Was ist eine Staubklasse und wie unterscheidet sie sich vom Grenzwert am Arbeitsplatz?

Daniel Ehrhardt ·
Behandschuhte Hand hält Feinstaubmessgerät an Schleifmaschine, Staubpartikel im Gegenlicht einer Industriewerkstatt sichtbar.

Eine Staubklasse beschreibt die Filtrationsanforderung eines Absauggeräts in Bezug auf die Gefährlichkeit des abgesaugten Staubs. Der Grenzwert am Arbeitsplatz (AGW) hingegen ist ein lufthygienischer Grenzwert, der die maximal zulässige Konzentration eines Schadstoffs in der Atemluft am Arbeitsplatz festlegt. Beide Konzepte ergänzen sich: Die Staubklasse definiert das Gerät, der AGW definiert das Schutzziel. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um Staubklassen, Grenzwerte und die richtige Auswahl von Absaugtechnik.

Welche Staubklassen gibt es und was bedeuten sie?

Es gibt drei Staubklassen: L (Low), M (Medium) und H (High). Sie sind in der europäischen Norm DIN EN 60335-2-69 definiert und beschreiben, für welche Gefährlichkeitsstufe von Staub ein Absauggerät geeignet ist. Je höher die Klasse, desto strenger die Anforderungen an Filtration und Dichtigkeit des Geräts.

  • Klasse L: Geeignet für Stäube mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von mehr als 1 mg/m³. Typische Anwendungen: Holzstaub (Weichholz), Gips, Kalk. Abscheidegrad mindestens 99 %.
  • Klasse M: Geeignet für Stäube mit einem AGW von mindestens 0,1 mg/m³. Typische Anwendungen: Hartholzstaub, Quarzstaub, viele Metalle. Abscheidegrad mindestens 99,9 %.
  • Klasse H: Geeignet für krebserzeugende, radioaktive oder besonders gefährliche Stäube ohne definierten Grenzwert oder mit sehr niedrigem Grenzwert. Typische Anwendungen: Asbest, Chrom(VI)-Verbindungen, Feinstaub aus bestimmten Schleifprozessen. Abscheidegrad mindestens 99,995 %.

Die Klasse bestimmt nicht nur den Filter, sondern das gesamte Gerät: Gehäusedichtigkeit, Filterwechselsystem und Abscheidegrad müssen gemeinsam die Anforderung erfüllen. Ein Gerät der Klasse H muss nach DIN EN 60335-2-69 zertifiziert sein, wenn es für krebserzeugende Stoffe eingesetzt wird.

Was ist ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und wie wird er festgelegt?

Ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die maximal zulässige Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz, bei der nach aktuellem Wissensstand keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Er wird in mg/m³ oder ppm angegeben und gilt für eine tägliche Exposition von acht Stunden (Schichtmittelwert).

Die Grundlage bildet die TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe), die eine umfangreiche Liste von AGW-Werten enthält. Festgelegt werden die Werte vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) auf Basis toxikologischer Bewertungen. Früher sprach man vom MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration), der heute als Teil des AGW-Systems weitergeführt wird.

Wichtig: Für krebserzeugende Stoffe wie Chrom(VI)-Verbindungen gilt kein klassischer AGW, sondern das Minimierungsgebot. Das bedeutet: Die Exposition muss so weit wie technisch möglich reduziert werden, unabhängig von einem festgelegten Grenzwert. Dieser Grundsatz ist in der TRGS 910 verankert und hat direkte Auswirkungen auf die Wahl der Absaugtechnik.

Wie hängen Staubklasse und Grenzwert am Arbeitsplatz zusammen?

Die Staubklasse eines Absauggeräts richtet sich direkt nach dem AGW des abgesaugten Stoffs. Je niedriger der Grenzwert eines Stoffs, desto höher muss die Staubklasse des eingesetzten Geräts sein. Die Staubklasse ist also das technische Werkzeug, um den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten.

Konkret funktioniert die Zuordnung so:

  • AGW über 1 mg/m³: Staubklasse L ausreichend
  • AGW zwischen 0,1 und 1 mg/m³: Staubklasse M erforderlich
  • AGW unter 0,1 mg/m³ oder kein AGW (krebserzeugende Stoffe): Staubklasse H zwingend

Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist die gesetzliche Grundlage, auf der diese Zuordnung erfolgt. Betreiber sind verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz zu ermitteln, welche Stoffe entstehen, welchen AGW sie haben und welche Staubklasse daraus resultiert. Ohne diese Beurteilung ist eine rechtssichere Auswahl von Absauganlagen nicht möglich.

Welche Staubklasse ist für welchen Anwendungsfall vorgeschrieben?

Die Vorschrift ergibt sich aus dem Stoff, dem Prozess und dem zugehörigen AGW. Für typische industrielle Prozesse gelten folgende Anforderungen nach TRGS und DGUV-Vorschriften:

  • Schleifen von Stahl (nicht legiert): Staubklasse M, da Eisenoxid-Staub einen AGW von 1,5 mg/m³ hat und als A-Fraktion (alveolengängig) bewertet wird.
  • Schleifen von Edelstahl oder chromhaltigen Legierungen: Staubklasse H, wegen Chrom(VI)-Entstehung und geltendem Minimierungsgebot.
  • Holzbearbeitung (Hartholz wie Buche, Eiche): Staubklasse M, der AGW für Hartholzstaub beträgt 2 mg/m³, jedoch mit krebserzeugendem Potenzial, daher gelten verschärfte Anforderungen.
  • Schweißen und Löten: Je nach Werkstoff Klasse M oder H nach DIN EN 60335-2-69. Beim Schweißen von Edelstahl ist Klasse H erforderlich. Für Schweißrauch gelten zusätzlich die Anforderungen der DIN EN ISO 21904 (Filterklassen W1/W2/W3).
  • Reaktive Stäube (Aluminium, Magnesium, Titan): Hier sind Nassabscheider die technisch gebotene Lösung, da trockene Filter bei diesen Stäuben ein Brandrisiko darstellen.

Die DGUV Regel 109-002 und die TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten) geben für viele Prozesse konkrete Hinweise auf die erforderliche Geräteklasse. Im Zweifel gilt: Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, nicht die Vermutung.

Was passiert, wenn die falsche Staubklasse eingesetzt wird?

Wird eine zu niedrige Staubklasse eingesetzt, filtert das Gerät nicht ausreichend. Gefährliche Partikel gelangen zurück in die Raumluft und überschreiten den AGW am Arbeitsplatz. Das hat rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Konsequenzen.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Konkret drohen bei unzureichender Absaugtechnik:

  • Auflagen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht
  • Bußgelder nach GefStoffV und Arbeitsschutzgesetz
  • Haftung bei Berufskrankheiten (z. B. Lungenkrebs durch Chrom(VI) oder Hartholzstaub)
  • Ungültige CE-Konformität der Gesamtanlage, wenn Absaugung als Schutzmaßnahme vorgesehen ist

Besonders kritisch: Wer ein Gerät der Klasse L für einen M-pflichtigen Stoff einsetzt, handelt ordnungswidrig, auch wenn das Gerät technisch einwandfrei funktioniert. Die Klasse muss zum Stoff passen, nicht nur zum Volumenstrom.

Wie wählt man die richtige Absauganlage anhand von Staubklasse und Grenzwert?

Die Auswahl einer geeigneten Absauganlage beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Sie liefert die Grundlage: Welcher Stoff entsteht, in welcher Menge, bei welchem Prozess? Erst dann lassen sich die erforderliche Staubklasse und der notwendige Volumenstrom bestimmen.

Die Auswahlschritte im Überblick:

  1. Stoff identifizieren: Welcher Staub, Rauch oder welches Aerosol entsteht beim Prozess (z. B. Schweißen, Schleifen, Fräsen)?
  2. AGW ermitteln: Den geltenden Grenzwert aus der TRGS 900 oder dem Sicherheitsdatenblatt des Werkstoffs entnehmen.
  3. Staubklasse ableiten: Auf Basis des AGW die erforderliche Klasse L, M oder H festlegen.
  4. Volumenstrom berechnen: Abhängig von Erfassungselement, Prozessgeschwindigkeit und Raumgröße den notwendigen Luftvolumenstrom ermitteln.
  5. Gerät auswählen: Absauganlage wählen, die die Staubklasse erfüllt und den Volumenstrom abdeckt. Bei Schweißrauch: W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 prüfen.
  6. Filterkombination festlegen: Je nach Stoff kann eine mehrstufige Filtration erforderlich sein, z. B. Vorfilter, HEPA-Filter und Aktivkohle für VOC-Anteile.

Für industrielle Anwendungen mit wechselnden Werkstoffen oder Prozessen empfiehlt sich ein modulares System, das bei Bedarf umkonfiguriert werden kann. Zentrale Absauganlagen bieten dabei den Vorteil, mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig zu versorgen und den Volumenstrom zentral zu regeln.

Wie ULMATEC bei Staubklassen und Grenzwerten unterstützt

Für Betreiber, die die richtige Staubklasse für ihren Prozess bestimmen und eine normkonforme Absauganlage auswählen müssen, analysieren wir bei ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom, entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage und übernehmen auch Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das für Sie:

  • Analyse des Prozesses und der entstehenden Schadstoffe als Grundlage der Geräteauswahl
  • Auswahl der richtigen Staubklasse (L, M oder H) auf Basis der geltenden AGW-Werte und TRGS-Anforderungen
  • W3-zertifizierte Systeme nach DIN EN ISO 21904 für Schweißrauch bei krebserzeugenden Stoffen wie Chrom(VI)
  • Nassabscheider für reaktive Stäube (Aluminium, Magnesium, Titan), bei denen trockene Filtration nicht geeignet ist
  • Filtersysteme im Bereich 500 bis 100.000 m³/h mit über 100 möglichen Filterkombinationen
  • Vollständige technische Dokumentation für BG-Prüfungen und Behördenabnahmen
  • Förderfähige Anlagen nach BAFA und KfW zur Reduzierung der Investitionskosten

Wenn Sie wissen möchten, welche Staubklasse für Ihren Prozess vorgeschrieben ist und welche Anlage den geltenden AGW-Wert sicher einhält, nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie technisch fundiert und ohne Umwege – und zeigen Ihnen, welche Absauganlagen von ULMATEC für Ihren spezifischen Anwendungsfall geeignet sind.

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