Welche Filterklasse ist für Kunststoffstaub am Arbeitsplatz vorgeschrieben? > ULMATEC Filtration

Welche Filterklasse ist für Kunststoffstaub am Arbeitsplatz vorgeschrieben?

Daniel Ehrhardt ·

Für die Absaugung von Kunststoffstaub am Arbeitsplatz ist in den meisten Fällen mindestens die Filterklasse M (mittlere Gefährdung) vorgeschrieben. Bei bestimmten Kunststoffen, die krebserzeugende oder besonders feine Partikel freisetzen, kann die Filterklasse H (hohe Gefährdung) erforderlich sein. Welche Klasse konkret gilt, hängt vom verarbeiteten Werkstoff, dem Prozess und der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 900 und DGUV-Vorschriften ab. Die folgenden Abschnitte erklären die wichtigsten Entscheidungskriterien.

Welche Staubklasse gilt für Kunststoffstaub?

Kunststoffstaub wird je nach Gefährdungspotenzial in die Staubklassen L, M oder H eingestuft. Die meisten thermoplastischen Kunststoffe wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder Polyamid (PA) fallen unter Staubklasse M. Enthält der Kunststoff krebserzeugende Zusätze oder entstehen beim Bearbeiten gefährliche Zersetzungsprodukte, gilt Staubklasse H.

Die Einstufung richtet sich nach dem Allgemeinen Staubgrenzwert (ASGW) der TRGS 900. Dieser liegt bei 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) und bei 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Staub). Kunststoffstaub, der diesen Grenzwert unterschreitet und keine krebserzeugenden Eigenschaften besitzt, wird als M-Staub eingestuft.

Typische Prozesse, bei denen Kunststoffstaub entsteht, sind Schleifen, Fräsen, Sägen, Bohren und Trennen von Kunststoffbauteilen. Bei thermischen Prozessen wie Laserschneiden oder Schweißen von Kunststoff entstehen zusätzlich Dämpfe und Aerosole, die eine gesonderte Bewertung erfordern. Für industrielle Absauganwendungen ist die genaue Prozessanalyse daher der erste Schritt.

Welche Filterklassen sind bei der Absaugung von Kunststoffstaub vorgeschrieben?

Bei der Absaugung von Kunststoffstaub schreibt die DGUV Regel 109-001 in Verbindung mit der DIN EN 60335-2-69 mindestens die Filterklasse M vor, wenn der Staub unter den Allgemeinen Staubgrenzwert fällt. Filterklasse M bedeutet, dass das Absauggerät mindestens 99,9 % der aufgenommenen Partikel zurückhalten muss. Bei krebserzeugenden Stäuben ist Filterklasse H mit einem Abscheidegrad von mindestens 99,995 % vorgeschrieben.

Die drei Filterklassen im Überblick:

  • Klasse L (Low): Geeignet für Stäube mit einem Grenzwert über 1 mg/m³, die keine besonderen Gesundheitsgefahren darstellen. Für die meisten Kunststoffstäube nicht ausreichend.
  • Klasse M (Medium): Pflicht bei Kunststoffstäuben, die den Allgemeinen Staubgrenzwert (A-Staub: 1,25 mg/m³) einhalten, aber gesundheitsschädlich sein können. Abscheidegrad mindestens 99,9 %.
  • Klasse H (High): Pflicht bei krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Stäuben sowie bei Stäuben mit einem Grenzwert unter 0,1 mg/m³. Abscheidegrad mindestens 99,995 %.

Betriebe, die Kunststoffe mit Glasfaser-, Kohlefaser- oder anderen Mineralfaserverstärkungen bearbeiten, müssen besonders sorgfältig prüfen. Faserverstärkte Kunststoffe (GFK, CFK) erzeugen beim Schleifen oder Sägen lungengängige Fasern, die je nach Faserlänge und Durchmesser als krebsverdächtig eingestuft werden können. In diesen Fällen ist häufig Filterklasse H erforderlich.

Wann ist eine H-Klasse-Filteranlage für Kunststoffe erforderlich?

Eine H-Klasse-Filteranlage ist bei Kunststoffstaub immer dann erforderlich, wenn der verarbeitete Werkstoff krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Eigenschaften aufweist oder wenn die Bearbeitung solche Stoffe freisetzt. Das gilt insbesondere für bestimmte Epoxidharze, PVC-haltige Materialien mit Weichmachern sowie faserverstärkte Kunststoffe mit lungengängigen Fasern.

Konkrete Situationen, in denen die H-Klasse vorgeschrieben ist:

  • Bearbeitung von CFK (kohlefaserverstärkter Kunststoff) durch Schleifen, Sägen oder Fräsen
  • Thermische Zersetzung von PVC, bei der Chlorwasserstoff (HCl) und andere Zersetzungsprodukte entstehen
  • Epoxidharze mit krebserzeugenden Härterkomponenten
  • Kunststoffe mit Flammschutzmitteln auf Basis halogenierter Verbindungen
  • Bearbeitung von Kunststoffen, die Schwermetallpigmente oder andere CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) enthalten

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 6 GefStoffV ist die rechtliche Grundlage für die Entscheidung. Sie muss vor dem Einsatz einer Absauganlage vorliegen und dokumentiert werden. Ohne eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist keine rechtssichere Auswahl der Filterklasse möglich.

Wichtig: Bei krebserzeugenden Stäuben gilt das Minimierungsgebot nach TRGS 910. Das bedeutet, die Exposition muss so weit wie technisch möglich reduziert werden, auch wenn der Grenzwert theoretisch eingehalten wird. Absauganlagen für diese Anwendungen müssen die Anforderungen der Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69 erfüllen.

Was passiert, wenn die falsche Filterklasse eingesetzt wird?

Wer eine zu niedrige Filterklasse einsetzt, gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten und verstößt gegen geltendes Arbeitsschutzrecht. Eine L-Klasse-Anlage, die für M-Staub ausgelegt sein müsste, scheidet zu viele Partikel nicht ab. Die Raumluft bleibt kontaminiert, obwohl eine Absaugung betrieben wird.

Die rechtlichen Folgen sind erheblich. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Weitere Konsequenzen einer falschen Filterklasse:

  • Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Meldepflicht gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft bei Berufskrankheiten
  • Ungültige Betriebsgenehmigung der Absauganlage
  • Erhöhtes Risiko für Berufskrankheiten wie Lungenerkrankungen bei langjähriger Exposition
  • Mögliche Produktionsstopps durch behördliche Anordnung

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Betriebe setzen eine L-Klasse-Anlage ein, weil der Kunststoff auf den ersten Blick harmlos wirkt. Erst bei einer Prüfung oder einem Schadensfall stellt sich heraus, dass der Werkstoff Additive oder Füllstoffe enthält, die eine höhere Filterklasse erfordert hätten. Die Gefährdungsbeurteilung muss daher den tatsächlichen Werkstoff, nicht nur den Basiskunststoff, bewerten.

Wie wählt man die richtige Absauganlage für Kunststoffstaub aus?

Die Auswahl der richtigen Absauganlage für Kunststoffstaub folgt einem strukturierten Prozess: Erst den Werkstoff und Prozess analysieren, dann die Filterklasse festlegen, anschließend den erforderlichen Volumenstrom berechnen und schließlich die passende Anlagentechnik auswählen. Grundlage ist immer die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.

Die wichtigsten Auswahlkriterien im Überblick:

  1. Werkstoff und Prozess bestimmen: Welcher Kunststoff wird bearbeitet? Welches Verfahren wird eingesetzt (Schleifen, Fräsen, Sägen, thermische Bearbeitung)? Enthält der Werkstoff Füllstoffe, Fasern oder Additive?
  2. Filterklasse festlegen: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der TRGS 900 die erforderliche Staubklasse (L, M oder H) bestimmen.
  3. Volumenstrom berechnen: Den notwendigen Luftvolumenstrom je Absaugstelle ermitteln. Bei mehreren Absaugstellen kann ein Gleichzeitigkeitsfaktor die Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren.
  4. Anlagentyp wählen: Mobile Absauggeräte für flexible Einzelarbeitsplätze oder zentrale Absauganlagen für mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig.
  5. Filterkombination auswählen: Je nach Staub-Aerosol-Gemisch kann eine Kombination aus Vorfilter, Hauptfilter und Nachfilter sinnvoll sein.

Für reaktiven Kunststoffstaub, etwa bei der Bearbeitung von Materialien mit metallischen Füllstoffen wie Aluminium oder Magnesium, sollte zusätzlich der Einsatz eines Nassabscheiders geprüft werden. Nassabscheider reduzieren das Brandrisiko bei reaktiven Partikeln zuverlässig.

Bei der Planung einer mobilen oder stationären Absauganlage sollte außerdem geprüft werden, ob eine Wärmerückgewinnung integriert werden kann. Gerade bei großen Hallenlüftungsanlagen lassen sich so Energiekosten dauerhaft senken.

Wie ULMATEC bei der Filterklassenauswahl für Kunststoffstaub unterstützt

Für Betriebe, die Kunststoffe bearbeiten und die richtige Absauglösung suchen, analysiert ULMATEC den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Was ULMATEC konkret bietet:

  • Auslegung der Filterklasse auf Basis der Gefährdungsbeurteilung (M- oder H-Klasse nach DGUV und TRGS)
  • Auswahl aus über 100 Filterkombinationen für Stäube, Aerosole und Dämpfe
  • Zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h in den Größen S bis XXL
  • H-Klasse-zertifizierte Anlagen nach DIN EN 60335-2-69 für krebserzeugende Stäube
  • Förderfähige Systeme nach BAFA und KfW inklusive technischer Dokumentation
  • Integration von Wärmerückgewinnung und Hallenlüftung in die Absauganlage

Wenn Sie unsicher sind, welche Filterklasse für Ihren Kunststoffbearbeitungsprozess vorgeschrieben ist, sprechen Sie uns direkt an. Einen umfassenden Überblick über das gesamte Spektrum an ULMATEC-Absauganlagen finden Sie auf unserer Website. Über unsere Kontaktseite erreichen Sie unsere Spezialisten für eine technische Erstberatung.

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