Was passiert, wenn zwei Produkte dieselbe Absauganlage nutzen? > ULMATEC Filtration

Was passiert, wenn zwei Produkte dieselbe Absauganlage nutzen?

Daniel Ehrhardt ·

Wenn zwei Produkte dieselbe Absauganlage nutzen, teilen sie sich den verfügbaren Volumenstrom. Ob das problemlos funktioniert, hängt davon ab, ob die Anlage für den tatsächlichen Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) ausgelegt wurde. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zur gemeinsamen Nutzung einer zentralen Absauganlage.

Wie wird die Absaugleistung auf mehrere Produkte aufgeteilt?

Die Absaugleistung einer zentralen Absauganlage verteilt sich über das Rohrnetz proportional zum Druckverlust an jeder Absaugstelle. Jede angeschlossene Maschine oder jeder Arbeitsplatz erhält den Volumenstrom, der durch Querschnitt, Absaugdüse und Leitungsführung vorgegeben ist. Eine gleichmäßige Aufteilung entsteht nicht automatisch, sondern muss durch hydraulischen Abgleich beim Engineering sichergestellt werden.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine zweite Maschine einfach an eine bestehende Leitung anschließt, riskiert, dass beide Absaugstellen zu wenig Luftmenge erhalten. Der Druckverlust im System steigt, der Volumenstrom an der ursprünglichen Maschine sinkt. Das Ergebnis ist eine Unterschreitung der erforderlichen Erfassungsgeschwindigkeit an einer oder beiden Stellen.

Richtig gemacht wird die Aufteilung durch eine Auslegungsrechnung, die Rohrdurchmesser, Leitungslängen, Anzahl der Bögen und die Druckverluste aller Absaugstellen berücksichtigt. Erst dann lässt sich sicher sagen, ob der vorhandene Entstauber oder das Filtersystem die Last trägt.

Was passiert, wenn beide Produkte gleichzeitig in Betrieb sind?

Wenn beide Produkte gleichzeitig laufen, addieren sich ihre Volumenströme. Ist die Absauganlage nicht für diesen Gesamtbedarf ausgelegt, fällt der Unterdruck an beiden Absaugstellen ab. Die Erfassung wird schlechter, Schadstoffe gelangen in die Hallenluft, und die Anforderungen nach TRGS 504 oder TRGS 528 werden möglicherweise nicht mehr eingehalten.

Entscheidend ist hier der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Er beschreibt das Verhältnis der gleichzeitig aktiven Absaugstellen zur Gesamtzahl. Ein GZF von 0,6 bei zwei Maschinen bedeutet, dass in der Regel nicht beide gleichzeitig mit voller Last laufen. In solchen Fällen kann die Anlage kleiner dimensioniert werden, ohne dass die Schutzwirkung leidet. Der Gleichzeitigkeitsfaktor kann die erforderliche Anlagengröße um bis zu 40 % reduzieren. Dieser Faktor sollte jedoch immer anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe ermittelt und dokumentiert werden.

Laufen beide Maschinen tatsächlich dauerhaft und gleichzeitig, gilt ein GZF von 1,0. Dann muss die Absauganlage für die Summe beider Volumenströme ausgelegt sein, ohne Abzug.

Welche Vorteile hat eine gemeinsame Absauganlage gegenüber Einzelgeräten?

Eine gemeinsame zentrale Absauganlage ist in den meisten Fällen wirtschaftlicher als zwei separate Einzelgeräte. Sie spart Investitionskosten, Wartungsaufwand und Stellfläche. Außerdem lässt sich eine zentrale Anlage besser überwachen und in die Hallenlüftung integrieren.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Geringere Gesamtkosten: Ein größeres Gerät kostet in der Regel weniger als zwei kleinere mit vergleichbarer Gesamtleistung.
  • Einfachere Wartung: Filterwechsel, Druckdifferenzkontrolle und Reinigung erfolgen an einem einzigen Punkt.
  • Gleichzeitigkeitsfaktor nutzbar: Laufen beide Maschinen nicht immer gleichzeitig, kann die Anlage kleiner dimensioniert werden.
  • Wärmerückgewinnung möglich: Zentrale Anlagen lassen sich leichter mit Wärmerückgewinnungssystemen kombinieren, was die Energiekosten senkt.
  • Einheitliche Normkonformität: Eine Anlage, ein Prüfprotokoll, eine technische Dokumentation.

Voraussetzung ist, dass die Schadstoffe beider Produkte miteinander verträglich sind und dieselbe Filtertechnologie zulassen. Wer zum Beispiel an einer Maschine Schweißrauch und an der anderen Ölnebel absaugt, braucht eine sorgfältige Filterauslegung, da Aktivkohle gegen die Gasphase wirkt, aber keine Partikel abscheidet. Bei Gemischen aus Staub und Dampf muss zuerst die Partikelabscheidung und danach die Gasphasenbehandlung erfolgen.

Wann stößt eine gemeinsame Absauganlage an ihre Grenzen?

Eine gemeinsame Absauganlage stößt an ihre Grenzen, wenn die Schadstoffe der angeschlossenen Prozesse unverträglich sind, wenn der Gleichzeitigkeitsfaktor falsch eingeschätzt wurde oder wenn nachträglich weitere Maschinen angeschlossen werden, ohne die Auslegung zu überprüfen.

Konkrete Situationen, in denen eine gemeinsame Anlage nicht funktioniert oder problematisch wird:

  • Unverträgliche Medien: Staub aus einem explosionsgefährdeten Bereich (Ex-Zone 20/21) darf nicht mit Gasen oder Dämpfen aus einer anderen Zone zusammengeführt werden. Staubzonen (20, 21, 22) und Gaszonen (0, 1, 2) sind strikt getrennt zu behandeln.
  • Reaktive Stäube: Klebrige, hygroskopische oder elektrostatisch aufladbare Medien erfordern einen Nassabscheider. Werden solche Stäube in ein System für trockene Partikel eingeleitet, verstopfen Filter und Leitungen.
  • Überlastung durch Erweiterung: Jede nachträglich angeschlossene Maschine erhöht den Volumenstrom. Ohne erneute Auslegungsrechnung ist nicht sichergestellt, dass die Anlage weiterhin die Anforderungen nach GefStoffV und den einschlägigen TRGS-Regelwerken erfüllt.
  • Unterschiedliche Filteranforderungen: Schweißrauch erfordert nach TRGS 528 Abscheider der Abscheideklasse W3 beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle. Diese Anforderung gilt ausschließlich für schweißtechnische Prozesse und kann nicht auf andere Stäube übertragen werden.

Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Deshalb ist Investitionssicherheit bei jeder Erweiterung eines bestehenden Systems ein zentrales Kriterium.

Wie wird eine Absauganlage für zwei oder mehr Produkte richtig dimensioniert?

Die richtige Dimensionierung einer Absauganlage für mehrere Produkte beginnt mit der Erfassung aller relevanten Prozessparameter: Welche Schadstoffe entstehen, welche Volumenströme werden an jeder Absaugstelle benötigt, und wie viele Stellen laufen tatsächlich gleichzeitig? Aus diesen Werten ergibt sich der Auslegungsvolumenstrom für die gesamte Anlage.

Die Dimensionierung folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Schadstoffanalyse: Art, Menge und Gefährdungspotenzial der Schadstoffe an jeder Maschine bestimmen. Daraus ergibt sich, welche Filterklasse und welches Regelwerk gilt.
  2. Volumenstrom je Absaugstelle: Der benötigte Erfassungsvolumenstrom hängt von der Prozessgeometrie, der Erfassungshaube und dem Abstand zur Schadstoffquelle ab. Diese Werte werden individuell je Maschine ermittelt.
  3. Gleichzeitigkeitsfaktor bestimmen: Anhand der tatsächlichen Produktionsabläufe wird festgelegt, wie viele Absaugstellen gleichzeitig aktiv sind. Ein GZF von 0,6 bei zehn Stellen bedeutet, dass die Anlage für sechs gleichzeitig aktive Stellen ausgelegt wird.
  4. Hydraulischer Abgleich: Das Rohrnetz wird so berechnet, dass jede Absaugstelle den vorgesehenen Volumenstrom erhält. Falsch dimensionierte Leitungsquerschnitte führen zu Ungleichgewichten.
  5. Filterauswahl: Die Filterstufe richtet sich nach dem Schadstoff und dem einschlägigen Regelwerk. Alle Anlagen werden nach den für den jeweiligen Prozess einschlägigen Regelwerken ausgelegt, bei schweißtechnischen Prozessen nach DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, bei Zerspanung und Kunststoffbearbeitung nach TRGS 504, TRGS 900 und GefStoffV.

Zur Orientierung zeigt die folgende Tabelle typische Prozesse, Schadstoffe und die zugehörigen Regelwerke:

  • Schweißen (un-/niedriglegierter Stahl): Schweißrauch, Partikel und Gase, Regelwerk DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, Filterklasse W2
  • Schweißen (hochlegierter Chrom-Nickel-Stahl): Schweißrauch mit Cr(VI), Regelwerk DIN EN ISO 21904 und TRGS 528, Filterklasse W3
  • Zerspanung Metall: Metallstaub, Kühlschmierstoffnebel, Regelwerk TRGS 504, DGUV Regel 109-003, Staubklasse M oder H je AGW
  • Kunststoffbearbeitung: Fein- und Feinststaub, ggf. krebserzeugend, Regelwerk GefStoffV, TRGS 504 und TRGS 900, Staubklasse H bei AGW unter 0,1 mg/m³
  • Holzbearbeitung: Holzstaub, Regelwerk TRGS 553, DIN EN 16770 und DGUV Information 209-045, Staubklasse M

Wer verschiedene Anwendungen an einer gemeinsamen Anlage betreiben möchte, muss sicherstellen, dass die Filtertechnologie für alle anfallenden Schadstoffe geeignet ist. Im Zweifel ist eine separate Absauganlage je Prozessart die sicherere Wahl.

Wie ULMATEC bei der Auslegung für mehrere Produkte unterstützt

Die Auslegung einer Absauganlage für zwei oder mehr Produkte ist keine Katalogaufgabe. Sie erfordert eine individuelle Analyse des Volumenstroms, des Gleichzeitigkeitsfaktors und der Schadstoffkompatibilität. Genau das ist unser Ansatz bei ULMATEC:

  • Wir analysieren den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom für jede angeschlossene Maschine.
  • Wir bestimmen den Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) anhand Ihrer tatsächlichen Produktionsabläufe, um die Anlage nicht zu groß und nicht zu knapp zu dimensionieren.
  • Wir legen die Filterstufe prozessspezifisch fest, getrennt nach Schweißrauch, Zerspanungsstaub oder anderen Medien, und weisen die Normkonformität nach.
  • Unsere zentralen Absauganlagen decken Luftvolumen bis 250.000 m³/h ab und sind in den Baureihen CF (Entstauber, Größen XS bis XXL), WE (Nassabscheider) und EF (Ölnebelabscheider) verfügbar.
  • Wir liefern vollständige technische Dokumentation, die bei BG-Prüfungen und Förderanträgen (BAFA, KfW) vorgelegt werden kann.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre bestehende Absauganlage für ein zweites Produkt ausreichend dimensioniert ist oder wie eine neue Anlage für mehrere Prozesse richtig ausgelegt wird, sprechen Sie uns an. Kontaktieren Sie uns für eine technische Ersteinschätzung, ohne Verpflichtung.

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