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Welche Kunststoffpulver gelten als explosionsfähig?

Daniel Ehrhardt ·

Viele Kunststoffpulver sind explosionsfähig, wenn sie als feiner Staub in der Luft aufgewirbelt werden und eine ausreichende Konzentration erreichen. Entscheidend ist dabei der sogenannte KSt-Wert: Überschreitet der Druckaufbau bei einer Zündung mehr als 0,5 bar über dem Ausgangsdruck, gilt ein Staub nach der Klassifikation des IFA GESTIS-STAUB-EX als staubexplosionsfähig. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Explosionsrisiken bei Kunststoffstaub, zu Messverfahren und zu den geltenden Schutzanforderungen.

Wann wird Kunststoffstaub zur Explosionsgefahr?

Kunststoffstaub wird zur Explosionsgefahr, wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: feiner Staub in ausreichender Konzentration, Sauerstoff, eine Zündquelle und eine geschlossene oder teilgeschlossene Umgebung. Liegt der Druckaufbau bei einer Zündung über 0,5 bar, gilt der Staub als staubexplosionsfähig.

Typische Auslöser für explosionsfähige Staubatmosphären in der Kunststoffverarbeitung sind Schleif-, Fräs- und Spritzgussprozesse sowie Förder- und Siebvorgänge. Dabei entstehen feine Partikel, die sich in der Luft verteilen. Je feiner die Partikel und je höher die Konzentration, desto größer ist das Explosionsrisiko.

Für die Zoneneinteilung gilt nach GefStoffV Anhang I Nr. 1.7:

  • Zone 20: Explosionsfähige Staubatmosphäre ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.
  • Zone 21: Explosionsfähige Staubatmosphäre tritt im Normalbetrieb gelegentlich auf.
  • Zone 22: Explosionsfähige Staubatmosphäre tritt im Normalbetrieb normalerweise nicht auf, wenn doch, dann nur selten und kurzzeitig.

Wichtig: Bei der Zoneneinteilung sind nicht nur aufgewirbelte Staubwolken zu berücksichtigen, sondern auch Staubablagerungen. Abgelagerter Staub kann durch Erschütterungen oder Luftbewegungen erneut aufgewirbelt werden und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen.

Welche Kunststoffarten haben das höchste Explosionspotenzial?

Kunststoffe mit hohem Kohlenstoffgehalt, niedrigem Zündpunkt und sehr feiner Partikelgröße weisen das höchste Explosionspotenzial auf. Dazu zählen vor allem Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) und Epoxidharze, die in pulverförmiger Form besonders reaktiv sind.

Entscheidend für das Explosionspotenzial eines Kunststoffpulvers sind mehrere Faktoren:

  • Partikelgröße: Feinere Partikel haben eine größere Oberfläche pro Masseneinheit und reagieren schneller mit Sauerstoff.
  • Feuchtigkeit: Trockene Stäube sind deutlich reaktiver als feuchte.
  • Chemische Zusammensetzung: Kunststoffe mit hohem Energiegehalt und niedrigem Zündpunkt sind gefährlicher.
  • Additive und Füllstoffe: Manche Zusatzstoffe erhöhen die Explosionsgefahr zusätzlich.

Besondere Vorsicht gilt bei Pulverlacken und duroplastischen Harzen, die in der Oberflächentechnik und im Formenbau eingesetzt werden. Diese Materialien werden häufig in feiner Körnung verarbeitet und erzeugen dabei explosionsfähige Staubatmosphären. Den genauen KSt-Wert für ein spezifisches Material entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers oder der Datenbank GESTIS-STAUB-EX des IFA.

Welche Kunststoffpulver gelten als weniger gefährlich?

Kunststoffpulver mit hohem Chlor- oder Fluoranteil, wie PVC oder PTFE, gelten im Vergleich zu reinen Kohlenwasserstoffpolymeren als weniger explosionsgefährlich. Dennoch darf kein Kunststoffstaub pauschal als ungefährlich eingestuft werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung auf Basis aktueller Messdaten durchzuführen.

PVC enthält Chlor, das als Flammhemmer wirkt und die Zündfähigkeit des Staubs reduziert. PTFE ist aufgrund seiner chemischen Stabilität schwer entflammbar. Dennoch gilt: Auch diese Stäube können unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei sehr feiner Körnung oder in Kombination mit anderen brennbaren Stäuben, ein Explosionsrisiko darstellen.

Die Einstufung als “weniger gefährlich” entbindet Betreiber nicht von ihrer Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV. Erst eine messtechnisch belegte Bewertung des KSt-Werts und der Mindestzündenergie erlaubt eine fundierte Aussage über das tatsächliche Risiko eines spezifischen Pulvers unter den konkreten Prozessbedingungen.

Wie wird die Explosionsgefahr von Kunststoffstaub gemessen?

Die Explosionsgefahr von Kunststoffstaub wird über den KSt-Wert und den maximalen Explosionsdruck (pmax) gemessen. Der KSt-Wert beschreibt den normierten Druckanstieg in bar·m/s und wird in einer standardisierten Prüfapparatur ermittelt.

Die Einteilung in Staubexplosionsklassen nach IFA GESTIS-STAUB-EX erfolgt auf Basis des KSt-Werts:

  • St 1: KSt-Wert zwischen über 0 und 200 bar·m/s
  • St 2: KSt-Wert zwischen über 200 und 300 bar·m/s
  • St 3: KSt-Wert über 300 bar·m/s

Ein Staub gilt als staubexplosionsfähig, sobald der Druckaufbau mehr als 0,5 bar über dem Ausgangsdruck liegt. Der KSt-Wert ist produkt- und prüfverfahrensspezifisch. Er darf nicht aus allgemeinen Tabellen übernommen werden, sondern muss dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Materials oder der GESTIS-STAUB-EX-Datenbank entnommen werden.

Zusätzlich zur Explosionsklasse sind für die Auslegung von Schutzmaßnahmen folgende Kenngrößen relevant:

  • Mindestzündenergie (MZE): Die niedrigste Energie, die zur Zündung einer Staubwolke ausreicht.
  • Untere Explosionsgrenze (UEG): Die niedrigste Staubkonzentration, bei der eine Explosion noch möglich ist.
  • Zündtemperatur der Staubwolke und der Staubschicht: Relevant für die Auswahl zulässiger Betriebsmittel.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Welche Schutzmaßnahmen sind bei explosionsfähigem Kunststoffstaub vorgeschrieben?

Bei explosionsfähigem Kunststoffstaub sind Betreiber nach GefStoffV und ATEX-Richtlinie verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, Zonen einzuteilen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Maßnahmen folgen dem Vorrang: Vermeiden vor Verhindern vor Begrenzen.

Die Schutzmaßnahmen gliedern sich in drei Ebenen:

Primärer Explosionsschutz: Explosionsfähige Atmosphäre vermeiden

Ziel ist es, die Entstehung einer explosionsfähigen Staubatmosphäre zu verhindern. Das gelingt durch eine wirksame Absauganlage direkt an der Entstehungsquelle, durch Inertisierung mit Schutzgas sowie durch minimierte Staubablagerung durch regelmäßige Reinigung.

Sekundärer Explosionsschutz: Zündquellen vermeiden

Können explosionsfähige Atmosphären nicht vollständig ausgeschlossen werden, müssen wirksame Zündquellen verhindert werden. Dazu gehören der Einsatz von ATEX-zertifizierten Betriebsmitteln der Gerätekategorie 1D oder 2D je nach Zone, die Vermeidung elektrostatischer Aufladung durch Erdung und Potenzialausgleich sowie das Verbot offener Flammen und Funken im Gefahrenbereich.

Tertiärer Explosionsschutz: Auswirkungen begrenzen

Wenn weder Atmosphäre noch Zündquellen vollständig ausgeschlossen werden können, müssen konstruktive Maßnahmen die Auswirkungen einer Explosion begrenzen. Dazu zählen explosionsdruckfeste oder explosionsdruckstoßfeste Bauweise von Anlagen, Explosionsentlastung über Berstscheiben oder Klappen sowie Entkopplungssysteme, die eine Flammenübertragung in benachbarte Anlagenteile verhindern.

Für die Auswahl geeigneter Absaugtechnik in Ex-Zonen ist die Staubexplosionsklasse (St 1, St 2 oder St 3) maßgeblich. Entstauber und Absauganlagen, die in Zone 21 oder 22 betrieben werden, müssen der ATEX-Richtlinie entsprechen und für die jeweilige Gerätekategorie zertifiziert sein.

Wie schützt eine Absauganlage vor Staubexplosionen in der Kunststoffverarbeitung?

Eine Absauganlage schützt vor Staubexplosionen, indem sie den Staub direkt an der Entstehungsquelle erfasst, bevor er sich in der Hallenluft verteilen und eine explosionsfähige Konzentration erreichen kann. Damit wirkt sie als primäre Schutzmaßnahme im Sinne des präventiven Explosionsschutzes.

Für den wirksamen Explosionsschutz durch Absaugung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Ausreichender Volumenstrom: Die Absauganlage muss den entstehenden Staub vollständig erfassen. Eine unterdimensionierte Anlage schafft keine sichere Atmosphäre.
  • ATEX-Zertifizierung: Alle Komponenten, die in einer Ex-Zone betrieben werden, müssen für die jeweilige Zone und Gerätekategorie zugelassen sein.
  • Geeignete Filtertechnik: Für Kunststoffstaub aus trockenen Bearbeitungsprozessen gilt die Geräteklasse L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69, abgeleitet vom Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Staubs gemäß TRGS 900.
  • Explosionsschutzmaßnahmen an der Anlage selbst: Für Entstauber in Ex-Zonen sind je nach KSt-Wert Explosionsentlastung, Entkopplung oder explosionsdruckfeste Bauweise erforderlich.
  • Erdung und Potenzialausgleich: Alle leitfähigen Teile der Absauganlage müssen geerdet sein, um elektrostatische Zündquellen auszuschließen.

Für klebrige, reaktive oder elektrostatisch aufladbare Kunststoffstäube können Nassabscheider die geeignete Technologieoption sein, da sie die Staubpartikel unmittelbar binden und so eine Staubwolkenbildung im Gerät selbst verhindern. Die Wahl der richtigen Technologie setzt immer eine Gefährdungsbeurteilung voraus, die den Werkstoff, den Prozess und die Umgebungsbedingungen berücksichtigt.

Wie ULMATEC bei explosionsfähigem Kunststoffstaub unterstützt

Für Betreiber in der Kunststoffverarbeitung, die explosionsfähige Stäube sicher beherrschen müssen, analysieren wir den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:

  • Technische Bewertung Ihres Kunststoffstaubs und Einordnung in die Staubexplosionsklassen St 1 bis St 3 auf Basis von GESTIS-STAUB-EX und Ihrem Sicherheitsdatenblatt
  • Auswahl ATEX-konformer Entstauber der CF-Baureihe (von XS bis XXL) oder Nassabscheider der WE-Baureihe für reaktive oder elektrostatisch aufladbare Stäube
  • Auslegung des erforderlichen Volumenstroms für eine vollständige Quellerfassung, unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) von bis zu 40 %
  • Integration von Explosionsentlastung, Entkopplung und Erdungskonzepten in die Absauganlage
  • Lieferung vollständiger technischer Dokumentation für Ihre Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument
  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Investition über BAFA oder KfW

Sprechen Sie uns an, bevor Sie Ihre nächste Anlage auslegen. Kontaktieren Sie uns direkt, um Ihren Anwendungsfall zu besprechen und eine technisch fundierte Empfehlung für Ihre Absauganlage zu erhalten.

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