Welche Emissionen entstehen beim Bearbeiten von Weißmetalllagern und Lagerwerkstoffen?

Daniel Ehrhardt ·
Behandschuhte Hände eines Schlossers beim Schleifen eines Metalllagers auf einer Drehmaschine, Metallstaub verteilt sich in der Luft.

Beim Bearbeiten von Weißmetalllagern und anderen Lagerwerkstoffen entstehen gesundheitsgefährdende Dämpfe, Rauche und Feinstäube. Die genaue Zusammensetzung hängt vom Werkstoff und vom Prozess ab: Schmelzen und Gießen erzeugen metallische Dämpfe, mechanische Bearbeitung erzeugt Feinstaub und Aerosole. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Emissionen, Grenzwerten und Schutzmaßnahmen bei der Lagerbearbeitung.

Welche Schadstoffe entstehen beim Schmelzen und Gießen von Weißmetall?

Beim Schmelzen und Gießen von Weißmetall entstehen vor allem metallische Dämpfe und Oxide aus Blei, Zinn, Antimon und Kupfer. Diese Metalle verdampfen bei Prozesstemperaturen teilweise bereits unterhalb ihres Siedepunkts und kondensieren in der Raumluft zu ultrafeinen Partikeln mit Durchmessern unter 1 µm. Diese Partikel sind lungengängig und besonders gefährlich.

Weißmetall ist eine Lagerlegierung auf Zinn- oder Bleibasis, auch als Babbittmetall bekannt. Die typische Zusammensetzung enthält Zinn (Sn), Blei (Pb), Antimon (Sb) und Kupfer (Cu) in unterschiedlichen Anteilen. Jeder dieser Bestandteile bringt beim thermischen Prozess spezifische Emissionen mit sich:

  • Bleidämpfe und Bleioxide: Blei verdampft bereits ab etwa 550 °C merklich. Beim Gießen entstehen Bleioxide (PbO), die als Feinstaub in der Atemluft schweben.
  • Zinnoxide: Zinn oxidiert an der Schmelzoberfläche und bildet SnO- und SnO₂-Partikel.
  • Antimonoxide: Antimon bildet beim Erhitzen Sb₂O₃, das als weißer Rauch sichtbar sein kann und als möglicherweise krebserzeugend eingestuft ist.
  • Kupferoxide: In kupferhaltigen Legierungen entstehen CuO-Partikel, die Reizungen der Atemwege verursachen können.

Typische Herausforderung: Die Emissionen entstehen diffus an der gesamten Schmelzoberfläche und beim Eingießen in die Form. Ohne gezielte Erfassung direkt an der Entstehungsquelle verteilen sich diese Schadstoffe schnell im gesamten Arbeitsbereich.

Wie gefährlich sind Weißmetall-Dämpfe für die Gesundheit?

Weißmetall-Dämpfe sind je nach Zusammensetzung akut und chronisch gesundheitsschädlich. Besonders Blei-Emissionen gelten als reproduktionstoxisch und nervenschädigend, Antimonoxide als möglicherweise krebserzeugend. Selbst kurzzeitige Exposition gegenüber erhöhten Konzentrationen kann zu Symptomen wie Metallfieber, Übelkeit und Kopfschmerzen führen.

Die gesundheitlichen Risiken lassen sich nach Schadstoff differenzieren:

  • Blei: Chronische Bleiexposition schädigt das Nervensystem, die Nieren und das Blutbild. Blei ist reproduktionstoxisch (Kategorie 1A nach CLP-Verordnung). Es gibt keinen sicheren Grenzwert ohne Gesundheitsrisiko.
  • Antimon: Antimontrioxid (Sb₂O₃) ist von der IARC als möglicherweise krebserzeugend (Gruppe 2B) eingestuft. Akute Exposition reizt Atemwege und Schleimhäute.
  • Zinn: Anorganische Zinnverbindungen gelten als weniger toxisch, können aber bei hohen Konzentrationen Reizungen verursachen.
  • Kupfer: Kupferrauch kann Metallfieber auslösen, einen grippeähnlichen Zustand mit Fieber, Schüttelfrost und Gliederschmerzen.

Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die regelmäßig und über längere Zeiträume mit dem Schmelzen, Gießen oder Nachbearbeiten von Weißmetalllagern zu tun haben. Eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG ist für jeden Betrieb mit diesen Prozessen Pflicht und bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen.

Welche Emissionen entstehen beim mechanischen Bearbeiten von Lagerwerkstoffen?

Beim mechanischen Bearbeiten von Lagerwerkstoffen wie Drehen, Fräsen, Schleifen oder Bohren entstehen metallische Feinstäube und Aerosole. Die Partikelgröße und Zusammensetzung hängen vom Werkstoff und der Bearbeitungsart ab. Schleifprozesse erzeugen besonders feine Partikel, die tief in die Lunge eindringen können.

Je nach Bearbeitungsverfahren unterscheiden sich Emissionsart und Menge erheblich:

  • Drehen und Fräsen: Es entstehen vor allem gröbere Späne und Metallstäube. Bei blei- oder antimonsulfidhaltigen Lagerwerkstoffen (z. B. Gleitlager mit Festschmierstoffzusätzen) können auch feinere toxische Partikel freigesetzt werden.
  • Schleifen: Schleifprozesse erzeugen ultrafeine Partikel unter 10 µm (PM10) und Partikel unter 2,5 µm (PM2,5), die die Lungenalveolen erreichen. Zusätzlich entstehen Schleifmittelpartikel aus Korund oder Siliziumkarbid.
  • Nassbearbeitung mit Kühlschmierstoff: Bei Einsatz von Kühlschmierstoffen entstehen zusätzlich Ölnebel und Aerosole, die metallische Partikel gebunden transportieren und eigene Gesundheitsrisiken mitbringen.
  • Bohren und Reiben: Erzeugen vergleichsweise weniger Feinstaub, aber bei bleihaltigem Weißmetall dennoch relevante Bleipartikelkonzentrationen.

Für Betreiber in der Lager- und Gleitlagerfertigung, die bleihaltige Lagerwerkstoffe mechanisch bearbeiten, gilt das Minimierungsgebot nach TRGS 505 (Blei). Das bedeutet: Emissionen sind so weit wie technisch möglich zu reduzieren, unabhängig davon, ob der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) eingehalten wird. Informationen zu industriellen Absauganwendungen helfen bei der Auswahl geeigneter Erfassungssysteme.

Welche Normen und Grenzwerte gelten für Weißmetall-Emissionen am Arbeitsplatz?

Für Weißmetall-Emissionen gelten in Deutschland mehrere verbindliche Grenzwerte und Regelwerke. Maßgeblich sind die TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte), TRGS 505 (Blei) und die DGUV-Vorschriften. Die Grenzwerte für die enthaltenen Metalle sind teils sehr niedrig und erfordern zuverlässige Absaugtechnik.

Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick:

  • Blei (Pb): Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900: 0,1 mg/m³ (einatembare Fraktion). Zusätzlich gilt das Minimierungsgebot nach TRGS 505 ohne Unterschreitung eines sicheren Grenzwerts.
  • Antimon (Sb): AGW nach TRGS 900: 0,1 mg/m³ (einatembare Fraktion). Antimontrioxid unterliegt als möglicherweise krebserzeugender Stoff dem Minimierungsgebot.
  • Zinn (Sn): AGW nach TRGS 900: 2 mg/m³ (einatembare Fraktion).
  • Kupfer (Rauch): AGW nach TRGS 900: 0,1 mg/m³.
  • Allgemeiner Staubgrenzwert (A-Staub): 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion, 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Staub).

Nach DGUV Regel 109-002 sind bei Gieß- und Schmelzprozessen wirksame Lüftungs- und Absaugmaßnahmen Pflicht. Absauganlagen für Schweißrauch müssen nach DIN EN ISO 21904 geprüft und zertifiziert sein (W3-Zertifizierung für krebserzeugende oder reproduktionstoxische Schweißrauche). Für Absauganlagen bei Gieß- und Schmelzprozessen mit krebserzeugenden oder reproduktionstoxischen Metallstäuben gelten die Anforderungen der GefStoffV sowie TRGS 504, TRGS 528 und TRGS 560 in Verbindung mit den DGUV-Regelwerken. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Wie lassen sich Emissionen bei der Lagerbearbeitung wirksam absaugen?

Emissionen bei der Lagerbearbeitung lassen sich durch quellnahe Erfassung, geeignete Filterung und ausreichenden Volumenstrom wirksam kontrollieren. Der Grundsatz lautet: Erfassen vor Verteilen. Je näher die Absaugung an der Entstehungsquelle ansetzt, desto geringer der erforderliche Volumenstrom und desto höher die Wirksamkeit.

Die Wahl der richtigen Absaugtechnik hängt vom Prozess und den emittierten Stoffen ab:

  • Schmelzen und Gießen: Erfassung über Absaughauben oder Seitenzugabsaugungen direkt am Schmelzofen oder an der Gießstation. Bei bleihaltigen Schmelzen sind Filteranlagen mit HEPA-Endstufe (H14 nach EN 1822) erforderlich, um Partikel unter 0,3 µm sicher abzuscheiden.
  • Schleifen und Drehen: Maschinennahe Erfassung über Absaugdüsen oder Einhausungen. Bei trockener Bearbeitung bleihaltiger Werkstoffe: Entstauber mit geeigneter Filterklasse gemäß GefStoffV und TRGS 504/560 sowie den DGUV-Anforderungen für krebserzeugende und reproduktionstoxische Stäube.
  • Nassbearbeitung: Ölnebelabscheider für Kühlschmierstoff-Aerosole, kombiniert mit Feinstaubfilterung für metallische Partikel.
  • Hallenlüftung: Bei diffusen Emissionsquellen oder großen Gießereiflächen ergänzend Hallenlüftungssysteme einsetzen, die Schadstoffe aus dem Atembereich der Beschäftigten ableiten.

Grundlage jeder Auslegung ist die Gefährdungsbeurteilung: Sie definiert, welche Schadstoffe in welchen Konzentrationen entstehen, und bestimmt damit Volumenstrom, Filterklasse und Anlagentyp. Einen Überblick über verfügbare Absaug- und Filtersysteme gibt das Produktportfolio.

So unterstützt ULMATEC bei Emissionen aus der Lagerbearbeitung

Wir analysieren bei ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Für Betreiber in der Lager- und Gleitlagerfertigung, die bleihaltige oder antimonhaltige Werkstoffe schmelzen, gießen oder mechanisch bearbeiten, bieten wir konkret:

  • Absauganlagen mit HEPA-Filterstufen für Partikel unter 0,3 µm bei bleihaltigen Schmelzprozessen
  • Entstauber für krebserzeugende und reproduktionstoxische Stäube gemäß GefStoffV sowie TRGS 504/528/560 und den DGUV-Anforderungen
  • Ölnebelabscheider für Nassbearbeitungsprozesse mit Kühlschmierstoff-Aerosolen
  • Hallenlüftungssysteme für großflächige Gießerei- und Bearbeitungsbereiche
  • Zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h in den Größen S bis XXL
  • Technische Dokumentation für BG-Prüfungen und Nachweise gegenüber Behörden
  • Förderfähige Anlagen nach BAFA- und KfW-Programmen zur Senkung der Investitionskosten

Haben Sie Fragen zur richtigen Absaugtechnik für Ihre Lagerbearbeitung? Kontaktieren Sie uns direkt, wir beraten Sie technisch konkret auf Basis Ihrer Prozesse und Werkstoffe. Weitere Informationen zu unserem gesamten Spektrum an Absauganlagen finden Sie auf unserer Website.

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