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Welche Besonderheiten haben Gewürz- und Aromastäube?

Daniel Ehrhardt ·

Gewürz- und Aromastäube haben drei entscheidende Besonderheiten: Sie sind organisch und damit potenziell explosionsfähig, viele ätherische Öle und Wirkstoffe wirken sensibilisierend auf Atemwege und Haut, und die feinen Partikel setzen sich tief in der Lunge ab. Für Betreiber in der Gewürzverarbeitung bedeutet das: Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Absaugtechnik müssen gleichzeitig gedacht werden. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Gewürzstaub, Staubklassen, Normen und geeignete Absaugtechnik.

Warum sind Gewürz- und Aromastäube besonders gefährlich?

Gewürz- und Aromastäube sind aus drei Gründen besonders gefährlich: Sie enthalten ätherische Öle und bioaktive Wirkstoffe, die Atemwege und Haut sensibilisieren können. Sie sind organische Stäube mit einem realen Explosionsrisiko. Und ihre Partikelgröße liegt häufig im alveolengängigen Bereich, sodass sie tief in die Lunge eindringen.

Viele Gewürze enthalten Verbindungen wie Capsaicin, Zimtaldehyd oder Eugenol. Diese Stoffe sind biologisch aktiv und können bereits bei geringen Konzentrationen Reizungen der Schleimhäute, Husten, Asthma oder allergische Reaktionen auslösen. Beschäftigte, die täglich mit Chili-, Zimt- oder Nelkenpulver arbeiten, entwickeln häufig berufliche Sensibilisierungen.

Hinzu kommt das Explosionsrisiko. Organische Stäube aus der Lebensmittelverarbeitung, darunter Gewürzstäube, sind in der Regel brennbar und können bei bestimmten Konzentrationen in der Luft explodieren. Die Einteilung erfolgt über den KSt-Wert nach GESTIS-STAUB-EX: Stäube mit einem KSt-Wert über 0 bar·m/s und einem Druckaufbau von mehr als 0,5 bar über dem Ausgangsdruck gelten als staubexplosionsfähig. Konkrete KSt-Werte für einzelne Gewürze sind dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt oder der GESTIS-STAUB-EX-Datenbank des IFA zu entnehmen.

Die Kombination aus gesundheitlicher Wirkung und Explosionsgefahr macht Gewürzstaub zu einem Schadstoff, der sowohl nach Gefahrstoffverordnung als auch nach ATEX-Richtlinie bewertet werden muss.

Welche Staubklassen gelten für Gewürz- und Aromastäube?

Für die Absaugung von Gewürz- und Aromastäuben gilt die Geräteklasse nach DIN EN IEC 60335-2-69. Welche Staubklasse erforderlich ist, richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Staubs: Staubklasse L für Stäube mit AGW über 1 mg/m³, Staubklasse M ab einem AGW von 0,1 mg/m³ und Staubklasse H bei AGW unter 0,1 mg/m³ oder bei krebserzeugenden Stäuben.

Für allgemeinen organischen Staub ohne spezifischen Stoff-AGW gilt der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900: 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion (A-Fraktion) und 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Fraktion). Der A-Wert von 1,25 mg/m³ ist seit dem 14. Februar 2014 gültig. Der frühere Wert von 3 mg/m³ ist veraltet und darf nicht mehr verwendet werden.

Enthält ein Gewürzstaub krebserzeugende Bestandteile, gibt es keinen AGW, sondern das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910 mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. In diesem Fall ist Staubklasse H verpflichtend. Für Geräte der Staubklasse H nach DIN EN IEC 60335-2-69 gilt ein maximaler Durchlassgrad von 0,005 %. In der Praxis wird das über Schwebstoffstufen der Klasse H13/H14 nach DIN EN 1822 erreicht, die Staubklasse selbst schreibt aber keine Filtermedienklasse vor.

Wichtig: Die Abscheideklassen W1/W2/W3 nach DIN EN ISO 21904-2 gelten ausschließlich für Schweißrauch. Sie sind für Gewürzstaub nicht anwendbar. Für Lebensmittelstaub gelten die Anforderungen nach GefStoffV sowie TRGS 504 und TRGS 900.

Wie unterscheiden sich Gewürzstäube von anderen Lebensmittelstäuben?

Gewürzstäube unterscheiden sich von anderen Lebensmittelstäuben vor allem durch ihre hohe Wirkstoffkonzentration und ihre bioaktiven Inhaltsstoffe. Während Mehl- oder Zuckerstaub primär durch ihre Explosionsfähigkeit und allergene Proteine auffallen, enthalten Gewürzstäube zusätzlich ätherische Öle, Phenole und Alkaloide, die bereits in niedrigen Konzentrationen Schleimhäute reizen oder Sensibilisierungen auslösen.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Partikelgröße. Fein vermahlene Gewürze wie Paprika, Pfeffer oder Kurkuma erzeugen einen hohen Anteil an A-Fraktion (alveolengängige Partikel unter 10 µm). Diese Partikel werden nicht durch die oberen Atemwege gefiltert und gelangen direkt in die Alveolen.

Mehlstaub ist in Deutschland als krebsverdächtig eingestuft und unterliegt einem spezifischen AGW. Für viele Gewürzstäube fehlen hingegen eigene AGW-Werte, sodass der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900 greift. Das bedeutet nicht, dass sie weniger gefährlich sind. Es bedeutet, dass die Gefährdungsbeurteilung die spezifischen Inhaltsstoffe und deren Wirkungen einzeln bewerten muss.

Typische Herausforderung: Bei Mischgewürzen sind mehrere Wirkstoffe gleichzeitig vorhanden. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle relevanten Inhaltsstoffe erfassen und den jeweils strengsten Grenzwert als Maßstab nehmen.

Welche Absaugtechnik eignet sich für Gewürz- und Aromastäube?

Für die Absaugung von Gewürz- und Aromastäuben eignen sich in der Regel Entstauber mit Trockenfiltrierung der Staubklasse M oder H, je nach AGW des Staubs. Bei explosionsfähigen Stäuben muss die Anlage zusätzlich ATEX-konform ausgelegt sein. Die Erfassung erfolgt direkt an der Entstehungsquelle, also an Abfüllstationen, Mühlen, Mischern oder Siebmaschinen.

Folgende technische Anforderungen sind bei der Auslegung zu berücksichtigen:

  • ATEX-Konformität: Bei staubexplosionsfähigen Gewürzstäuben muss die gesamte Anlage einschließlich Motor, Gehäuse und elektrischer Komponenten für die entsprechende Explosionsschutzzone ausgelegt sein.
  • Filterabreinigung: Gewürzstäube setzen sich durch ätherische Öle und Feuchtigkeit schnell auf Filteroberflächen ab. Automatische Druckluftreinigung verlängert die Standzeit und sichert den Volumenstrom.
  • Materialauswahl: Edelstahl oder lebensmitteltaugliche Beschichtungen sind bei direktem Kontakt mit Gewürzstäuben zu bevorzugen, um Kontaminationen und Korrosion zu vermeiden.
  • Rückführung oder Fortluft: Bei krebserzeugenden Bestandteilen im Staub sind die Anforderungen der TRGS 560 zur Luftrückführung zu beachten.
  • Erfassungselemente: Absaughauben, Einhausungen oder integrierte Absaugungen an Maschinen sichern eine hohe Erfassungsrate direkt an der Quelle.

Zentrale Absauganlagen bieten sich an, wenn mehrere Arbeitsstationen gleichzeitig betrieben werden. Der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl. Ein GZF von 0,6 erlaubt eine bis zu 40 % kleinere Anlagendimensionierung.

Was sind typische Fehler bei der Absaugung von Gewürzstäuben?

Typische Fehler bei der Absaugung von Gewürzstäuben sind: falsche Staubklasse gewählt, fehlende ATEX-Auslegung, unzureichende Erfassung an der Quelle und das Fehlen einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung. Diese Fehler führen zu Grenzwertüberschreitungen, erhöhtem Explosionsrisiko und im Schadensfall zu rechtlichen Konsequenzen.

Im Einzelnen treten folgende Fehler häufig auf:

  • Staubklasse zu niedrig gewählt: Entstauber der Staubklasse L reichen für feine Gewürzstäube mit niedrigem AGW nicht aus. Die Staubklasse muss auf Basis des tatsächlichen AGW des jeweiligen Staubs gewählt werden.
  • ATEX-Anforderungen ignoriert: Viele Betreiber unterschätzen das Explosionspotenzial organischer Lebensmittelstäube. Ohne ATEX-konforme Anlage drohen behördliche Auflagen und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen.
  • Erfassung zu weit von der Quelle: Absaugöffnungen, die zu weit von der Staubentstehung entfernt sind, erfassen nur einen Teil des Staubs. Der Rest verteilt sich im Raum.
  • Veralteten A-Staub-Grenzwert verwendet: Der A-Fraktion-Grenzwert liegt seit 2014 bei 1,25 mg/m³. Der frühere Wert von 3 mg/m³ darf nicht mehr als Planungsgrundlage dienen.
  • Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung: Ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung fehlt die Grundlage für die richtige Geräte- und Filterauswahl.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Welche Normen und Vorschriften gelten für Gewürzstaub am Arbeitsplatz?

Für Gewürzstaub am Arbeitsplatz gelten die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die TRGS 900 für Arbeitsplatzgrenzwerte, die TRGS 504 für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub sowie bei krebserzeugenden Bestandteilen die TRGS 910. Für explosionsfähige Stäube gilt zusätzlich die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

  • GefStoffV: Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.
  • TRGS 900: Enthält die Arbeitsplatzgrenzwerte. Für allgemeinen organischen Staub gilt: A-Fraktion 1,25 mg/m³, E-Fraktion 10 mg/m³.
  • TRGS 504: Regelt Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub und definiert Schutzmaßnahmen.
  • TRGS 910: Gilt bei krebserzeugenden Bestandteilen im Staub. Definiert Akzeptanz- und Toleranzkonzentration und verlangt bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration einen Maßnahmenplan.
  • TRGS 727: Regelt die Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen, relevant bei explosionsfähigen Stäuben.
  • DIN EN IEC 60335-2-69: Norm für Entstauber und Industriesauger, definiert die Geräteklassen L, M und H.
  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU: Gilt für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen.
  • DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung und lufttechnische Maßnahmen.

Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Parameter für typische Gewürz- und Aromastäube:

  • Werkstoff/Staub: Allgemeiner Gewürzstaub | Schadstoff: organischer Feinstaub (A/E-Fraktion) | Regelwerk: TRGS 900, TRGS 504 | Empfohlene Staubklasse: M oder H je nach AGW
  • Werkstoff/Staub: Chili, Paprika (Capsaicin-haltig) | Schadstoff: sensibilisierender Feinstaub | Regelwerk: GefStoffV, TRGS 900 | Empfohlene Staubklasse: M oder H
  • Werkstoff/Staub: Zimt (Zimtaldehyd) | Schadstoff: sensibilisierender, potenziell allergener Staub | Regelwerk: GefStoffV, TRGS 900 | Empfohlene Staubklasse: M oder H
  • Werkstoff/Staub: Explosionsfähiger Gewürzstaub | Schadstoff: brennbarer organischer Staub | Regelwerk: ATEX 2014/34/EU, BetrSichV, TRGS 727 | Empfohlene Staubklasse: ATEX-konforme Anlage, Staubklasse M oder H

Die konkrete Staubklasse und die ATEX-Zone werden immer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Pauschale Empfehlungen ohne Kenntnis des spezifischen Staubs und der Prozessbedingungen sind nicht zulässig.

Wie ULMATEC bei der Absaugung von Gewürzstaub unterstützt

Für Betreiber in der Gewürzverarbeitung, die Lebensmittelstaub sicher und normkonform absaugen müssen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu. Hergestellt in Deutschland, ausgelegt nach den geltenden Normen.

Konkret bedeutet das:

  • Auslegung der Entstauber nach Staubklasse M oder H gemäß DIN EN IEC 60335-2-69, abgestimmt auf den AGW des jeweiligen Gewürzstaubs
  • ATEX-konforme Ausführung für explosionsfähige organische Stäube, einschließlich Zoneneinteilung und Geräteauswahl
  • Erfassungslösungen direkt an Mühlen, Mischern, Abfüllstationen und Siebmaschinen für hohe Erfassungsgrade an der Quelle
  • Zentrale Absauganlagen für Mehrplatzanwendungen, ausgelegt mit Gleichzeitigkeitsfaktor für bis zu 40 % kleinere Anlagendimensionierung
  • Filterauswahl aus über 100 Filterkombinationen, abgestimmt auf Partikelgröße, Feuchtigkeit und ätherische Öle im Staub
  • Vollständige technische Dokumentation für Gefährdungsbeurteilung, BG-Prüfung und Behördennachweis

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine normkonforme Absauglösung für Gewürzstaub benötigen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Prozess. Wir melden uns mit einer konkreten Auslegungsempfehlung.

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