sich für Pulver, die keine Reaktion mit Feuchtigkeit zeigen, sich nicht elektrostatisch aufladen und bei denen keine Explosionsgefahr durch Staubwolken in der Filtereinheit besteht. Sie sind wartungsärmer, wenn der Filteraustausch sicher und staubfrei erfolgen kann. Bei Staubklasse H muss das Filtermedium einen maximalen Durchlassgrad von 0,005 % einhalten, was in der Praxis über Schwebstofffilter der Klasse H13 oder H14 nach DIN EN 1822 erreicht wird.

Wann ist ein Nassabscheider erforderlich?

Nassabscheider sind die technisch gebotene Lösung, wenn das Pulver reaktiv auf Wasser oder Feuchtigkeit reagiert (z. B. Magnesium, Aluminium in bestimmten Korngrößen), wenn es zum Verkleben neigt oder wenn elektrostatische Aufladungen im Trockenfilter ein Zündrisiko darstellen. Die WE-Serie deckt Luftmengen von 500 bis 15.000 m³/h ab. Bei Gemischen aus Staub und Dampf muss zuerst die Partikelabscheidung und danach eine eventuelle Gasphasenbehandlung erfolgen.

Welche Luftmengen werden in einem Pulverlager benötigt?

Die erforderliche Luftmenge in einem Pulverlager ergibt sich aus der Anzahl der Erfassungsstellen, den Volumenströmen an den einzelnen Absaugpunkten und dem Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Eine pauschale Zahl lässt sich ohne Prozessanalyse nicht nennen, da die Anforderungen je nach Pulverart, Lageraktivität und Raumgröße erheblich variieren.

Der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl aller Absaugstellen. Er kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Lager mit 20 Absaugpunkten muss also nicht für alle 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Punkte ausgelegt werden. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Betriebsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.

Für die Auswahl der passenden Anlagengröße stehen verschiedene Baureihen zur Verfügung. Die CF-Serie (Entstauber) beginnt bei der Baugröße XS und reicht bis XXL. Die WE-Serie (Nassabscheider) deckt die Baugrößen S bis X ab. Die Bereiche überlappen bewusst, da die Auswahl zusätzlich von Staubart, Filterfläche und Aufstellsituation abhängt.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Absaugplanung für Pulverlager?

Die häufigsten Fehler bei der Absaugplanung für Pulverlager sind: falsche Staubklasse, fehlende oder falsche Ex-Zoneneinteilung, Unterschätzung des Luftmengenbedarfs und der Einsatz von Trockenfiltern bei reaktiven Pulvern. Diese Fehler entstehen oft, weil die Gefährdungsbeurteilung unvollständig ist oder Normen falsch zugeordnet werden.

Konkret beobachtet man in der Praxis folgende Planungsfehler:

  • Staubklasse zu niedrig angesetzt: Der AGW des Pulvers wird nicht geprüft, und es wird pauschal Staubklasse L gewählt, obwohl M oder H erforderlich wäre.
  • Ex-Zonen nicht oder falsch klassifiziert: Staubablagerungen werden bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt. Dabei gilt: Nicht nur die Staubwolke, sondern auch Staubablagerungen sind bei der Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7 zu berücksichtigen.
  • Falsche Anlagenauswahl: Ein Trockenfilter wird für reaktive oder hygroskopische Pulver eingesetzt, obwohl ein Nassabscheider technisch geboten wäre.
  • Gleichzeitigkeitsfaktor ignoriert: Die Anlage wird für alle Absaugpunkte gleichzeitig ausgelegt, was zu Überdimensionierung und unnötigen Investitionskosten führt.
  • Normen falsch zugeordnet: Zum Beispiel werden W-Filterklassen (W1/W2/W3) auf Pulverstaub angewendet, obwohl diese ausschließlich für Schweißrauch gelten.
  • Keine ATEX-konforme Ausrüstung: In klassifizierten Zonen wird Standardausrüstung ohne ATEX-Zertifizierung eingesetzt.

Jeder dieser Fehler kann bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft zu Auflagen oder Bußgeldern führen. Im Schadensfall haftet die verantwortliche Führungskraft persönlich.

Welche Normen und Vorschriften gelten für die Absaugung in Pulverlagern?

Für die Absaugung in Pulverlagern gelten die GefStoffV, die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die ATEX-Richtlinien sowie die relevanten DGUV-Regeln. Welche Regelwerke im Einzelfall greifen, hängt von der Art des Pulvers, seiner Gefährdungseinstufung und der Ex-Zoneneinteilung ab.

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • GefStoffV Anhang I Nr. 1.7: Grundlage für die Einteilung in Staubzonen (Zone 20, 21, 22). Zone 20 gilt, wenn eine explosionsfähige Staubatmosphäre ständig oder über lange Zeiträume vorhanden ist. Zone 21 gilt bei gelegentlichem Auftreten im Normalbetrieb. Zone 22 gilt, wenn eine explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt und, wenn doch, nur selten und kurzzeitig.
  • TRGS 900: Enthält die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), die die Grundlage für die Staubklassenbestimmung bilden.
  • TRGS 504: Maßgeblich für Tätigkeiten mit Stäuben, einschließlich der Anforderungen an Absauganlagen.
  • TRGS 910: Gilt für krebserzeugende Gefahrstoffe und das risikobezogene Maßnahmenkonzept.
  • TRGS 727: Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen, relevant bei Pulvern mit Aufladungsneigung.
  • DIN EN IEC 60335-2-69: Definiert die Geräteklassen L, M und H für Entstauber und Industriesauger.
  • ATEX-Richtlinien: Für den Explosionsschutz in klassifizierten Zonen. Geräte müssen entsprechend zertifiziert sein.

Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt. Bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung gelten TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV; bei schweißtechnischen Prozessen gelten DIN EN ISO 21904 und TRGS 528. Für Pulverlager sind primär GefStoffV, TRGS 504, TRGS 900 und die ATEX-Vorgaben maßgeblich.

So unterstützt ULMATEC bei der Absaugung im Pulverlager

Für Betreiber von Pulverlagern, die eine normkonforme und ATEX-gerechte Absauganlage benötigen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Stoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage. Die Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das:

  • Ermittlung der richtigen Staubklasse (L, M oder H) auf Basis des AGW des jeweiligen Pulvers
  • Auswahl zwischen Entstauber (CF-Serie, Baugröße XS bis XXL) und Nassabscheider (WE-Serie, 500 bis 15.000 m³/h) je nach Staubeigenschaften und Ex-Zone
  • ATEX-konforme Auslegung für klassifizierte Zonen (Zone 20, 21 oder 22)
  • Berechnung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) auf Basis der tatsächlichen Betriebsabläufe, um die Anlage richtig zu dimensionieren und Investitionssicherheit zu gewährleisten
  • Lieferung inklusive vollständiger technischer Dokumentation für Behörden, BG-Prüfungen und Fördermittelanträge (BAFA, KfW)

Standardkomponenten werden innerhalb von 24 Stunden geliefert. Für eine erste Einschätzung Ihres Pulverlagers steht unser Team bereit. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und beschreiben Sie kurz Ihr Pulver, Ihre Lageraktivitäten und die vorhandene Zoneneinteilung, damit wir die Auslegung gezielt starten können.

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