Wie gefährlich ist Chrom VI im Schweißrauch beim Edelstahlschweißen? > ULMATEC Filtration

Wie gefährlich ist Chrom VI im Schweißrauch beim Edelstahlschweißen?

Daniel Ehrhardt ·

Chrom VI (Chrom(VI)) im Schweißrauch ist beim Edelstahlschweißen eine ernste Gesundheitsgefahr. Die Verbindung entsteht direkt im Schweißprozess, wirkt krebserzeugend und fällt unter das Risikokonzept der TRGS 910. Betriebe, die hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle schweißen, sind gesetzlich verpflichtet, die Exposition ihrer Beschäftigten zu minimieren und geeignete Absaugtechnik einzusetzen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Entstehung, Grenzwerten, Schutzmaßnahmen und der vorgeschriebenen Absaugung.

Wie entsteht Chrom VI beim Schweißen von Edelstahl?

Beim Schweißen von hochlegierten Chrom-Nickel-Stählen (Edelstahl) entsteht Chrom(VI) durch die Oxidation von metallischem Chrom im Lichtbogen. Die extrem hohen Temperaturen im Schweißprozess wandeln das im Grundwerkstoff enthaltene dreiwertige Chrom in sechswertiges Chrom um, das als ultrafeiner Partikel in den Schweißrauch übergeht.

Edelstähle wie austenitische Chrom-Nickel-Stähle enthalten typischerweise mehr als 10 % Chrom. Im Lichtbogen, wo Temperaturen von mehreren tausend Grad herrschen, oxidiert ein Teil dieses Chroms zu Chrom(VI)-Verbindungen. Diese lagern sich an die feinen Partikel des Schweißrauchs an und sind so klein, dass sie tief in die Atemwege eindringen können.

Besonders relevant ist das bei folgenden Schweißverfahren und Werkstoffen:

  • MIG/MAG-Schweißen von austenitischen Edelstählen
  • WIG-Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen
  • Lichtbogenhandschweißen mit chromhaltigen Elektroden
  • Thermisches Schneiden (Plasma, Laser, autogen) von hochlegierten Stählen

Die Menge des entstehenden Chrom(VI) hängt vom Chromgehalt des Grundwerkstoffs, vom Schweißzusatz, vom Schweißverfahren und von den Prozessparametern ab. Einschlägig sind hierfür TRGS 561 und TRGS 528.

Welche gesundheitlichen Risiken hat Chrom VI für Schweißer?

Chrom(VI) ist ein krebserzeugender Stoff der Kategorie 1A und gilt als gesichert humankanzerogen. Schweißer, die regelmäßig Chrom(VI)-haltigem Schweißrauch ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs. Daneben können Reizungen der Atemwege, Nasenschleimhautschäden und Hauterkrankungen auftreten.

Die gesundheitliche Gefährdung durch Chrom(VI) im Schweißrauch ist besonders ernst, weil die Partikel lungengängig sind. Sie erreichen die tiefen Atemwege und können dort dauerhaft Schäden verursachen. Folgende Gesundheitseffekte sind wissenschaftlich belegt:

  • Krebsrisiko: Erhöhtes Lungenkrebsrisiko bei chronischer Exposition
  • Atemwegserkrankungen: Reizungen, Entzündungen und langfristige Schäden an Bronchien und Lunge
  • Nasenscheidewandschäden: Chrom(VI) kann die Nasenschleimhaut und die Nasenscheidewand schädigen
  • Hautreizungen und Allergien: Kontaktdermatitis bei Hautkontakt mit chromhaltigen Materialien

Weil kein sicherer Grenzwert existiert, unterhalb dessen jedes Krebsrisiko ausgeschlossen ist, gilt für Chrom(VI) das Minimierungsgebot: Die Exposition muss so weit wie technisch möglich reduziert werden. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Welcher Grenzwert gilt für Chrom VI am Arbeitsplatz?

Für Chrom(VI) gibt es keinen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900. Stattdessen gilt das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910. Die Toleranzkonzentration beträgt 1,0 µg/m³ (E-Fraktion, Überschreitungsfaktor 8, bezogen auf den Elementgehalt Chrom). Oberhalb dieses Werts gilt das Risiko als hoch und nicht hinnehmbar.

Das Risikokonzept der TRGS 910 unterscheidet drei Risikobereiche:

  • Unterhalb der Akzeptanzkonzentration: Das Risiko gilt als niedrig und hinnehmbar. Schutzmaßnahmen sind dennoch erforderlich, um das Minimierungsgebot zu erfüllen.
  • Zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration: Mittleres Risiko mit Pflicht zur Erstellung eines Maßnahmenplans zur weiteren Expositionsreduzierung.
  • Oberhalb der Toleranzkonzentration von 1,0 µg/m³: Das Risiko gilt als hoch und nicht hinnehmbar. Sofortige Schutzmaßnahmen sind zwingend erforderlich.

Wichtig: Der Begriff AGW darf für Chrom(VI) nicht verwendet werden, da es diesen für krebserzeugende Stoffe nicht gibt. Die rechtliche Grundlage bildet ausschließlich das Risikokonzept nach TRGS 910. Einschlägig sind zudem TRGS 561 (Chrom(VI)-Verbindungen) und TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten). Das Minimierungsgebot gilt unabhängig vom gemessenen Konzentrationswert.

Welche Schutzmaßnahmen reduzieren die Chrom-VI-Exposition?

Die Chrom(VI)-Exposition beim Edelstahlschweißen lässt sich durch ein abgestuftes Schutzkonzept wirksam reduzieren. Technische Maßnahmen haben dabei Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Grundlage aller Maßnahmen ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.

Technische Schutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen wirken direkt an der Entstehungsstelle und sind deshalb am wirksamsten:

  • Schweißrauchabsaugung direkt an der Entstehungsstelle: Punktabsaugung mit Absaugarm oder brennerintegrierten Absaugsystemen erfasst den Rauch, bevor er sich in der Raumluft verteilt.
  • Optimierung der Schweißparameter: Niedrigere Stromstärken, kürzere Lichtbogenlängen und angepasste Schutzgaszusammensetzungen reduzieren die Chrom(VI)-Bildung.
  • Auswahl chromarmer Schweißzusätze: Wo technisch möglich, können Schweißzusätze mit reduziertem Chromgehalt eingesetzt werden.
  • Raumlüftung und Hallenlüftung: Als ergänzende Maßnahme, nicht als Ersatz für die Punktabsaugung.

Organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

Ergänzend zu den technischen Maßnahmen sind organisatorische Regelungen und persönliche Schutzausrüstung erforderlich:

  • Expositionszeiten durch Arbeitsorganisation minimieren
  • Atemschutz (mindestens FFP2, bei hoher Exposition FFP3) als ergänzende Maßnahme
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
  • Unterweisung der Beschäftigten über die Gefährdung durch Chrom(VI)
  • Regelmäßige Messung der Chrom(VI)-Konzentration am Arbeitsplatz zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Auswahl und Kombination aller Maßnahmen. Sie muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

Welche Absaugtechnik ist beim Edelstahlschweißen vorgeschrieben?

Beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle fordert TRGS 528 den Einsatz von Schweißrauchabscheidern der Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904. W3-Geräte erreichen einen Abscheidegrad von mindestens 99 % und werden vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) geprüft. Diese Klassifizierung gilt ausschließlich für Schweißrauchabsauganlagen.

Die Abscheideklassen nach DIN EN ISO 21904-2 sind nach dem Chrom-Nickel-Anteil des Werkstoffs gestaffelt:

  • W1 (mindestens 95 % Abscheidegrad): Für un- und niedriglegierte Stähle (Baustahl, Cr/Ni-Anteil unter 5 %)
  • W2 (mindestens 98 % Abscheidegrad): Für legierte Stähle mit bis zu 30 % Cr/Ni-Anteil
  • W3 (mindestens 99 % Abscheidegrad, IFA-geprüft): Für hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle mit über 30 % Cr/Ni-Anteil

Edelstahl fällt in der Regel in die Kategorie W3. Bei krebserzeugenden Stoffen wie Chrom(VI) und Anlagen mit W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904 empfiehlt sich grundsätzlich eine externe Prüfung, da diese Klassifizierung ausschließlich für Schweißrauchabsauganlagen gilt.

Für die Absaugung stehen verschiedene Systemkonzepte zur Verfügung:

  • Mobile Schweißrauchabsaugung: Flexibel einsetzbar für wechselnde Schweißarbeitsplätze, mit Absaugarm direkt an der Entstehungsstelle
  • Stationäre Schweißrauchabsaugung: Für feste Schweißarbeitsplätze mit definierten Luftvolumenströmen
  • Zentrale Schweißrauchabsaugung: Für mehrere Schweißarbeitsplätze gleichzeitig, mit zentraler Filteranlage
  • Brennerintegrierte Absaugung: Erfasst den Schweißrauch unmittelbar am Lichtbogen

Die Wahl des richtigen Systems richtet sich nach der Anzahl der Schweißarbeitsplätze, dem Schweißverfahren, dem Luftvolumenstrom und den baulichen Gegebenheiten. Eine Umluftführung ist beim Schweißen von Edelstahl nur mit W3-zertifizierten Geräten zulässig.

Wie ULMATEC bei der Chrom-VI-Absaugung beim Edelstahlschweißen hilft

Wir bei ULMATEC analysieren für jeden Betrieb den Werkstoff, das Schweißverfahren und den erforderlichen Volumenstrom. Auf dieser Grundlage entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Schweißrauchabsauganlage für Chrom(VI)-haltige Schweißrauchemissionen. Das umfasst konkret:

  • Auslegung von W3-zertifizierten Schweißrauchabscheidern nach DIN EN ISO 21904 für hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle
  • Mobile und stationäre Absaugsysteme sowie zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h in den Größen S bis XXL
  • Auswahl aus über 100 Filterkombinationen, abgestimmt auf den jeweiligen Chrom-Nickel-Werkstoff und das Schweißverfahren
  • Intelligente Kombination von Luftreinhaltung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung für energieeffiziente Prozesse
  • Vollständige technische Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfungen
  • Die Anlagen sind meist förderfähig über BAFA und KfW, abhängig von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung

Betriebe, die ihre Chrom(VI)-Exposition rechtssicher dokumentieren und die Anforderungen der TRGS 528 und TRGS 910 erfüllen müssen, finden bei uns einen erfahrenen Partner. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie Ihre Schweißarbeitsplätze von unseren Spezialisten analysieren.

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