Wer in der Produktion mit Stäuben, Rauchen oder Dämpfen arbeitet, kennt das Thema: MAK-Werte. Doch was passiert, wenn diese Grenzwerte am Arbeitsplatz überschritten werden? Die Konsequenzen reichen von gesundheitlichen Schäden bei Beschäftigten bis hin zu persönlicher Haftung für Betreiber und Betriebsleitungen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um MAK-Werte, Grenzwertüberschreitungen und wirksame Schutzmaßnahmen.
Für Betreiber in der Metallbearbeitung, im Schweißbetrieb oder in der holzverarbeitenden Industrie ist das Wissen über maximale Arbeitsplatzkonzentrationen kein optionales Zusatzwissen. Es ist eine rechtliche Pflicht. Die folgenden Abschnitte liefern konkrete Antworten, die Sie direkt in Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihrer Schutzplanung einsetzen können.
Was sind MAK-Werte und warum sind sie wichtig?
MAK-Werte, kurz für maximale Arbeitsplatzkonzentration, sind Grenzwerte für die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft am Arbeitsplatz. Sie geben an, bis zu welcher Konzentration ein Stoff bei täglicher Exposition von acht Stunden als gesundheitlich unbedenklich gilt. Die Werte werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) festgelegt und jährlich aktualisiert.
MAK-Werte sind wichtig, weil sie den Grenzbereich zwischen akzeptabler und gesundheitsschädlicher Belastung definieren. Ohne diese Orientierungsgröße fehlt Betreibern jede messbare Grundlage, um Schutzmaßnahmen zu bewerten oder zu priorisieren. Typische Anwendungen, bei denen MAK-Werte relevant sind, umfassen:
- Schweißen und Löten (Schweißrauch, Metalloxide)
- Schleifen und Trennen (Fein- und Feinststaub)
- Plasmaschneiden (Metallpartikel, Ozon, Stickoxide)
- Holzbearbeitung (Holzstaub, Terpene)
- Lackieren und Beschichten (Lösemitteldämpfe, VOC)
Die MAK-Werte gelten für einzelne Stoffe. In der Praxis treten jedoch häufig Stoffgemische auf. Dann müssen die Konzentrationen aller beteiligten Stoffe gemeinsam bewertet werden. Das erhöht die Komplexität der Messung und der Schutzmaßnahmen erheblich.
Welche Konsequenzen drohen bei überschrittenen MAK-Werten?
Bei überschrittenen MAK-Werten drohen drei Kategorien von Konsequenzen: gesundheitliche Schäden bei Beschäftigten, rechtliche Sanktionen gegen den Betreiber und wirtschaftliche Folgekosten. Wird eine Überschreitung bei einer BG-Prüfung oder Behördenkontrolle festgestellt, kann der Betrieb verpflichtet werden, sofortige Schutzmaßnahmen umzusetzen oder die betroffene Tätigkeit einzustellen.
Gesundheitliche Folgen für Beschäftigte
Langfristige Exposition gegenüber Konzentrationen oberhalb des MAK-Werts kann zu chronischen Atemwegserkrankungen, Sensibilisierungen und in einigen Fällen zu Berufskrebs führen. Bestimmte Stoffe, wie Hartholzstaub oder Chrom(VI)-Verbindungen aus dem Schweißen, sind als krebserzeugend eingestuft. Für diese Stoffe gelten keine MAK-Werte, sondern strengere Technische Richtkonzentrationen nach TRGS 900.
Rechtliche und betriebliche Konsequenzen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Grenzwerte einzuhalten. Verstöße können folgende Konsequenzen haben:
- Bußgelder durch die zuständige Behörde (Gewerbeaufsicht)
- Auflagen oder Betriebsstilllegung durch die Berufsgenossenschaft
- Persönliche Haftung der Betriebsleitung bei nachgewiesener Fahrlässigkeit
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bei anerkannten Berufskrankheiten
Typischer Auslöser für Investitionen in industrielle Absaugtechnik ist häufig genau dieser Moment: ein Behördenbesuch oder eine BG-Prüfung, bei der Mängel festgestellt werden. Wer dann nicht reagiert, riskiert persönliche Haftung.
Wie werden MAK-Werte am Arbeitsplatz gemessen?
MAK-Werte werden am Arbeitsplatz durch Luftmessungen in der Atemzone des Beschäftigten erfasst. Die Messung erfolgt entweder durch personengetragene Probenahme über die gesamte Schicht oder durch stationäre Messgeräte. Für die Auswertung und Bewertung gelten die Vorgaben der DGUV Information 213-500 und der DIN EN 689.
Die Messung muss repräsentativ für die tatsächliche Tätigkeit sein. Das bedeutet: Die Probenahme erfolgt während der belastenden Tätigkeit, nicht in Pausenzeiten. Für die Bewertung wird der Schichtmittelwert mit dem MAK-Wert verglichen. Kurzzeitige Spitzenbelastungen werden separat bewertet, da einige Stoffe auch bei kurzer Exposition schädlich wirken können.
Messungen dürfen nur durch akkreditierte Messstellen oder befähigte Personen durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden und in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Wer keine Messung durchführt, kann im Schadensfall nicht nachweisen, dass er seiner Schutzpflicht nachgekommen ist.
Was ist der Unterschied zwischen MAK-Wert und TRGS-Grenzwert?
Der MAK-Wert ist ein wissenschaftlicher Grenzwert der DFG ohne direkte Rechtsbindung. Der TRGS-Grenzwert, festgelegt in der TRGS 900, ist ein rechtsverbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach der Gefahrstoffverordnung. Für die meisten Stoffe stimmen beide überein, aber der AGW nach TRGS 900 ist der rechtlich relevante Wert für Betreiber in Deutschland.
Die Unterscheidung ist in der Praxis wichtig. Der MAK-Wert der DFG dient als wissenschaftliche Empfehlung. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) übernimmt diese Werte dann in die TRGS 900 als verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte. Für krebserzeugende Stoffe gibt es keine MAK-Werte, sondern Technische Richtkonzentrationen (TRK) oder Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910.
Für Betreiber gilt: Maßgeblich ist immer die TRGS 900. Wer nur den DFG-MAK-Wert kennt, aber nicht prüft, ob dieser in der TRGS 900 als AGW übernommen wurde, handelt möglicherweise nicht rechtskonform. Weitere Informationen zu relevanten Anwendungsbereichen und deren Grenzwertanforderungen helfen dabei, den Überblick zu behalten.
Wie lassen sich MAK-Wertüberschreitungen wirksam verhindern?
MAK-Wertüberschreitungen lassen sich durch das STOP-Prinzip verhindern: Substitution, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung. Technische Maßnahmen, insbesondere die Absaugung an der Entstehungsquelle, haben dabei Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung ist immer die letzte Option.
Technische Maßnahmen: Absaugung an der Quelle
Die wirksamste technische Maßnahme ist die Erfassung von Schadstoffen direkt an der Entstehungsquelle. Dabei gilt: Je näher die Absaugöffnung an der Quelle ist, desto geringer ist der benötigte Volumenstrom und desto höher ist die Wirksamkeit. Folgende Maßnahmen sind in der Praxis bewährt:
- Absaugung direkt am Werkzeug oder Bearbeitungspunkt (z. B. beim Schleifen oder Schweißen)
- Einhausung von Prozessen mit hoher Schadstofffreisetzung
- Zentrale Absauganlagen für mehrere Arbeitsplätze
- Hallenlüftung als ergänzende Maßnahme zur Verdünnung von Restbelastungen
Organisatorische Maßnahmen
Ergänzend zu technischen Maßnahmen können Betriebe durch Rotation der Beschäftigten, zeitliche Begrenzung der Exposition und räumliche Trennung von Schadstoffquellen die Belastung reduzieren. Diese Maßnahmen ersetzen jedoch keine technische Lösung, wenn der MAK-Wert strukturell überschritten wird.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen Pflicht?
Eine Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen ist nach § 6 GefStoffV Pflicht, sobald Beschäftigte im Betrieb mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen können. Das gilt auch dann, wenn Gefahrstoffe nicht absichtlich eingesetzt werden, sondern als Nebenprodukt entstehen, wie Schweißrauch, Holzstaub oder Lösemitteldämpfe.
Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Sie muss folgende Punkte umfassen:
- Identifikation aller vorhandenen Gefahrstoffe und entstehenden Prozessemissionen
- Bewertung der Exposition anhand von Messungen oder anerkannten Modellen
- Vergleich mit den Arbeitsplatzgrenzwerten nach TRGS 900
- Festlegung und Dokumentation der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
- Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen
Die Berufsgenossenschaft kann die Gefährdungsbeurteilung bei jeder Prüfung anfordern. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, gilt das als Pflichtverletzung. Für Betriebe ohne eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit empfiehlt sich die Einbindung eines externen Sicherheitsingenieurs oder eines spezialisierten Dienstleisters. Unsere Services umfassen auch die technische Beratung zur Auslegung von Absauganlagen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung.
Wie ULMATEC bei MAK-Wertüberschreitungen hilft
Für Betreiber in der Metallbearbeitung, im Schweißbetrieb oder in der Holzverarbeitung, die Grenzwertüberschreitungen sicher und dauerhaft beseitigen müssen, bieten wir technische Lösungen aus einer Hand. Unsere Absauganlagen und Filtersysteme sind auf die jeweilige Anwendung ausgelegt, nicht auf den Katalog.
Was wir konkret leisten:
- Absaugung für Prozesse wie Schweißen, Schleifen, Plasmaschneiden, Löten und Holzbearbeitung
- Filtersysteme für Partikel, Aerosole, Ölnebel und VOC bei Luftvolumenströmen von 500 bis 100.000 m³/h
- Zentrale Absauganlagen von 3.000 bis 250.000 m³/h in den Größen S bis XXL
- Auswahl aus über 100 Filterkombinationen für die jeweilige Schadstoffart
- Technische Dokumentation zur Vorlage bei Behörden und Berufsgenossenschaft
- Förderfähige Anlagen nach BAFA und KfW
- Engineering, Fertigung und Montage durch ein Team, ein Projekt, eine Verantwortung
Wer eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder eine bestehende Anlage auf Grenzwerttauglichkeit prüfen lassen möchte, kann direkt mit uns sprechen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie Ihre Situation. Wir analysieren Ihren Ist-Zustand und zeigen konkret, welche Maßnahmen Sie vor der nächsten BG-Prüfung sicher umsetzen.
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