Für Betreiber in der metallverarbeitenden Industrie, die Schweißrauch am Arbeitsplatz kontrollieren müssen, sind klare Grenzwerte keine Option, sondern Pflicht. Die rechtlichen Anforderungen an den Schutz vor Schweißrauch wurden in den vergangenen Jahren verschärft, und ab 2026 gelten konkrete Grenzwerte, die jeder Betrieb kennen und einhalten muss. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Grenzwerte, Normen und technische Schutzmaßnahmen.
Was sind Grenzwerte für Schweißrauch, und warum gelten sie?
Grenzwerte für Schweißrauch sind rechtlich festgelegte Höchstkonzentrationen luftgetragener Schadstoffe, die am Arbeitsplatz nicht überschritten werden dürfen. Sie schützen Beschäftigte vor akuten und chronischen Gesundheitsschäden, die durch das Einatmen von Metalloxiden, Partikeln und gasförmigen Begleitstoffen entstehen können.
Schweißrauch ist kein einheitlicher Stoff. Er besteht aus einem Gemisch feiner Partikel und Gase, deren Zusammensetzung vom Grundwerkstoff, vom Zusatzwerkstoff und vom Schweißverfahren abhängt. Beim Schweißen unlegierter Stähle entstehen vor allem Eisenoxide. Beim Schweißen von Edelstahl oder chromhaltigen Werkstoffen kommen krebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen und Nickeloxide hinzu. Genau diese Unterschiede machen eine differenzierte Grenzwertbetrachtung notwendig.
Typische Herausforderung: Viele Betriebe unterschätzen die Gefährdung, weil Schweißrauch mit bloßem Auge sichtbar ist und harmlos wirkt. Tatsächlich sind die gesundheitlich relevanten Partikel oft kleiner als 1 Mikrometer und dringen tief in die Lunge ein.
Welche gesetzlichen Grenzwerte gelten für Schweißrauch ab 2026?
Der allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) liegt bei 1,25 mg/m³. Für Schweißrauch aus Edelstahl und anderen chromhaltigen Legierungen gilt zusätzlich der Grenzwert für Chrom(VI)-Verbindungen von 0,010 mg/m³. Diese Werte sind in der TRGS 900 als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt.
Nach TRGS 900 gilt: Der Arbeitsplatzgrenzwert ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bezogen auf eine Schicht von acht Stunden. Für krebserzeugende Stoffe wie Chrom(VI) gibt es keinen sicheren Grenzwert, weshalb das Minimierungsgebot gilt. Das bedeutet: Die Exposition ist so weit wie technisch möglich zu reduzieren, auch wenn der Grenzwert formal eingehalten wird.
Für Nickelverbindungen gilt ein AGW von 0,006 mg/m³ (einatembare Fraktion). Mangan und seine Verbindungen, die beim Schweißen von Baustählen entstehen, sind mit 0,02 mg/m³ (alveolengängig) begrenzt. Diese Grenzwerte zeigen: Schweißrauch erfordert eine differenzierte Gefährdungsbeurteilung, keine pauschale Betrachtung.
Was regelt die TRGS 528 zum Schutz vor Schweißrauch?
Die TRGS 528 ist die zentrale Technische Regel für schweißtechnische Arbeiten. Sie konkretisiert die Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung und legt fest, welche Schutzmaßnahmen Betriebe beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren umsetzen müssen. Sie gilt als wichtigste Handlungsgrundlage für Betreiber und Sicherheitsbeauftragte.
Schutzstufenmodell der TRGS 528
Die TRGS 528 arbeitet mit einem Schutzstufenmodell. Abhängig von der Gefährdungsklasse des Grundwerkstoffs und der Schweißposition werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschrieben. Bei Arbeiten an unlegierten Stählen unter günstigen Bedingungen kann eine ausreichende Lüftung genügen. Bei Edelstahl oder in beengten Räumen sind technische Absaugmaßnahmen direkt an der Entstehungsstelle Pflicht.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Die TRGS 528 folgt dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen Maßnahmen, vor organisatorischen Maßnahmen, vor persönlicher Schutzausrüstung. Technische Maßnahmen wie Absauganlagen haben damit Vorrang vor Atemschutzgeräten. Persönliche Schutzausrüstung gilt nach TRGS 528 nur als ergänzende Maßnahme, nicht als Ersatz für eine funktionierende Absaugung.
Welcher Unterschied besteht zwischen A-Staub und E-Staub bei Schweißrauch?
A-Staub (alveolengängige Fraktion) bezeichnet Partikel, die bis in die Lungenbläschen vordringen. E-Staub (einatembare Fraktion) umfasst alle Partikel, die durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Für Schweißrauch ist vor allem der A-Staub-Grenzwert von 1,25 mg/m³ relevant, da feine Schweißrauchpartikel typischerweise tief in die Atemwege gelangen.
Der Unterschied hat direkte Auswirkungen auf die Messtechnik und die Bewertung von Gefährdungen. Messungen am Arbeitsplatz müssen fraktionsspezifisch erfolgen. Ein Gerät, das nur E-Staub erfasst, liefert für Schweißrauch keine ausreichende Aussage. Bei krebserzeugenden Begleitstoffen wie Chrom(VI) wird die einatembare Fraktion gemessen, da diese Verbindungen bereits im oberen Atemtrakt schädlich wirken können.
Für die Auslegung von Absauganlagen für Schweißanwendungen ist diese Unterscheidung entscheidend. Das Filtersystem muss in der Lage sein, alveolengängige Partikel sicher abzuscheiden. Standardfilter ohne ausreichende Abscheideleistung für Feinstpartikel erfüllen die Anforderungen der TRGS 528 nicht.
Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte am Arbeitsplatz gemessen?
Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch personenbezogene oder ortsfeste Messungen nachgewiesen. Bei personenbezogenen Messungen trägt der Beschäftigte ein Probenahmemedium in der Atemzone. Die Probe wird anschließend im Labor analysiert. Messungen müssen von fachkundigen Personen oder akkreditierten Messstellen durchgeführt werden.
Wer ist zur Messung verpflichtet?
Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Grenzwerte eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie Chrom(VI) besteht eine erhöhte Dokumentationspflicht. Die DGUV empfiehlt, Messungen regelmäßig zu wiederholen, insbesondere wenn sich Prozesse, Werkstoffe oder Raumverhältnisse ändern.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Vor der Messung steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie legt fest, welche Stoffe entstehen, in welchen Mengen und unter welchen Bedingungen. Erst auf dieser Basis lässt sich entscheiden, ob eine Messung erforderlich ist oder ob Erfahrungswerte aus vergleichbaren Tätigkeiten herangezogen werden können. Betriebe können dabei auf Expositionsdatenbanken der Berufsgenossenschaften zurückgreifen.
Welche Absaugmaßnahmen helfen, Grenzwerte sicher einzuhalten?
Die wirksamste Maßnahme zur Einhaltung der Schweißrauch-Grenzwerte ist die Erfassung direkt an der Entstehungsstelle. Absauganlagen mit Erfassungselementen wie Absaugbrennern, Erfassungsdüsen oder Absaugtischen verhindern, dass Schweißrauch in die Raumluft gelangt. Eine nachgeschaltete Hallenbelüftung allein reicht bei intensiven Schweißarbeiten nicht aus.
Die Wahl der richtigen Absaugstrategie hängt vom Schweißverfahren, der Raumsituation und der Anzahl gleichzeitig betriebener Schweißplätze ab. Dezentrale Einzelplatzsysteme eignen sich für wechselnde Arbeitsplätze. Zentrale Absauganlagen sind bei mehreren festen Schweißplätzen wirtschaftlicher und leistungsfähiger. Entscheidend ist, dass das Filtersystem für die abgeschiedenen Stoffe geeignet ist, insbesondere bei krebserzeugenden Begleitstoffen.
Nach TRGS 528 gilt: Die abgesaugte Luft darf nur dann in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, wenn das Filtersystem nachweislich eine ausreichende Abscheideleistung für die vorhandenen Schadstoffe besitzt. Bei Chrom(VI)-haltigen Rauchen ist in der Regel ein HEPA-Filter oder ein gleichwertiges Filtermedium erforderlich. Weitere Informationen zu geeigneten Filtersystemen und Absauganlagen helfen bei der konkreten Auswahl.
Wie ULMATEC bei der Einhaltung von Schweißrauch-Grenzwerten unterstützt
Für Betreiber in der Metallfertigung, die Schweißrauch-Grenzwerte nach TRGS 528 und TRGS 900 sicher einhalten müssen, entwickeln und fertigen wir industrielle Absauganlagen, die gezielt auf diese Anforderungen ausgelegt sind. Unsere Systeme decken den gesamten Prozess ab: von der Erfassung an der Entstehungsstelle über die Filtration bis zur sicheren Rückführung oder Abführung der gereinigten Luft.
Was wir konkret anbieten:
- Absauganlagen für Schweißrauch, Lötrauch und Plasmaschneidrauch mit geeigneten Filtermedien für Feinstpartikel und krebserzeugende Begleitstoffe
- Zentrale Absaugsysteme für Luftvolumenströme von 3.000 bis 250.000 m³/h für Betriebe mit mehreren Schweißplätzen
- Modulares Baukastensystem mit über 10 Millionen Varianten für unterschiedliche Anwendungen und Raumsituationen
- Systeme, die Luftreinhaltung, Klimatisierung und Wärmerückgewinnung kombinieren
- Vollständige technische Dokumentation für Gefährdungsbeurteilung und Behördennachweis
- Förderfähigkeit nach BAFA und KfW
Alle unsere Anlagen erfüllen die geltenden Normen, einschließlich der TRGS 528, und werden von erfahrenen Spezialisten geplant, gefertigt und montiert. Wenn Sie wissen möchten, welche Absauganlage für Ihre Schweißanwendung geeignet ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Betrieb.
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