Wie plant man eine Absauganlage für einen Neubau richtig? > ULMATEC Filtration

Wie plant man eine Absauganlage für einen Neubau richtig?

Daniel Ehrhardt ·

Eine Absauganlage für einen Neubau richtig zu planen bedeutet: vor dem Rohbau beginnen, nicht danach. Wer Kanalführungen, Schachtquerschnitte und Aufstellflächen erst im Nachhinein einplant, zahlt dafür deutlich mehr und akzeptiert technische Kompromisse. Die Planung der Absaugtechnik gehört in die Vorplanung, parallel zur Tragwerks- und Haustechnikplanung. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zur Planung einer Absauganlage im Neubau, von der Bauphase bis zur Fördermittelbeantragung.

Wann muss eine Absauganlage in der Bauplanung berücksichtigt werden?

Eine industrielle Absauganlage muss spätestens in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach HOAI berücksichtigt werden. Das ist der Zeitpunkt, zu dem Schachtquerschnitte, Deckendurchbrüche und Aufstellflächen noch ohne Mehrkosten in die Planung integriert werden können. Wer später einsteigt, zahlt für Nacharbeiten und nimmt technische Einschränkungen in Kauf.

In der Praxis bedeutet das: Sobald der Grundriss der Produktionshalle feststeht, sollte ein Absaugtechnik-Spezialist die Leitungsführung und den Standort der Zentralanlage abstimmen. Typische Fehler entstehen, wenn Lüftungskanäle und Absaugkanäle nachträglich in dieselben Schächte gezwängt werden oder wenn die Aufstellfläche für das Filtergehäuse schlicht nicht vorhanden ist.

Konkrete Meilensteine, bei denen die Planung der Absaugtechnik einfließen muss:

  • Vorplanung: Festlegung der Anlagenart (zentral oder dezentral), grobe Kanalführung, Platzbedarf für Filtergehäuse
  • Entwurfsplanung: Dimensionierung der Kanalquerschnitte, Festlegung von Deckendurchbrüchen und Revisionsöffnungen
  • Ausführungsplanung: Abstimmung mit Elektro- und Gebäudetechnik, Steuerungskonzept, Druckluftversorgung für die Abreinigung

Wichtig: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Wer heute einen Neubau plant, sollte sicherstellen, dass die Absauganlage den dann geltenden Anforderungen entspricht.

Welche Schadstoffe und Luftvolumina bestimmen die Anlagengröße?

Die Anlagengröße einer Absauganlage hängt von zwei Faktoren ab: dem Schadstoff (Art, Konzentration, Gefährdungsklasse) und dem erforderlichen Luftvolumenstrom an jedem Erfassungspunkt. Beides zusammen bestimmt, welcher Filtertyp und welche Anlagenleistung notwendig sind. Es gibt keine sinnvolle Auslegung ohne eine vorherige Gefährdungsbeurteilung.

Typische Schadstoffe in Produktionsbetrieben und die daraus resultierenden Anforderungen:

  • Schweißrauch und Lötrauch: Auslegung nach TRGS 528 und DIN EN ISO 21904; bei hochlegierten Chrom-Nickel-Stählen ist die Abscheideklasse W3 erforderlich
  • Metallstaub aus Zerspanung: Auslegung nach TRGS 504 und TRGS 900; Geräteklasse L, M oder H nach DIN EN IEC 60335-2-69, abgeleitet vom Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Staubs
  • Öl- und Emulsionsnebel: Ölnebelabscheider (EF-Serie) oder Nassabscheider (WE-Serie), je nach Tröpfchengröße und Konzentration
  • Lösemitteldämpfe und VOC: Aktivkohle wirkt gegen die Gasphase, nicht gegen Partikel; bei Gemischen muss zuerst die Partikelabscheidung erfolgen
  • Holzstaub: Auslegung nach DIN EN 16770 und TRGS 553; bei Buche und Eiche gilt das Minimierungsgebot nach TRGS 910

Ein entscheidender Planungsparameter ist der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl aller Absaugstellen. Ein Betrieb mit 20 Absaugplätzen muss nicht für 20, sondern realistisch für etwa 12 gleichzeitig aktive Plätze auslegen. Der GZF kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Dieser Faktor muss anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden, er ist kein pauschaler Abzug.

Für die Auswahl des richtigen Filtertyps sind neben dem Schadstoff auch Klebeneigung, Reaktivität und elektrostatische Aufladbarkeit des Mediums relevant. Nassabscheider sind die geeignete Option bei klebrigen, reaktiven oder hygroskopischen Medien.

Welche baulichen Voraussetzungen muss ein Neubau für eine Absauganlage erfüllen?

Ein Neubau muss für eine industrielle Absauganlage vor allem ausreichend Fläche für das Filtergehäuse, tragfähige Decken oder Fundamente, geeignete Kanalführungen und eine gesicherte Energieversorgung bereitstellen. Diese Voraussetzungen lassen sich im Neubau problemlos einplanen, im Bestand sind sie oft der teuerste Engpass.

Aufstellfläche und Tragfähigkeit

Zentrale Absauganlagen benötigen je nach Baugröße erhebliche Stellflächen. Das Filtergehäuse, der Ventilator und der Staubsammelbehälter müssen zugänglich sein, Revisionsöffnungen müssen frei bleiben. Bei Dachmontage ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion frühzeitig mit dem Statiker abzustimmen.

Kanalführung und Schachtquerschnitte

Absaugkanäle führen Luft mit Überdruck oder Unterdruck und erfordern andere Querschnitte als Lüftungskanäle. Die Mindestströmungsgeschwindigkeit im Kanal muss sicherstellen, dass Staub nicht sedimentiert. Kanalkreuzungen mit anderen Gewerken, Brandschutzklappen und Revisionsöffnungen müssen in der Ausführungsplanung koordiniert werden. Im Neubau lassen sich gerade Kanalstrecken und kurze Leitungswege realisieren, was den Energiebedarf des Ventilators direkt senkt.

Elektroanschluss und Steuerung

Absauganlagen benötigen einen dedizierten Elektroanschluss, bei größeren Anlagen mit Sanftanlauf oder Frequenzumrichter. Die Steuerung muss mit der Maschinensteuerung der Produktionsanlage kommunizieren können, damit die Absauganlage nur bei aktivem Prozess läuft. Die Druckluftversorgung für die Filterabreinigung ist ebenfalls einzuplanen.

Zentralanlage oder Einzelabsaugung: Was passt zu welchem Neubau?

Eine Zentralanlage eignet sich für Neubauten mit vielen gleichartigen Arbeitsplätzen und hohem Gleichzeitigkeitsfaktor. Eine Einzelabsaugung ist sinnvoll, wenn Prozesse sehr unterschiedliche Schadstoffe erzeugen oder räumlich weit verteilt sind. Die Entscheidung hängt von der Anzahl der Absaugstellen, der Schadstoffvielfalt und der Gebäudegeometrie ab.

Vorteile einer zentralen Absauganlage

Bei einer zentralen Anlage werden alle Erfassungsstellen über ein gemeinsames Kanalnetz an ein zentrales Filtergehäuse angeschlossen. Das reduziert den Wartungsaufwand, da nur ein Filtersystem gereinigt und überwacht werden muss. Der GZF wirkt sich hier besonders stark aus: Nicht alle Plätze laufen gleichzeitig, die Anlage kann kleiner dimensioniert werden. Zentrale Anlagen eignen sich besonders für Schweißbetriebe, Schleifereien und Zerspanungsbetriebe mit einheitlichem Schadstoffbild.

Vorteile dezentraler Einzelabsaugung

Einzelabsauggeräte sind flexibel, benötigen keine Kanalinfrastruktur und können bei Prozessänderungen einfach umgestellt werden. Sie sind sinnvoll, wenn verschiedene Schadstoffe unterschiedliche Filterklassen erfordern, die sich in einem gemeinsamen System nicht kombinieren lassen. Auch bei sehr großen Hallenflächen mit langen Kanalwegen kann die Einzelabsaugung wirtschaftlicher sein. Mobile Absauganlagen bieten hier zusätzliche Flexibilität.

Wie lassen sich Absaugung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung im Neubau kombinieren?

Im Neubau lassen sich Absaugung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung durch ein integriertes Lüftungskonzept kombinieren. Die abgesaugte Hallenluft wird gefiltert, und die gereinigte Abluft wird entweder zurückgeführt (Umluft) oder über einen Wärmetauscher geführt, bevor sie ins Freie gelangt. Das reduziert Heizkosten und verbessert die Luftqualität gleichzeitig.

Drei Betriebskonzepte sind in der Praxis verbreitet:

  1. Umluftbetrieb: Die gefilterte Luft wird direkt in die Halle zurückgeführt. Das spart Heizenergie, da keine Außenluft erwärmt werden muss. Voraussetzung ist eine ausreichend hohe Abscheideleistung des Filters, damit keine Schadstoffe in die Hallenluft gelangen. Für krebserzeugende Stoffe ist Umluftbetrieb nur unter strengen Bedingungen nach TRGS 560 zulässig.
  2. Fortluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung: Die gefilterte Abluft wird nach außen geführt, gibt aber vorher ihre Wärme über einen Rekuperator oder Rotationswärmetauscher an die Zuluft ab. Typische Rückgewinnungsgrade liegen je nach System zwischen 60 und 85 %.
  3. Kombinierter Betrieb: Im Sommer Fortluft, im Winter Umluft, gesteuert über Klappen und Sensoren. Dieses Konzept erfordert eine sorgfältige Planung, bietet aber die höchste Energieeffizienz über das Jahr.

Im Neubau lässt sich die Zuluftführung so gestalten, dass die Absauganlage gleichzeitig als Hallenbelüftung wirkt. Das reduziert die Anzahl der technischen Systeme und vereinfacht den Betrieb. Hallenlüftungssysteme lassen sich dabei direkt mit der Absaugtechnik koordinieren.

Welche Fördermittel gibt es für Absauganlagen im Neubau?

Absauganlagen im Neubau sind über BAFA und KfW förderfähig, wenn sie nachweislich zur Energieeinsparung oder zum Arbeitsschutz beitragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Anlage vor Baubeginn beantragt wird und die technischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt.

Relevante Förderprogramme im Jahr 2026:

  • BAFA Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Fördert Investitionen in energieeffiziente Querschnittstechnologien, zu denen auch Absauganlagen mit Wärmerückgewinnung zählen können. Der Antrag vor Maßnahmenbeginn ist Pflicht.
  • KfW-Programm 293/294 (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude): Relevant, wenn die Absauganlage Teil eines energetisch optimierten Hallenneubaus ist und der Gesamtgebäudestandard gefördert wird.
  • Berufsgenossenschaftliche Prämienverfahren: Einige Berufsgenossenschaften, insbesondere die BG ETEM und die BG Holz und Metall, fördern Investitionen in Absaugtechnik direkt über Prämienverfahren.

Wichtig: Fördermittel setzen in der Regel eine technische Dokumentation und den Nachweis der Normkonformität voraus. Anlagen, die nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt sind, bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV, erfüllen diese Voraussetzungen. Die vollständige technische Dokumentation sollte bereits in der Angebotsphase eingefordert werden.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Investitionssicherheit beginnt deshalb mit einer lückenlosen Dokumentation von der Auslegung bis zur Abnahme.

So unterstützt ULMATEC bei der Planung einer Absauganlage im Neubau

Wir analysieren bei jedem Neubauprojekt den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Das gilt von der frühen Vorplanung bis zur Inbetriebnahme: Auslegung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme aus einer Hand, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das für Ihr Neubauprojekt:

  • Individuelle Auslegungsrechnung auf Basis Ihrer Prozesse und Schadstoffe, kein Katalogprodukt
  • Berechnung des Gleichzeitigkeitsfaktors (GZF) anhand Ihrer tatsächlichen Produktionsabläufe, mit bis zu 40 % kleinerer Anlagendimensionierung
  • Abstimmung der Kanalführung und Aufstellplanung mit Ihrer Bau- und Haustechnikplanung
  • Vollständige technische Dokumentation für Fördermittelanträge (BAFA, KfW) und BG-Prüfungen
  • Lieferung von Standardkomponenten innerhalb von 24 Stunden
  • Normkonforme Auslegung nach den für Ihren Prozess geltenden Regelwerken, korrekt zugeordnet

Sprechen Sie uns an, bevor die Ausführungsplanung Ihres Neubaus abgeschlossen ist. Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Spielraum besteht für eine energieeffiziente und wirtschaftliche Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie Ihr Projekt, wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung.

Related Articles

[esi um_geo_shortcode ttl="0" position="footer" get=""]
Scroll to Top

Kontakt

Rückrufbitte ULMATEC

Sie wünschen einen Rückruf?
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Ihr Vor- und Nachname(Required)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Kontakt

Rückrufbitte ULMATEC

Sie wünschen einen Rückruf?
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Ihr Vor- und Nachname(Required)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Rückrufbitte ULMATEC

Sie wünschen einen Rückruf?
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Ihr Vor- und Nachname(Required)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.