Welche Absaugung braucht eine Fass- oder Gebindebefüllung mit Pulver? > ULMATEC Filtration

Welche Absaugung braucht eine Fass- oder Gebindebefüllung mit Pulver?

Daniel Ehrhardt ·

Für die Fass- oder Gebindebefüllung mit Pulver ist eine Absauganlage mit Trockenfilter der Staubklasse M oder H erforderlich, je nachdem, welchen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der verarbeitete Staub hat. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung: Sie legt fest, welche Staubklasse, welcher Filtertyp und ob eine ATEX-konforme Ausführung notwendig ist. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten technischen Fragen zur Pulverabsaugung Schritt für Schritt.

Welche Staubklasse gilt bei der Pulverbefüllung von Fässern?

Die erforderliche Staubklasse richtet sich nach dem AGW des verarbeiteten Pulvers. Staubklasse L gilt bei einem AGW über 1 mg/m³, Staubklasse M ab 0,1 mg/m³ und Staubklasse H bei einem AGW unter 0,1 mg/m³. Bei krebserzeugenden Stäuben gelten die Anforderungen der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 910.

Die Staubklassen L, M und H sind Geräteklassen nach DIN EN IEC 60335-2-69. Sie beschreiben, wie gut eine Absauganlage oder ein Industriesauger den aufgenommenen Staub zurückhalten muss, damit er nicht wieder in die Raumluft gelangt. Je niedriger der AGW des Pulvers, desto höher muss die Rückhalteleistung des Filtersystems sein.

Typische Situation bei der Gebindebefüllung mit Pulver: Beim Öffnen von Säcken, beim Einfüllen in Fässer oder beim Verschließen von Gebinden entstehen unkontrollierte Staubwolken. Ohne ausreichende Absaugung übersteigen die Staubkonzentrationen am Arbeitsplatz schnell den zulässigen AGW. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist deshalb die Pflichtgrundlage für jede Geräte- und Filterauswahl.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Wie funktioniert die Absaugung an einer Fass- oder Gebindebefüllstation?

Die Absaugung an einer Befüllstation erfasst den verdrängten Staub direkt an der Entstehungsquelle: am Einfüllstutzen, an der Fassöffnung oder an der Absackanlage. Ein Erfassungselement, häufig eine Absaughaube oder ein Ringspaltabsauger, leitet den staubbeladenen Luftstrom über eine Rohrleitung zur Absauganlage. Dort wird der Staub abgeschieden, die gereinigte Luft wird zurückgeführt oder abgeleitet.

Der Prozessablauf folgt immer demselben Prinzip: Erfassung am Entstehungsort, Transport über das Rohrleitungssystem, Abscheidung im Filter, Rückführung oder Entsorgung des Staubs. Bei der Pulverabsaugung in der Industrie ist die Quellenerfassung entscheidend. Je näher die Absaugöffnung an der Staubquelle liegt, desto geringer ist der notwendige Volumenstrom und desto zuverlässiger ist die Erfassung.

Erfassungselemente an der Befüllstation

Für die Staubabsaugung bei der Befüllung kommen je nach Gebindegröße und Pulvereigenschaft unterschiedliche Erfassungselemente zum Einsatz:

  • Einfüllhauben mit integrierter Absaugung für offene Fässer und Bigbags
  • Ringspaltabsauger, die den Staub unmittelbar am Einfüllstutzen erfassen
  • Kabinenartige Einhausungen bei besonders feinen oder gefährlichen Pulvern
  • Flexible Absaugarme für wechselnde Befüllpositionen

Volumenstrom und Auslegung

Der erforderliche Volumenstrom hängt von der Befüllgeschwindigkeit, der Pulverfeinheit und der Geometrie der Erfassungsstelle ab. Konkrete Werte werden im Rahmen der Auslegung ermittelt. Werden mehrere Befüllstationen gleichzeitig betrieben, lässt sich der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) nutzen: Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl. Der GZF kann die Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Ein Betrieb mit zehn Befüllplätzen muss also nicht für alle zehn, sondern realistisch für etwa sechs gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Dieser Faktor muss anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.

Welche Filtertypen eignen sich für staubige Pulverprozesse?

Für trockene Pulverprozesse sind Entstauber mit Trockenfilter die Standardlösung. Eingesetzt werden Patronenfilter oder Schlauchfilter, die den abgesaugten Staub trocken abscheiden und über eine automatische Abreinigung wieder freigeben. Bei hygroskopischen, klebrigen oder reaktiven Pulvern kommen stattdessen Nassabscheider zum Einsatz.

Die Wahl des Filtertyps folgt aus den Eigenschaften des Pulvers:

  • Trockenfilter (Entstauber): geeignet für rieselfähige, nicht reaktive Pulver; Staubklasse L, M oder H je nach AGW; automatische Abreinigung ermöglicht kontinuierlichen Betrieb und erleichtert die Pulverrückgewinnung
  • Nassabscheider: geeignet für hygroskopische, klebrige, elektrostatisch aufladbare oder reaktive Pulver; der Staub wird in Flüssigkeit gebunden und kann nicht wieder aufgewirbelt werden
  • Mehrstufige Systeme: bei sehr feinen Pulvern oder wenn der Vorabscheider die Filterstandzeit verlängern soll, wird ein Zyklon oder Vorabscheider vorgeschaltet

Für krebserzeugende Stäube gilt: Die Luftrückführung in den Arbeitsbereich ist nur unter den Bedingungen der TRGS 560 zulässig. Die Filterauswahl und die Frage der Luftrückführung müssen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sein.

Wann ist eine ATEX-konforme Absauganlage vorgeschrieben?

Eine ATEX-konforme Absauganlage ist vorgeschrieben, wenn im Bereich der Befüllstation eine explosionsfähige Staubatmosphäre auftreten kann. Die Pflicht zur ATEX-konformen Ausführung ergibt sich aus der Zoneneinteilung nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7: Zone 20 gilt bei ständig vorhandener explosionsfähiger Staubatmosphäre, Zone 21 bei gelegentlichem Auftreten im Normalbetrieb und Zone 22 bei seltener und kurzzeitiger Staubatmosphäre.

Wichtig: Die Zonen 20, 21 und 22 gelten ausschließlich für Staub. Gase und Dämpfe fallen unter die Zonen 0, 1 und 2. Beide Systeme dürfen nicht vermischt werden. Bei der Zoneneinteilung sind nicht nur Staubwolken, sondern auch Staubablagerungen zu berücksichtigen.

Viele Pulver, die in Fässer oder Gebinde abgefüllt werden, sind brennbar oder sogar explosionsfähig. Das gilt für organische Pulver wie Zucker, Stärke oder Kunststoffpulver ebenso wie für Metallpulver. Die Zoneneinteilung ist Aufgabe des Betreibers und muss im Explosionsschutzdokument festgehalten werden. Die Absauganlage muss dann für die jeweilige Zone zugelassen und entsprechend ausgeführt sein, zum Beispiel mit elektrisch leitfähigen Komponenten, geprüften Zündschutzarten und einer Funkenfalle oder Löschanlage im Rohrleitungssystem.

Elektrostatische Aufladungen sind bei der Pulverabsaugung eine häufig unterschätzte Zündquelle. TRGS 727 regelt die Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen und ist bei der Auslegung von Absauganlagen für Pulverprozesse zu beachten.

Wie wird die abgesaugte Pulvermenge zurückgewonnen oder entsorgt?

Abgesaugtes Pulver kann über einen Staubbehälter, eine Zellenradschleuse oder einen Sackfilter am Filteraustrag zurückgewonnen und dem Prozess wieder zugeführt werden. Voraussetzung ist, dass das Pulver durch die Absaugung nicht verändert wird und die Rückführung prozessseitig zulässig ist. Ist eine Rückgewinnung nicht möglich, wird das Pulver als Sonderabfall oder Reststoff entsorgt.

Die Art des Austrags hängt von der Pulvermenge, der Schüttdichte und den Anforderungen an die Produktreinheit ab:

  • Zellenradschleuse: kontinuierlicher Austrag bei laufendem Betrieb, geeignet für größere Pulvermengen und druckdifferenzierte Systeme
  • Staubbehälter mit Absperrschieber: für diskontinuierlichen Austrag, einfach zu entleeren
  • Einwegbeutel oder Wechselbehälter: bei gefährlichen oder krebserzeugenden Stäuben, um Kontakt beim Entleeren zu vermeiden
  • Direktrückführung in den Prozess: nur wenn Produktqualität und Prozessanforderungen dies zulassen

Bei der Rückgewinnung wertvoller Pulver, etwa in der Pharma- oder Lebensmittelproduktion, ist die Dokumentation des Rückführwegs Teil der Qualitätssicherung. Die Absauganlage muss so ausgelegt sein, dass sie das Produkt nicht kontaminiert und alle relevanten Hygieneanforderungen erfüllt.

Was kostet eine Absauganlage für die Gebindebefüllung?

Die Kosten für eine Absauganlage zur Gebindebefüllung mit Pulver hängen stark von der Anlagengröße, dem Filtertyp, der Staubklasse und den ATEX-Anforderungen ab. Eine pauschale Preisangabe ist ohne Kenntnis des Volumenstroms, des Pulvers und der baulichen Situation nicht seriös möglich. Orientierungspunkte helfen aber bei der Budgetplanung.

Die wesentlichen Kostentreiber sind:

  • Staubklasse: H-Klasse-Systeme mit Schwebstofffilter sind aufwendiger und teurer als L- oder M-Klasse-Anlagen
  • ATEX-Ausführung: Zündschutzmaßnahmen, geprüfte Komponenten und Dokumentation erhöhen den Investitionsbedarf spürbar
  • Anlagengröße: Der erforderliche Volumenstrom bestimmt die Baugröße der Absauganlage
  • Rückgewinnungssystem: Zellenradschleusen und automatische Austragssysteme sind aufwendiger als einfache Staubbehälter
  • Integration: Montage, Rohrleitung, Elektrik und Inbetriebnahme sind Teil der Gesamtinvestition

Wichtig für die Investitionsplanung: Absauganlagen für den Arbeitsschutz können über BAFA- und KfW-Programme gefördert werden. Die Förderung reduziert die Nettokosten und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Investition. Investitionssicherheit entsteht durch eine normkonforme Auslegung, die bei Behördenprüfungen und BG-Kontrollen standhält. Anlagen, die auf den tatsächlichen Volumenstrom und die konkrete Anwendung ausgelegt sind, vermeiden kostspielige Nachrüstungen.

Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt. Bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung sind TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV maßgeblich. Für Pulverprozesse gelten je nach Stoff die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie die GefStoffV.

So unterstützt ULMATEC bei der Pulverabsaugung an Befüllstationen

Für Betreiber von Befüllstationen, die eine normkonforme und prozesssichere Pulverabsaugung benötigen, analysieren wir den Werkstoff, den Prozess und den erforderlichen Volumenstrom. Auf dieser Grundlage legen wir die passende Absauganlage aus und liefern sie inklusive technischer Dokumentation.

Was wir konkret leisten:

  • Auslegung der Staubklasse (L, M oder H) auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und des AGW des Pulvers
  • Auswahl des geeigneten Filtertyps: Entstauber der CF-Baureihe für trockene Pulver, Nassabscheider für reaktive oder klebrige Medien
  • ATEX-konforme Ausführung bei Bedarf, einschließlich Zonenbewertung und Explosionsschutzdokumentation
  • Planung des Staubaustragssystems für Rückgewinnung oder sichere Entsorgung
  • Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland
  • Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Fördermitteln

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Befüllstation oder möchten Sie eine Auslegung für Ihre Anwendung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihren Prozess. Wir ermitteln den richtigen Ansatz für Ihre Absauganlage und erstellen Ihnen ein konkretes Angebot.

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