Wie schädlich ist Schweißrauch beim Schweißen von Edelstahl? > ULMATEC Filtration

Wie schädlich ist Schweißrauch beim Schweißen von Edelstahl?

Daniel Ehrhardt ·

Schweißrauch beim Edelstahlschweißen ist gesundheitsschädlich und enthält nachweislich krebserzeugende Stoffe. Der Grund liegt im Werkstoff selbst: Edelstahl enthält Chrom und Nickel, die beim Schweißen in toxische Verbindungen umgewandelt werden, darunter sechswertiges Chrom (Cr(VI)), das als eindeutig krebserzeugend eingestuft ist. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu Schadstoffen, Grenzwerten, Gesundheitsrisiken und wirksamen Schutzmaßnahmen.

Welche Schadstoffe entstehen beim Schweißen von Edelstahl?

Beim Schweißen von Edelstahl entstehen vor allem Metalloxide, Feinstaub und gasförmige Schadstoffe. Besonders kritisch sind Chrom(VI)-Verbindungen (Cr(VI)), Nickeloxide und Manganoxide, die direkt aus den Legierungsbestandteilen des Werkstoffs freigesetzt werden. Diese Partikel sind lungengängig und können tief in die Atemwege eindringen.

Edelstahl enthält typischerweise 10 bis 30 Prozent Chrom sowie Nickel als Hauptlegierungselement. Beim Lichtbogenschweißen werden diese Elemente thermisch umgewandelt. Dabei entsteht unter anderem Chrom(VI)-Oxid, das als krebserzeugend der Kategorie 1A eingestuft ist. Nickelverbindungen gelten ebenfalls als krebserzeugend (Kategorie 1A). Zusätzlich entstehen:

  • Manganoxide (neurotoxisch, wirken auf das Zentralnervensystem)
  • Eisenoxide (lungengängige Fraktion, Siderose bei chronischer Exposition)
  • Ozon und Stickoxide (gasförmige Reizgase, besonders beim WIG-Schweißen)
  • Fluoride (bei bestimmten Elektroden und Flussmitteln)

Die Partikelgröße des Schweißrauchs liegt überwiegend im ultrafeinen Bereich unter einem Mikrometer. Diese Ultrafeinpartikel passieren die körpereigenen Filterstrukturen der oberen Atemwege und gelangen direkt in die Lungenbläschen. Das Schweißverfahren beeinflusst die Schadstoffmenge erheblich: MIG/MAG-Schweißen erzeugt deutlich mehr Rauch als WIG-Schweißen, aber auch WIG-Rauch enthält Cr(VI) in relevanten Konzentrationen.

Warum ist Chromat im Schweißrauch besonders gefährlich?

Sechswertiges Chrom (Cr(VI)) im Schweißrauch ist besonders gefährlich, weil es krebserzeugend, zelltoxisch und bereits in geringen Konzentrationen wirksam ist. Für Cr(VI) gilt kein sicherer Schwellenwert, unterhalb dessen eine Exposition als unbedenklich gilt. Das Risikokonzept der TRGS 910 setzt deshalb Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen anstelle eines klassischen Arbeitsplatzgrenzwerts.

Chrom liegt in Edelstahl als dreiwertiges Chrom (Cr(III)) vor, das weitgehend ungiftig ist. Beim Schweißen mit Temperaturen von mehreren tausend Grad Celsius oxidiert Cr(III) jedoch zu Cr(VI). Dieser Oxidationsprozess ist unvermeidbar, solange mit Lichtbogen oder anderen Hochtemperaturverfahren an chromhaltigen Werkstoffen gearbeitet wird.

Cr(VI) kann über die Atemwege aufgenommen werden und in Körperzellen eindringen, wo es zu DNA-Schäden führt. Nachgewiesen sind Zusammenhänge mit Lungenkrebs, Nasenkrebs und Kehlkopfkrebs. Auch Kontaktdermatitis und Schleimhautreizungen sind typische Folgen einer Cr(VI)-Exposition. Das Minimierungsgebot nach GefStoffV verpflichtet Betriebe, die Exposition gegenüber Cr(VI) so weit wie technisch möglich zu reduzieren, unabhängig davon, ob ein Grenzwert eingehalten wird.

Welche Grenzwerte gelten für Schweißrauch an Edelstahl?

Für Schweißrauch an Edelstahl gelten mehrere Grenzwerte parallel. Der allgemeine Schweißrauch-AGW nach TRGS 900 beträgt 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion (A-Fraktion). Für Chrom(VI)-Verbindungen und Nickelverbindungen gilt kein klassischer AGW, sondern das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910 mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen.

Die maßgeblichen Regelwerke für schweißtechnische Arbeiten sind:

  • TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten): Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen beim Schweißen
  • TRGS 910: Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe ohne klassischen AGW, darunter Cr(VI) und Nickelverbindungen
  • TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, u.a. allgemeiner A-Staub-Grenzwert von 1,25 mg/m³
  • DGUV Information 209-016: Schadstoffe beim Schweißen, konkrete Handlungsempfehlungen

Wichtig für die Praxis: Der A-Staub-Grenzwert von 1,25 mg/m³ gilt als Mindestanforderung. Für Cr(VI) und Nickel greift zusätzlich TRGS 910, die bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration einen verbindlichen Maßnahmenplan fordert. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV bildet die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen und ist Pflicht.

Welche Gesundheitsschäden kann Edelstahl-Schweißrauch verursachen?

Edelstahl-Schweißrauch kann Lungenkrebs, Nasenkrebs, chronische Atemwegserkrankungen und neurologische Schäden verursachen. Das Krebsrisiko entsteht vor allem durch Cr(VI) und Nickelverbindungen. Auch akute Beschwerden wie Reizhusten, Atemnot und Metallfieber treten auf, besonders bei unzureichender Belüftung.

Akute Gesundheitseffekte

Bereits kurzzeitige Exposition gegenüber Edelstahl-Schweißrauch kann akute Symptome auslösen: Reizung der Augen, Nase und Atemwege, Husten, Atemnot sowie das sogenannte Metalldampffieber. Letzteres tritt typischerweise einige Stunden nach der Exposition auf und äußert sich mit grippeähnlichen Symptomen wie Schüttelfrost, Fieber und Gliederschmerzen. Die Symptome klingen meist nach ein bis zwei Tagen ab, sind aber ein klares Warnsignal für eine zu hohe Schadstoffbelastung.

Chronische und krebserzeugende Gesundheitseffekte

Bei wiederholter oder langfristiger Exposition entstehen ernsthafte chronische Erkrankungen. Cr(VI) und Nickelverbindungen sind als Humankarzinogene der Kategorie 1A eingestuft. Chronische Bronchitis, Lungenfibrosen und obstruktive Atemwegserkrankungen sind weitere mögliche Folgen. Nickel kann zudem starke Kontaktallergien auslösen, die bei weiterer Exposition zu berufsbedingten Hauterkrankungen führen. Mangan aus dem Schweißrauch schädigt bei chronischer Exposition das Nervensystem und kann ein Parkinson-ähnliches Krankheitsbild erzeugen.

Wie lässt sich Schweißrauch beim Edelstahlschweißen wirksam absaugen?

Schweißrauch beim Edelstahlschweißen lässt sich am wirksamsten durch eine Erfassung direkt an der Entstehungsstelle absaugen. Dazu eignen sich Absaugarme, brennerintegrierte Absaugung oder Absaugtische. Der Abscheider muss die Abscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 21904-2 erfüllen, da Edelstahl hochlegierter Chrom-Nickel-Stahl mit einem Cr/Ni-Anteil über 30 Prozent enthält.

Die Abscheideklasse W3 ist bei krebserzeugenden Schweißrauchemissionen wie Cr(VI)-haltigem Schweißrauch Pflicht. W3-Geräte erreichen einen Abscheidegrad von mindestens 99 Prozent und werden vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) geprüft. Ein W2-Gerät (mindestens 98 Prozent, für Stähle mit bis zu 30 Prozent Cr/Ni-Anteil) reicht für hochlegierte Edelstähle nicht aus.

Bei der Wahl des Absaugsystems stehen mehrere Konzepte zur Verfügung:

  • Punktabsaugung mit Absaugarm: Flexibel positionierbar, geeignet für wechselnde Schweißarbeitsplätze und manuelle Schweißarbeiten
  • Brennerintegrierte Absaugung: Erfasst den Rauch direkt am Entstehungsort, besonders effektiv bei MIG/MAG-Schweißen
  • Absaugtisch: Geeignet für kleinere Bauteile und stationäre Arbeitsplätze
  • Stationäre oder zentrale Absauganlage: Für mehrere Schweißarbeitsplätze in einer Halle, mit zentraler Filtereinheit

Bei der Schweißrauchabsaugung Edelstahl ist die Rückluftführung (Umluftbetrieb) nur mit W3-zertifizierten Geräten zulässig. Bei krebserzeugenden Stoffen empfiehlt sich grundsätzlich eine externe Prüfung der Anlage. Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 528 legt fest, welches Erfassungssystem und welche Abscheideklasse für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich sind.

Reicht persönliche Schutzausrüstung beim Schweißen von Edelstahl aus?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) allein reicht beim Schweißen von Edelstahl nicht aus. Sie ist nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, PSA) erst die letzte Schutzmaßnahme und ersetzt keine wirksame Absaugtechnik. Technische Maßnahmen wie eine mobile Schweißrauchabsaugung haben Vorrang.

TRGS 528 schreibt vor, dass technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor PSA haben. Das bedeutet: Erst wenn alle technisch möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind und die Grenzwerte dennoch nicht eingehalten werden können, darf PSA als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden. Atemschutz beim Edelstahlschweißen muss mindestens der Klasse FFP3 entsprechen, da Cr(VI) und Nickelverbindungen als krebserzeugend eingestuft sind.

In der Praxis schützt PSA nur den Träger selbst, nicht aber andere Personen im Bereich der Schweißhalle. Zudem schützen selbst gut sitzende Atemschutzmasken nicht vollständig vor ultrafeinen Partikeln. Atemschutzgeräte müssen regelmäßig auf Dichtheit und Funktion geprüft werden, und Träger benötigen eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV. Die technische Absaugung an der Entstehungsstelle bleibt die einzige Maßnahme, die Schweißrauch zuverlässig aus der Atemluft entfernt, bevor er eingeatmet werden kann.

So unterstützt ULMATEC beim Schweißen von Edelstahl

Betriebe, die Edelstahl schweißen, stehen vor einer klaren Pflicht: W3-zertifizierte Absaugtechnik, Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 528 und Einhaltung des Minimierungsgebots für Cr(VI). ULMATEC analysiert dafür den jeweiligen Werkstoff, Prozess und Volumenstrom und entwickelt, fertigt und montiert die passende Absauganlage für Schweißrauch dazu, hergestellt in Deutschland.

Konkret bedeutet das für Edelstahl-Schweißarbeitsplätze:

  • Auslegung von Absauganlagen mit W3-Zertifizierung nach DIN EN ISO 21904-2, IFA-geprüft für krebserzeugende Schweißrauchemissionen
  • Auswahl aus über 100 Filterkombinationen, abgestimmt auf das Schweißverfahren (MIG/MAG, WIG, Plasma) und die Hallengröße
  • Mobile Einzelplatzlösungen sowie stationäre und zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h
  • Integration von Luftreinigung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung für energieeffiziente Prozesse
  • Technische Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und BG-Prüfungen
  • Anlagen sind meist förderfähig über BAFA und KfW, abhängig von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung

Ob Sie einen einzelnen Schweißarbeitsplatz nachrüsten oder eine gesamte Schweißhalle neu planen: Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Spezialisten eine konkrete Lösung für Ihren Edelstahl-Schweißbetrieb ausarbeiten.

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