Welche Rolle spielt die Absaugung beim Brandschutz in Kunststoffverarbeitungsbetrieben? > ULMATEC Filtration

Welche Rolle spielt die Absaugung beim Brandschutz in Kunststoffverarbeitungsbetrieben?

Daniel Ehrhardt ·

Absaugung spielt beim Brandschutz in Kunststoffverarbeitungsbetrieben eine zentrale Rolle: Sie erfasst brennbare Dämpfe, Stäube und Aerosole direkt an der Entstehungsquelle, bevor sie sich in der Hallenluft ansammeln und zündfähige Gemische bilden können. Für Betreiber, die mit thermoplastischen oder duroplastischen Kunststoffen arbeiten, ist eine technisch ausgelegte Absauganlage deshalb kein optionales Zubehör, sondern ein sicherheitskritisches Bauteil der Gesamtanlage. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu Brandgefahren, Normen und der richtigen Absaugtechnik für Kunststoffbetriebe.

Welche Brandgefahren entstehen bei der Kunststoffverarbeitung?

Bei der Kunststoffverarbeitung entstehen durch Prozesse wie Spritzgießen, Extrudieren, Schweißen, Fräsen und Thermoformen brennbare Dämpfe, Stäube und Aerosole. Diese Stoffe können sich in der Raumluft anreichern und bei Erreichen der unteren Explosionsgrenze (UEG) durch Funken, heiße Oberflächen oder elektrostatische Entladungen entzünden. Die Brandgefahr ist damit prozessimmanent.

Typische Herausforderung: Kunststoffdämpfe sind oft unsichtbar und geruchlich kaum wahrnehmbar, bevor sie sicherheitskritische Konzentrationen erreichen. Besonders bei der Verarbeitung von Polyurethan (PU), Polyvinylchlorid (PVC) oder glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) entstehen Partikel und flüchtige organische Verbindungen (VOC), die sowohl gesundheitsgefährdend als auch brennbar sind. Hinzu kommen Kunststoffstäube aus Schleif- und Fräsprozessen, die als Schwebstaub in der Hallenluft ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Nach TRGS 727 und den einschlägigen DGUV-Regeln sind Betreiber verpflichtet, solche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und technische Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Wie reduziert eine Absauganlage das Brandrisiko in der Produktion?

Eine Absauganlage für die Kunststoffverarbeitung reduziert das Brandrisiko, indem sie brennbare Stoffe direkt an der Entstehungsquelle erfasst, bevor sie sich in der Raumluft verteilen können. Der Prozess folgt dem Prinzip: Erfassung an der Quelle, Filtration im Gerät, saubere Luft zurück in die Halle oder ins Freie. Damit wird die Konzentration zündfähiger Stoffe dauerhaft unterhalb der UEG gehalten.

Konkret bedeutet das:

  • Absaughauben oder Erfassungselemente direkt am Werkzeug oder der Maschine verhindern die Ausbreitung von Dämpfen und Stäuben in den Arbeitsbereich.
  • Geeignete Filtermedien scheiden die erfassten Partikel und Aerosole zuverlässig ab, ohne dass sich im Filter selbst zündfähige Ablagerungen bilden.
  • Regelmäßig gereinigte Filterelemente verhindern Staubansammlungen, die sich durch Reibungswärme oder elektrostatische Aufladung entzünden könnten.
  • Volumenstrom und Erfassungsgrad müssen auf den jeweiligen Prozess abgestimmt sein, damit keine Totzonen mit erhöhter Schadstoffkonzentration entstehen.

Wichtig: Eine Absauganlage ersetzt keine baulichen Brandschutzmaßnahmen, aber sie ist die technisch wirksamste Maßnahme zur Reduzierung der Zündquellen und der Brandlast an der Entstehungsstelle.

Welche Normen und Vorschriften gelten für Absauganlagen im Brandschutz?

Für Absaugtechnik im Brandschutz gelten in Deutschland mehrere verbindliche Regelwerke gleichzeitig. Zentral sind die ATEX-Richtlinien (2014/34/EU für Geräte, 1999/92/EG für Arbeitsstätten), die TRGS 727 zur Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Entladungen sowie die DGUV Regel 109-002 für Lackier- und ähnliche Betriebe. Für staubexplosionsgefährdete Bereiche gilt zusätzlich die DIN EN 60079-Normenreihe.

Für Betreiber in der Kunststoffverarbeitung, die mit brennbaren Stäuben oder Lösemitteldämpfen arbeiten, sind folgende Anforderungen besonders relevant:

  • Ex-Zonen-Einteilung: Bereiche mit zündfähiger Atmosphäre müssen nach ATEX klassifiziert werden. Absauganlagen in diesen Zonen benötigen eine entsprechende Gerätekategorie (z. B. Kategorie 2 für Zone 1).
  • Elektrische Ausrüstung: Motoren, Ventilatoren und Schaltschränke müssen für die jeweilige Ex-Zone zugelassen sein.
  • Erdung und Potenzialausgleich: Nach TRGS 727 müssen alle leitfähigen Anlagenteile geerdet sein, um elektrostatische Entladungen zu verhindern.
  • Druckentlastung: Bei staubexplosionsgefährdeten Anlagen schreibt DIN EN 14491 eine Druckentlastung (z. B. Berstscheiben) vor.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Was passiert, wenn Absaugung und Brandschutz nicht aufeinander abgestimmt sind?

Wenn Absaugung und Brandschutz nicht aufeinander abgestimmt sind, kann eine Absauganlage im Brandfall zum aktiven Risikofaktor werden. Eine Anlage, die ohne Brandschutzklappen oder Funkenvorabscheider betrieben wird, kann Feuer und Rauch über das Kanalnetz in andere Gebäudebereiche transportieren und einen Lokalbrand zum Vollbrand ausweiten.

Typische Fehler in der Praxis:

  • Fehlende Brandschutzklappen in Kanalabschnitten, die Brandabschnitte durchqueren
  • Keine Funkenvorabscheider vor dem Filtergehäuse bei Prozessen mit Funkenflug (z. B. Schleifen von GFK)
  • Absauganlagen ohne automatische Abschaltung bei Brandalarm, sodass der Ventilator im Brandfall weiter Sauerstoff zuführt
  • Falsch dimensionierte Volumenströme, die zu Staubniederschlägen im Kanalnetz führen
  • Filter mit zu hoher Staubbeladung, die sich durch Wärmestau entzünden können

Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG bildet die Grundlage für die Auswahl und Auslegung der Absaugtechnik. Fehlt sie oder ist sie veraltet, fehlt auch die Basis für eine normkonforme Anlagenplanung.

Welche Absaugtechnik eignet sich speziell für Kunststoffverarbeitungsbetriebe?

Für Kunststoffverarbeitungsbetriebe eignet sich Absaugtechnik, die auf die spezifischen Medien des jeweiligen Prozesses ausgelegt ist. Eine einheitliche Standardlösung gibt es nicht, weil Spritzgießen andere Schadstoffe erzeugt als Fräsen oder Thermoformen. Entscheidend sind Partikelgröße, Temperatur, Klebeneigung und Brennbarkeit des abzusaugenden Mediums.

Trockenfiltersysteme für Kunststoffstaub und Partikel

Bei Schleif-, Fräs- und Schneidprozessen entstehen trockene Kunststoffstäube, die sich mit Trockenfiltern nach dem Filterklassenprinzip (ISO 16890 bzw. EN 1822) abscheiden lassen. Für feinste Partikel unter 1 µm kommen HEPA-Filterstufen zum Einsatz. Bei brennbaren Stäuben muss die Anlage ATEX-konform ausgeführt sein, inklusive Druckentlastung und leitfähiger Filtermaterialien.

Nassabscheider für reaktive oder klebende Medien

Bei thermischen Prozessen, bei denen klebende Aerosole oder reaktive Stäube entstehen, sind Nassabscheider eine technisch sinnvolle Option. Sie binden die Partikel im Wasserbad und verhindern so Ablagerungen im Kanalnetz. Für Betriebe, die glasfaserverstärkte Kunststoffe oder bestimmte Duroplaste verarbeiten, kann der Nassabscheider die Brandgefahr durch klebende Filterablagerungen deutlich senken.

Ergänzend kommen für VOC-haltige Prozesse Aktivkohlefilter oder thermische Nachverbrennungssysteme infrage, je nach Konzentration und Art der Lösemitteldämpfe. Die Auswahl der Absauglösung hängt immer von einer vorherigen Analyse des Prozesses, des Volumenstroms und der Schadstoffzusammensetzung ab.

Wann sollte ein Kunststoffbetrieb seine Absauganlage überprüfen lassen?

Ein Kunststoffbetrieb sollte seine Absauganlage mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft überprüfen lassen, zusätzlich nach jeder wesentlichen Änderung des Produktionsprozesses, der Maschinenaufstellung oder des verarbeiteten Materials. Diese Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den einschlägigen DGUV-Vorschriften.

Konkrete Anlässe für eine außerplanmäßige Prüfung sind:

  • Einführung eines neuen Kunststoffmaterials oder eines neuen Prozessschritts
  • Umbau oder Erweiterung der Produktionsfläche
  • Auffällige Geruchsentwicklung oder sichtbare Rauchentwicklung im Arbeitsbereich
  • Erhöhter Druckverlust im System, der auf verstopfte Filter oder Kanalablagerungen hinweist
  • Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht
  • Nach einem Brand- oder Schwelereignis in der Anlage

Die Prüfung umfasst neben der Messung des tatsächlichen Volumenstroms auch die Kontrolle der Filterbeladung, der Erdungsverbindungen, der Brandschutzklappen und der Erfassungseffizienz an den einzelnen Absaugstellen. Nur eine dokumentierte Prüfung erfüllt die Nachweispflicht gegenüber Behörden und Versicherungen.

Wie ULMATEC Kunststoffbetriebe beim brandschutzkonformen Betrieb von Absauganlagen unterstützt

Für Betreiber in der Kunststoffverarbeitung, die Brandschutz und Absaugtechnik normkonform aufeinander abstimmen müssen, analysieren wir zunächst den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom. Auf dieser Basis entwickeln, fertigen und montieren wir die passende Absauganlage, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das:

  • Auslegung der Absauganlage auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • ATEX-konforme Ausführung für Ex-Zonen, inklusive leitfähiger Komponenten und Druckentlastung nach DIN EN 14491
  • Auswahl aus über 100 Filterkombinationen, abgestimmt auf Partikelgröße, Temperatur und Klebeneigung des abzusaugenden Mediums
  • Integration von Funkenvorabscheidern, Brandschutzklappen und automatischen Abschaltfunktionen
  • Volumenströme von 500 bis 100.000 m³/h, skalierbar nach Anlagengröße
  • Vollständige technische Dokumentation für Behörden, BG-Prüfungen und Versicherungsnachweise
  • Förderfähigkeit über BAFA und KfW prüfbar

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre bestehende Absauganlage die aktuellen Brandschutzanforderungen erfüllt, oder eine neue Absauganlage planen, sprechen Sie uns direkt an. Einen umfassenden Überblick über unser gesamtes Spektrum an Absauganlagen für die Industrie finden Sie auf unserer Website. Unsere Spezialisten beraten Sie technisch konkret, ohne Umwege. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihren Prozess besprechen.

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