Für Betreiber in der Metallfertigung, die Metallstaub am Arbeitsplatz sicher handhaben müssen, sind Grenzwerte keine abstrakte Theorie, sondern tägliche Praxis. Wer schleifen, schweißen, fräsen oder bohren lässt, erzeugt metallische Stäube, die eingeatmet werden können und für die klare gesetzliche Vorgaben gelten. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Grenzwerten für Metallstaub im Jahr 2026, erklärt die Unterschiede zwischen Staubklassen und zeigt, welche Maßnahmen Betreiber konkret ergreifen müssen.
Typische Herausforderung: Viele Betriebe kennen die Normen dem Namen nach, aber nicht die konkreten Zahlenwerte dahinter. Das ändert sich jetzt.
Was sind Grenzwerte für Metallstaub am Arbeitsplatz?
Grenzwerte für Metallstaub am Arbeitsplatz sind gesetzlich festgelegte Höchstkonzentrationen von Staubpartikeln in der Atemluft, die während einer Arbeitsschicht nicht überschritten werden dürfen. Sie werden als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) geregelt und gelten für alle Betriebe in Deutschland, in denen metallische Stäube entstehen.
Die Grundlage bildet das Gefahrstoffrecht nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die TRGS 900 listet die verbindlichen AGW für Hunderte von Stoffen, darunter zahlreiche Metalle und Metallverbindungen. Ergänzend dazu gelten die allgemeinen Staubgrenzwerte für A-Staub und E-Staub, die immer dann angewendet werden, wenn kein stoffspezifischer AGW vorliegt. Für besonders gefährliche Metalle wie Nickel, Kobalt oder Chrom(VI)-Verbindungen gelten zusätzlich krebserzeugende Einstufungen nach TRGS 905, was strengere Schutzmaßnahmen erfordert.
Nach DGUV-Vorschriften sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die Staubbelastung zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Grenzwerte sind dabei nicht als Zielwerte zu verstehen, sondern als absolute Obergrenzen, die dauerhaft eingehalten werden müssen.
Welche konkreten Grenzwerte gelten 2026 für häufige Metallstäube?
Für häufige Metallstäube in der Produktion gelten laut TRGS 900 folgende Arbeitsplatzgrenzwerte (Stand 2026): Aluminium (Staub, einatembar) 4 mg/m³, Eisen(III)-oxid (einatembar) 6 mg/m³, Kupfer (Staub/Aerosol) 1 mg/m³, Zink (Rauch, einatembar) 4 mg/m³ und Nickel 0,05 mg/m³ (einatembarer Staub).
Besondere Aufmerksamkeit verdienen krebserzeugende Metallstäube. Für Chrom(VI)-Verbindungen gilt ein AGW von 0,01 mg/m³, für Kobalt von 0,05 mg/m³. Diese Werte liegen deutlich unterhalb der allgemeinen Staubgrenzwerte und erfordern besonders effektive Absaugung sowie regelmäßige Messungen.
Grenzwerte für Schweißrauch und thermische Prozesse
Beim Schweißen, Schneiden und Löten entstehen Metallrauche, für die eigene Grenzwerte gelten. Der allgemeine Grenzwert für Schweißrauch (alveolengängige Fraktion) liegt bei 1,25 mg/m³. Enthält der Rauch Anteile von Nickel, Chrom oder Mangan, gelten parallel die strengeren stoffspezifischen AGW aus der TRGS 900. Für Mangan und seine Verbindungen gilt ein AGW von 0,02 mg/m³ (alveolengängige Fraktion), was beim Schweißen von Stählen mit Mangangehalt relevant ist. Wer Anwendungen wie Schweißen oder Plasmaschneiden in seiner Produktion betreibt, muss die Zusammensetzung des entstehenden Rauchs kennen, um den richtigen Grenzwert anzuwenden.
Was ist der Unterschied zwischen A-Staub und E-Staub?
A-Staub (alveolengängiger Staub) und E-Staub (einatembarer Staub) unterscheiden sich nach der Partikelgröße und dem Ort ihrer Ablagerung im Atemtrakt. E-Staub umfasst alle Partikel, die in den Atemtrakt gelangen können (bis ca. 100 µm). A-Staub umfasst die feineren Partikel (unter ca. 10 µm), die bis in die Lungenbläschen vordringen.
Die allgemeinen Grenzwerte lauten: E-Staub maximal 10 mg/m³, A-Staub maximal 1,25 mg/m³. Diese Werte gelten für Stäube ohne spezifischen AGW und ohne krebserzeugende, fibrogene oder toxische Eigenschaften. Da A-Staub tiefer in die Lunge eindringt und dort verbleibt, ist er gesundheitlich deutlich gefährlicher als gröberer E-Staub.
Für Metallstäube ist diese Unterscheidung besonders wichtig: Feine Metallpartikel, die beim Schleifen oder Fräsen entstehen, haben häufig einen hohen A-Staub-Anteil. Schleifstaub aus Edelstahl kann gleichzeitig A-Staub-Grenzwerte und spezifische AGW für Nickel oder Chrom auslösen. Es gilt dann immer der strengste anwendbare Grenzwert.
Wie wird die Staubkonzentration am Arbeitsplatz gemessen?
Die Staubkonzentration am Arbeitsplatz wird durch personengetragene Probenahme gemessen. Dabei trägt der Beschäftigte einen Probenahmekopf in der Atemzone, der über eine definierte Arbeitszeit Staub sammelt. Die Auswertung erfolgt gravimetrisch (nach Gewicht) oder chemisch-analytisch im Labor.
Die Messung muss nach TRGS 402 und den Vorgaben der DGUV-Informationsschriften erfolgen. Für die Durchführung sind akkreditierte Messstellen zuständig, zum Beispiel die Messstellen der Berufsgenossenschaften. Betriebe können aber auch auf zugelassene externe Messtechniker zurückgreifen.
Wann muss gemessen werden?
Eine Messung ist verpflichtend, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine relevante Staubexposition vorliegt und keine anderweitige Beurteilung möglich ist. Typische Auslöser sind neue Maschinen, veränderte Prozesse, neue Werkstoffe oder Beschwerden von Beschäftigten. Messungen müssen wiederholt werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder wenn frühere Messungen Werte in der Nähe des AGW ergeben haben. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und der Gefährdungsbeurteilung beizufügen.
Was passiert, wenn Grenzwerte für Metallstaub überschritten werden?
Werden Grenzwerte für Metallstaub überschritten, ist der Arbeitgeber nach der Gefahrstoffverordnung sofort handlungspflichtig. Es müssen unverzüglich technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Exposition zu reduzieren. Gleichzeitig drohen behördliche Konsequenzen, Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.
Die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft kann bei Kontrollen Messungen anordnen, Auflagen erteilen und im Wiederholungsfall Betriebsbereiche stilllegen. Für krebserzeugende Metallstäube wie Chrom(VI) oder Nickel gelten besonders strenge Anforderungen: Hier ist das Minimierungsgebot anzuwenden, das heißt, die Exposition muss so weit wie technisch möglich reduziert werden, unabhängig davon, ob der AGW eingehalten wird.
Gesundheitliche Folgen einer dauerhaften Überschreitung sind Lungenerkrankungen wie Silikose, Metallfieber oder im schlimmsten Fall Lungenkrebs. Diese können als Berufskrankheit anerkannt werden, was für den Betrieb weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat. Eine lückenlose Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Maßnahmen ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schutz vor persönlicher Haftung der verantwortlichen Führungskräfte.
Welche Absaugtechnik hilft, Metallstaub-Grenzwerte sicher einzuhalten?
Um Metallstaub-Grenzwerte sicher einzuhalten, ist eine quellnahe Absaugung die technisch wirksamste Maßnahme. Dabei wird der Staub direkt am Entstehungsort erfasst, bevor er sich in der Raumluft verteilt. Entscheidend sind der richtige Erfassungsgrad, der passende Volumenstrom und ein Filtersystem, das die relevanten Partikelgrößen sicher abscheidet.
Für Metallstäube mit stoffspezifischen AGW unter 1 mg/m³ sind Filterklassen H (HEPA-Niveau) oder zumindest M (mittlere Gefährdung) nach DIN EN 60335-2-69 erforderlich. Bei krebserzeugenden Stäuben wie Nickel oder Chrom(VI) schreibt die TRGS 560 den Einsatz von H-Klasse-Filtern vor. Gröbere Metallstäube ohne spezifischen AGW können mit der Filterklasse L abgeschieden werden, sofern der allgemeine Staubgrenzwert eingehalten wird. Die richtigen Produkte und Filtersysteme auszuwählen, ist dabei keine Frage des Bauchgefühls, sondern der technischen Auslegung nach Schadstoff, Volumenstrom und Filterklasse.
So hilft ULMATEC dabei, Metallstaub-Grenzwerte einzuhalten
Für Betreiber in der Metallfertigung, die Metallstaub-Grenzwerte nach TRGS 900 und DGUV sicher einhalten müssen, entwickeln und fertigen wir industrielle Absauganlagen, die genau auf diesen Bedarf ausgelegt sind: keine generischen Produkte, sondern Systeme, die nach Prozess, Schadstoff und Volumenstrom dimensioniert werden.
Konkret bedeutet das:
- Absauganlagen für Schleifen, Schweißen, Fräsen und Schneiden mit quellnaher Erfassung
- Filtersysteme in den Klassen L, M und H, ausgewählt nach dem jeweiligen Metallstaub und dem geltenden AGW
- ATEX-fähige Ausführungen für explosionsgefährdete Bereiche (z. B. Aluminium- oder Magnesiumstaub)
- Zentrale Absauganlagen für Luftvolumen von 3.000 bis 250.000 m³/h, skalierbar von S bis XXL
- Vollständige technische Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und Behördenprüfungen
- Förderfähigkeit nach BAFA und KfW für investitionswillige Betriebe
Unser modulares Baukastensystem ermöglicht über 10 Millionen Systemkonfigurationen aus Standardkomponenten, sodass auch komplexe Produktionsumgebungen mit mehreren Prozessen und unterschiedlichen Metallstäuben in einer Anlage abgebildet werden können. Alle Systeme werden von uns entwickelt, gefertigt und montiert, inklusive Inbetriebnahme und Service. Mehr zu unseren Serviceleistungen rund um Absauganlagen finden Sie auf unserer Website. Sprechen Sie uns direkt an: Kontakt aufnehmen und Anlage anfragen.
