Warum ist Schweißrauch krebserregend und wie gefährlich ist er? > ULMATEC Filtration

Warum ist Schweißrauch krebserregend und wie gefährlich ist er?

Daniel Ehrhardt ·

Schweißrauch ist krebserregend, weil er ultrafeine Partikel und chemische Verbindungen enthält, die tief in die Lunge eindringen und dort Zellschäden verursachen können. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Schweißrauch seit 2017 in die höchste Krebsrisikogruppe ein. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Zusammensetzung, Grenzwerten und wirksamem Schutz am Schweißarbeitsplatz.

Welche Schadstoffe stecken im Schweißrauch?

Schweißrauch ist ein komplexes Gemisch aus ultrafeinen Metallpartikeln, Metalloxiden und gasförmigen Schadstoffen. Die genaue Zusammensetzung hängt vom Grundwerkstoff, dem Zusatzwerkstoff und dem Schweißverfahren ab. Besonders gefährlich sind die Partikel der alveolengängigen Fraktion, die tief in die Lunge vordringen.

Die wichtigsten Schadstoffgruppen im Schweißrauch sind:

  • Metalloxide: Eisenoxid, Manganoxid, Zinkoxid (beim Schweißen verzinkter Stähle)
  • Chrom(VI)-Verbindungen: Entstehen vor allem beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen und Nickellegierungen; eingestuft als krebserzeugend, Kategorie 1A
  • Nickelverbindungen: Ebenfalls krebserzeugend, treten verstärkt beim Schweißen von Edelstahl auf
  • Manganverbindungen: Schädigen das Nervensystem bei chronischer Exposition
  • Ozon und Stickoxide: Gasförmige Reizgase, die besonders beim WIG-Schweißen und Plasmaschneiden entstehen
  • Flussmittelrückstände und Beschichtungsreste: Können Isocyanate, Bleiverbindungen oder weitere Schadstoffe freisetzen

Beim Schweißen von Edelstahl ist die Gefährdung besonders hoch: Chrom(VI) entsteht zwangsläufig aus dem Chromgehalt des Werkstoffs und ist nach TRGS 561 und TRGS 528 gesondert zu behandeln. Für Chrom(VI) gilt nach TRGS 910 eine Toleranzkonzentration von 1,0 µg/m³ (E-Fraktion, Überschreitungsfaktor 8), es existiert kein Arbeitsplatzgrenzwert im klassischen Sinne, sondern ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept. Das Minimierungsgebot für Cr(VI) verpflichtet Betriebe, die Exposition so weit wie technisch möglich zu reduzieren.

Warum stuft die IARC Schweißrauch als krebserregend ein?

Die IARC hat Schweißrauch im Jahr 2017 in die Gruppe 1 eingestuft, die höchste Kategorie: “krebserzeugend für den Menschen”. Diese Einstufung basiert auf ausreichender Evidenz aus epidemiologischen Studien, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Schweißrauchexposition und Lungenkrebs belegen. Auch ein erhöhtes Risiko für Nierenkrebs wurde festgestellt.

Die Einstufung gilt für Schweißrauch als Ganzes, unabhängig davon, ob krebserzeugende Einzelstoffe wie Chrom(VI) oder Nickel nachgewiesen werden. Entscheidend für die IARC-Bewertung waren mehrere Faktoren:

  • Die ultrafeine Partikelgröße (überwiegend unter 1 µm) ermöglicht eine tiefe Lungengängigkeit bis in die Alveolen
  • Viele Partikel sind biologisch persistent und werden vom Körper nicht vollständig abgebaut
  • Krebserzeugende Metallverbindungen wie Cr(VI) und Nickel wirken direkt auf die DNA
  • Chronische Entzündungsreaktionen im Lungengewebe fördern langfristig die Krebsentstehung

Für Betriebe bedeutet diese Einstufung: Schweißrauch ist nicht nur ein Reizstoff, sondern ein anerkanntes Karzinogen. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV muss diesen Umstand ausdrücklich berücksichtigen, und technische Schutzmaßnahmen haben gegenüber persönlicher Schutzausrüstung stets Vorrang.

Wie schnell kann Schweißrauch die Gesundheit schädigen?

Schweißrauch kann sowohl akut als auch chronisch schädigen. Akute Wirkungen treten bereits nach kurzer Exposition auf, während chronische Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Lungenfibrose typischerweise nach Jahren oder Jahrzehnten regelmäßiger Belastung entstehen.

Akute Gesundheitsschäden

Bereits nach wenigen Minuten in einer stark mit Schweißrauch belasteten Atmosphäre können Reizungen der Atemwege, Augen und Schleimhäute auftreten. Beim Schweißen verzinkter Stähle droht das sogenannte Metalldampffieber: grippeähnliche Symptome mit Schüttelfrost, Fieber und Gliederschmerzen, die typischerweise einige Stunden nach der Exposition einsetzen. Ozon und Stickoxide aus dem Schweißprozess können kurzfristig Lungenödeme auslösen.

Chronische Gesundheitsschäden

Langfristige Exposition führt zu ernsteren Erkrankungen. Dazu zählen chronische Bronchitis, Lungenfibrose, Siderose (Eisenablagerungen in der Lunge) sowie Lungenkrebs. Manganexposition kann über Jahre zu einem Parkinson-ähnlichen Krankheitsbild führen. Chrom(VI) und Nickel stehen im direkten Zusammenhang mit Lungen- und Nasenkrebs. Wer täglich ohne ausreichenden Schutz schweißt, setzt sich einem kumulativen Risiko aus, das sich oft erst nach Jahrzehnten klinisch zeigt.

Welche Grenzwerte gelten für Schweißrauch am Arbeitsplatz?

Für Schweißrauch als Gesamtstaub gilt der allgemeine Staubgrenzwert der TRGS 900: 1,25 mg/m³ für die alveolengängige A-Fraktion (Überschreitungsfaktor 8) und 10 mg/m³ für die einatembare E-Fraktion. Für krebserzeugende Bestandteile wie Chrom(VI) und Nickel existieren keine klassischen Arbeitsplatzgrenzwerte, sondern das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910.

Wichtige Grenzwerte und Regelwerke im Überblick:

  • A-Fraktion (alveolengängig): AGW 1,25 mg/m³ nach TRGS 900, der frühere Wert von 3 mg/m³ ist seit dem 14.02.2014 veraltet und darf nicht mehr verwendet werden
  • Chrom(VI): Toleranzkonzentration 1,0 µg/m³ (E-Fraktion) nach TRGS 910, Überschreitungsfaktor 8, kein AGW, sondern Risikokonzept mit Maßnahmenplan bei Überschreitung
  • Nickel: Ebenfalls kein AGW; TRGS 910 gilt mit entsprechenden Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen
  • TRGS 528: Regelt schweißtechnische Arbeiten und konkretisiert die Schutzmaßnahmen beim Schweißen
  • TRGS 561: Spezifisch für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen, einschließlich Chrom(VI)

Bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration nach TRGS 910 ist ein verbindlicher Maßnahmenplan erforderlich. Betriebe, die bei einer BG-Prüfung keine ausreichende Absaugtechnik nachweisen können, riskieren Bußgelder, Auflagen und im Schadensfall die persönliche Haftung verantwortlicher Führungskräfte.

Wann reicht persönliche Schutzausrüstung nicht mehr aus?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Atemschutzmasken ist nach dem STOP-Prinzip nachrangig gegenüber technischen Maßnahmen. Sobald krebserzeugende Stoffe wie Chrom(VI) oder Nickel im Schweißrauch enthalten sind, reicht PSA allein grundsätzlich nicht aus, technische Absaugung ist dann Pflicht, nicht Option.

PSA stößt in der Praxis aus mehreren Gründen an ihre Grenzen:

  • Masken schützen nur den Träger, nicht weitere Personen im Arbeitsbereich
  • Korrekte Passform und Dichtsitz sind in der Praxis schwer dauerhaft sicherzustellen
  • Bei körperlicher Anstrengung steigt die Atemfrequenz, wodurch der Schutzgrad sinkt
  • Masken werden oft abgenommen oder falsch getragen, besonders bei Langzeitarbeiten
  • PSA beseitigt den Schadstoff nicht, sondern filtert ihn nur für eine Person

Die Gefährdungsbeurteilung beim Schweißen muss die Schadstoffzusammensetzung, die Expositionsdauer und die Raumsituation berücksichtigen. Wenn technische Maßnahmen nicht vollständig ausreichen, darf PSA ergänzend eingesetzt werden, aber nie als Ersatz für eine funktionsfähige Schweißrauchabsaugung.

Wie schützt eine Absauganlage zuverlässig vor Schweißrauch?

Eine wirksame Schweißrauchabsaugung erfasst den Rauch direkt an der Entstehungsstelle, bevor er sich in der Raumluft verteilt. Je näher die Erfassung am Schweißpunkt erfolgt, desto höher der Wirkungsgrad und desto geringer die Belastung für Schweißer und Umgebung.

Erfassungsprinzipien und Anlagentypen

Für die mobile Schweißrauchabsaugung kommen Absaugarme, brennerintegrierte Absaugung oder Absaugtische zum Einsatz. Stationäre und zentrale Anlagen sind bei mehreren Schweißarbeitsplätzen in einer Halle die wirtschaftlichere Lösung. Zentrale Schweißrauchabsaugungen können Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h abdecken und mehrere Absaugstellen gleichzeitig versorgen.

Filterklassen für Schweißrauch

Die Abscheideklassen für Schweißrauchabscheider sind in DIN EN ISO 21904-2 geregelt:

  • W1 (mindestens 95 % Abscheidegrad): Für un- und niedriglegierte Stähle (Baustahl, Cr/Ni-Anteil unter 5 %)
  • W2 (mindestens 98 % Abscheidegrad): Für legierte Stähle mit einem Cr/Ni-Anteil bis 30 %
  • W3 (mindestens 99 % Abscheidegrad): Pflicht beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle mit über 30 % Cr/Ni-Anteil; W3-Geräte werden vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) geprüft

Die W-Klassen gelten ausschließlich für Schweißrauchabscheider und Schweißprozesse. Sie dürfen nicht auf allgemeine Staubabsaugung, Zerspanungsstaub oder andere Prozesse übertragen werden. Beim Schweißen von Aluminium oder anderen reaktiven Metallen empfehlen sich zudem Nassabscheider, da trockene Filteranlagen bei reaktiven Metallstäuben ein Brandrisiko darstellen können.

Ob Umluft- oder Abluftbetrieb sinnvoll ist, hängt vom Schadstoffspektrum ab: Bei krebserzeugenden Stoffen wie Cr(VI) ist die Rückführung der gefilterten Luft in den Arbeitsraum (Umluft) nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und erfordert nach TRGS 560 eine besondere Prüfung der Anlage auf Dichtheit und Filterleistung.

Wie ULMATEC bei der Schweißrauchabsaugung hilft

Wir analysieren bei jedem Projekt den Werkstoff, den Schweißprozess und den erforderlichen Volumenstrom und entwickeln, fertigen und montieren die passende Absauganlage dazu. Dabei decken wir das gesamte Spektrum ab: von der mobilen Einzelplatzlösung bis zur zentralen Hallenabsaugung für Großproduktionen.

Was wir konkret leisten:

  • Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt: Wir ermitteln, welche Schadstoffe beim jeweiligen Schweißverfahren entstehen, und leiten daraus die notwendige Filterklasse ab, W1, W2 oder W3 nach DIN EN ISO 21904-2
  • Schweißrauchabscheider für alle Werkstoffe: Baustahl, legierte Stähle, Edelstahl mit Cr(VI)-Emission, Aluminium und weitere Werkstoffe, einschließlich Nassabscheidern für reaktive Metalle
  • Zentrale und dezentrale Systeme: Unsere zentralen Absauganlagen decken Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h ab; das modulare Baukastensystem ermöglicht über 10 Millionen Varianten für unterschiedlichste Hallenlayouts und Prozesse
  • Normkonforme Dokumentation: Alle Anlagen werden mit vollständiger technischer Dokumentation geliefert und erfüllen die geltenden Anforderungen aus TRGS 528, TRGS 561 und DIN EN ISO 21904
  • Förderfähigkeit: Unsere Anlagen sind meist förderfähig über BAFA und KfW, die tatsächliche Förderung hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen und einer individuellen Prüfung ab

Wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihren Schweißarbeitsplatz die richtige ist, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie technisch konkret, ohne Umwege. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihren Bedarf schildern.

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